Drucksache 17 / 18 184 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Tas (LINKE) vom 08. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2016) und Antwort Objekte zur Flüchtlingsunterbringung (VIII): Ehemaliges Seniorenwohnheim in Alt-Buch Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat geprüft, ob sich das ehemalige, leerstehende Seniorenwohnheim in Alt-Buch 48 in Berlin- Buch zur Unterbringung geflüchteter Menschen eignet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wie lange hat die Prüfung gedauert? Zu 1.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat das ehemalige Seniorenwohnheim in Alt- Buch 48 geprüft und bewertet das Objekt als für die Unter -bringung geflüchteter Menschen geeignet. Die Prüfung begann mit einer Tischprüfung am 17. November 2015 und wurde durch die Objektprüfung am 08. Dezember 2015 und die Hauptbegehung am 14. Januar 2016 abgeschlossen. 2. Wer ist Eigentümer*in des Objekts? Zu 2.: Das Objekt befindet sich im Fachvermögen des Bezirksamtes Pankow und steht somit im Eigentum des Landes Berlin. 3. Seit wann gibt es Gespräche mit der/m Eigentümer *in über die Unterbringung Geflüchteter in dem ehemaligen Seniorenwohnheim und wie ist der Stand? Zu 3.: Mit dem Bezirksamt Pankow werden seit Mitte November 2015 Gespräche geführt. Das derzeitige Mietverhältnis zwischen Bezirk und der Paritätischen Seniorenwohnen gGmbH hat eine Laufzeit bis 2025. Der Bezirk hat sein Einverständnis für die anderweitige Nutzung des Gebäudes erklärt und erarbeitet einen Nachtrag zum bisherigen Mietvertrag, in dem die Gebäudenutzung als Flüchtlingsunterkunft vertraglich vereinbart wird. 4. Trifft es zu, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Paritätische Seniorenwohnen gGmbH angefragt hat, ob sie das leerstehende Seniorenwohnheim für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellt? Wenn ja, wann? 5. Wann hat die Paritätische Seniorenwohnen gGmbH bzw. die Paritätische Flüchtlingshilfe gGmbH dem LAGeSo das Objekt für die Unterbringung von Geflüchteten angeboten? Zu 4. und 5.: Das LAGeSo hat Anfang Oktober 2015 gegenüber der Paritätischen Seniorenwohnen gGmbH angefragt, ob das Objekt zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden kann. Das Objekt wurde sodann am 21. Oktober 2015 angeboten. 6. Warum wurde bis heute nicht entschieden, ob das ehemalige Seniorenwohnheim als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann? Sofern nun eine Entscheidung getroffen wurde: Wann wurde sie getroffen und warum hat dies so lange gedauert? Zu 6.: Die abschließende Entscheidung über die Nutzung des Objekts konnte noch nicht getroffen werden, da die baurechtliche Genehmigung zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft noch nicht vorliegt. 7. Treffen die Aussagen der Paritätischen Flüchtlingshilfe gGmbH zu, dass binnen vier Wochen, nach einer Entscheidung des Senats, das ehemalige Seniorenheim für die Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung stehen könnte? Wenn nein, welchen anderen Kenntnisstand hat der Senat? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 184 2 Zu 7.: Der genaue Zeitraum der Herrichtung des Objekts ist abhängig vom Umfang der baulichen Maßnahmen , die auf Grund der bauordnungsrechtlichen Erfordernisse durchgeführt werden müssen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob die Herrichtung innerhalb von vier Wochen erfolgen kann. 8. Wurde ein Vertrag mit der Paritätischen Flüchtlingshilfe gGmbH zum Betrieb der o.g. Unterkunft unterzeichnet ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll ein Vertrag unterzeichnet werden? Wer soll sonst gegebenenfalls Betreiber*in der Unterkunft werden und ist bereits ein Vergabeverfahren eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand? Zu 8.: Die Vertragsverhandlungen können erst abgeschlossen werden, wenn die baurechtliche Genehmigung vorliegt. 9. Wann hat der Senat den Bezirksbürgermeister oder andere Mitglieder des Bezirksamtes Pankow über das Vorhaben informiert, das Objekt für die Unterbringung Geflüchteter zu nutzen? Zu 9.: Die Integrationsbeauftragte des Bezirks Pankow wurde Mitte Oktober 2015 informiert. 10. Ist dem Senat bekannt, dass die Paritätische Flüchtlingshilfe gGmbH bereits im November 2015, nachdem Rechtsextreme gegen die Planung einer Flüchtlingsunterkunft in Alt-Buch hetzten, auf einem Bürgerforum die Anwohner*innen über das Vorhaben zur Eröffnung einer Unterkunft informierten? Wie und durch welche Maßnahmen hat der Senat dabei den/die Veranstalter *innen bzw. die Paritätische Flüchtlingshilfe gGmbH unterstützt? Zu 10.: Die Veranstaltung war dem Senat nicht bekannt . 11. In welchem baulichen Zustand befindet sich nach Erkenntnissen des Senats das Objekt? 12. Wird das Gebäude derzeit ertüchtigt? Wenn ja, durch wen werden in welchem Umfang bauliche Veränderungen durchgeführt und in welchem Kosten- und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Zu 11. und 12.: Das Objekt befindet sich nach geraumer Leerstandzeit in einem weitgehend sanierungsbedürftigen Zustand. Das Gebäude wird derzeit nicht ertüchtigt. 13. Wie viele Personen können in dem Objekt untergebracht werden? 14. Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- /Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll gegebenenfalls in dem Objekt geschaffen werden und welcher Personenkreis soll dort untergebracht werden? Zu 13. und 14.: Die Unterbringungskapazität wird voraussichtlich bei ca. 250 Plätzen liegen. Nach derzeitigem Planungsstand wird von der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft ausgegangen. 15. Warum hat der Senat die Turnhalle im Bedeweg in Karow für die Unterbringung Geflüchteter beschlagnahmt , obwohl nur wenig entfernt, in Alt-Buch, eine leerstehende Immobilie angeboten wurde? Zu 15.: Zum Belegungszeitpunkt der Sporthalle im Bedeweg stand das Objekt in Alt-Buch für die Unterbringung geflüchteter Menschen nicht zur Verfügung. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)