Drucksache 17 / 18 142 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 22. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2016) und Antwort Schulplatzmangel vorprogrammiert? – Entwicklungen und Planungen in Karlshorst West Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen werden in den geplanten Gewerbe- und Wohngebieten im Bereich der Bebauungspläne 11-47a, 11-47b und 11-47c errichtet? Antwort zu 1: Der Bezirk Lichtenberg wurde zu den Fragen 1 bis 10 abgefragt und beantwortet Frage 1 wie folgt: Nach derzeitigem Planungsstand ermöglicht der Bebauungsplan -Entwurf 11-47b innerhalb des gesamten Geltungsbereichs und bei vollständiger Ausnutzung der geplanten Festsetzungen die Realisierung von ca. 1.180 Wohnungen. Im festgesetzten Bebauungsplan 11-47a sowie im in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 11-47c sind keine Wohnnutzungen vorgesehen. Frage 2: Für wie viele neue Bewohner*innen sind diese neu errichteten Wohnungen geplant? Antwort zu 2: Bei Errichtung der o.g. Wohnungszahl ist im Endausbau des neuen Quartiers von ca. 2.400 neuen Einwohnern und Einwohnerinnen auszugehen (knapp 2.200 Einwohnerinnen und Einwohner mittelfristig, zusätzlich über 200 Einwohner langfristig). Frage 3: Welche Bevölkerungsstruktur kann aufgrund der Planungen prognostiziert werden (Prognosen für Anteil schulpflichtiger Kinder, Anteil kleinerer Kinder, Anteil Senior*innen)? Antwort zu 3: Der in der Anfrage benannte Teilbereich Karlshorst West ist Teil des Lichtenbergers Prognoseraumes 1105 – Lichtenberg-Süd (Karlshorst West, Süd, Nord und Rummelburg). Laut Bevölkerungsprognose wächst dieser Prognoseraum 1105 im Zeitraum 2015-2030 um ca. 8.700 Einwohner von 27.700 (2014) auf 36.400 Personen in 2030. Die Veränderungen in den Altersgruppen bis 2030 stellen sich in ca.-Zahlen wie folgt dar: - 0 bis unter 6 Jahre + 290 Personen (+12,9 %) - 6 bis unter 18 Jahre + 2.300 Personen (+76,4 %) darunter - 6 bis unter 12 Jahre + 990 Personen (+56,5 %) - 6 bis unter 15 Jahre + 1.670 Personen (+69,6 %) - - 65+ Jahre und älter + 1.830 Personen (+40,4 %) - Entsprechend den Planungsannahmen für Soziale Infrastruktur als Folgeeinrichtungen bei Wohnungsneubau von 12/2013 ist für Schulen sowie als Orientierungswert für die langfristige Kitaplanung von einer jeweiligen Jahrgangsstärke der relevanten Altersgruppen von 1% auszugehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 142 2 Frage 4: Welche städtebaulichen Verträge sind mit welchen Zielsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanverfahren abgeschlossen bzw. angestrebt? Antwort zu 4: Im Rahmen des Bebauungsplan- Verfahrens 11-47a wurde im August 2011 mit Vattenfall ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der insbesondere Regelungen zur Stilllegung des bestehenden Heizkraftwerks Klingenberg nach Errichtung und Inbetriebnahme des geplanten Gas- und Dampfheizkraftwerks (GuD- HKW), zur Altlastensanierung, zur Gestaltung des geplanten GuD-HKW, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen sowie der Übertragung und Belastung von Grundstücken beinhaltet. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 11-47b ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem hauptsächlichen Eigentümer der geplanten Baugebietsflächen beabsichtigt. Für den Abschluss dieses städtebaulichen Vertrags sollen die im „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ aufgeführten Leitlinien zur Anwendung kommen. Nach derzeitigen Abstimmungsstand wird der städtebauliche Vertrag insbesondere Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen, Bodenordnung, Erschließung , naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen , sozialer Infrastruktur und zu den Baumaßnahmen auf den privaten Baugrundstücken (Anteil mietpreisgebundenen Wohnungsbaus, architektonische Qualitätssicherung ) enthalten. Das Bebauungsplan-Verfahren 11-47c ruht derzeit. Aussagen zu etwaigen abzuschließenden städtebaulichen Verträgen zu diesem Bebauungsplan sind aktuell nicht möglich. Frage 5: Welche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur , wie Kitas, Schulen, Begegnungsstätten, gedeckte und ungedeckte Sportflächen, sind geplant? Antwort zu 5: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-47a ist eine ca. 1,7 ha große Fläche für Sportund Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Ungedeckte Sportanlage“ festgesetzt. Die Festsetzung ermöglicht die Anlage einer multifunktionalen und wettkampfgerechten ungedeckten Sportanlage – darunter insbesondere eines Großspielfelds – mit Funktionsgebäude. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-47b ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“ mit einer Größe von ca. 1 ha beabsichtigt. Ziel ist die Errichtung einer zweizügigen Grundschule zur Deckung des sich aus dem Planvorhaben sowie aus der näheren Umgebung ergebenden Bedarfs. Darüber hinaus wird sich der Investor im Rahmen des städtebaulichen Vertrags verpflichten , im Plangebiet oder in unmittelbarer Umgebung eine Kindertagesstätte in der erforderlichen Größe herzustellen und an einen privaten Betreiber zu übertragen. Frage 6: Wie viele zusätzliche Schulplätze werden nach den Planungen des Senats benötigt (sortiert nach Grundschule und Oberschule)? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde zu Frage 6 abgefragt und antwortet wie folgt: „Grundsätzlich wird der sich aus Wohnungsbau zu erwartende Bedarf an Schülerplätzen anhand von Richtwerten ermittelt. Danach wird von 2 Einwohnerinnen /Einwohnern je Wohnungseinheit ausgegangen. Von dieser rein rechnerischen Wohnbevölkerung stellen jeweils ein Prozent einen Altersjahrgang der Schulpflichtigen dar, wobei davon im Durchschnitt 90 Prozent die öffentlichen allgemein bildenden Schulen besuchen (Strukturquote für Berlin).“ Nach Auskunft des Bezirks Lichtenberg ergibt sich entsprechend den Planungsannahmen für soziale Infrastruktur als Folgeeinrichtungen bei Wohnungsneubau von 12/2013 für den gesamten Geltungsbereich ein Bedarf an ca. 144 zusätzlichen Grundschulplätzen, darunter ca. 130 Plätzen an staatlichen Grundschulen. Davon ergibt sich ein aktueller Bedarf von 117 staatlichen Grundschulplätzen für die auf den Flächen des Investors geplanten 1090 Wohnungen. Frage 7: Wie viele Schulplätze stehen in den angrenzenden Schulen zur Verfügung und über welche freien Kapazitäten verfügen die angrenzenden Schulen (sortiert nach Schule)? Frage 8: Wie viele weitere Schulen mit wie vielen Schulplätzen müssen nach den Planungen des Senats auf dem Gebiet gegründet werden, um den zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen abzudecken? Frage 9: Sind diese Schulen in der Investitionsplanung des Senats und der Bezirke berücksichtigt und wie ist die Zeitleiste für den Bau neuer Schulen gesetzt? Antwort zu 7 - 9: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde zu den Fragen 7 - 9 abgefragt und antwortet in Abstimmung mit dem Bezirk Lichtenberg wie folgt: „Im Grundschulbereich steht aktuell eine idealtypische Aufnahmekapazität von 9,5 Zügen zur Verfügung, diese Kapazität ist im laufenden Schuljahr 2015/16 zu 100 % ausgelastet.“ Die in der Investitionsplanung des Landes Berlin etatisierte Erweiterung der Lew-Tolstoi-Schule wird für die Deckung des Grundschulbedarfs der Bestandsbevölkerung benötigt. Aus den im Wohnflächeninformationssystem (WoFiS) ausgewiesenen Wohnungsbaupotentialen erwartet der Bezirk einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von rd. 3 Grundschul-Zügen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 142 3 Im Rahmen der jährlichen Abstimmungen zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Monitoring-Verfahren) im Frühsommer 2016 wird analysiert, welche weiteren Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen, um zeitgerecht die wohnortnahe Grundschulversorgung zu gewährleisten. Frage 10: Angesichts der Unterbringungskrise für in Berlin ankommende Geflüchtete: In welchem Zustand befinden sich die Wohnungen in der sog. Gaswerkssiedlung an der Köpenicker Chaussee? Wie ist der Stand der Verhandlungen, die das Land Berlin mit der Eigentümerin Vattenfall AG über die Nutzung dieser Wohnungen für Geflüchtete führt? (Vgl. Berliner Woche „Wo Flüchtlinge wohnen könnten: Karlshorster Gaswerksiedlung und "Berlinovo"-Immobilien im Gespräch“ vom 6.11.2015) Antwort zu 10: Zustand der Wohnungen in der Gaswerkssiedlung Die Gaswerksiedlung befindet sich hinsichtlich der Gebäudehülle in einem vergleichsweise guten Zustand. Dem gegenüber befinden sich die Nutzungseinheiten und Treppenhäuser der Aufgänge Köpenicker Chaussee 24-36 und Blockdammweg 1 in einem sanierungsbedürftigen Zustand (beispielsweise in Teilen abgeschlagener Putz und entfernte Schlackeaufschüttung im Zusammenhang mit Hausschwammsanierung, gesamte haustechnischen Anlagen sind instandsetzungs- bzw. modernisierungsbedürftig , …). Lediglich die im Jahr 1995 bis auf die Heizung sanierten Aufgänge Köpenicker Chaussee 37-39 weisen einen geringeren Instandsetzungsaufwand auf. Verhandlungen über die Nutzung der Wohnungen für Geflüchtete Über Verhandlungen des Landes Berlin mit der Eigentümerin Vattenfall AG über die Nutzung der Wohnungen für Geflüchtete ist dem Stadtentwicklungsamt des Bezirks Lichtenberg nichts bekannt. Im Übrigen liegen diese nicht in der Zuständigkeit des Stadtentwicklungsamtes des Bezirks Lichtenberg. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)