Drucksache 17 / 18 207 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort „Carnival Of Subculture“ vom 14.05. – 16.05.2016 im “KØPI“ – Ist der Bezirk vorbereitet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde beim zuständigen Bezirksamt die Veranstaltung „Carnival Of Subculture“ vom 14.05.-16.05.2016 im „KØPI“ in der Köpenicker Straße 137 angemeldet? (Wenn ja, durch wen?) Zu 1.: Die Köpenicker Straße befindet sich im übergeordneten Straßennetz, dadurch liegt die federführende Erlaubniserteilung nach § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Der „Karneval der Subkulturen“ wird am Samstag, dem 14.05.2016, zwischen 14 und 22 Uhr als Straßenfest auf der Köpenicker Straße zwischen Engeldamm und Adalbertstraße in Berlin-Mitte durchgeführt. Das Straßenfest findet in dieser Form zum fünften Mal statt. Die Veranstaltung ist vom Veranstalter „Kulturzentrum Köpi SKI eingetragener Verein“, Köpenicker Str. 137, 10179 Berlin beantragt worden. 2. Wurde die Veranstaltung „Carnival Of Subculture“ als politische Demonstration oder als eine kommerzielle Veranstaltung angemeldet? Zu 2.: Die Veranstaltung ist als kommerzielle Veranstaltung beantragt worden. Darüber hinaus wurde bei der Versammlungsbehörde für den 14.05.2016 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr ein Aufzug zum Thema „Demonstration für den Erhalt der Berliner Subkultur im Rahmen des Karneval der Subkulturen“ von einer Einzelperson angemeldet. Der Anmelder erwartet ca. 500 Teilnehmende. Die Abschlusskundgebung soll im Bereich Köpenicker Straße/Engeldamm stattfinden. 3. Wurde die Veranstaltung durch das Bezirksamt genehmigt? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Das Erlaubnisprüfverfahren ist zurzeit noch nicht abgeschlossen und befindet sich in der Anhörung. Das Bezirksamt Mitte von Berlin liefert der VLB im Rahmen seiner Zuständigkeit nach den Belangen des Straßenrechts, als zuständiger Vertreter des Eigentümers der Straße die Unterlagen, Nebenbestimmungen , Auflagen und zu erhebende Sondernutzungsgebühren auf. 4. Wie viele Teilnehmer wurden zur Veranstaltung angemeldet? Zu 4.: Der Veranstalter rechnet mit etwa 2000 Teilnehmenden . Aus dem Erfahrungsbericht der Polizei Berlin geht hervor, dass im Jahr 2014 tagsüber ca. 300-500 Personen, abends in der Spitze ca. 750 Personen das Straßenfest besuchten. Für 2015 teilte die Polizei mit, dass nach Eintreffen eines ebenfalls angemeldeten Aufzuges etwa 1000 Personen und zum Abschluss der Veranstaltung etwa 600 Personen anwesend waren. 5. Welche Auflagen müssen hierzu durch den Veranstalter erfüllt werden, besonders auch bezüglich Lärmschutz , Nachtruhe und Müllbeseitigung? (Aufstellung erbeten.) Zu 5.: Wie bei allen anderen Veranstaltungen werden auch in diesem Fall die dafür üblichen Nebenbestimmungen und Auflagen festgesetzt. Diese richten sich nach den Vorgaben des Bezirksamtes Mitte von Berlin, insbesondere des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) und des Umweltamtes. Ferner erfolgen Auflagen der Feuerwehr und der Polizei. Hierzu ergehen teilweise separate Bescheide , ergänzt durch die verkehrsrechtlichen Auflagen, zum Beispiel Umleitung des Öffentlichen Personennahverkehrs , Absperrungen der Straße mittels festem Sperrgerät , Anwohnerinfo et cetera. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 207 2 6. Wird geprüft, ob ausreichend sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen? (Wenn ja, durch wen?) Zu 6.: Für ausreichende hygienische Anlagen ist zu sorgen. Die Regelungen der Belange des Lärmschutzes und des Schutzes der Nachtruhe sowie des allgemeinen Ordnungsrechts (Sanitär, Ausschank usw.) erfolgen durch Auflagen. Die Kontrolle obliegt dem SGA beziehungsweise dem Ordnungsamt. Kontrollen durch das zuständige Amt werden nicht über die VLB ausgelöst. 7. In welchem Rahmen wir die Veranstaltung durch Kräfte der Berliner Polizei sowie des Ordnungsamtes begleitet werden? (Aufstellung erbeten.) Zu 7.: Die Polizei Berlin wird die Veranstaltung und die Versammlung aufgrund eigener Lagebeurteilung mit angemessenem Kräfteansatz schützen. Das Ordnungsamt Mitte wird in Absprache mit der Polizei vor Ort präsent sein. Zu dem vorgesehenen Kräfteansatz der Polizei Berlin erteilt der Senat aus taktischen Gründen keine Auskunft, weil hierdurch Rückschlüsse auf die Anzahl der eingesetzten Polizeidienstkräfte und das taktische Vorgehen möglich wären. 8. Welche Beschwerden und Anzeigen sind dem Senat im Zusammenhang mit der letztjährigen Veranstaltung bekannt und inwieweit hatten diese Auswirkungen auf die diesjährige Genehmigung? (Aufstellung erbeten.) Zu 8.: Im Zusammenhang mit dem Straßenfest „4. Karneval der Subkulturen“ im Jahr 2015 wurde dem Senat die Beschwerde eines Anwohners bekannt, in der es vorrangig um Urinieren in der Öffentlichkeit und Beeinträchtigungen durch Lärm der Veranstaltungsbesucher ging. Diese Beschwerde wurde gemeinsam mit dem SGA Mitte und der Polizei ausgewertet und wird mit dem Veranstalter zur diesjährigen Veranstaltung besprochen. Ferner wurden dem Senat folgende Vorkommnisse bekannt: Nach Beendigung des Straßenfestes kam es im Nahbereich des ehemaligen Veranstaltungsortes zu zwei Notrufen wegen ruhestörenden Lärms. Zudem wurde eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung (Inbrandsetzen einer Mülltonne) und eine Strafanzeige wegen Beleidigung gefertigt. Im Zusammenhang mit der ebenfalls parallel durchgeführten Versammlung in Form eines Aufzugs kam es zu einer Anwohnerbeschwerde, hinsichtlich zu lauter Musik durch den Lautsprecherwagen der Veranstalterin. Berlin, den 21. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2016)