Drucksache 17 / 18 196 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) vom 01. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Verwendung der Mittel aus der City-Tax Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wurden die Mittel aus den Einnahmen der City -Tax aus dem Jahr 2015 verwendet – bitte Auflistung der Einzelmaßnahmen sowie Art und Höhe der Bezuschussung , getrennt nach Senatsverwaltungen. Zu 1.: Mit Verabschiedung des Dpppelhaushalts 2016/2017 hat sich die Veranschlagung der Mittel geändert . Es handelt sich um allgemeine Deckungsmittel, die bei dem Titel 68627 für besondere kulturelle, touristische und sportbezogene Projekte in den Einzelplänen 03, 05 und 13 zur Verfügung gestellt werden. Es besteht daher kein Zusammenhang mehr zwischen den Ausgaben und den Einnahmen aus der Übernachtungssteuer (sog. „CityTax“). a) Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – (Epl. 03) Die Haushaltsmittel für besondere kulturelle Projekte aus dem Jahr 2015 wurden vollständig in das Jahr 2016 übertragen und sollen für spartenübergreifende künstlerische und kulturelle Projekte verwendet werden, darunter i.H.v. 100.000 € für Projekte der Zeitgeschichte. b) Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Epl. 05) Die Mittel wurden im Jahr 2015 für folgende Projekte verwendet: lfd. Nr. Maßnahme/Projekt Art der Förderung Betrag in € 1 Zuschuss an den Landessportbund Berlin - LSB - für die European Maccabi Games 2015 vertragliche Vereinbarung 1.444.224,31 2 Austragung einer Vorrunde zur EURO Basket 2015 - Europameisterschaft im Basketball der Männer - Zuwendungsbescheid 900.000,00 3 Olympiaqualifikationsturnier 2016 Volleyball Männer Zuwendungsbescheid 100.000,00 4 Champions League Finale Maßnahmenbezogene einzelvertragliche Vereinbarungen 686.000,00 Summe 3.130.224,31 c) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Epl. 13) Die Mittel für 2015 werden bzw. wurden für nachstehende Projekte verwendet: lfd. Nr. Maßnahme/Projekt Art der Förderung Betrag in € 1 e-Sightseeing Busse Projektzuwendung 550.000,00 2 Solar City Circle Bootsline Projektzuwendung 1.225.000,00 3 Tourismusbezogene Förderung der Musikwirtschaft Auftrag 300.000,00 4 Digitalisierungswettbewerb „Start Tourism UP!“ Auftrag 190.000,00 5 Pilotprojekt „Pop-up Stores“ Projektzuwendung 250.000,00 6 Kongressförderung Projektzuwendung 200.000,00 7 Touristeninfo in den Bezirken Projektzuwendung 500.000,00 Summe 3.215.000,00 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 196 2 2. Wie wurde in den jeweiligen Senatsverwaltungen mit welchen Verfahren über die Vergabe der Mittel entschieden ? Wer konnte einen Antrag bzw. ein Angebot stellen? Zu 2.: a) Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten - (Epl. 03) Nach Freigabe der Mittel aus 2014/2015 Mitte des Jahres 2015 konnte SKzlKult nur die Verteilung der Mittel aus 2014 in einem transparenten Verfahren bis Ende des Jahres 2015 umsetzen. b) Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Epl. 05) Im laufenden Haushaltsjahr wurden - zusätzlich zur längerfristig angelegten Sportveranstaltungsplanung - eingegangene Anfragen zur Durchführung von Sportveranstaltungen hinsichtlich ihrer Wirkung für das Standortmarketing der Sportmetropole Berlin einzeln bewertet. So sind Sportorganisationen an das Land Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) herangetreten, mit der Bitte um eine finanzielle Unterstützung für die Durchführung eines sportlichen Spitzenevents in Berlin, dessen Akquisition bzw. Ausrichtungsoption sich kurzfristig aufgetan hat, weil zum Beispiel einem bisherigen Ausrichter die Veranstaltung vom internationalen Sportverband entzogen wurde (der Ukraine die EURO Basket 2015). Bei der erfolgten Bezuschussung (European Maccabi Games 2015, EURO Basket 2015, Olympiaqualifikationsturnier Volleyball 2016) waren die Antragsteller Sportorganisationen , die nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Berlin förderungswürdig waren (Landessportbund Berlin e.V., Deutscher Basketball-Bund e.V., Deutscher Volleyball- Verband e.V.). Darüber hinaus wurden anlässlich der UEFA Champions League Finalspiele der Männer und Frauen einzelvertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Standortmarketings für die Sportmetropole Berlin vorgenommen. Hier wurde die eigentliche Sportveranstaltung nicht bezuschusst . c) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Epl. 13) Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung befand sich im regelmäßigen Austausch mit den touristischen Akteurinnen und Akteuren Berlin, um geeignete Projektvorhaben zu identifizieren. Die Auswahl erfolgte durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. 3. Welche Kriterien lagen der Auswahlentscheidung zugrunde? Zu 3.: a) Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten - (Epl. 03) Kriterien für die Vergabe der Fördermittel sind in erster Linie die künstlerische Qualität bzw. die fachliche Beurteilung des Konzepts/Projektvorschlags. b) Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Epl. 05) Das Hauptkriterium für die Auswahl lag in der besonderen Bedeutung der Veranstaltungen bzw. der Maßnahmen für das Standortmarketing der Sportmetropole Berlin . Die Finanzierung von Spitzensportevents, an deren Durchführung das Land Berlin ein außerordentliches Interesse hat, haben regelmäßig einen zeitlich deutlich längeren Vorlauf, so dass eine in Frage kommende finanzielle Unterstützung durch das Land Berlin auch in aller Regel in den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden kann. Für die in 2015 bezuschussten Veranstaltungen war eine haushaltmäßige Vorsorge bei der Haushaltsplanaufstellung wegen der Kurzfristigkeit der Vergaben nicht möglich. Die Nutzung der eher kurzfristigen Chancen und damit die Durchführung dieser herausragenden Sportgroßveranstaltungen in Berlin wäre ohne der Vergabe bzw. den Einsatz der Mittel nicht möglich gewesen. c) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Epl. 13) Die Projekte wurden nach folgenden Kriterien ausgewählt : dem Mehrwert für den Tourismusstandort und den gesamten Wirtschaftsstandort Berlin, dem innovativen Charakter des Projektes, der Nachhaltigkeit des Projektes und der Berücksichtigung aktueller Bedarfe. 4. Werden die Verfahren und Kriterien der jeweiligen Senatsverwaltungen in 2016 beibehalten? Zu 4.: a) Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten - (Epl. 03) Ab 2016 wird die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten - die Mittel 2015 fortfolgend aus Kapitel 0310, Titel 68627 antragsbasiert im Rahmen des Förderprogramms „Spartenübergreifende Förderung künstlerischer und kultureller Projekte“ vergeben. Über die eingereichten künstlerischen Projekte berät eine 14-köpfige, unabhängige , interdisziplinär besetzte Fachjury. Über die Projekte der Zeitgeschichte berät der vom Regierenden Bürgermeister berufene 10-köpfige Historische Beirat. Grundlage der Förderentscheidungen ist die Jury- bzw. Beiratsempfehlung sowie die Zustimmung des Staatssekretärs für Kulturelle Angelegenheiten. Im Jahr 2016 sind für dieses Förderprogramm zwei Vergabeverfahren vorgesehen . Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Bei künstlerischen Projekten sind die Kriterien für die Vergabe der Fördermittel die künstlerische Qualität bzw. die fachliche Beurteilung des Konzepts/Projektvorschlags , der Stellenwert innerhalb des Berliner Kulturangebots und die nachhaltige Wirkung über das Projekt hinaus (u.a. strukturelle Stärkung so genannter „Ankerpositionen“ der freien Szene). Bei Projekten der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 196 3 Zeitgeschichte sind die Kriterien für die Vergabe der Fördermittel die fachliche Qualität der Anträge, die Relevanz in Bezug auf die anderen zeithistorischen Angebote in Berlin sowie die Nachhaltigkeit der Projekte. b) Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Epl. 05) Auch zukünftig wird die Stärkung der Sportmetropole Berlin als Kriterium für die Vergabe von Mitteln im Rahmen von Einzelfallbewertungen herangezogen. c) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Epl. 13) Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wird das Verfahren in 2016 beibehalten. Berlin, den 23 März 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)