Drucksache 17 / 18 199 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Treffpunkt „Harlem“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was gab der Berliner Polizei den konkreten Anlass die „Rockerkneipe-Harlem“ im Oktober 2015 zu durchsuchen ? Zu 1.: Am 9. Oktober 2015 kam es vor der Lokalität „Café Harlem“, 13353 Berlin, Triftstr. 1, zu einer Massenschlägerei mit bis zu 20 beteiligten Personen, wobei mehrere Personen erheblich verletzt wurden. Als Hintergrund werden szenetypische, andauernde Auseinandersetzungen im Rockermilieu vermutet. Angesichts der Lage begingen Einsatzkräfte der Polizei Berlin die Lokalität am 17., 19. und 26. Oktober 2015 und unterzogen die anwesenden Personen einer Kontrolle nach dem Gefahrenabwehrrecht. Es wurden dabei gefährliche Gegenstände (Messer, Eisenstangen, Tierabwehrspray ) sichergestellt. 2. Wer ist Betreiber der Kneipe und wer ist der Eigentümer des Hauses bzw. Grundstücks? 3. Sind der Betreiber und der Eigentümer dem Rockermilieu zuzuordnen? Zu 2. und 3.: Zu Einzelpersonalien nimmt der Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Stellung. 4. Welche Rockergruppierung ist dort regelmäßig anzutreffen ? Zu 4.: Das „Café Harlem“ gilt als Treffpunkt des Hells Angels Motorcycle Club (HAMC) und dessen Unterstützergruppierungen , sogenannter „Supporter“. 5. Wie viele Gewalttaten gab es dort bzw. im Umfeld in den letzten fünf Jahren? (Aufstellung nach Jahren erbeten .) 6. Wie viele Strafanzeigen wurden nach gewalttätigen Auseinandersetzungen gestellt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 5. und 6.: Der Begriff „Umfeld“ ist nicht eindeutig zu definieren, weshalb auf dieser Grundlage keine statistische Erhebung möglich ist. Zur Anschrift 13353 Berlin, Triftstraße 1, wurden im Zeitraum vom 16. März 2011 bis 16. März 2016 insgesamt 16 Gewalttaten registriert und zur Anzeige gebracht: Erfassungsgrund 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt Körperverletzung 1 3 3 1 8 Bedrohung 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 2 2 5 Räuberischer Diebstahl 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Gesamtergebnis 2 1 6 6 1 16 7. Wie oft hat das zuständige Bezirksamt diese Kneipe in den letzten fünf Jahren kontrolliert? 8. Wurden dort in den letzten fünf Jahren alle Voraussetzungen für das Betreiben einer Gastwirtschaft erfüllt? Zu 7. und 8.: Rückwirkend bis zum Jahr 2009 gab es jährlich eine gewerbliche Kontrolle durch das Bezirksamt Mitte. Relevante Feststellungen gewerberechtlicher Art wurden dabei nicht getroffen. Lediglich im Jahr 2009 und 2013 wurden Verstöße gegen das Berliner Straßengesetz (BerlStrG), (Sondernutzung) festgestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 199 2 9. Wird es dort zukünftig strengere Kontrollen seitens der zuständigen Ämter geben? Zu 9.: Da der Betrieb gewerberechtlich bislang unauffällig war, werden zukünftige Kontrollen in vergleichbarer Intensität erfolgen. 10. Was brachte die Durchsuchung am 17.10.2015? Zu 10.: Im Zusammenhang mit den Maßnahmen im „Café Harlem“ wurden am 17. Oktober 2015 zwei Messer , zwei Eisenstangen sowie in sechs Fällen Tierabwehrspray sichergestellt. In drei Fällen wurden Verstöße gegen das Waffengesetz sowie in einem Fall gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. 11. Welche Waffen wurden sichergestellt? Waren die Besitzer der Waffen im Besitz eines Waffenscheins? Zu 11.: Neben den bereits zu Frage 10. aufgeführten Gegenständen wurden keine erlaubnispflichtigen Waffen sichergestellt. 12. Welche strafrechtlichen Konsequenzen gab es seit Oktober 2015 für die betroffenen Personen? Zu 12.: Nach der Durchsuchung am 17. Oktober 2015 wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Da eine Täterin oder ein Täter nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren am 13. November 2015 gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. 13. Seit wann treten die „Bulldogs“ in Berlin in Erscheinung ? Wie groß ist der Personenzusammenschluss dieser Gruppierung? Zu 13.: Seit spätestens 2008 waren mehrere Unterstützergruppierungen des Bandidos Motor Club (MC) mit dem Namen „Bulldogs“ in Berlin aktiv, die sich 2012 infolge umfangreicher polizeilicher Maßnahmen gegen eine der Ortsgruppen des Bandidos MC auflösten. Im September 2015 konnten bei einer polizeilichen Kontrolle Hinweise über eine neu entstandene Gruppierung unter diesem Namen erlangt werden. Diese bestand aus ca. zehn Personen, darunter auch ehemalige Angehörige der bis 2012 aktiven Gruppierungen. Ein aktueller Bezug zum Bandidos MC ließ sich nicht verifizieren. Am 15. Oktober 2015 veröffentlichte die Tageszeitung „B.Z. Berlin“ unter Bezug auf die Auseinandersetzung am „Café Harlem“ (siehe 1.) einen Zeitungsartikel mit der Überschrift „Neuer Rockerclub droht den Hells Angels“ und thematisiert einen Streit zwischen Hells Angels und Bulldogs. Nach derzeitigem Erkenntnisstand hat sich die Gruppierung danach wieder aufgelöst. Berlin, den 23. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)