Drucksache 17 / 18 154 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Schülerzahlenprognose Frühjahr 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet die im Kalenderjahr 2016 erstellte Schülerzahlenprognose für die allgemeinbildenden Schulen (Gliederung und Datensatz entsprechend der Roten Nummer BEZ 0049F)? 2. Wie lautet die im Kalenderjahr 2016 erstellte Schülerzahlenprognose für die freien Schulen (Gliederung entsprechend der Roten Nummer BEZ 0049F)? 5. Welche Veränderungen gibt es bzgl. der Schülerzahlenprognose aus dem Jahr 2015? Welche Ursachen liegen den Veränderungen zu Grunde? 9. Welche Konsequenzen hat die aktuelle Schülerzahlenprognose im Hinblick auf die aktuelle Lehrkräftebedarfsplanung ? Zu 1., 2., 5. und 9.: Die aktualisierte Schülerzahlenprognose wird mit dem regelmäßigen „Bericht zur mittelfristigen Lehrkräfteplanung“ erstellt und im April veröffentlicht . 3. Inwiefern sind Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien bei der im Kalenderjahr 2016 erstellten Schülerzahlenprognose berücksichtigt? Zu 3.: Die Schülerinnen und Schüler der Willkommensklassen sind Bestandteil der Modellrechnung, werden aber in 2016 erstmalig nachrichtlich in der Berlintabelle extra ausgewiesen werden. 4. Welche Veränderung gab es in der Methodik bzw. Modellrechnung im Vergleich zu der im Frühjahr erstellten Schülerzahlenprognose 2015? Zu 4.: In der Methodik ergeben sich keine Veränderungen gegenüber der Modellrechnung aus dem Frühjahr 2015. 6. Wie viele Schulplätze stehen im Grundstufenbereich für das kommende Schuljahr zur Verfügung (sortiert nach Bezirk und Schulform)? Zu 6.: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze orientiert sich an den Raumgrößen der allgemeinen Unterrichtsräume. Diese sind je nach baulicher Ausgestaltung der Schulgebäude (von der Gründerzeit bis zum Neubau) unterschiedlich. Für alle in den letzten Jahrzehnten gebauten Schulen können Klassenräume i.d.R. mit 30 Schulplätzen bestückt werden. Gemäß aktuell gültiger Grundschulverordnung (§4 Abs. 8) können die Klassen an Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen mit 24 bis 26 Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden (Bandbreitenmodell ). Frequenzmindernde Tatbestände (Inklusion, Kinder nicht deutscher Herkunftssprache etc.) sind schulscharf zu berücksichtigen. Die tatsächliche Kapazität der einzelnen Grundschulen und –stufen wird jährlich durch den Schulträger festgesetzt. Im Rahmen von schulentwicklungsplanerischen (mittel - bis langfristigen) Konzepten wird zur Ermittlung der Kapazitäten die Einheit „Zug“ benutzt. Ein Zug umfasst die 1. bis 6. Klassenstufe. Es wird eine durchschnittliche Klassenfrequenz von 24 Schülerinnen und Schülern pro Klasse zugrunde gelegt. Ein Zug kann somit 144 Schülerinnen und Schüler versorgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 154 2 7. Wie haben sich die Schulplätze im Grundstufenbereich in den vergangenen drei Schuljahren verändert (sortiert nach Bezirk und Schulform? Zu 7.: Der Rückgang der Schülerzahlen im Primarbereich der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen der letzten 10 Jahre hat – trotz deutlicher Kapazitätsanpassungen – dazu geführt, dass die hier in Rede stehenden Schularten in der Regel kapazitär nicht ausgelastet waren. Die gestiegene Nachfrage konnte daher mit der vorhandenen Kapazität abgedeckt werden. Auf die weiterhin steigende Nachfrage wird mit in folgender Tabelle dargestellten Kapazitätssteigerungen reagiert. Erwartete Kapazität der Klassenstufen 1 bis 6 an öffentlichen Schulen im Jahr 2017 und erwartete Kapazitätssteigerung zwischen 2013 und 2017 (Stand: 03-2016) Kapazität in Kapazität in Kapazität in Bezirk Zügen SuS Zügen SuS Zügen SuS 01 Mitte 109,0 15.696 112,0 16.128 3,0 432 02 Friedrichshain-Kreuzberg 99,0 14.256 106,0 15.264 7,0 1.008 03 Pankow 122,0 17.568 139,5 20.088 17,5 2.520 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 85,5 12.312 88,0 12.672 2,5 360 05 Spandau 75,5 10.872 79,5 11.448 4,0 576 06 Steglitz-Zehlendorf 97,5 14.040 98,5 14.184 1,0 144 07 Tempelhof-Schöneberg 105,5 15.192 107,5 15.480 2,0 288 08 Neukölln 120,0 17.280 121,0 17.424 1,0 144 09 Treptow-Köpenick 82,0 11.808 88,5 12.744 6,5 936 10 Marzahn-Hellersdorf 76,5 11.016 82,0 11.808 5,5 792 11 Lichtenberg 75,0 10.800 88,0 12.672 13,0 1.872 12 Reinickendorf 91,0 13.104 93,0 13.392 2,0 288 Berlin 1.138,5 163.944 1.203,5 173.304 65,0 9.360 2013 2017 Differenz SuS = Schülerinnen und Schüler 8. Welche Konsequenzen hat die aktuelle Schülerzahlenprognose im Hinblick auf die bestehende Schulplanung ? Zu 8.: Die Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung wird jährlich aktualisiert. Wenn die jeweils aktuelle Modellrechnung bemerkenswert abweichende Ergebnisse zu der vorherigen Modellrechnung aufweist, wird die Schulplanung entsprechend angepasst. Berlin, den 16. März 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2016)