Drucksache 17 / 18 173 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christiopher Lauer (PIRATEN) vom 04. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2016) und Antwort Büroleiter des Innensenators, auf Twitter nur privat unterwegs? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Handelt es sich bei dem Twitteraccount @pieseb um den Twitteraccount des Büroleiters des Innensenators? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verfügt über keinerlei Twitteraccounts. Es gibt auch keine dienstlichen Twitteraccounts von Beschäftigten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. 2. Handelt es sich bei den Aussagen des Twitteraccounts @pieseb um offizielle Aussagen des Senats von Berlin bzw. des Innensenators? Sollte es sich um private Meinungsäußerungen handeln , inwiefern können sich Mitarbeitende des Senats bzw. einzelner Senatsverwaltungen in herausgehobener Leitungsfunktion öffentlich „privat“ äußern? 3. Hält es der Senat für angebracht und angemessen, dass Mitarbeitende des Senats bzw. einzelner Senatsverwaltungen in herausgehobener Leitungsfunktion auf Twitter öffentlich „private“ Diskussionen mit Mitgliedern des Abgeordnetenhauses über deren politische Positionen führen? Zu 2. und 3.: Mangels vorhandener Twitteraccounts seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder dienstlicher Twitteraccounts deren Beschäftigten, kann es sich nicht um offizielle Aussagen handeln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berliner Senats ist es nicht untersagt, sich in sogenannten Sozialen Medien privat zu äußern. Mit Blick auf das herausgehobene Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Art. 5 I Grundgesetz (GG) bzw. Art. 14 Verfassung von Berlin (VvB) ist es auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berliner Senats nicht untersagt, sich privat politisch zu positionieren, soweit dies nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. 4. Ist es üblich, dass Mitarbeitende des Senats bzw. einzelner Senatsverwaltungen in herausgehobener Leitungsfunktion E-Mails, die sich an ihre dienstliche E- Mail-Adresse richten, dann mit ihrem privaten E-Mail- Account beantworten? Zu 4.: Wird an eine dienstliche E-Mail-Adresse ein für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter privater Sachverhalt ohne dienstlichen Bezug herangetragen, ist es folgerichtig , diese mangels Dienstbezug nicht von einem dienstlichen E-Mail-Account zu beantworten (vgl. 1.2. der Hinweise zum Umgang mit E-Mails). 5. Wie ist es technisch möglich, dass ein Mitarbeiter des Senats bzw. einzelner Senatsverwaltungen in herausgehobener Leitungsfunktion seine dienstlichen E-Mails mit einem privaten E-Mail-Account beantworten kann? 6. Inwiefern stellt es ein Sicherheitsrisiko für die Integrität der informationsverarbeitenden Systeme des Senats bzw. einzelner Senatsverwaltungen dar, wenn Mitarbeitende in herausgehobener Leitungsfunktion auf ihren Systemen sowohl dienstliche als auch private E-Mails bearbeiten? Zu 5. und 6.: Technisch sind grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten denkbar, um eine ursprünglich auf einem dienstlichen E-Mail-Account eingegangene E-Mail mit privaten Bezügen von einem privaten E-Mail-Account zu beantworten. Beispielsweise durch Weiterleitung der entsprechenden E-Mail. Der Senat hat über seinen IT-Dienstleister hinreichende Maßnahmen zum Schutz seiner IT-Infrastruktur getroffen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 173 2 7. Welche Vorschriften, Dienstanweisungen, Handreichungen und sonstigen Dokumente regeln, wie dienstliche E-Mail-Accounts zu handhaben sind? Gibt es eine Regelung, ob und wie dienstliche und private E-Mails auf einem Gerät zu bearbeiten sind und wenn ja, welche konkret ? (Bitte Regelung in Kopie beifügen.) Zu 7.: Der Umgang mit elektronischer Post ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung , Allgemeiner Teil (GGO I), der Dienstvereinbarung über die Nutzung des Internets und anderer elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste in der Berliner Verwaltung (Internet-DV) und den Hinweisen zum Umgang mit E-Mails geregelt. Weitere Regelungen liegen nicht vor. Berlin, den 23. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)