Drucksache 17 / 18 179 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 08. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2016) und Antwort OSZ – vor Anmeldeschluss alles schon gelaufen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Plätze stehen an den Berliner Oberstufenzentren (OSZ) für den Übergang von Schülerinnen und Schüler aus allgemein bildenden Schulen in jeweils welchen Lehr- und Bildungsgängen für das Schuljahr 2016/17 zur Verfügung? Zu 1.: Insgesamt stehen für den Übergang von Schülerinnen und Schüler aus allgemein bildenden Schulen 14.486 Plätze in der schulischen Bildungsgängen an den Berliner Oberstufenzentren (OSZ) zur Verfügung. Davon werden 5.762 Plätze in der Berufsvorbereitung, 4.698 Plätze in den Berufsfachschulen, 1701 Plätze in der Fachoberschule und 2.325 an den Beruflichen Gymnasien zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler, die eine duale Berufsausbildung absolvieren, haben ein Anrecht auf einen Platz an einer Berufsschule. Über die Anzahl kann im Moment keine Aussage getroffen werden , da dies von der Anzahl der neuen Ausbildungsverhältnisse abhängt. Prognostiziert sind 15.500 Auszubildende , die im Schuljahr 2016/17 erstmalig die Berufsschule besuchen werden. 2. Hält der Senat das Angebot für auskömmlich? Mit welchen Engpässen an welchen OSZ und welchen Lehrund Bildungsgängen ist zu rechnen? Zu 2.: Das Angebot entspricht den prognostischen Vorgaben und berücksichtigt den Zuwachs durch Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen, die aus den allgemein bildenden Schulen in die berufsbildenden Schulen übergehen. 3. Welche Änderungen wurden im Verfahren des Zugangs zu den OSZ für 2016/17 vorgenommen? Zu 3.: Das Anmeldeverfahren ist in der Verwaltungsvereinbarung (VV) Schule 9/2015 geregelt. Die Zugangsvoraussetzungen für die unterschiedlichen Bildungsgänge sind in den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) geregelt. Eine Neuerung gab es für den Anmeldezeitraum der 3-jährigen Berufsfachschulen mit Kammerprüfungen. Dieser ist vom 2. Mai bis 15. Juli 2016 terminiert. 4. Wie ist das Auswahlverfahren ausgestaltet und nach welchen Kriterien entscheidet wer über die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern ? Zu 4.: Die Schulleitungen sind gemäß § 69, Absatz 3 Schulgesetz zuständig für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die in den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) genannten Voraussetzungen erfüllen und die terminlichen und formellen Vorgaben einhalten. Falls die Nachfrage in einem Bildungsgang die Anzahl der in einer Schule angebotenen Plätze übersteigt, werden Vergabeausschüsse eingerichtet. 5. Kann der Senat bestätigen, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also vor Abschluss des Anmeldeverfahrens , einige OSZ für das Schuljahr 2016/17 schon Vollbelegung signalisieren? Wie erklärt der Senat dies? Zu 5.: Vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens kann keine Aussage über sogenannte „Vollbelegung“ getroffen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 179 2 6. Wie kann Chancengleichheit garantiert sein, wenn Bewerberinnen und Bewerber den Anmeldezeitraum einhalten, aber der Zugang bereits nicht mehr möglich ist? Zu 6.: Die Chancengleichheit ist garantiert, da alle Anmeldungen im Anmeldezeitraum, wie in der VV Schule 9/2015 vorgegeben, erfasst werden. 7. Bei welchen Angeboten der OSZ rechnet der Senat mit einer größeren Nachfrage im Vergleich zu den vorhandenen Angeboten und wie wird er darauf reagieren? Zu 7.: An einigen Schulstandorten gab es in der Vergangenheit einen großen Anstieg der Nachfrage, z. B. in den Fachschulen für Sozialpädagogik und den beruflichen Gymnasien. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat daher das Bildungsangebot in diesem Bereich nachfrageorientiert angepasst. 8. Welche Angebote wird der Senat für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorhalten, die zum Schuljahr 2016/17 wegen Übernachfrage nicht an den OSZ angenommen werden? Wie wird der der Senat seine Verantwortung gegenüber diesen jungen Menschen wahrnehmen ? Zu 8.: Auf der Basis der Schülerprognose wird ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot bereitgestellt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Oberstufenzentren übernachgefragt sind. In diesem Falle wird Bewerberinnen und Bewerbern der Besuch der gewünschten Bildungsgänge an anderen Oberstufenzentren empfohlen. Berlin, den 16. März 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2016)