Drucksache 17 / 18 210 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 17. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Mindestlohnverstöße und Gender Pay Gap bei Studierenden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut der Studienreihe „Fachkraft 2020“ der Studitemps GmbH verdienen annähernd 10 Prozent der arbeitenden Studierenden in Berlin weniger als den gesetzlich verbrieften Mindestlohn. Kann der Senat dies bestätigen, zum Beispiel durch Erkenntnisse der studentischen Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks? Zu 1.: Die studentische Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks hat seit 2012, also noch vor der Einführung des Mindestlohns, eine Stundenlohnuntergrenze von 8,50 Euro für die Vermittlung von Stellen vorgegeben. Im Übrigen werden die Beschäftigungsbedingungen der Studierenden außerhalb der Hochschule von den Hochschulen nicht erfasst. Soweit Studierende an den Hochschulen als studentische Hilfskräfte tätig sind, erhalten sie tarifvertraglich abgesichert zzt. 10,98 Euro die Stunde. 2. Welche weiteren Erkenntnisse hat der Senat über Mindestlohnverstöße bei Studierenden in Berlin jenseits dieser Studie? Zu 2.: Keine. 3. Wie werden Mindestlohnverstöße bei der Vermittlung von Jobs durch das Studierendenwerk aufgedeckt bzw. verhindert? Zu 3.: Die studentische Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks hält sich bei der Auftragsannahme und Stellenveröffentlichung an die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn. Dadurch sollen Verstöße durch Arbeitgeber /innen bereits im Vorfeld verhindert werden. Kommt es bei der Bezahlung der Studierenden zu einer Ungleichbehandlung , werden die Arbeitgeber/innen auf die gesetzlichen Vorgaben sowie die notwendige Nachbesserung der Bezahlung hingewiesen. Erfolgt diese nicht, werden die entsprechenden Arbeitgeber/innen im System gesperrt . 4. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass 9,6 Prozent der Studentinnen für einen Lohn unterhalb des gesetzlich verbrieften Mindestlohns arbeiten, aber nur 6,7 Prozent der Studenten und damit schon bei studentischen Jobs der Gender Pay Gap deutlich ausgeprägt ist? Zu 4.: Ist die Entlohnung nach Mindestlohn gesetzlich geboten, ist jede Unterschreitung unabhängig vom prozentualen Anteil der Betroffenen als nicht akzeptabel zu bezeichnen. Der Senat beurteilt den genannten Sachverhalt äußerst kritisch. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Gender Pay Gap bei Studierenden-Jobs allgemein, insbesondere auch bei solchen, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden? Welche Aussagen kann das Studierendenwerk dazu treffen? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Wissenschaft hat keine Erkenntnisse, da die Arbeitsverhältnisse der Studierenden außerhalb der Hochschulen nicht von diesen erfasst werden. In der studentischen Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks richtet sich die Lohnhöhe nach der Art der Tätigkeit. Diese wird bereits bei Auftragsannahme unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils wie auch der potentiell vorhandenen Qualifikationen der Studierenden bewertet. Im Rahmen der Veröffentlichung und Vergabe der Stellen werden gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz keine geschlechtsspezifischen Unterscheidungen vorgenommen. Zu etwaigen Gehaltsverhandlungen , die nach der Vermittlung stattfinden, lässt sich keine Aussage treffen, da dies unabhängig von der studentischen Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitgeber /innen und Studierenden erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 210 2 6. Liegen die Gründe des Gender Pay Gap bei Studierenden -Jobs in einer möglichen unterschiedlichen Branchenwahl von Frauen und Männern? Welche Erkenntnisse hat die studentische Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks dazu? Zu 6.: Die studentische Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks vergibt die zu besetzenden Stellen gleichermaßen an Frauen und Männer. Die Branchenwahl ist bei weiblichen und männlichen Studierenden ähnlich gewichtet , wobei es durchaus Unterschiede bei der Nachfrage nach bestimmten Tätigkeiten geben kann. Die Richtlinien für die Bezahlung, d.h. Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die vorgegebenen Lohnpauschalen für kurzfristige Tätigkeiten, werden aber auch hierbei von der Arbeitsvermittlung eingehalten. 7. Liegen die Gründe des Gender Pay Gap bei Studierenden -Jobs in schlechteren Vermittlungschancen von Frauen? Welche Erkenntnisse hat die studentische Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks dazu? Zu 7.: Die studentische Arbeitsvermittlung nimmt keine Unterschiede bei der Vergabe der Stellen bzw. der Kontakte zu den Firmen vor. Es finden je nach Vermittlungsart bei Bedarf auch Vorstellungsgespräche zwischen Arbeitgeber/innen und Studierenden statt. Ob sich hinsichtlich der Vermittlungschance hierbei Unterschiede zwischen Frauen und Männer zeigen, lässt sich aus Sicht der Arbeitsvermittlung nicht sagen. 8. Liegen die Gründe des Gender Pay Gap bei Studierenden -Jobs in der Verhandlungsstrategie der Studentinnen oder in der geringeren Bereitschaft der Arbeitgeber, Studentinnen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen wie männlichen Studierenden? Welche Erkenntnisse hat die studentische Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks dazu? Zu 8.: In der studentischen Arbeitsvermittlung gibt es keine Lohnunterscheidung zwischen weiblichen und männlichen Studierenden. Darüber hinaus gibt es keine Erkenntnisse. 9. Welche weitergehenden Erkenntnisse hat der Senat zu den Gründen des Gender Pay Gap bei Studierenden- Jobs? Welche Statistiken werden in diesem Zusammenhang zum Beispiel beim Statistischen Landesamt und der studentischen Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks erhoben? Zu 9.: Der Senat hat keine weitergehenden Erkenntnisse ; bei der studentischen Arbeitsvermittlung des Studierendenwerks werden hierzu keine Statistiken erhoben. Es wird zu prüfen sein, ob und inwiefern die studentische Arbeitsvermittlung des Studentenwerks dies zukünftig erhebt. 10. Welche Auswirkungen auf den Studienerfolg und die Chance auf akademische Karrieren hat es nach Einschätzung des Senats, wenn weibliche Studierende auf Grund der geringeren Bezahlung deutlich mehr Zeit für die Sicherung ihres Lebensunterhalts aufwenden müssen als Studenten? Zu 10.: Eine Unterscheidung der Bezahlung nach Geschlecht ist nicht akzeptabel. Berlin, den 23. März 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)