Drucksache 17 / 18 191 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 09. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis – Bilanz 2015 – Nachfrage zu 17/17798 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin hat im Jahr 2015 9 IFG-Anfragen an das LAGeSo und 2 an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gestellt. Über die Plattform fragdenstaat.de wurden 9 an das LAGeSo und 6 an SenGesSoz gestellt. Folglich können die IFG-Anträge an das LAGeSo nicht als solche an SenGesSoz gewertet worden sein. a. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden 2015 an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt? b. Wenn diese in einer der Antworten zu 17/17798 aufgezählt wurden, bei welcher Behörde? Zu 1.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales konnte zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17798 insgesamt 14 Anträge nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ermitteln. Eine von diesen 14 Anträgen wurde über die Internetplattform „fragdenstaat .de“ gestellt. Diese Anträge sind in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/17798 bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales berücksichtigt. Die Anträge auf Akteneinsicht und Aktenauskunft werden statistisch nicht erfasst und nicht in jedem Fall dokumentiert. Die Anträge zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurden jeweils durch Abfrage ermittelt. 2. Über die Plattform fragdenstaat.de wurde 2015 eine Anfrage an den Landesrechnungshof Berlin gestellt. a. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden 2015 an den Landesrechnungshof gestellt? b. Wenn diese in einer der Antworten zu 17/17798 aufgezählt wurden, bei welcher Behörde? Zu 2.: An den Rechnungshof von Berlin wurden im Jahre 2015 drei Anträge nach dem IFG gestellt. In der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/17798 sind diese Anträge nicht berücksichtigt, weil eine Abfrage beim Rechnungshof von Berlin versehentlich unterblieben ist. 3. Nach welchen Kriterien werden IFG-Anfragen statistisch erfasst? a. Gibt es eine einheitliche Vorgabe zur statistischen Erfassung in der Zentral-verwaltung oder in den Bezirken ? b. Wie haben die Bezirke ihre Zahlen für die Antworten auf die Schriftliche An-frage 17/17798 an den Senat übermittelt? Zu 3.: Eine statistische Erfassung von Anträgen nach dem IFG erfolgt nicht, so dass es auch keine Vorgaben zur Erfassung gibt. Die Bezirke haben die Zahlen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17798 elektronisch an den Senat übermittelt. Berlin, den 24. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)