Drucksache 17 / 18 151 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2016) und Antwort Veranstaltungsort für Lollapalooza Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Größenordnung an Flächen ist für das Lollapalooza-Festival notwendig? Antwort zu 1: Für den Standort am Tempelhofer Feld waren nach unserer Kenntnis 250.000 m² vertraglich geregelt. Zur notwendigen Gesamtfläche für das Festival an anderen Standorten kann keine Aussage getroffen werden, der Flächenbedarf für den Standort Tempelhof ist dafür aber eine Orientierung. Frage 2: Warum wurde das Tempelhofer Feld, bzw. eine Teilfläche des Tempelhofer Feldes mit ausreichendem Abstand zur Unterkunft für Geflüchtete in den Hangars , für die Nutzung als Veranstaltungsfläche für das Lollapalooza-Festival ausgeschlossen? Antwort zu 2: Aufgrund des Gesetzes zum Schutz des Tempelhofer Feldes ist die Durchführung einer Veranstaltung in der Größenordnung des Lollapalooza Festivals nicht möglich. Frage 3: Welche anderen Flächen in Berlin wurden untersucht? Warum wurden diese ausgeschlossen? Antwort zu 3: Der Senat hat keine konkreten Flächen geprüft, sondern den Veranstalter bei der Suche nach Alternativen unterstützt, soweit die Einbindung von Dienststellen des Landes Berlin erforderlich war. Frage 4: Welche konkreten Flächen im Treptower Park werden für das Festival zur Verfügung gestellt? Antwort zu 4: Bis Ende März soll der Antrag des Veranstalters für das Festival im Treptower Park vorliegen. Erst mit Vorliegen des Antrages kann eine Aussage zur konkreten Veranstaltungsfläche innerhalb des Treptower Parks getroffen werden. Frage 5: Für welchen Zeitraum ist eine eingeschränkte Nutzung des Treptower Parks, auch aufgrund des Aufund Abbaus des Festivals, für die Allgemeinheit geplant? Antwort zu 5: Nach gegenwärtigem Beratungsstand wäre eine eingeschränkte Nutzung des Treptower Parks insbesondere an den beiden Veranstaltungstagen 10./11.09.2016 zu erwarten, wobei nicht der gesamte Treptower Park für das Festival genutzt werden soll. An den Aufbau- und Abbautagen würde es kleinflächige Sperrungen im Treptower Park geben. Erst nach Vorliegen des Antrages können hier konkretere Angaben gemacht werden. Frage 6: Wird für das Festival auch die Puschkinallee gesperrt werden? Wenn ja, wie lange? Nur während des Festivals oder auch davor und danach? Über welche Straßen wird die Umleitung erfolgen? Antwort zu 6: Nach gegenwärtigem Stand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant der Veranstalter die Puschkinallee wie auch Teile der Bulgarischen Straße für die Zuführung zum Veranstaltungsgelände zu nutzen. Erst nach Vorliegen des Antrages können hier konkretere Angaben gemacht werden. Frage 7: Wie wird mit Schäden im Treptower Park umgegangen werden? Antwort zu 7: Gemäß Grünanlagengesetz Berlin ist eine Ausnahmegenehmigung nur zu erteilen, wenn die Beseitigung der Folgeschäden geregelt ist. Der Veranstalter würde verpflichtet, entstandene Schäden in der Grünanlage zu seinen Lasten zu beseitigen. Käme er dieser Verpflichtung nicht nach, würde durch das Amt die vom Veranstalter beim Bezirk zu hinterlegende Sicherheitsleistung in Anspruch genommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 151 2 Frage 8: Bis wann sollen Rasenflächen bei großflächiger Beschädigung wiederhergestellt werden und einer Nutzung durch die Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt werden? Antwort zu 8: Die Schadensbeseitigung hat generell unmittelbar nach Veranstaltungsende zu beginnen. Die Dauer der Sperrung wiederherzustellender Rasenflächen würde auch von der Witterung abhängen, so dass hier kein Zeitrahmen angegeben werden kann. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)