Drucksache 17 / 18 209 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 09. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2016) und Antwort Ein Jahr „Null Toleranz“ – Bekämpfung der Drogenkriminalität am Görlitzer Park (Update) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Strafanzeigen (gegen wie viele Personen ) im Zusammenhang mit Drogenhandel wurden von der Berliner Polizei seit dem Inkrafttreten der Neufassung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG in Berlin (GAV) in der sogenannten „Null-Toleranz-Zone“ im und um den Görlitzer Park gefertigt? Wie viele seit der Einrichtung der „Taskforce Görlitzer Park“ am 25. November 2014 wie viele in den Jahren 2014 und 2014? Welche Erkenntnisse gibt es über den Ausgang der dazugehörigen Strafverfahren – wie viel Einstellungen gab es? Zu 1.: Für die Betrachtungen zur Kriminalität „im und um den Görlitzer Park“ wird regelmäßig ein zwischen dem Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin festgelegtes Gebiet ausgewertet. Zur Auswertung des „Drogenhandels“ wurden die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) unter den Erfassungsschlüsseln 732*, 7342* und 73482* hinterlegten Daten herangezogen. Die unter Berücksichtigung dieser Parameter ermittelten Werte zu Vorgängen und Tatverdächtigen für die genannten Zeiträume sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die angegebenen Tatverdächtigen wurden als sogenannte Echttatverdächtigenzahl erfasst, wonach jede Person für den jeweiligen Zeitraum nur einmal gezählt, auch wenn sie zu mehr als einem Drogenhandel in diesem Zeitraum festgestellt wurde. Anzahl Strafanzeigen bzw. Personen im Zusammenhang mit Drogenhandel im Bereich Görlitzer Park nach Zeitpunkt der Vorgangserfassung Jahr 2014 Jahr 2015 25.11.2014 bis 14.03.2016 31.03.2015 bis 14.03.2016 Vorgänge 1.450 1.744 2.314 1.457 Tatverdächtige 795 1.137 1.426 957 Quelle: Datawarehouse (DWH) 15.03.16 Auf Basis des staatsanwaltschaftlichen Aktenverwaltungssystems Mehrländer-Staatsanwalts-Automation (MESTA) konnten die nachfolgend aufgeführten Verfahrensausgänge wegen unerlaubten Handeltreibens gemäß §§ 29 Absatz 3, 29a, 30, 30a Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ermittelt werden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten , dass die dortigen Zeitpunkte der Erfassung nicht mit dem Zeitpunkt der Strafanzeigen durch die Berliner Polizei identisch sind. Seit 25. November 2014 kam es im Zusammenhang mit Straftaten im Görlitzer Park durch die Erhebung einer Anklage oder den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls seitens der Staatsanwaltschaft Berlin in insgesamt 312 Fällen zu einem Strafverfahren wegen verschiedener Delikte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr). 107 dieser Verfah- ren wurden bislang mit rechtskräftigen Verurteilungen abgeschlossen, 10 Verfahren wurden eingestellt, Freisprüche gab es nicht. 60 Verfahren, die wegen verschiedener Formen des Handeltreibens (Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr) bis zum 31. März 2015 eingeleitet und in denen Anklage erhoben wurde, endeten mit rechtskräftigen Verurteilungen, in 3 Verfahren kam es zu Einstellungen. In 38 Fällen kam zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen oder sonstigen freiheitsentziehenden Sanktionen, in 23 Fällen davon wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Anklagen in Verfahren, die nach dem 31. März 2015 eingeleitet wurden, endeten in 47 Fällen mit rechtskräftigen Verurteilungen, in sieben Verfahren kam es zu Einstellungen . In 34 Fällen kam es zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen oder sonstigen freiheitsentziehenden Sanktionen, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 209 2 in 22 Fällen davon wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt . Seit dem 25. November 2014 wurden darüber hinaus durch die Staatsanwaltschaft 211 Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt, 100 davon, weil die Beschuldigten nicht über einen bekannten Aufenthaltsort verfügen und das Verfahren deswegen nicht betrieben werden kann. Auf Basis von MESTA konnten wegen Besitzes, Erwerbs oder einfachen Handeltreibens gemäß § 29 Absatz 1 BtmG die nachfolgend aufgeführten Verfahrensausgänge ermittelt werden. Seit November 2014 kam es aufgrund der Erhebung einer Anklage oder den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls seitens der Staatsanwaltschaft Berlin in 456 Fällen zu Strafverfahren wegen verschiedener Delikte des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln – im wesentlichen Besitz, Erwerb und einfaches Handeltreiben (Strafrahmen Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe) –, 340 davon seit 31. März 2015. 43 Verfahren, die wegen Besitzes, Erwerbs und einfachen Handeltreibens bis zum 31. März 2015 eingeleitet und in denen Anklagen erhoben wurden, endeten mit rechtskräftigen Verurteilungen, in 2 Verfahren kam es zu Einstellungen. In 27 Fällen kam es zu freiheitsentziehenden Sanktionen; in 16 Fällen davon wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Freisprüche gab es nicht. 102 Verfahren, die wegen Besitzes, Erwerbs und einfachen Handeltreibens ab dem 31. März 2015 eingeleitet und in denen Anklagen erhoben wurden, endeten mit rechtskräftigen Verurteilungen, in 18 Verfahren kam es zu Einstellungen. In 23 Fällen kam es zu freiheitsentziehenden Sanktionen. In 13 Fällen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Freisprüche gab es nicht. Darüber hinaus wurden durch die Staatsanwaltschaft Berlin zwischen 25. November 2014 und 30. März 2015 insgesamt 622 Verfahren eingestellt, seit dem 31. März 2015 weitere 354. 2. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden wegen des Besitzes von Marihuana erstellt und welche Besitzmengen lagen jeweils zu Grunde? (Bitte bei einer Vielzahl von Fällen nach geeigneten Mengen zusammenfassen: etwa 1- 5 Gramm, 5-10 Gramm etc.) Welche Erkenntnisse gibt es über den Ausgang der dazugehörigen Strafverfahren – wie viel Einstellungen gab es? Zu 2.: Die PKS bietet keinen Erfassungsschlüssel, der ausschließlich den Besitz von Cannabis oder Marihuana abbildet. Der § 29 BtMG enthält vielfältige Begehungsformen des illegalen Umgangs mit Betäubungsmitteln. Unter der Schlüsselzahl 731800 werden die sogenannten „allgemeinen Verstöße“ gegen § 29 BtMG im Zusammenhang mit Cannabis und Zubereitungen abgebildet. Er umfasst jedoch erfahrungsgemäß vor allem die hier angefragten Fälle des Erwerbs und Besitzes von Cannabisprodukten . Eine weitere häufige Begehungsform des § 29 BtMG, der Handel und Schmuggel, wird gesondert dem Schlüssel 732800 zugeordnet. Der Schlüssel 734818 enthält auch eine Begehungsform des Besitzes von Cannabisprodukten , nämlich den Besitz und auch die Abgabe in nicht geringen Mengen. Für die Beantwortung der Frage 2 wurden somit die Fallzahlen zu 731800 und 734818 addiert. Allerdings werden darunter nicht nur Verstöße im Zusammenhang mit Marihuana, sondern mit allen Cannabisprodukten erfasst. Anzahl Strafanzeigen "Besitz" von Cannabisprodukten im Bereich Görlitzer Park nach Anlagezeitpunkt der Vorgänge Jahr 2014 Jahr 2015 ab dem 25.11.2014 bis 14.03.2016 ab dem 31.03.2015 bis 14.03.2016 Vorgänge 920 1.039 1.348 855 Quelle: DWH 15.03.2016 Sicherstellungs- bzw. Besitzmengen sind ausschließlich der Falldatei Rauschgift (FDR) des Landeskriminalamtes (LKA) zu entnehmen. Aufgrund der nicht taggleichen Erfassung in der FDR (erfolgt händisch nach Meldung aus der Sachbearbeitung), sind die auf diesem Weg zu erlangenden Fallzahlen geringer als die oben genannten aus der PKS erlangten Vorgangszahlen. Das gemäß Frage 1 zugrunde gelegte Gebiet „im und um den Görlitzer Park“ kann nicht analog in der FDR recherchiert werden, da in diesem System keine tatortbezogene Recherche möglich ist. Zur Auswertung wurden daher alle Vorgänge herangezogen, die durch die zuständige Fachdienststelle Direktion 5 Sonderermittlungen Brennpunkt (Dir 5 K 3 SEB) seit der Gründung am 25.11.2014 bearbeitet und bereits an das LKA gemeldet wurden. Bis zum 14.03.2016 wurden in der FDR 1.428 Besitzund Erwerbsfälle erfasst, die Dir 5 K 3 SEB bearbeitet hat. Nicht jeder Fall muss sich zwingend auf dem festgelegten Gebiet „in/um den Görlitzer Park“ ereignet haben. Die Aufschlüsselung nach den Besitzmengen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 209 3 Sicherstellungen von Cannabis in Sachbearbeitung der Dir 5 VB SEB/ Dir 5 K 3 Brennpunkt nach Besitzmengen 25.11.2014-14.03.2016 sichergestellte Mengen Anzahl der Fälle bis 1 g 314 1,1 - 5,0 g 759 5,1 - 10,0 g 154 10,1 - 15,0 g 49 > 15,1 g 79 *Quelle: FDR, Stand: 15.03.2016 Bei 73 Besitz- und Erwerbsfällen erfolgte keine Sicherstellung von Betäubungsmitteln. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurden zwischen dem 25. November 2014 und 30. März 2015 insgesamt 214 Verfahren allein wegen Besitzes von Betäubungsmitteln geführt, seither weitere 349 (Stand: 15.03.2016). Eine auf den Besitz beschränkte, sonstige Varianten des Umgangs ausschließende Auswertung zum Ausgang der Strafverfahren beziehungsweise der Anzahl der Einstellungen liegt noch nicht vor. 3. Wie viele Freiheitsentziehungen – welcher Art und Dauer – im Zusammenhang mit Drogendelikten wurden seit dem Inkrafttreten der Neufassung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG in Berlin (GAV) in der sogenannten „Null-Toleranz- Zone“ im und um den Görlitzer Park vorgenommen? Wie viele seit der Einrichtung der Taskforce „Görlitzer Park“ am 25. November 2014 wie viele in den Jahren 2013 und 2014? Zu 3.: Seit Inkrafttreten der Neufassung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung (GAV) wurden im und um den Görlitzer Park 520 Freiheitsentziehungen durchgeführt (Stichtag 14.03.2016). Davon erfolgten 169 im Zusammenhang mit der Einlieferung von BtM-Händlern für die Fachdienststelle Sonderermittlungen Brennpunkte mit dem Ziel der Vorführung beim Bereitschaftsgericht zur Erwirkung eines Haftbefehls. Die Zahl der Freiheitsentziehungen seit Einrichtung der „Taskforce Görlitzer Park“ beläuft sich auf insgesamt 762 (Stichtag 14.03.2016), wobei hier in geringem Umfang auch Freiheitsentziehungen enthalten sind, die auf Begleitkriminalität im und um den Görlitzer Park basieren. Die überwiegende Mehrzahl der freiheitsentziehenden Maßnahmen gründet sich zweifelsohne auf Verstößen gegen das BtMG. Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Freiheitsentziehungen es durch Untersuchungshaft bezogen auf den Tatortbereich Görlitzer Park im Jahr 2014 gegeben hat. Seit dem 25. November 2014 kam es in 151 durch die Staatsanwaltschaft Berlin geführten Verfahren zum Erlass von Untersuchungshaftbefehlen, die sich gegen insgesamt 180 Personen richteten. Davon entfallen auf den Zeitraum seit 31. März 2015 101 Verfahren mit 121 Beschuldigten. ber die Erfassung des Einzelfalls hinaus führt die Staatsanwaltschaft Berlin keine Statistik darüber, wie lange Freiheitsentziehungen durch Untersuchungshaft oder andere strafprozessual bedingte Maßnahmen, zum Beispiel erkennungsdienstliche Behandlung, andauern. 4. Wie viele dieser Freiheitsentziehungen wurden wegen des Besitzes von Marihuana erstellt und welche Besitzmengen führten jeweils zur Einleitung des Verfahrens ? (Bitte bei einer Vielzahl von Fällen nach geeigneten Mengen zusammenfassen: etwa 1-5 Gramm, 5-10 Gramm etc.) Zu 4.: Es wurden keine Freiheitsentziehungen vorgenommen , die ausschließlich auf dem Besitz von Marihuana beruhten. Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Marihuana wurden bei entsprechender Feststellung von der Polizei Berlin schon immer eingeleitet, also auch schon vor Inkrafttreten der neuen GAV vom 31.03.2015. 5. Wie viele Einsatzkräftestunden hat die Polizei Berlin zur Bekämpfung der Drogenkriminalität im und am Görlitzer Park in den Jahren 2014 und 2015 geleistet? Wie viele in Berlin insgesamt? bitte nach Monaten aufschlüsseln ? Welche Kosten sind durch diese Einsatzkräftestunden entstanden bzw. gebunden worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 209 4 Zu 5.: Im Görlitzer Park leistete die Polizei Berlin Einsatzkräftestunden (EKStd) in folgendem Umfang: 2014 EKStd 2015 EkStd 2016 EkStd (Stand: 14.03.2016) Januar 1197:00 Januar 7186:00 Januar 6731:30 Februar 1120:00 Februar 5158:30 Februar 4550:49 März 804:00 März 5515:00 März 1175:00 April 442:00 April 6197:00 gesamt 12457:19 Mai 1092:00 Mai 3480:00 Juni 960:00 Juni 7566:00 Juli 780:00 Juli 4775:00 August 744:00 August 5445:30 September 1437:00 September 3285:30 Oktober 911:00 Oktober 3199:30 November 9069:00 November 3182:00 Dezember 11523:00 Dezember 3122:10 gesamt 30079:00 gesamt 58112:10 Für Gesamt-Berlin werden die geleisteten Einsatzkräftestunden zur Bekämpfung der Drogenkriminalität nicht erfasst. Kosten für Polizeieinsätze, auch derer, die im Rahmen der Prioritätensetzung erfolgen, sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt. Gesonderte Daten werden dazu statistisch nicht erfasst. 6. Welche Mengen an Marihuana und welche Mengen anderer Drogen wurden durch die Arbeit der Taskforce im und um den Görlitzer Park sichergestellt und welche Mengen wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt in Berlin sichergestellt? Zu 6.: Eine Unterscheidung nach den vorliegenden Besitzmengen ist nicht recherchierbar. Wie bereits unter Frage 2 aufgeführt, kann das zugrunde gelegte Gebiet „im und um den Görlitzer Park“ nicht in der FDR recherchiert werden. Zur Auswertung wurden daher alle Vorgänge herangezogen , die durch Dir 5 K 3 SEB seit der Gründung am 25.11.14 bearbeitet und bereits an LKA 43 gemeldet wurden . Sicherstellungen durch Dir 5 VB SEB / Dir 5 K 3 Brennpunkt 25.11.2014 - 14.03.2016 Sichergestellte BtM-Mengen* Rauschgiftart Gesamt Heroin in Kilogramm (kg) 0,031 Kokain in kg 0,086 Cannabisharz in kg 0,469 Marihuana in kg 60,508 Hanfpflanzen in Stck. 41 Amphetamin in kg 0,429 Amphetaminderivat in Stck. 440 psilocybinhaltige Pilze in kg 0,046 Crystal in kg 0,016 Methadon in Litern (l) 0,023 *Quelle: FDR, Stand: 15.03.2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 209 5 Durch die Fallbearbeitung bei den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (paritätische Besetzung durch Dienstkräfte der Polizei Berlin und des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg) werden die Sicherstellungsmengen in Ermittlungsverfahren der Polizei Berlin und des Zolls mit Tatort Berlin in einer Tabelle zusammengefasst dargestellt. Durch Nachmeldungen, teilweise nach mehreren Monaten, kommt es zu unterschiedlich festgestellten Sicherstellungsmengen – je nach Erstellungsdatum der Tabelle. Sicherstellungen durch Zoll und Polizei in Berlin 2015 Sichergestellte BtM-Mengen Rauschgiftart Zoll Polizei Gesamt 2015* 2015° Heroin in kg 1,0 7,9 8,9 Kokain in kg 404,6 5,9 410,5 Cannabisharz in kg 14,0 19,5 33,5 Marihuana in kg 66,3 169,6 235,9 Hanfpflanzen in Stück 31 28.143 28.174 Lysergsäurediethylamid (LSD) in Stück 389 159 548 Amphetamin in kg 3,5 53,6 57,1 Amphetaminderivat in Stück 4.498 25.266 29.764 psilocybinhaltige Pilze in kg 0,0 0,2 0,2 Crystal in kg 0,0 5,8 5,8 * FDR-Zahlen (Tatort Stadt Berlin) ° Quelle: Bundeskriminalamt, vorrübergehende Zahlen, noch kein Jahresabschluss Sicherstellungen durch Zoll und Polizei in Berlin 01.01.2016 - 14.03.2016 Sichergestellte Btm-Mengen Rauschgiftart Gesamt Heroin in kg 2,5 Kokain in kg 0,8 Cannabisharz in kg 10,0 Marihuana in kg 102,6 Hanfpflanzen in Stück 1.122 LSD in Stück 66 Amphetamin in kg 4,8 Amphetaminderivat in Stück 3.215 psilocybinhaltige Pilze in kg 0,0 Crystal in kg 0,3 Quelle: FDR-Zahlen (Tatort Stadt Berlin; Polizei Berlin) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 209 6 7. Welche Schätzungen über die umgesetzte Menge von Cannabis bzw. Marihuana im Rahmen des Drogenhandels in und um den Görlitzer Park liegen dem Senat vor und welche Menge wird berlinweit täglich umgesetzt? Zu 7.: Der Senat Berlin beteiligt sich grundsätzlich nicht an Schätzungen zu gehandelten Drogenmengen. 8. Wie beurteilt der Senat den Verlauf der Lage am Görlitzer Park unter Berücksichtigung möglicher „Verdrängungseffekte “? Welche Erkenntnisse bestehen über sog. Begleitkriminalität? 9. Welche Erkenntnisse bestehen bezüglich der Entwicklung der sog. Begleitkriminalität wie Raub, Körperverletzung oder Taschendiebstahl? Zu 8. und 9.: Die Händlerszene reagiert seit Beginn der Intensivierung der polizeilichen Maßnahmen im Görlitzer Park im November 2014 sehr sensibel. Während der Durchführung polizeilicher Maßnahmen ist eine temporäre Verdrängung in angrenzende Straßenzüge sowie den im Osten angrenzenden Schlesischen Busch zu beobachten. Lageangepasst werden die Maßnahmen dann entsprechend ausgedehnt. Im Anschluss an erkennbare polizeiliche Maßnahmen ist jedoch auch regelmäßig wieder eine Rückkehr der Händlerklientel in den Parkbereich zu beobachten. Nur die regelmäßig durchgeführten polizeilichen Schwerpunkteinsätze verhindern derzeit eine weitere Verfestigung und Ausweitung des BtM-Handels. Die Anzahl der potentiellen Händler konnte insgesamt deutlich reduziert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind nach Einführung der „Null-Toleranz-Zone“ keine signifikanten, umfassenden und dauerhaften Verlagerungen von Personen der BtM- Händlerszene zu erkennen, auch nicht an andere Brennpunkte der Drogenkriminalität in der Polizeidirektion 5. In Bezug auf die Entwicklung der sogenannten Begleitkriminalität kam es bei einigen der hier relevanten Deliktsfelder von 2014 zu 2015 zu einer Senkung der Fallzahlen. Fallzahlenbetrachtung ortsrelevanter Deliktsbereiche (Jahresvergleich): Görlitzer Park, U-Bhf. Görlitzer Bahnhof, Lausitzer Platz Deliktsobergruppen Fallzahlen 2014 Fallzahlen 2015 2014/2015 Veränderung um Straftaten i.Z.m. BtM 1450 1746 +20% Körperverletzungsdelikte auf Straßen, Wegen, Plätzen 112 90 -20% Raub 175 111 -37% Taschendiebstahl 409 449 +10% Sonstiger Einfacher Diebstahl (EFD) 564 588 +4% Ausländerrechtliche Verstöße 915 198 -78% Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 82 60 -27% Quelle: DWH, Stand 14.03.2016 Die Entwicklungstrends hinsichtlich der relevanten Fallzahlen sind in der Gesamtbetrachtung als durchaus positiv zu bewerten. Insbesondere ereignen sich vergleichsweise wenige Raubtaten und Körperverletzungsdelikte . Auffällig ist auch, dass die Fallzahlen zum Taschendiebstahl sich aktuell auf einem deutlich niedrigerem Niveau befinden und auch prozentual weniger ansteigen als in den Bereichen auf und am RAW-Gelände (RAW = Reichsbahnausbesserungswerk) oder des Kottbusser Tores. Aufgrund bestehender Wechselwirkungen zu diesen beiden, in relativer Nähe zum Görlitzer Park befindlichen, Brennpunkten in Bezug auf die Täter der Eigentumskriminalität sollten die Entwicklungen hier jedoch nicht als unumkehrbar und nachhaltig betrachtet werden. Die Fallzahlen befinden sich dennoch auf einem hohen Niveau und erfordern weiterhin nachhaltige Maßnahmen. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)