Drucksache 17 / 18 208 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 07. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2016) und Antwort Wagenplatz erhalten. Freiräume schützen. Gegen die Politik des Senats, Bewohner*innen und Geflüchtete gegeneinander auszuspielen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass das Grundstück Kiefholzstraße 74 das einzige bewohnte Grundstück der sogenannten 26er- Liste ist, die am 23.02.2016 vom Senat als Grundlage für die Bebauung mit Modularbauten für Geflüchtete beschlossen wurde? Zu 1.: Die Kiefholzstrasse 74 wird gegenwärtig durch die Wagenburg "Schwarzer Kanal e.V." auf Grundlage einer bezirklichen Duldung genutzt. Diese Nutzung ist bauordnungsrechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig . Es handelt sich also nicht um eine Wohnnutzung im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften. 2. Trifft es zu, dass der Liegenschaftsfonds den Bewohner *innen des „queeren Wagenplatz Kanal“ (früher: „Bauwagenplatz Kanal“) den Standort in der Kiefholzstraße 74 im Jahr 2010 zugewiesen hat und sich ebendieser Standort in den vergangenen vier Jahr zu einem sensiblen und sicheren Ort für Geflüchtete, Migrant*innen, schwarze Menschen und people of colour, Rom*nja, Frauen, Lesben und Trans-Personen mit Fluchthintergrund entwickelt hat? Zu 2.: Der Liegenschaftsfonds (nunmehr Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)) hat das Grundstück mit Duldung des Bezirkes und auf Wunsch des Senats zur Verfügung gestellt. Eine qualitative Beurteilung der Nutzung dieser Fläche vermag die BIM nicht vorzunehmen. 3. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen den aktuellen Bewohner*innen und der Berliner Immobilien GmbH (BIM) über einen Nutzungsvertrag? Zu 3.: Die Verhandlungen sind seit Mitte 2015 gescheitert ; Gesprächsangebote der BIM lehnte der „Schwarze Kanal e.V.“ ab. 4. Trifft es zu, dass der Grund dafür, dass in den Verhandlungen zwischen den aktuellen Bewoh-ner*innen und der BIM, erstere den vorgeschlagenen Vertragsentwurf ablehnten, ist, dass er die Formulierung „(…) wenn der Verein „Wagenburg Schwarzer Kanal e.V.“ auf der Mietfläche Flüchtlingen Obdach gewährt (…), ist der Vertrag unverzüglich zu beenden“ enthielt? (Vgl. https://kanal.squat.net/?p=252) Zu 4.: Der letzte von der BIM vorgelegte Vertragsentwurf enthielt folgende vom Schwarzen Kanal abgelehnte Formulierung: Präambel: „Das gleiche gilt [Anm.: d.h. eine unverzügliche Vertragsbeendigung ], wenn sich auf der Mietfläche Personen aufhalten bzw. Personen Unterkunft gewährt wird, die durch ihren Aufenthalt auf der Mietfläche gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen (u.a. Personen , die sich mangels gültigen Aufenthaltstitels nicht in Deutschland aufhalten dürfen oder Personen, die durch ihren Aufenthalt auf der Mietfläche gegen Vorgaben gemäß § 47 AsyVfG oder vergleichbare Vorschriften verstoßen).“ § 1 Nr. 3: „Ein außerordentlicher fristloser Kündigungsgrund ist insbesondere gegeben, wenn sich auf der Mietfläche Personen aufhalten bzw. Personen Unterkunft gewährt wird, die durch ihren Aufenthalt auf der Mietfläche gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen (u.a. Personen , die sich mangels gültigen Aufenthaltstitels nicht in Deutschland aufhalten dürfen oder Personen, die durch ihren Aufenthalt auf der Mietfläche gegen Vorgaben gemäß § 47 AsyVfG oder vergleichbare Vorschriften verstoßen).“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 208 2 5. Wie und durch wen wurde die Kiefholzstraße 74 in das Clusteringverfahren der BIM aufgenommen, obwohl die BIM selbst in Vertragsverhandlungen mit den Bewohner *innen steht? 6. Laut Senatsbeschluss vom 23.02.2016 sollen pro Bezirk fünf bis neun Flächen zur Verfügung gestellt werden . Auf der Liste möglicher Objekte zur Bebauung stehen sechs mögliche Flächen im Bezirk Neukölln. Kann also im Rahmen des Senatsbeschlusses auf die Kiefholzstraße 74 verzichtet werden? 7. Wie viele Flächen in Neukölln wurden im Rahmen des Clusteringverfahrens seitens der BIM berrücksichtigt und wie viele und welche sind dabei als nicht geeignete Flächen für Modularbauten oder aber Containerbauten identifiziert worden? 8. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine der Ausweichflächen anstelle der Kiefholzstraße 74 genommen wird und wie läuft das alternative Auswahlverfahren ? Zu 5. bis 8.: Vertragsverhandlungen stehen grundsätzlich einer Clusterung nicht entgegen. Aktuell sind mit dem Bezirk Neukölln 5 Standorte für Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) abgestimmt , welche derzeit auf ihre Eignung geprüft werden. 9. Ist der von Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung am 24.02.2016 getätigte Vorschlag, wonach das Wohnprojekt „Wagenplatz“ und modulare Unterkunft gemeinsam auf dem Gelände bleiben können, eine mögliche Option und wer ist für die Verhandlung über diese Option zuständig? a. Falls nicht, würden die aktuellen Bewohner*innen geräumt werden? Wann würde eine Räumung stattfinden und wann wäre Baubeginn für die Unterkunft für Geflüchtete ? b. Würde im Falle einer Räumung ein Ausgleich für den Wegfall der aktuellen Wohn- und Integrationsmöglichkeiten und den Rückzugsort für die unter Frage 2) genannten Gruppen geschaffen werden? Zu 9.: Der Vorschlag wird gegenwärtig noch auf seine Umsetzbarkeit geprüft. Vor diesem Hintergrund können aktuell keine Aussagen zu den Fragestellungen 9 a und b zu getroffen werden. Berlin, den 24. März 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2016)