Drucksache 17 / 18 163 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Gewalttaten in Berliner Haftanstalten durch sogenannte Rocker Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab es in den letzten fünf Jahren gewalttätige Auseinandersetzungen in den Berliner Haftanstalten mit Personen aus dem sogenannten Rockermilieu? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Seit 2011 sind nur vereinzelte Fälle bekannt, bei denen an körperlichen Auseinandersetzungen Beteiligte Kontakte zum Rockermilieu aufwiesen, die auch nicht in allen Fällen in einer eigenen Mitgliedschaft bestanden . Vor diesem Hintergrund gab es 2013 zwei Fälle, 2014 fünf Fälle, 2015 drei Fälle und 2016 einen Fall im Berliner Justizvollzug. 2. Wie oft kam es zu körperlichen Tätlichkeiten gegen Mithäftlinge und wie oft gegen Justizangestellte? Zu 2.: Unter den genannten elf Fällen waren drei Tätlichkeiten gegen Bedienstete gerichtet. 3. Zu wie vielen Verletzungen von Justizangestellten kam es? (Aufstellung der Verletzungen nach JVAs erbebten .) Zu 3.: Bei keinem der Vorfälle wurden Justizbedienstete physisch verletzt. Ein Bediensteter wurde jedoch durch Bespucken und Anrempeln angegriffen. 4. Wie oft wurde in diesen Fällen Strafanzeige erstattet ? Zu 4.: Grundsätzlich werden alle gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Gefangenen und gegen Bedienstete gerichtete Handlungen von den Anstalten zur Anzeige gebracht. Daher wurden mit einer Ausnahme in allen zu Frage 1 genannten Vorkommnissen Strafanzeigen erstattet. Abgesehen werden musste hiervon nur bei einem Vorkommnis zwischen zwei Gefangenen in 2013, bei dem nach einer verbalen und mit Rempeleien verbundenen Auseinandersetzung keine Verletzungen festzustellen waren und somit kein Antragsrecht für eine Strafverfolgung vorlag. 5. In wie vielen dieser Fälle kam es zu Verurteilungen ? Zu 5.: In vier Verfahren gab es Verurteilungen, fünf Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 18. März 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2016)