Drucksache 17 / 18 168 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bola Olalowo (GRÜNE) vom 26. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2016) und Antwort Vergibt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales fair? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vergabestellen sind im Sinne des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, den ihr nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Dienstbereich mit der Durchführung von Vergaben betraut? Zu 1.: Im Bereich des Einzelplans 11 werden insgesamt 22 Stellen als Vergabestellen definiert. 2. Wie viele öffentliche Aufträge haben diese Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 vergeben? Bitte getrennt nach Jahren aufführen? Zu 2.: Die o. g. Vergabestellen haben an öffentlichen Aufträgen insgesamt vergeben: Jahr Anzahl insgesamt 2012 ca. 410 2013 ca. 380 2014 ca. 430 Nicht eingerechnet sind Bestellungen im Rahmen des Sammelbestellverfahrens beim Landesverwaltungsamt Berlin (LVWA) und beim IT - Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), da diesen selbst die Durchführung der Vergabeverfahren inklusive Klärung der vergaberechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss von Rahmenverträgen obliegt und durch das hiesige Ressort lediglich der Abruf erfolgt. 3. In wie vielen Fällen davon und von welchen Vergabestellen wurde in der Ausschreibung auf die §§ 1, 7 – 10 BerlAVG oder auf einzelne Normen des Gesetzes Bezug genommen? Bitte getrennt auflisten nach a) Tariftreue und Mindestentlohnung b) umweltverträgliche Beschaffung c) Beachtung der ILO – Kernarbeitsnormen d) Frauenförderung e) Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. 4. Falls auf die §§ 1, 7-10 BerlAVG kein Bezug genommen wurde, warum nicht? 5. Welche Erfahrungen haben diese Vergabestellen mit den Vorschriften der § 1, 7-10 BerlAVG gemacht? Zu 3., 4. und 5.: Die o. g. Vorschriften werden bei allen Vergaben so weit beachtet, wie es entweder aufgrund der Art der zu vergebenden Leistung oder der geschätzten Auftragshöhe nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) erforderlich ist, i. d. R. erst bei Aufträgen ab 10.000 €, hinsichtlich des Mindestlohnes nach § 4 Abs. 1 BerlAVG bereits ab 500 €. Statistiken diesbezüglich werden bislang nicht geführt. Sofern öffentliche Aufträge den Geltungsbereich des BerlAVG betreffen, werden von den potentiellen Auftragnehmern entsprechende Erklärungen abgefordert. Eine Nichtabgabe der entsprechenden Erklärungen hat den Ausschluss von der Vergabe zur Folge. Die Auftragnehmer bestätigen die Einhaltung der o. g. Vorschriften im Wege von Eigenerklärungen. Eine Beachtung der ILO – Kernarbeitsnormen gem. § 8 BerlAVG und die damit verbundene Forderung von Eigenerklärungen erfolgt gemäß Gemeinsamem Rundschreiben SenWiTechForsch Nr. 2/2011 nur bei Vergaben von bestimmten Produktgruppen wie z. B. Südfrüchten, Produkten aus Holz, Naturtextilien, Schnittblumen usw. Entsprechende Leistungen wurden aber im fraglichen Zeitraum nicht vergeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 168 2 Ab einer geschätzten Auftragshöhe von mindestens 25.000 € und einer Beschäftigtenzahl von mehr als 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden gem. § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Frauenförderverordnung entsprechende Eigenerklärungen zur Frauenförderung gefordert. In der Praxis führen die Vorschriften des BerlAVG gerade bei kleineren Vergabestellen zu einer erheblichen Arbeitsverdichtung. Einzelne Auftragnehmer können die Vielzahl der nach BerlAVG geforderten Nachweise nicht erbringen oder verzichten auf die Abgabe von Angeboten, weil der bürokratische Aufwand in keiner Relation zur erbringenden Leistung steht. 6. Wie verteilen sich welche Auftragsvolumina anhand der Berliner, nationalen und EU-weiten Schwellenwerte auf die Vergabearten „offenes Verfahren“, „nicht offenes Verfahren“, „Verhandlungsverfahren“, „freihändige Vergabe“, „wettbewerblicher Dialog“, „Interessenbekundungsverfahren “ usw.? Bitte für den Zeitraum 2012 – 2014 nach Jahren und Vergaben im Bau-, Leistungsund freiberuflichen Bereich auflisten? Zu 6.: Im Bereich der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bzw. den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen existiert kein einheitliches Statistikwesen. Lediglich Vergaben oberhalb der EU – Schwellenwerte werden statistisch erfasst. Hier verteilten sich die Auftragsvolumina in den Jahren 2012 – 2014 wie folgt: Jahr Volumen Vergabeart 2012 431.000 € Offenes Verfahren 2013 10.170.000 € Insges. 3 offene Verfahren 400.000 € Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb 2014 440.000 € Nichtoffenes Verfahren 7. In welchem Umfang wird von diesen Vergabestellen die „Vergabeplattform Berlin“ genutzt? 8. Falls die Vergabeplattform nicht genutzt wird: was sind die Gründe hierfür? Zu 7. und 8.: Die elektronische Vergabeplattform Berlin ist seit 2006 verpflichtend bei allen öffentlichen Ausschreibungen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. In diesem Umfang wurde und wird die Vergabeplattform von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen lückenlos verwendet. Bei Ausschreibungen nach anderen Vergabearten wird die Vergabeplattform nicht genutzt. 9. In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 Vertragsstrafen nach § 6 Abs. 1 BerlAVG verhängt? Zu 9.: Vertragsstrafen nach § 6 Abs. 1 BerlAVG wurden von den Vergabestellen nicht verhängt. 10. In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 ein Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb nach § 6 Abs. 3 Berl AVG verhängt? Zu 10.: Im Zeitraum von 2012 – 2014 wurde in keinem Fall ein entsprechender Ausschluss verhängt. 11. Hat sich eine dieser Vergabestellen mit Unterstützungsanfragen an die Kontrollgruppe nach § 5 S. 2 Berl AVG gewandt? Wenn ja, mit welchen Fragestellungen ist dies geschehen? Zu 11.: Entsprechende Anfragen gab es nicht. 12. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer des Landes, des Bundes oder vor Gericht? Bitte einzeln unter Zuordnung zur jeweiligen Nachprüfungsstelle auflisten. Zu 12.: Im erfragten Zeitraum gab es keine Nachprüfungsverfahren . 13. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu geänderten bzw. zu Neuvergaben wegen Verstößen dieser Vergabestellen? 14. Falls es zu geänderten bzw. Neuvergaben kam, gegen welche Vergabevorschriften hatte diese Vergabestelle verstoßen? Zu 13. und 14.: Es gab keine entsprechenden Fälle. Berlin, den 23. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)