Drucksache 17 / 18 198 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Sind die Berliner Haftanstalten bald voller Rocker? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen aus dem Bereich der Rockerkriminalität sitzen derzeit in Berliner Haftanstalten? (Aufstellung nach JVAs und U-Haft sowie JSA erbeten.) Zu 1.: Justizvollzugsanstalt (JVA) Anzahl der Gefangenen aus dem Bereich der Rockerkriminalität JVA Moabit 19 (alle in Untersuchungshaft ) JVA Tegel 17 JVA Heidering 7 JVA Plötzensee 1 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 7 Jugendstrafanstalt Berlin 0 2. Wie viele Angeklagte sitzen derzeit im Zusammenhang mit dem „Wettbüromordprozess“ in U-Haft? Zu 2.: 11 Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft. 3. Würde es bei einer möglichen Verurteilung aller Angeklagten zu einer Aufteilung auf die verschiedenen JVAs in Berlin und ggf. auch auf Haftanstalten anderer Bundesländer kommen? Zu 3.: Im Falle der Verurteilung eines Untersuchungsgefangenen und einer sich unmittelbar anschließenden Strafhaft ist zunächst gemäß §§ 6 und 7 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) eine Behandlungsuntersuchung durchzuführen sowie ein Vollzugsplan zu erstellen. Ob eine Verlegung in Abweichung vom Vollstreckungsplan gemäß §§ 8 oder 85 StVollzG in Frage kommt, wäre erforderlichenfalls in jedem Einzelfall zu prüfen. 4. Wie bewertet der Senat die Aktivitäten der Personen aus dem Rockermilieu in Berliner Haftanstalten? Zu 4.: Der Senat nimmt Bezug auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6, denen entnommen werden kann, dass keine über das übliche Maß hinausgehenden Aktivitäten in den Justizvollzugsanstalten zu verzeichnen sind. 5. Wie auffällig sind Personen aus dem Rockermilieu in Ihrer Haftzeit im Vergleich zu anderen Häftlingen? Zu 5.: Die Gefangenen aus dem Rockermilieu verhalten sich in den Justizvollzugsanstalten nicht auffälliger als andere Gefangene bzw. tendenziell weniger auffällig. Sie sind häufig recht strukturiert und fügen sich gut in Hierarchien ein. 6. Welche Herausforderungen gibt es für die Justizvollzugsangestellten in den jeweiligen Haftanstalten in Bezug auf Häftlinge aus dem Rockermilieu? Zu 6.: In der JVA Moabit besteht die größte Herausforderung darin, die Trennung der 11 Angeklagten sicherzustellen. Insbesondere die JVA Tegel und die JVA Heidering treffen organisatorische Maßnahmen, damit es nicht zur Austragung von Konflikten zwischen rivalisierenden Gruppierungen kommt. Daher sind auch szenetypische Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände weder innerhalb der Justizvollzugsanstalten noch bei Besuchern zugelassen. Ansonsten liegt wie bei allen Gefangengruppen stets ein Augenmerk auf der Unterbindung von Strukturen für subkulturelle Aktivitäten. Im Bereich des Offenen Vollzuges erfordern Lockerungsgewährungen im Sinne eines engen Risikomanagements einen besonderen Prüfaufwand. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)