Drucksache 17 / 18 177 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 04. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2016) und Antwort Wie unterstützen das Land Berlin und die Senatsschulverwaltung Schulen im sozialen Brennpunkt Hellersdorf Mitte / Nordost? (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Vorgang, dass die Fragestellerin im Januar dieses Jahres in der Außenstelle der Senatsverwaltung Schule in Marzahn-Hellersdorf um ein Gespräch bat, um die Problemsituation an der Mozart- Schule besser erkennen und lösen zu können und daraufhin aufgefordert wurde, sich dem Thema mit dem „parlamentarischen Instrument der Schriftlichen Anfrage“ zu nähern? Zu 1.: Die Schriftliche Anfrage ist grundsätzlich ein bewährtes Instrument, um vom Senat Auskunft zu erlangen . Selbstverständlich ersetzt dieses nicht das direkte Gespräch. 2. Wie viele Gewaltvorfälle wurden im ersten Schulhalbjahr 2015/16 von der Schule am Schleipfuhl, der Bücherwurm-Grundschule an der Weiher, der Kolibri- Grundschule, der Piaget-Schule, der Caspar-David- Friedrich-OS, der Mozart-Schule (unterteilt nach Grundund Oberschulteil) in Marzahn-Hellersdorf an die Schulverwaltung gemeldet, bei wie vielen davon erfolgte ein Polizeieinsatz bzw. eine Anzeige bei der Polizei? (bitte aufgeschlüsselt auf die genannten Schulen darstellen) Zu 2.: Gesicherte Zahlen liegen für das erste Schulhalbjahr 2015/2016 noch nicht vor. Für das Schuljahr 2014/2015 kann festgestellt werden, dass die Anzahl der gemeldeten Vorfälle für die genannten Schulen jeweils unterdurchschnittlich ist. Lediglich für die Bücherwurm- Grundschule und die Mozart-Schule liegen die Zahlen über dem Durchschnitt. Polizeieinsätze werden statistisch nicht erfasst. Eine Zuordnung der erfolgten Polizeieinsätze zu den eingegangenen Gewaltmeldungen ist nicht möglich. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in die jeweiligen Vorgänge (als gewalttätig agierend) an den o.g. Schulen einbezogen? Wie viele Schulversetzungen gab es in den vergangenen drei Jahren als Schulstrafe und wer kontrolliert die Einhaltung dieser? Welche weiteren Schulstrafen wurden an den o.g. Schulen ausgesprochen? Zu 3.: Die Anzahl der in Gewaltvorfälle einbezogenen Kinder und Jugendlichen werden von der Schulaufsichtsbehörde statistisch nicht erfasst. Ordnungsmaßnahmen gemäß § 63 Schulgesetz von Berlin werden von den Schulen oder der Schulaufsichtsbehörde getroffen. Ordnungsmaßnahmen nach § 63 (2) 1. - 3. obliegen der Verantwortung der Schule. Diese Ordnungsmaßnahmen sind der schriftliche Verweis, der Ausschluss vom Unterricht bis zu zehn Schultagen und die Umsetzung in eine Parallelklasse . Eine statistische Erhebung der getroffenen Erziehungs - und Ordnungsmaßnahmen liegt in diesen Fällen nicht vor. Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen nach § 63 (2) 4. und 5. werden von der Schulaufsichtsbehörde getroffen. Diese Ordnungsmaßnahmen sind die Überweisung in eine andere Schule und die Entlassung aus der Schule. In einer der aufgeführten Schulen gab es in den letzten drei Jahren eine Ordnungsmaßnahme mit schulaufsichtlicher Überweisung in eine andere Schule. 4. Welche Präventionsangebote wurden von wem den o. g. Schulen gemacht und welche davon letztlich umgesetzt ? (Erbeten wird die Benennung der Maßnahme und deren Umsetzungsstand) Zu 4.: Die Schulen im Bezirk haben in den letzten Jahren an diversen Präventionsangeboten von unterschiedlichen Anbietern teilgenommen. Viele Präventionsangebote sind in den Schulen implementiert. Eine Zusammenstellung der vielfältigen Präventionsaktivitäten der Schulen liegt jedoch nicht vor. Sie sind eingebunden in die pädagogischen Konzepte der Schulen. So werden z. B. von Schulen Informationsveranstaltung für das Kollegium zum Thema angeboten, Projekte in Zusammenarbeit Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 177 2 mit der Polizei und der Jugendgerichtshilfe gestaltet. Einige der genannten Schulen arbeiten in der AG Schule gegen Gewalt mit. Trainingsräume und Schulstationen wurden initiiert und es erfolgt eine konsequente Umsetzung schulisch festgelegter Erziehungsmaßnahmen. Außerdem wird ETEP (Entwicklungstherapie und Entwicklungspädagogik ) angeboten und im Sinne eines Schulschwerpunktes konzeptionell weiter entwickelt. Im Kooperationsprojekt „Freiraum“ erfolgt eine individuelle Betreuung in gravierenden Krisensituationen zur Deeskalation und Aufarbeitung. Außerdem wurden Projekttage zum Thema „Sport gegen Gewalt“ angeboten. Es werden Konfliktlotsen ausgebildet, Streitschlichter und Mediatoren geschult und in den Schulen eingesetzt. Derzeit wird das Projekt CUT126 – Projekt zum gelingenden Miteinander in weiterführenden Schulen durchgeführt. Dabei geht es um folgende Bereiche: Klassenregeln einhalten; Sicherheit im Umgang mit Medien; Demokratielernen und Konfliktlösungen durch Klassenrat. 5. Wie wurden/werden die pädagogischen Mitarbeiter *innen der o. g. Schulen für den Umgang mit Gewalthandlungen geschult? Wer nahm die Schulung vor? Wie viele Veranstaltungen wurden angeboten, wie viele wahrgenommen ? Wie viele Teilnehmer*innen gab es? Zu 5.: 12 Lehrkräfte und Erzieher/innen aus neun Schulen des Bezirks wurden vor und nach den Winterferien zu Trainerinnen und Trainern zum professionellen Umgang in Gewaltsituationen ausgebildet. Diese Trainer /innen werden in den eigenen Schulen und weiteren Schulen des Bezirks 12-stündige Fortbildungen für das Personal anbieten. Die Absprachen in den Schulen laufen dazu derzeit. Die Trainer-Schulung wurde von der PART- Training GmbH für Prävention, Deeskalation und Beratung durchgeführt. Die ausgebildeten Trainer/innen werden von der Schulaufsicht, der Schulpsychologie und einer Schulentwicklungsberaterin begleitet. 6. Wo wurde durch wen das Projekt „Rackern, Rangeln , Raufen“ angeboten, wo umgesetzt und wie viele Schüler*innen der o.g. Schulen nahmen an wie vielen Veranstaltungen teil? Wie wurde es finanziert? Zu 6.: Das Projekt wird im Rahmen von schulinternen Fortbildungen genutzt und von einer Lehrkraft organisiert und z. B. an der Mozart-Schule durchgeführt. Geplant ist im Mai/Juni 2016 für interessierte Lehrkräfte, Erzieher /innen und Sozialarbeiter/innen der Grundschulen in einem Workshop ein zusätzliches Angebot für Jungen an Grundschulen vorzustellen. Die Finanzierung wird derzeit geklärt. 7. Welche außerunterrichtlichen Sportangebote gibt es an den o. g. Schulen? An wie vielen Stunden in der Woche können die Sporthallen außerhalb des Unterrichts genutzt werden? Welche Sportvereine sind mit welchen Sportarten beteiligt? Wie viele Schüler*innen aus den oben genannten Schulen nehmen jeweils teil? Zu 7.: Der Schulaufsichtsbehörde liegen keine Zahlen zu den außerunterrichtlichen Sportangeboten sowie den möglichen Sporthallennutzungsmöglichkeiten vor. 8. Welche konkreten Kooperationen mit dem Jugendamt gab es an den o. g. Schulen? In welche konkreten Maßnahmen mündeten diese? Welche freien Träger der Jugendhilfe arbeiten mit wie vielen Mitarbeiter*innen in den Schulen? Zu 8.: Die Kooperationsprojekte (Stand Januar 2016) mit dem Jugendamt sind in der Anlage aufgeführt. Dieser sind auch die Träger sowie die Zielgruppe der jeweiligen Maßnahmen zu entnehmen. Die Anzahl der Mitarbeiter /innen variiert und hängt u. a. von den mit den Mitarbeiter /innen abgeschlossenen Verträgen ab. 9.Welche Maßnahmen des SIBUZ wurden wo durchgeführt , mit wie vielen Veranstaltungen, wie vielen Teilnehmer *innen und mit welchem Erfolg? Zu 9.: Das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) entwickelt bedarfsorientierte Angebote für die entsprechenden Anfragen der Schulen. Eine Statistik über die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nicht geführt. 10. Wer nahm an den o. g. Schulen an Veranstaltungen zu den Themenfeldern „Gelingende Elternarbeit“, „Umgang mit Gewaltmeldungen“, „Schuldistanz“ und „Kinder mit unsicheren Perspektiven“ teil? Wie erfolgte die Zusammenarbeit vor allem mit den Eltern, wie wurden diese informiert und einbezogen und wie viele nahmen teil? Zu 10.: Die angeführten Themenfelder bezeichnen gemeinsame Arbeitsgruppen in der Kooperation von Jugendamt und Schule, in denen Jugendamtsmitarbeiter /innen, Schulleitungen, weitere Mitarbeiter/innen aus unterschiedlichen Schulen, dem Schulamt, der Schulpsychologie , der Schulaufsicht und Eltern in regelmäßigen Abständen zur Verbesserung der Prozesse in der Kooperation in den angesprochenen Handlungsfeldern konzeptionell zusammenarbeiten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen „Schuldistanz“ und „Umgang mit Gewaltmeldungen“ wurden zuletzt auf einer Schulleiterberatung am 08. März 2016 vorgestellt. Die beteiligten Eltern in der Arbeitsgruppe „Elternarbeit“ wurden über den Bezirkselternausschuss angesprochen. 11. Welche Unterstützungsmaßnahmen wurden nach der medialen Berichterstattung zur Mozart-Schule („Schulunterricht knallhart“ im Oktober 2015) konkret eingeleitet, wann erfolgte die Umsetzung der Maßnahmen bzw. wie ist der Stand der Realisierung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 177 3 Zu 11.: Folgende Maßnahmen wurden eingeleitet: • auswertendes Gespräch mit der Schulleiterin zum Projekt • Beratung durch den Schulpsychologen für Krisenund Gewaltprävention • Vermittlung flankierenden Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Krisen- und Gewaltprävention seitens der Schulaufsicht, der Schulpsychologie und der regionalen Fortbildung • Qualifizierungsveranstaltung für das „mittlere Führungsmanagement “ (11/2015 geplant, durchgeführt 03/2016). • weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft/Außenstelle, Jugendamt und Schulamt im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen Jugend-Schule im Bereich „Weiterentwicklung regionaler Bildungs- und Erziehungsverbünde, Gemeinsam auf dem Weg zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Unterstützungsbedürfnissen “. 12. In welchen der o. g. Schulen gibt es die durch die Schulverwaltung versprochene wöchentliche Sprechstunde eines Schulpsychologen, seit wann gibt es diese jeweils bzw. wann wird sie an den oben genannten Schulen jeweils zur Verfügung stehen? Zu 12.: Für die genannten Schulen gibt es Ansprechpartner /innen im SIBUZ, die regelmäßig und nach Absprache in den Schulen sind. Das System ist seit Jahren etabliert und hat sich bewährt. 13. Wie viele Überlastungsanzeigen gibt es gegenwärtig in den o. g. Schulen? Wie viele wurden in den vergangenen zwei Jahren beantwortet und wie darauf reagiert? Wie arbeitet die Schulverwaltung mit diesem Instrument? Zu 13.: Eine Statistik zu Überlastungsanzeigen wird nicht geführt. Die Schulleiterinnen und Schulleiter führen mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen persönliche Gespräche zu den in den Anzeigen formulierten Problemen und suchen gemeinsam nach individuellen Lösungen . Auf Anfrage tritt die Schulaufsicht unterstützend in den Prozess ein. 14. Wie viele Schüler*innen werden in den jeweiligen o. g. Schulen als „Schuldistanzler“ registriert, wie viele im Rahmen welcher konkreten Maßnahmen betreut? (bitte schulkonkret darstellen) Zu 14.: In den genannten Grundschulen spielt das Problem der Schuldistanz eine untergeordnete Rolle. In den Schulen wird im Falle von Schuldistanz zunächst pädagogisch interveniert und ggf. in Absprache mit dem Jugendamt und anderen Fachdiensten (z. B. dem SIBUZ) weitergehende Maßnahmen veranlasst. Die Fehlquote in den aufgeführten weiterführenden Schulen ist nicht signifikant anders als in andern vergleichbaren Schulen des Bezirks. Die genannten Schulen gehen gezielt gegen Schuldistanz vor und nutzen das Mittel der Schulversäumnisanzeige in diesem Kontext. Die Registrierung und Bearbeitung von Schulversäumnissen erfolgt durch das Schulamt in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Ordnungsamt sowie den Schulen. Die Optimierung der Zusammenarbeit der Beteiligten und die Verringerung von Schuldistanz ist ein Anliegen der Schnittstellengruppe zwischen Jugendamt und Schule zum Thema „Schuldistanz “. Berlin, den 24. März 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2016) Anlage HzE - Projekte an der Schnittstelle Jugendhilfe - Schule und Psychiatrie in Hellersdorf Nord Stand: Januar 2016 Projekt Name, Träger, Schule Klassenstufe bzw. Schulbesuchsjahr Zielgruppe Projekte zur Integrationsbegleitung in der Schulanfangsphase "Übergangsklassen" JAO gGmbH u. a. in Kooperation mit der Grundschule am Schleipfuhl, der Kolibri- Grundschule, und der Mozart-Schule Klasse 1 – 2 Schwerpunkt.: Kl. 1 § 35a Kinder, bei denen die elementare Schulfähigkeit gefördert werden muss. Fachdienstliche Stellungnahme der Schulpsychologie ist erforderlich. Gruppenangebot Mo - Fr. Kooperationsprojekt Integrative Begleitung in Klassenstufe3 - 4 "Übergangsklassen" JAO gGmbH u. a. in Kooperation mit der Mozart-Schule Klasse 3 - 4 § 35a Kinder, bei denen die elementare Schulfähigkeit gefördert werden muss, integrativ in der allgemeinen Schule. Integrativ im Einzel-, Kleingruppen und Regelkontext von Mo – Fr. Coole Schule I Tandem BQG Jean-Piaget-Schule 7. u. 8. Schulbesuchsjahr Schüler*innen mit erheblichen Problemen im Bereich "Soziale Kompetenz" und Lernkompetenz Symptomschwerpunkte: Verweigerung der Mitarbeit im Unterricht, Fernbleiben von Schule/ Unterricht, erhebliche Probleme bei Teilnahme am Regelunterricht aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten und sozialen Defiziten. Ziel von "Coole Schule I": Reintegration in den Regelunterricht der Schule nach einem einjährigen intensiven Training im sozialen und im kognitiven Bereich. S17-18177 S1718177-Anlage