Drucksache 17 / 18 149 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2016) und Antwort Kinderarmut in Berlin - 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 lebten Ende des Jahres 2015 in Haushalten / Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen lebten per 30. November 2015 insgesamt 172.187 Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Details sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die Daten zum Stichtag 31. Dezember 2015 liegen noch nicht vor. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Berichtsmonat: November 2015 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 1 - Jobcenter (JC) im Land Berlin Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 4.114 2.929 1.781 8.824 Friedrichshain-Kreuzberg 6.425 5.189 3.409 15.023 Lichtenberg 6.952 3.944 1.968 12.864 Marzahn-Hellersdorf 8.697 4.935 2.350 15.982 Mitte 12.240 8.764 5.283 26.287 Neukölln 12.134 8.304 5.089 25.527 Pankow 4.516 2.911 1.541 8.968 Reinickendorf 7.514 4.942 2.801 15.257 Spandau 7.681 4.758 2.841 15.280 Steglitz-Zehlendorf 2.876 1.900 1.118 5.894 Tempelhof-Schöneberg 6.896 4.974 3.015 14.885 Treptow-Köpenick 3.796 2.316 1.284 7.396 Berlin insgesamt 83.841 55.866 32.480 172.187 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 149 2 2. In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen der jeweiligen o.g. Altersgruppe? (bitte getrennt nach Bezirken und sowohl absolute Zahlen als auch den prozentualen Anteil darstellen) Zu 2.: Die erbetenen Angaben sind den nachfolgenden Tabellen 2 und 3 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in der Berliner Bevölkerung Jahresende 2015 - Tabelle 2 - Bezirk Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 20.130 13.694 9.026 42.850 Friedrichshain-Kreuzberg 22.261 12.181 7.510 41.952 Lichtenberg 21.784 12.291 6.932 41.007 Marzahn-Hellersdorf 21.260 13.215 7.794 42.269 Mitte 28.390 16.957 10.564 55.911 Neukölln 25.414 15.965 10.939 52.318 Pankow 34.920 19.831 10.662 65.413 Reinickendorf 18.975 13.724 9.688 42.387 Spandau 17.939 12.528 8.835 39.302 Steglitz-Zehlendorf 20.013 15.550 10.687 46.250 Tempelhof-Schöneberg 23.771 16.067 10.875 50.713 Treptow-Köpenick 18.656 11.326 7.082 37.064 Berlin insgesamt 273.513 173.329 110.594 557.436 (Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Einwohnerregister Berlin; Zusammenstellung Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – II B 17 -) Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften mit Arbeitslosengeld-II-Bezug (Alg-II) an den Kindern und Jugendlichen derselben Altersgruppe der Berliner Bevölkerung – absolut (s. Tab. 1) und prozentual (Verhältnis Tabelle 1 zu Tabelle 2 in %) - - Tabelle 3 - Bezirk Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Charlottenburg-Wilmersdorf 4.114 20,4 2.929 21,4 1.781 19,7 8.824 20,6 Friedrichshain-Kreuzberg 6.425 28,9 5.189 42,6 3.409 45,4 15.023 35,8 Lichtenberg 6.952 31,9 3.944 32,1 1.968 28,4 12.864 31,4 Marzahn-Hellersdorf 8.697 40,9 4.935 37,3 2.350 30,2 15.982 37,8 Mitte 12.240 43,1 8.764 51,7 5.283 50,0 26.287 47,0 Neukölln 12.134 47,7 8.304 52,0 5.089 46,5 25.527 48,8 Pankow 4.516 12,9 2.911 14,7 1.541 14,5 8.968 13,7 Reinickendorf 7.514 35,6 4.942 36,0 2.801 28,9 15.257 36,0 Spandau 7.681 42,8 4.758 38,0 2.841 32,2 15.280 38,9 Steglitz-Zehlendorf 2.876 14,4 1.900 12,2 1.118 10,5 5.894 12,7 Tempelhof-Schöneberg 6.896 29,0 4.974 31,0 3.015 27,7 14.885 29,4 Treptow-Köpenick 3.796 20,3 2.316 20,5 1.284 18,1 7.396 20,0 Berlin insgesamt 83.841 30,7 55.866 32,2 32.480 29,4 172.18 7 30,9 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg; Darstellung und Berechnung Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – II B 17 -) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 149 3 3. Wie viele der von ALG II abhängigen Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppen lebten zum Stichtag 31.12.2015 in alleinerziehenden Haushalten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 3.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen lebten am 30. November 2015 insgesamt 78.301 Berliner Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Details sind der nachfolgenden Tabelle 4 zu entnehmen. Die Daten zum Stichtag 31. Dezember 2015 liegen noch nicht vor. Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Berichtsmonat: November 2015 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 4 - Jobcenter (JC) im Land Berlin Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 1.748 1.572 1.027 4.347 Friedrichshain-Kreuzberg 2.129 1.931 1.378 5.438 Lichtenberg 3.603 2.312 1.150 7.065 Marzahn-Hellersdorf 4.877 2.974 1.459 9.310 Mitte 3.860 3.158 2.019 9.037 Neukölln 3.795 2.994 2.047 8.836 Pankow 2.734 2.029 1.113 5.876 Reinickendorf 3.091 2.391 1.468 6.950 Spandau 3.469 2.349 1.508 7.326 Steglitz-Zehlendorf 1.325 1.085 674 3.084 Tempelhof-Schöneberg 2.688 2.399 1.541 6.628 Treptow-Köpenick 2.093 1.464 847 4.404 Berlin insgesamt 35.412 26.658 16.231 78.301 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) 4. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2015 in Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 4.: Am 31. Dezember 2015 erhielten insgesamt 1.842 Berliner Kinder und Jugendliche laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII. Details sind der nachfolgenden Tabelle 5 zu entnehmen. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII unter 18 Jahren außerhalb von Einrichtungen in Berlin am 31. Dezember 2015 - Tabelle 5 - Bezirk Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 29 49 13 91 Friedrichshain-Kreuzberg 33 40 23 96 Lichtenberg 75 82 17 174 Marzahn-Hellersdorf 130 126 20 276 Mitte 56 83 38 177 Neukölln 70 109 34 213 Pankow 43 47 15 105 Reinickendorf 57 95 24 176 Spandau 76 96 22 194 Steglitz-Zehlendorf 29 41 9 79 Tempelhof-Schöneberg 36 55 24 115 Treptow-Köpenick 66 59 21 146 Berlin insgesamt 700 882 260 1.842 (Datenquelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin/ Berechnung Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – I A 3 -) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 149 4 5. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten am 31.12.2015 in Familien, die Sozialleistungen zur „Aufstockung“ des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 5.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen lebten im November 2015 insgesamt 79.937 Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Details sind der nachfolgenden Tabelle 6 zu entnehmen. Die Daten zum Stichtag 31. Dezember 2015 liegen noch nicht vor. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Berlin Berichtsmonat: November 2015 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 6 - Jobcenter (JC) im Land Berlin Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 1.732 1.464 879 4.075 Friedrichshain-Kreuzberg 3.211 2.940 1.911 8.062 Lichtenberg 2.894 2.033 1.083 6.010 Marzahn-Hellersdorf 3.241 2.304 1.190 6.735 Mitte 5.643 4.433 2.646 12.722 Neukölln 5.617 4.188 2.563 12.368 Pankow 1.738 1.376 778 3.892 Reinickendorf 3.121 2.282 1.311 6.714 Spandau 2.893 2.183 1.372 6.448 Steglitz-Zehlendorf 1.252 968 591 2.811 Tempelhof-Schöneberg 2.949 2.424 1.503 6.876 Treptow-Köpenick 1.507 1.088 629 3.224 Berlin insgesamt 35.798 27.683 16.456 79.937 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) 6. Wie viele der Kinder und Jugendlichen in den unter 1. erfragten Altersgruppen, die zum Ende des Jahres 2015 von staatlichen Transferleistungen abhängig waren, lebten nach Kenntnis des Senats in Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit einem ausländischen Haushaltvorstand? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 6.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen lebten im November 2015 insgesamt 91.895 Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit mindestens einem Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Daten zum Stichtag 31. Dezember 2015 liegen noch nicht vor. Details sind der nachfolgenden Tabelle 7 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Familien mit mindestens einem Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Berlin Berichtsmonat: November 2015 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 7 - Jobcenter (JC) im Land Berlin Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt Charlottenburg- Wilmersdorf 2.529 1.658 958 5.145 Friedrichshain-Kreuzberg 4.166 3.481 2.210 9.857 Lichtenberg 3.082 1.574 794 5.450 Marzahn-Hellersdorf 2.417 1.274 575 4.266 Mitte 8.795 6.304 3.605 18.704 Neukölln 8.043 5.520 3.246 16.809 Pankow 1.315 708 330 2.353 Reinickendorf 4.377 2.788 1.471 8.636 Spandau 3.927 2.369 1.286 7.582 Steglitz-Zehlendorf 1.404 895 484 2.783 Tempelhof-Schöneberg 3.933 2.809 1.687 8.429 Treptow-Köpenick 1.021 563 297 1.881 Berlin insgesamt 45.009 29.943 16.943 91.895 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 149 5 Am 31. Dezember 2015 bezogen insgesamt 301 Berliner Kinder und Jugendliche in Familien mit einem ausländischen Haushaltsvorstand laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII. Details sind der nachfolgenden Tabelle 8 zu entnehmen. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII unter 18 Jahren außerhalb von Einrichtungen in Berlin am 31. Dezember 2015 in Familien mit einem ausländischen Haushaltsvorstand* - Tabelle 8 - Bezirk Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 9 5 1 15 Friedrichshain-Kreuzberg 12 8 5 25 Lichtenberg 9 12 1 22 Marzahn-Hellersdorf 6 7 0 13 Mitte 16 24 14 54 Neukölln 17 28 7 52 Pankow 3 3 0 6 Reinickendorf 8 10 4 22 Spandau 28 12 5 45 Steglitz-Zehlendorf 7 2 2 11 Tempelhof-Schöneberg 10 13 7 30 Treptow-Köpenick 4 2 0 6 Berlin insgesamt 129 126 46 301 (Datenquelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin/ Berechnung Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – I A 3 -) * = Staatsangehörigkeit des Haushaltsvorstandes; Migrationshintergrund bei deutscher Staatsangehörigkeit ist nicht mit erfasst 7. Wie viele Familien erhielten zum Ende des Jahres 2015 in Berlin einen Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG-II-Bezug? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 7.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen haben am 31. Dezember 2015 insgesamt 2.014 Berliner Familien den Kinderzuschlag erhalten. Ein Jahresfortschrittswert wird nicht erhoben. Auch eine bezirkliche Aufschlüsselung der Daten steht nicht zur Verfügung. 8. Wie bewertet der Senat die Armutssituation von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien? 9. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat im Rahmen seines Integrationskonzeptes zu ergreifen, um Armut und ihre Folgeerscheinungen frühzeitig entgegenzuwirken und Flüchtlingsfamilien mit Kindern in Berlin eine gesicherte Perspektive zu bieten? Zu 8. und 9.: Der Grundbedarf von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsfamilien wird durch die gesetzlichen Anspruchsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gedeckt. Diese Leistungen beinhalten nach § 3 AsylbLG die Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Nach § 4 AsylbLG werden Leistungen u. a. bei Krankheit gewährt. Weitere Leistungen kommen auf der Grundlage des § 6 AsylbLG in Betracht. Bei Art und Höhe der Leistungen berücksichtigt der Gesetzgeber die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 18. Juli 2012 ausgeführt hat: Danach umfasst das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Mit der zum 01. März 2015 in Kraft getretenen Neufassung des AsylbLG hat der Gesetzgeber den Leistungsanspruch an die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst und dadurch die verfassungskonforme Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen für Asylbegehrende unabhängig von Alter und Familienstand gewährleistet . Art und Umfang der Leistungen für Asylbegehrende orientieren sich seitdem weitgehend an den Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII). Über diese gesetzlichen Leistungen hinaus beabsichtigt der Senat, mit dem Masterplan Integration und Sicherheit die soziale Eingliederung von Geflüchteten zu befördern und auch Familien mit Kindern eine bestmögliche Teilhabe zu ermöglichen. Insbesondere soll Geflüchteten frühestmöglicher Zugang zu Sprachförderung und Bildung ermöglicht werden. Die Schulpflicht soll für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen durchgesetzt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 149 6 und die Kita-Besuchsquote erhöht werden. Es werden Sonderprogramme zur Verhinderung von bleibendem Analphabetismus aufgelegt. Gleichzeitig werden die Kapazitäten an Lehrpersonal und entsprechender Infrastruktur ausgeweitet, um eine Beeinträchtigung der Qualität des Bildungsangebots auszuschließen. Ziel ist das Erreichen von Bildungsabschlüssen und Berufsabschlüssen und – dort wo möglich – der Zugang zum Hochschulstudium . Die Maßnahmen sind im Detail dem unter http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilunge n/2016/pressemitteilung.458945.php veröffentlichten Entwurf des Masterplans (insbesondere dem Kapitel 6, Seite 33ff.) zu entnehmen. 10. Wie bewertet es der Senat, wenn im Ergebnis des vor wenigen Tagen vorgelegten Sozialberichts des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg konstatiert werden muss, dass die soziale Spaltung zwischen den Bezirken enorm zunimmt und sich zu verfestigen droht? Was wird der Senat unternehmen, um dem entgegenzuwirken? 11. Wann wird der Senat seine „Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut“ der Öffentlichkeit vorstellen, die in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU 2011 angekündigt wurde und an der der Senat lt. Antworten auf Anfragen intensiv arbeitet? Wo liegt das Problem? Woran scheitert der Senat? Zu 10. und 11.: Der Senat hat den Regionalen Sozialbericht 2015 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und begrüßt , dass neben dem Handlungsorientierten Sozialstrukturatlas und dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung eine weitere dezidierte Datengrundlage im Sozialbereich zur Verfügung steht. Der Senat wird die Daten der genannten Instrumente auch weiterhin bei den Fachplanungen berücksichtigen und in den Sozialräumen Schwerpunkte setzen, die der besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung bedürfen. Um insbesondere die Armutssituation in der Stadt nachhaltig zu verbessern wird der Senat noch in dieser Legislaturperiode die Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen in Berlin beschließen, die sowohl präventiv als auch integrativ Handlungsfelder, Leitlinien und Zielsetzungen des Senats konkretisiert. Der Strategie ist eine umfangreiche Ist-Analyse beigefügt , die die Ursachen und die Entwicklung von Armut in Berlin beschreibt und insbesondere auf die besonders armutsgefährdeten Personengruppen abstellt. Berlin, den 23. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)