Drucksache 17 / 18 178 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 08. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2016) und Antwort Elektronische Radverkehrszählung: Wann und wie werden die Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der laut Drs. 17/15830 geplanten 26 elektronischen Radverkehrs-Zählstellen wurden im Jahr 2015 installiert? Antwort zu 1:Insgesamt 14 Zählstellen an 10 Standorten : Jannowitzbrücke (Mitte) (2 Zählstellen) Sandkrugbrücke (Mitte) (2 Zählstellen) Oberbaumbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen) Schwedter Steg (Pankow) Prinzregentenstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf) Yorckstraße (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen ) Monumentenstraße (Tempelhof-Schöneberg) Alberichstraße (Marzahn-Hellersdorf) Paul-und-Paula-Uferweg (Lichtenberg) Markstraße (Reinickendorf) Frage 2: Welche der geplanten elektronischen Radverkehrs -Zählstellen werden im Laufe des Jahres 2016 installiert, und wann ist jeweils die Inbetriebnahme geplant ? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der Zählstelle und Zeitpunkt der geplanten Installation.) Antwort zu 2: Insgesamt 12 Zählstellen an 7 Standorten , in der Reihenfolge ihres Einbaus: Mariendorfer Damm (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen) Maybachufer (Neukölln) Berliner Straße (Pankow) (2 Zählstellen) Frankfurter Allee (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen) Klosterstraße (Spandau) (2 Zählstellen) Breitenbachplatz Steglitz-Zehlendorf (2 Zählstellen ) Kaisersteg (Treptow-Köpenick) Der Einbau wird witterungsabhängig ab April 2016 erfolgen. Nach dem Einbau erfolgen jeweils ein Funktionstest und ein mehrwöchiger Probebetrieb mit Prüfzählungen . Im Rahmen des Probebetriebs wird es weitere Detailprüfungen zur Optimierung der Zählqualität geben. Mit der Gesamtabnahme ist im Herbst 2016 zu rechnen. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radverkehrs -Zählstellen? Antwort zu 3: Installation und Betrieb: HHJ 2015: 93.871,96 € HHJ 2016: 82.884,70 € Instandhaltung/ Wartung: Wartungsvertrag über 3 Jahre, Beginn ab Gesamtabnahme vsl. im Herbst 2016, Gesamtbetrag über 3 Jahre 80.789,10 €. Frage 4: Aus welchen Mitteln wurden und werden die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radverkehrs-Zählstellen finanziert? Antwort zu 4: Kapitel 1271, Titel 81279 (Installation und Betrieb): Kapitel 1271, Titel 51701 (Wartung) Frage 5:Nach welchen Kriterien wurden die bisher vorgesehenen 17 Standorte ausgewählt? Antwort zu 5: Das Land erfasst die Radverkehrsmengen seit 2001 an fest definierten Pegelzählstellen, diese sollte für eine langfristige Vergleichbarkeit (Zeitreihe) beibehalten werden. Die automatischen Zählstellen sollten daher an ergänzenden Standorten angebracht werden. Für die Auswahl der neuen Zählquerschnitte wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 178 2 pro Bezirk jeweils mindestens ein Zählquerschnitt mit zu erwartendem hohen oder sehr hohen Radverkehrsaufkommen Standorte mit wichtiger Netzfunktion des Radverkehrs (bspw. in Zusammenhang mit Brücken) keine Standorte, bei denen in absehbarer Zeit größere Baumaßnahmen zu erwarten waren. In Einzelfällen spielten auch örtliche Besonderheiten wie die Beobachtung von Veränderungen durch jüngst realisierte, geplante oder im Bau befindliche benachbarte Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen oder Vergleichsmöglichkeiten bei parallelen Radverkehrsführungen eine Rolle. Für die konkrete Positionierung der Detektionsschleifen waren schlussendlich erfassungstechnische Ausschlusskriterien zu beachten (z. B. Vermeidung des unmittelbaren Brückenbereiches oder von Bereichen unmittelbar an Lichtsignalanlagen mit Rückstaubildung). Frage 6: Hält der Senat die geplanten 26 Radverkehrszählstellen an den vorgesehenen 17 Standorten für ausreichend , um die gesamtstädtische Radverkehrsentwicklung angemessen abbilden und auswerten und auf diese Weise das vorhandene System an Erhebungen und Verkehrszählungen sinnvoll ergänzen zu können? Antwort zu 6: Die neuen automatischen Zählstellen sind ein Baustein für die Bewertung der Entwicklung des Radverkehrs. Sie ergänzenden die anderen bestehenden Datengrundlagen um eine neue Komponente. Die gesamtstädtische Radverkehrsentwicklung lässt sich aus den regelmäßigen Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten ableiten. Dies wird gestützt durch die Erkenntnisse aus den Pegelzählungen. Die automatischen Dauerzählstellen liefern Antworten auf weitere Fragen, wie den Wochen- und Jahresgang, den Witterungseinfluss und – ähnlich wie die Pegelzählungen – werden sie ein Indikator sein, wie sich die Radverkehrsnachfrage an diesen Stellen über die Jahre verändert, wie sie bislang noch nicht vorlagen . Frage 7: Plant der Senat weitere automatische Radverkehrs -Zählstellen an weiteren Standorten über die bisher geplanten 26 Detektoren hinaus? Antwort zu 7: Derzeit plant der Senat keine weiteren automatischen Radverkehrszählstellen. Frage 8: Welche Zahlen der bereits installierten Radverkehrs -Zählstellen liegen bereits vor, und welche Erkenntnisse zur Entwicklung des Radverkehrs hat der Senat aus ihnen gewinnen können? Antwort zu 8: Die ersten Geräte bzw. deren Einbauten haben ihre formale Abnahme im Herbst 2015 gehabt. Damit liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Daten für ein komplettes Jahr vor. Von den Fachebenen sind testweise für einzelne Wochen bzw. Monate erste Auswertungen durchgeführt worden. Hierbei ist deutlich geworden , dass die Daten neben der absoluten Zahl an Nutzenden /Tag (und damit zu deutlichen Unterschieden von Frequenzen einzelner Standorte) mittelfristig umfangreiche Erkenntnisse zu Nachfragedaten nach Stunden (Spitzenstunden ), Tagen (Unterschiede Werktag, Wochenende ), sowie – mit Ablauf der Jahresfrist nach Installation – zum Jahresgang (Radverkehrsnutzung im Jahresverlauf) möglich werden. Frage 9: In welche Maßnahmen oder Vorhaben der Radverkehrsplanung oder -förderung sind Erkenntnisse aus der automatischen Radverkehrszählung bereits eingeflossen ? Antwort zu 9: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Derartige Daten stellen immer auch eine Grundlage für grundsätzliche strategische bzw. verkehrspolitische Entscheidungen dar. Für Einzelmaßnahmen ist es noch zu früh um Rückschlüsse ziehen zu können, zum einen weil die Frage nach den Erkenntnissen aus einem Erfassungsjahr noch nicht vorliegen, zum anderen weil hinsichtlich der Infrastrukturplanung die Zielrichtung „Schaffung von Radverkehrsanlagen an jeder Hauptverkehrsstraße“ unabhängig von der Nachfrage im Radverkehr gilt. Die Daten ermöglichen zukünftig vertiefte Analysen zur Verkehrsnachfrage z.B. nach Aufkommensschwerpunkten oder Straßentypen. Dies wird ggf. Schlussfolgerungen zu Dimensionierungsnotwendigkeiten von Radverkehrsanlagen oder hinsichtlich von Aspekten der Verkehrssicherheit zulassen. Frage 10: An welcher Stelle, in welcher Form und in welcher zeitlichen Folge werden die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen und deren Auswertung veröffentlicht ? Frage 11: Plant der Senat, die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen als Open Data zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht? Frage 12: Wann werden erste Ergebnisse der elektronischen Radverkehrszählung als Open Data oder in anderer Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 178 3 Antwort zu 10, 11 und 12: Der Senat plant eine Veröffentlichung von Ergebnissen und Erkenntnissen mit Daten aus den Dauerzählstellen. Eine Aufbereitung aus einem ersten vollständigen Erfassungsjahr (d.h. mit Vorliegen der Daten inkl. September 2016) als sogenannte Jahresberichte in Ergänzung zu den bekannten Pegelberichten wird derzeit geprüft. Offen ist noch, inwieweit Nachfragdaten ggf. tagesaktuell bereitgestellt werden können. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)