Drucksache 17 / 18 170 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 07. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2016) und Antwort Arztpraxen und Versorgungsgrad in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Arztpraxen sind in Berlin zugelassen? a. Wie viele Arztpraxen (aufgeschlüsselt nach Fachrichtung ) sind in den einzelnen Bezirken zugelassen? b. Wie hoch ist der Versorgungsgrad mit Arztpraxen (aufgeschlüsselt nach Fachrichtung) derzeit in den einzelnen Bezirken? Zu 1.: Die Anzahl der Zulassung erfolgt in vollzeitäquivalenten (VZÄ) Ärztezahlen aufgeschlüsselt nach Bedarfsplanungsgruppen, welche die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin im aktuell gültigen Bedarfsplan für Berlin auflistet. Aktuell sind in Berlin ca. 8.311 Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten, vertragsärztlichen Versorgung tätig. Insgesamt gilt Berlin laut Bedarfsplanungsrichtlinie (BP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als ein Planungsbereich. Die bezirkliche Planung ist eine nach aktueller BP-RL zwar mögliche, aber gleichzeitig optionale Vorgehensweise. Die KV Berlin, die Kassenvertreterinnen und Kassenvertreter sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales haben sich im Zuge der Arbeitsgemeinschaft (AG) Bedarfsplanung des Gemeinsamen Landesgremiums mit dem Letter of Intent (LOI) seit 2013 auf eine Versorgungssteuerung im Rahmen der Bedarfsplanung geeinigt. Der LOI umfasst 18 der 23 Arztgruppen der Bedarfsplanungsrichtlinie. Für diese liegen Ärztezahlen, ausgedrückt in VZÄ und Versorgungsgrade in Prozentpunkten mit Stand 1.07.2015 auf Bezirksebene vor: Siehe Anlage 1. 2. Welche Berechnungsgrundlage kommt für die Ermittlung des ärztlichen Versorgungsgrades in den Bezirken / in Berlin zur Anwendung und welche Kriterien werden bei der Berechnung verwendet? Zu 2.: Die Berechnungen erfolgen durch die KV Berlin auf Basis, d. h. gemäß der Kriterien der aktuell gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA. Zusätzlich kommen bei der Berechnung des Versorgungsgrades der Augenärztinnen/Augenärzte, Chirurginnen/Chirurgen, Hausärztinnen/Hausärzte, HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzte, Kinderärztinnen/Kinderärzte, und Nervenärztinnen /Nervenärzte noch die Ergebnisse der Gesundheitsund Sozialberichterstattung in Berlin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin zum Tragen. Im Zuge der Berichtserstellung zum LOI zeigten nämlich Berechnungen, dass die Inanspruchnahme dieser genannten Arztgruppen signifikant mit dem Sozialindex I für Berlin korreliert; somit wird bei der Berechnung der Versorgungsgrade durch die KV Berlin neben dem nach BP- RL zu inkludierenden Demographiefaktor auch der Sozialindex I mitberücksichtigt. 3. Aus welchem Jahr stammen die verwendeten Daten zur aktuellen und künftigen Berechnung des Versorgungsgrades an Arztpraxen in Berlin und in welchen zeitlichen Abständen wird die verwendete Datenbasis aktualisiert? Zu 3.: Die Bedarfsplanung für den Planungsbezirk Berlin wurde letztmalig Mitte 2015 aktualisiert und auf den Internetseiten der KV Berlin veröffentlicht. Die Planungsblätter des LOI wurden letztmalig zum Oktober 2015 aktualisiert und auf der Internetseite des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V (GLG 90a) veröffentlicht. Datenstand der Bevölkerung war jeweils die fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013. Datenstand der Ärztezahlen war jeweils der 01.07.15, ausgedrückt in VZÄ. Der Bedarfsplan für Berlin wird jährlich durch die KV Berlin fortgeschrieben. Die Tabellen mit bezirklichen Versorgungsgraden gemäß LOI werden im Abstand von 6 bis 12 Monaten aktualisiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 170 2 4. Ist es zutreffend, dass die im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten als Grundlage für die Berechnung des Versorgungsgrades verwendet werden? a. Wenn ja, warum? b. Wenn nein, welche werden dann verwendet? c. Wenn ja, wann und auf welche Weise werden die über den Zensus 2011 ermittelten Daten, die in die Berechnung des Versorgungsgrades einfließen, aktualisiert? Zu 4.: Nein, vielmehr werden die auf Basis des Zensus 2011 durch das Amt für Statistik Berlin Brandenburg (AfS) fortgeschriebenen Daten zur Berechnung des Versorgungsgrades durch die KV Berlin herangezogen. Generell gilt für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes gemäß der Internetseite des Statistischen Bundesamtes: „Die Bevölkerungsfortschreibung weist die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung (Geschlecht, Alter, Familienstand und Staatsangehörigkeit) sowie ihre Veränderungen nach. Die aktuellen Bevölkerungszahlen (Bevölkerungsstand) ergeben sich durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweiligen letzten Volkszählung (derzeit Zensus 2011) mit Angaben der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik.“ 5. Wie würde sich die Anzahl der erforderlichen Arztpraxen im Land Berlin und in den einzelnen Bezirken verändern, wenn der Berechnung die Bevölkerungszahl Berlins aus dem Jahr 2015 als Datenbasis zugrunde gelegt würde? Zu 5.: Die Bevölkerungszahlen 2015 wurden vom AfS Berlin Brandenburg noch nicht vorgelegt. Sollte die Bevölkerung steigen, würde sich entsprechend der Berechnungsvorgaben aus der BP-RL, ceteris paribus, die Sollzahl der im Planungsbezirk zulassungsfähigen VZÄ erhöhen . Allerdings ist Berlin als Planungsbezirk in allen Arztgruppen überversorgt, d. h. weist einen Versorgungsgrad von zumeist deutlich über 110 % aus. Daher wäre vor diesem Hintergrund, auch bei steigender Bevölkerungszahl , so schnell keine Öffnung des Planungsbezirks für Neuzulassungen zu erwarten - vgl. hierzu § 103 SGB V -, sondern würde vielmehr zuerst in einem Abbau der rechnerisch im Planungsbezirk herrschenden Überversorgung resultieren. So weist etwa die Gruppe der Hausärztinnen und Hausärzte im Planungsbezirk Berlin einen der geringsten Versorgungsgrade auf, nämlich rund 118 %, was aber immer noch als überversorgt, da Versorgungsgrad größer 110 %, gilt. Und selbst bei dieser Gruppe würde, ceteris paribus, erst ab einer Bevölkerungszahl für Berlin von rund 4.083.045 Einwohnern die aktuell existente Ist-Zahl der vollzeitäquivalenten Hausärztinnen /Hausärzte in Berlin einem Versorgungsgrade von 100 % entsprechen. Aktuell gibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Bevölkerungsprognose von rund 3.828.000 Einwohnern für das Jahr 2030 aus. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016) Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17/18170 Schriftliche Anfrage 1 Anlage 1: Arztgruppe / Bezirk Augenärzte Chirur- Frauenärzte Hausärzte Hautärzte HNO- Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherap . Uro- Radiologen Internisten Ki-Jug- Psychiat. Neurochir . Nuklearmed . Physikal.- u. Reha- Med. Strahlenther . gen logen Mitte Versorgungsgrad 107% 164% 149% 119% 139% 97% 142% 143% 149% 169% 148% 358% 373% 84% 191% 193% 253% 257% Arztzahl Ist 25 21,5 69,25 238,25 20,5 19 33,25 35,55 33,5 199,6 14,5 23,5 50,5 2,6 4 5,5 5 5 Friedrichshain- Kreuzberg Versorgungsgrad 138% 155% 115% 125% 107% 94% 142% 150% 112% 167% 131% 280% 216% 148% 184% 292% 388% 659% Arztzahl Ist 23 15,5 43,5 187,05 12 14 24,25 28,15 19 159,3 9 14 21 3,5 3 6,5 6 10 Pankow Versorgungsgrad 123% 217% 104% 121% 116% 112% 175% 118% 107% 153% 128% 287% 345% 233% 499% 311% 558% 199% Arztzahl Ist 30,5 29,25 55,5 252 19 22,5 40,75 30,1 27 194,95 14,5 21 53,5 8,3 11,5 9,75 12,15 4,25 Charlottenburg- Wilmersdorf Versorgungsgrad 172% 276% 206% 165% 195% 236% 204% 226% 213% 525% 231% 341% 356% 507% 533% 363% 536% 402% Arztzahl Ist 38,25 30,75 87 290,95 27,5 39 31,75 48,3 46,5 504,2 25,75 21,25 52 12,05 10 9,25 9,5 7 Spandau Versorgungsgrad 109% 126% 102% 106% 144% 116% 110% 108% 119% 98% 110% 175% 231% 194% 145% 53% 153% 390% Arztzahl Ist 19 11 31 146,6 15 15 17,5 18 19 69,25 9 8 24,75 4,15 2 1 2 5 Steglitz-Zehlendorf Versorgungsgrad 150% 139% 124% 121% 140% 227% 203% 138% 174% 346% 135% 310% 218% 271% 85% 271% 480% 321% Arztzahl Ist 32 14,5 49 201,65 19 35 34 27,65 36,5 303,85 15 18,5 31,5 7,1 1,5 6,5 8 5,25 Tempelhof- Schöneberg Versorgungsgrad 135% 165% 138% 134% 164% 108% 169% 160% 152% 341% 141% 265% 212% 247% 50% 110% 53% 214% Arztzahl Ist 32 20 62,5 256 24,5 19,5 32,5 37,1 35 358,78 16 17,5 32 7,08 1 3 1 4 Neukölln Versorgungsgrad 73% 97% 61% 100% 57% 120% 103% 104% 91% 89% 89% 64% 195% 149% 52% 76% 273% 320% Arztzahl Ist 17 12 26,5 191,8 8 22 24 24,5 19,5 93,7 9 4 26,5 4,5 1 2 5 5,75 Treptow-Köpenick Versorgungsgrad 113% 147% 87% 93% 122% 96% 133% 77% 113% 113% 117% 148% 160% 49% 198% 97% 419% 0% Arztzahl Ist 21 13,5 28,5 135,75 14 13 18,5 13,5 20 86,5 10,75 7,5 19,25 1 3 2 6 0 Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17/18170 Schriftliche Anfrage 2 Arztgruppe / Bezirk Augenärzte Chirur- Frauenärzte Hausärzte Hautärzte HNO- Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherap . Uro- Radiologen Internisten Ki-Jug- Psychiat. Neurochir . Nuklearmed . Physikal.- u. Reha- Med. Strahlenther . Marzahn-Hellersdorf Versorgungsgrad 110% 160% 93% 107% 89% 97% 130% 98% 104% 47% 124% 350% 267% 43% 225% 142% 578% 208% Arztzahl Ist 20 15,5 33 160,3 10 14 22 18 18 39,7 10 17,5 29 1 3,5 3 8,5 3 Lichtenberg Versorgungsgrad 102% 156% 117% 92% 108% 115% 107% 91% 102% 82% 126% 244% 316% 228% 123% 0% 276% 0% Arztzahl Ist 20 15,75 42 146 13 17,25 25,25 17,55 19 70,2 11,5 13 38,25 5 2 0 4,25 0 Reinickendorf Versorgungsgrad 106% 105% 78% 109% 95% 106% 105% 112% 136% 123% 139% 186% 172% 139% 0% 48% 346% 0% Arztzahl Ist 20,5 10 26 165,75 11 15 18 20,45 24,5 95,25 13 9,5 21 3,3 0 1 5 0 S17-18170 S1718170_Anlage1