Drucksache 17 / 18 200 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Zukunft des Kuttentrageverbots II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann liegt der Berliner Justizverwaltung die schriftliche Begründung zum Kuttentrageverbot vom 09.07.2015 (BGH) vor? Zu 1.: Die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs lagen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Juli 2015 vor. Nach entsprechender Auswertung sind in der Folge bereits beantragte Strafbefehle wegen des Tragens von Kutten gegen Mitglieder nicht verbotener sogenannter „Charter“ zurückgenommen worden, da mit einer Verurteilung nicht mehr zu rechnen war. 2. Welche Positionierung haben der Berliner Senat und die Berliner Polizei hierzu mittlerweile erarbeitet? Zu 2.: Es werden durch die Polizei Berlin grundsätzlich keine strafprozessualen Maßnahmen beim öffentlichen Verwenden von Clubsymbolen nicht verbotener Ortsgruppen getroffen. Die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte Möglichkeit, polizeirechtlich das Tragen entsprechender Insignien zu verbieten, wurde bereits vor dem Urteil und wird auch zukünftig durch die Polizei Berlin bei Vorliegen von Gefährdungssachverhalten bei öffentlichen Veranstaltungen genutzt. 3. Wird das Land Berlin bei der IMK weiterhin für ein Verbot eintreten und wenn ja, wie oder geht man neue Wege? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zu 3.: Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) unterliegt der Vertraulichkeit. 4. Wann und wie oft hat sich die IMK nach dem Juli 2015 und nach dem Urteil des BGH mit dem Kuttentrageverbot befasst? (Aufstellung der Gremien erbeten.) Zu 4.: Die IMK hat sich im betreffenden Zeitraum nicht mit dem Thema befasst. Berlin, den 23. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)