Drucksache 17 / 18 171 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 07. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2016) und Antwort Wohin mit Lollapalooza 2016? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Alternativen wurden für das Festival Lollapalooza, welches im September 2016 auf dem Tempelhofer Feld stattfinden sollte, geprüft? Frage 2: Welche Standorte kamen von allen überprüften für das Festival in Frage? Frage 3: Wurden die Standorte WISTA-Gelände, Gleislinse Schöneweide und BBI Businesspark ebenfalls überprüft, wenn nein warum nicht und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Frage 4: Nach welchen Kriterien wurden geeignete Standorte ermittelt? Antwort zu 1, 2, 3 und 4: Die Suche und Überprüfung alternativer Standorte wurde vom Veranstalter durchgeführt . Dem Senat liegt keine Übersicht vor, welche Standorte nach welchen Kriterien geprüft wurden. Der Senat hat lediglich den Veranstalter bei der Suche nach alternativen Standorten die Kontaktvermittlung ermöglicht. Es liegen keine Informationen vor, ob sich die genannten Standorte darunter befanden. Frage 5: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass von den Veranstaltern derzeit der Treptower Park als Veranstaltungsort beworben wird und der Ticketverkauf bereits begonnen hat, obwohl bisher kein Antrag auf Genehmigung beim Bezirksamt eingereicht und demzufolge eine Genehmigung auch nicht erteilt wurde? Antwort zu 5: Grundsätzlich steht es einem Veranstalter frei, einen Veranstaltungsort zu bewerben. Hier hat der Senat kaum Einflussmöglichkeiten. Ausschlaggebend ist schlussendlich die Anordnung der zuständigen Behörde. Frage 6: Wie hoch ist die Vertragsstrafe für die Tempelhof Projekt GmbH, wenn kein geeigneter Ersatz- Standort gefunden wird? Antwort zu 6: Da der Vermieter Tempelhof Projekt GmbH den Vertrag nicht erfüllen kann, hat der Mieter einen Anspruch auf den ihm daraus entstehenden Schaden . Die Höhe der Haftung bemisst sich nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuch. Frage 7: Erhält der ausrichtende Bezirk einen finanziellen Ausgleich für die Übernahme der Veranstaltung und wenn ja in welcher Höhe? Antwort zu 7: Es liegen bislang keine vertraglichen Vereinbarungen vor, aus denen sich ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich ergibt. Es ist zu erwarten, dass der Veranstalter für entstehende Kosten auch im Nachgang der Veranstaltung aufzukommen hat. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2016)