Drucksache 17 / 18 204 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Aktuelle Situation beim SEK, MEK und dem Personenschutz der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen hat das LKA 6 derzeit im Bereich des SEK, MEK und des Personenschutzes zur Verfügung ? Zu 1.: Aufgrund gesamtbehördlicher Umstrukturierungen , insbesondere der Neustruktur des Landeskriminalamtes (LKA) und den Umstrukturierungen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Projektgruppe Einsatzeinheiten und Stäbe (PG EES), ist der aktuelle Stand der Stellenstruktur derzeit noch nicht abgebildet. Nach Abschluss der Neuorganisation der Polizei Berlin werden die Stellenpläne entsprechend angepasst. Die durch den Doppelhaushaltsplan 2016/ 2017 vorgesehenen Stellen für den Bereich LKA 6 werden im Stellenplan ebenfalls Berücksichtigung finden. 2. Wie hat sich die Stellen- und Personalsituation in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Mehrfache Umstrukturierungen beim LKA 6 führten in den vergangenen Jahren zu notwendigen Anpassungen in der Stellen- und Personalsituation. Die heutige Organisation der Abteilung „Operative Dienste“ hat sich bezüglich der Aufgabenstellung und -wahrnehmung zur Aufbauorganisation aus dem Jahr 2011 maßgeblich verändert. Die Stellen- und Personalsituation von 2011 und heute lassen sich deshalb nicht sachgerecht vergleichen . Unabhängig davon kann für die vergangenen Jahre konstatiert werden, dass bei entstandenen Personaldefiziten grundsätzlich Personalgewinnungsverfahren initiiert werden bzw. wurden, um entstandene Personalbedarfe schnellstmöglich auszugleichen. 3. Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil bei SEK, MEK und beim Personenschutz? Zu 3.: Die nachstehend abgebildete Verteilung an Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wurde am 15. März 2016 erhoben: MEK = Mobiles Einsatzkommando, SEK = Spezialeinsatzkommando 4. Wie viele Stellen sind derzeit unbesetzt? Welche Gründe gibt es hierfür? Zu 4.: Eine genaue Bezifferung von derzeit unbesetzten Stellen ist nicht möglich (siehe auch Beantwortung zur Frage 1). Gründe für unbesetzte Stellen sind Personalabgänge wie zum Beispiel das Erreichen der für eine Verwendung vorgegebenen Altersgrenze, der eigene Wechselwunsch, Pensionierungen der Beamtinnen und Beamten oder deren Bewerbungen auf höherwertige Stellen in anderen Dienstbereichen. Teilweise sind unbesetzte Stellen auch auf eine nicht ausreichende Bewerberlage zurückzuführen . 5. Was unternimmt die Berliner Polizei, um gezielt dauerhaft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Dienst beim LKA 6 zu gewinnen? Dienststelle Männer in % Frauen in % LKA 61 MEK Personenschutz 95,81 4,19 LKA 62 MEK 87,64 12,36 LKA 63 SEK 100 0 LKA 64 MEK Aufklärung/ Operative Dienste 83,33 16,67 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 204 2 Zu 5.: Zum Ausgleich von Personalabgängen finden regelmäßig sogenannte Personalgewinnungsverfahren statt. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Polizei Berlin, die bzw. der die geforderten Voraussetzungen und Kompetenzen des Anforderungsprofils erfüllt, kann sich bewerben und dauerhaft beim MEK/ SEK verwendet werden. Darüber hinaus werden im Vorfeld der Personalgewinnungsverfahren umfangreiche Werbemaßnahmen durchgeführt, die Interessentinnen und Interessenten einen transparenten Einblick in die Tätigkeiten der Spezialeinheiten gewähren. Dadurch sollen mögliche Berührungsund Barriereängste überwunden werden. 6. Welche Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber beim SEK, MEK und beim Personenschutz vorweisen? Zu 6.: Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterziehen. In diesem Verfahren soll festgestellt werden, inwieweit die jeweils erforderlichen Qualifizierungsvoraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich unterliegen dabei die folgenden Parameter einer Überprüfung: Gesundheitsüberprüfung durch den polizeiärztlichen Dienst, Persönlichkeitsstrukturtest / Intelligenztest, Überprüfung der sportlichen Leistungsfähigkeit, Überprüfung der Schießfertigkeit, strukturiertes Interview. Die zu erreichenden Zielwerte stehen in Abhängigkeit zu der sich ggf. später stellenden Aufgabe, so dass diese in den verschiedenen Dezernaten auch unterschiedlich ausgeprägt sein können. Neben der Erreichung der festgelegten Zielwerte sollen im Prüfungsverfahren folgende, für eine Verwendung bei den Spezialeinheiten grundlegende Merkmale, festgestellt werden: Bereitschaft zur bedarfsorientierten Dienstverrichtung , sehr hohe psychische und physische Belastbarkeit, ausgeprägte Teamfähigkeit, Einsatzerfahrung in schutz- oder kriminalpolizeilichen Tätigkeitsbereichen. 7. Wie hoch ist das Mindestalter für Bewerberinnen und Bewerber und bis zu welchem Alter können sie beim SEK, MEK und beim Personenschutz tätig sein? Zu 7.: Für die Verwendung beim LKA 63 - Spezialeinsatzkommando - ist der dienstrechtliche Status „Beamtin /Beamter auf Lebenszeit“ Voraussetzung. Für die übrigen operativ arbeitenden Dienststellen im LKA 6 wird eine nach Abschluss der Ausbildung erworbene, mindestens vierjährige Berufspraxis vorausgesetzt, davon mindestens ein Jahr auf einem Abschnitt. Da das Erreichen dieser Voraussetzungen nicht an ein bestimmtes Lebensalter geknüpft ist, gibt es kein festgelegtes Mindestalter. Zur Altersgrenze gibt es unterschiedliche Festlegungen. Grundsätzlich gilt, dass eine Funktionsfähigkeit der Spezialeinheiten zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleiben muss, sodass von den nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann: Bewerberinnen und Bewerber dürfen bei der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre sein. Im LKA 63 beträgt das Höchstalter für Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte in der Regel 42 Jahre, für 1. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie für Fortbildungsmultiplikatoren wurde die Altersgrenze grundsätzlich auf 45 Jahre festgelegt. Für Einsatz- und Führungsbeamtinnen und - beamte mit operativen Aufgaben beträgt das Höchstalter im Regelfall 48 Jahre. Verwendungen über das 50. Lebensjahr hinaus sollten nicht erfolgen . 8. Welche beruflichen Möglichkeiten haben die Beamtinnen und Beamten nach einem Stellenwechsel in einen anderen Fachbereich? Zu 8.: Die festgelegten Verwendungsaltersgrenzen machen es erforderlich, dass in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anschlussverwendungen innerhalb der Polizei Berlin geprüft werden. Die Abstimmung und Prüfung erfolgt mit Unterstützung der Vorgesetzten und der zuständigen Personalbereiche. Die weitere Entwicklung richtet sich nach Eignung, Befähigung und Leistung der Beamtin/ des Beamten. 9. Wie viele Überstunden wurden in den letzten fünf Jahren dort geleistet? (Aufstellung nach SEK, MEK und Personenschutz sowie nach Jahren erbeten.) Wie werden diese abgegolten? Zu 9.: Die Personalsituation von 2011 und heute lassen sich nicht vergleichen (siehe auch Antwort zur Frage 2). Eine Aussage zur Überstundenentwicklung über den erfragten Zeitraum ist deshalb nicht möglich. Die Überstunden werden grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen. Sollte dies aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich sein, wird ein Ausgleich im Wege der Mehrarbeitsvergütung ermöglicht. 10. Wie viele Fahrzeuge besitzt das LKA 6 im Bereich vom SEK, MEK und des Personenschutzes? (Aufstellung erbeten.) Zu 10.: Die Aufstellung kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: LKA 61 MEK Personenschutz LKA 62, 64 MEK LKA 63 SEK Fahrzeugbestand 50 133 32 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 204 3 11. Wie hoch ist der Investitionsbedarf beim Fahrzeugpark des SEK, MEK und des Personenschutzes? Zu 11.: Die Höhe des Investitionsbedarfs kann im Sinne der Frage nicht beziffert werden, da sich die tatsächlichen Kosten für die Beschaffung von Neufahrzeugen in der Regel erst aus den Ergebnissen von Ausschreibungen ergeben und sich zudem stark nach den jeweiligen Fahrzeugtypen (Ausstattung, Besonderheiten) unterscheiden . Grundsätzlich wird auf eine bedarfsgerechte Ausstattung geachtet. 12. Wie hoch ist der Investitionsbedarf bei den Liegenschaften des SEK, MEK und des Personenschutzes? Zu 12.: Die Berliner Immobilienmanagement GmbH hat mitgeteilt, dass für die von SEK, MEK und dem Personenschutz in Liegenschaften des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin genutzten Flächen ein Sanierungsstau in Höhe von rund 20 Mio. € besteht. 13. Ist der Standort des SEK, des MEK und des Personenschutzes besonders abgesichert? Wenn nein, warum nicht? Zu 13.: Die Standorte von SEK und MEK sowie des Personenschutzes sind, wie andere Polizeidienststellen auch, entsprechend der hierzu erlassenen Geschäftsanweisung der Polizei Berlin gesichert. 14. Ist für alle eingesetzten Beamtinnen und Beamtze im Bereich SEK, MEK und beim Personenschutz ein regelmäßiges Schießtraining gewährleistet? Zu 14.: Abgestuft nach Aufgabenausrichtung wird durch die Beamtinnen und Beamten der Spezialeinheiten ein intensives Schießtraining regelmäßig durchgeführt. Aufgrund der derzeitig bestehenden eingeschränkten Schießstandnutzungsmöglichkeiten innerhalb der Polizei Berlin werden zur Fortführung des Trainings und Beibehaltung der besonderen Fähigkeiten auch Trainingsmöglichkeiten in benachbarten Bundesländern und bei anderen Behörden genutzt. 15. Dürfen Beamtinnen und Beamte bevorzugt die Schießanlagen der Berliner Polizei nutzen? Zu 15.: Siehe hierzu Antwort zu Frage 14. Das ist insoweit nicht vorgesehen. Berlin, den 20. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2016)