Drucksache 17 / 18 212 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 10. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2016) und Antwort Geruchsbelästigung im Umfeld des Industriegebietes Flottenstraße, 13407 Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass es in den an das Industriegebiet Flottenstraße, 13407 Berlin, angrenzenden Wohngebieten seit einigen Jahren zur verstärkten Geruchsbelästigung der Anwohnerschaft kommt, was bei dieser zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führt? Antwort zu 1: Dem Senat ist bekannt, dass es sich bei dem an das Industriegebiet Flottenstraße angrenzenden Wohngebiet um ein geruchsbelastetes Gebiet handelt. Frage 2: Wurde der Senat insbesondere in den letzten zehn Jahren durch Bürger auf entsprechende Geruchsbelästigungen hingewiesen und welche Maßnahmen hat der Senat in der Folge ergriffen und zu welchen Erkenntnissen haben jene geführt? Antwort zu 2: Dem Senat liegen entsprechende Hinweise vor. Bei Beschwerden wurde versucht, den Verursachenden zu ermitteln. Gegebenenfalls wurden technische und/oder betrieblich/organisatorische Maßnahmen einvernehmlich mit dem Anlagenbetreibenden umgesetzt (siehe z. B. Antwort zu 4.). Frage 3: Welche dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegenden Anlagen sind im Industriegebiet Flottenstraße beziehungsweise in der angrenzenden Roedernallee im Einzelnen gelegen, und welche dieser Betriebe kommen nach Auffassung des Senates als potentielle Quelle oben genannter Geruchsbelästigungen in Betracht? Antwort zu 3: Folgende genehmigungsbedürftige Anlagen befinden sich in besagtem Gebiet und kommen nach Auffassung des Senates als potentielle Quelle von Geruchsbelästigungen in Betracht: • Firma ALBA Berlin GmbH, Flottenstr. 7-9, 13407 Berlin (Umschlag, zur Lagerung und zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle, Papierpresse [ehem. Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Gewerbeabfällen]), genehmigt mit Bescheid vom 31.10.2006, zuletzt vor Ort überwacht am 19.04.2013 • Firma ALBA Berlin GmbH, Montanstraße 3, 13407 Berlin (Lagerung nicht gefährlicher Abfälle ), genehmigt mit Bescheid vom 12.04.2010, zuletzt vor Ort überwacht am 22.04.2015 • Firma ALBA Metall Nord GmbH, Roedernallee 184,13407 Berlin (zeitweilige Lagerung von Eisen - oder Nichteisenschrotten) – kommt nach Auffassung des Senates als potentielle Quelle von Geruchsbelästigungen nicht in Betracht • Firma Auto-Ferch GmbH, Lengeder Straße 22, 13407 Berlin (Autowrackplatz) – kommt nach Auffassung des Senates als potentielle Quelle von Geruchsbelästigungen nicht in Betracht • Firma BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH, Kopenhagener Straße 59, 13407 Berlin (Schmelzanlage für Aluminium), genehmigt mit Bescheid vom 16.08.1982, zuletzt vor Ort überwacht am 11.11.2015 • Firma Bartscherer & Co. Recycling GmbH, Montanstraße 17-21, 25 und 27, 13407 Berlin (Sortieren , Verpressen und Lagern von Altpapier) – kommt nach Auffassung des Senates als potentielle Quelle von Geruchsbelästigungen nicht in Betracht • Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Lengeder Straße 6-18, 13407 Berlin (Lagerung von Streugut und Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle , Zerkleinerung von Weihnachtsbäumen), als Altanlage angezeigt am 12.10.2001, zuletzt vor Ort überwacht am 11.10.2013 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 212 2 • Firma Cargill GmbH Cargill Cocoa & Chocolate, Flottenstraße 24 G, 13407 Berlin (Kakaomasseherstellung einschließlich Rösten von Kakaobohnen und thermische Veredelung von Kakao und Schokoladenmasse ), als Altanlage angezeigt am 14.10.1975, zuletzt vor Ort überwacht am 27.1.2014 • Firma Gebr. Westhoff GmbH & Co. Roh- und Röstkaffee KG, Montanstraße 9-11, 13407 Berlin (Rösten, Mahlen und Abpacken von Kaffee), genehmigt mit Bescheid vom 17.02.1984, zuletzt vor Ort überwacht am 27.05.2014 • Firma KT Elastomer GmbH, Flottenstraße 59, 13407 Berlin (Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen), genehmigt mit Bescheid vom 21.06.1982, zuletzt vor Ort überwacht am 04.07.2014 • Firma Lehmann & Sohn, Lengeder Straße 30, 13407 Berlin (Fischräucherei), genehmigt mit Bescheid vom 20.07.1978, zuletzt vor Ort überwacht am 02.04.2014 • Firma MPS Betriebsführungsgesellschaft mbH, Markscheiderstraße 38, 13407 Berlin (Herstellung von Ersatzbrennstoffen durch mechanischphysikalische Aufbereitung von gemischten Siedlungs - und Gewerbeabfällen), genehmigt mit Bescheid vom 04.03.2003, zuletzt vor Ort überwacht am 06.01.2016 • Firma Union Chemie-Erzeugnisse GmbH, Montanstraße 23, 13407 Berlin (Lagerung brennbarer Gase – Propan-Butan-Gemische) – kommt nach Auffassung des Senates als potentielle Quelle von Geruchsbelästigungen nicht in Betracht • Firma VACUCAST Feinguss GmbH & Co Metall KG, Kopenhagener Straße 35-75, 13407 Berlin (Schmelzanlage für Stahl) – kommt nach Auffassung des Senates als potentielle Quelle von Geruchsbelästigungen nicht in Betracht Neben diesen genehmigungsbedürftigen Anlagen gibt es im betreffenden Industriegebiet nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die in Abhängigkeit des jeweiligen Standortes der Störquelle entweder vom Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf von Berlin oder vom Umwelt - und Naturschutzamt Pankow von Berlin zuständigkeitshalber betreut werden – und deren Betrieb möglicherweise (auch bzw. zusätzlich) zu beanstandeten Geruchswahrnehmungen führen kann. Frage 4: Wann, mit welchem Inhalt, unter welchen – insbesondere Geruchsbelästigungen vorbeugenden – Auflagen und mit welcher Dauer wurden die jeweiligen Anlagen genehmigt und wie und wann zuletzt wurde und wird die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des Senates kontrolliert? Antwort zu 4: Alle geruchsrelevanten Anlagen wurden unbefristet genehmigt. Die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Erfassung und Behandlung geruchsbelasteter Abluftströme wurden festgelegt (z. B. thermische Nachbehandlung bei der Kaffeerösterei, Biofilter bei der Abfallbehandlungsanlage). Diese werden anlassunabhängig entsprechend dem Überwachungskonzept und anlassabhängig überwacht bzw. kontrolliert. Die Daten der Genehmigungen und der letzten Vor- Ort-Besichtigungen zur Kontrolle sind unter 3. genannt. Frage 5: Kann der Senat angesichts der starken Geruchsbelästigungen ausschließen, dass von den verschiedenen Anlagen, insbesondere auch von den Aluminium verarbeitenden Betrieben im oben genannten Gebiet Gesundheitsgefährdungen für die Anwohner ausgehen? Antwort zu 5: Bei Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, d.h. im bestimmungsgemäßen Anlagenbetrieb kommt es nicht zu Gesundheitsgefährdungen der Anwohner, auch nicht von den Aluminium verarbeitenden Betrieben. Frage 6: Wann wurde die derzeit in Betrieb befindliche Mechanischphysikalische Abfallbehandlungsanlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen (MPS-Anlage) in der Markscheiderstraße 38 genehmigt, handelt es sich um eine befristete oder unbefristete Genehmigung und bis wann ist die Genehmigung gegebenenfalls befristet? Antwort zu 6: Mit Bescheid vom 4.3.2003 wurde die Errichtung und der Betrieb der MPS-Anlage unbefristet nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Frage 7: Welche Abfälle werden in der MPS-Anlage verarbeitet, haben sich Qualität und/oder Quantität der Abfälle oder die Art und Weise der Verarbeitung in den vergangen Jahren verändert? Antwort zu 7: In der MPS-Anlage werden gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) und Gewerbeabfälle behandelt . Qualität und/oder Quantität der Abfälle oder die Art und Weise der Verarbeitung haben sich in den vergangen Jahren nicht wesentlich verändert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 212 3 Frage 8: Welche Auflagen zur Begrenzung von Geruchsbelästigungen sind dem Betreiber der MPS-Anlage bereits erteilt worden? Antwort zu 8: Die bei der Müllbehandlung entstehenden Luftschadstoffe sind zu erfassen und über drei unterschiedliche Abluftbehandlungseinrichtungen zu reinigen, ehe sie über einen ausreichend hoch bemessenen Kamin in die freie Atmosphäre emittiert werden. Diffuse Luftschadstoff-Emissionen nach außen durch nicht erfasste Hallenluft sind durch eine Unterdruckhaltung der Hallen, geschlossene Hallentüren und -tore sowie Schleusen im Annahmebereich vor dem Müllbunker zu vermeiden. Frage 9: Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, nach denen eine Erweiterung der MPS-Anlage erwogen wird und gegebenenfalls welchen Inhalts sind diese Erkenntnisse im Einzelnen? Antwort zu 9: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Wann und mit welchen Feststellungen wurden hinsichtlich der MPS-Anlage die Einhaltung der Auflagen und die Einhaltung weiterer geltender Emissionsgrenzen zuletzt kontrolliert und wann ist die nächste Kontrolle beabsichtigt? Antwort zu 10: Eine anlassunabhängige Anlagenüberwachung erfolgte vor Ort zuletzt am 29.10.2015. Im Ergebnis der Überprüfung der Anforderungen zur Luftreinhaltung wurde festgestellt, dass für einen Abgasteilstrom , dessen Reinigung bislang nur über einen Gewebefilter erfolgt, eine Geruchsstoffbehandlung erforderlich ist, da auf Basis vorliegender Emissionsmessberichte aus heutiger Sicht nicht von einer geruchlichen Irrelevanz des Abgasteilstromes ausgegangen werden kann (siehe auch Antwort zu 11.). Die nächste wiederkehrende anlassunabhängige Überwachung ist im Jahr 2018 vorgesehen. Frage 11: Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu ergreifen, um die Geruchsbelästigung der Anwohner schnellstmöglich und dauerhaft zu reduzieren? Antwort zu 11: Die Genehmigungsbehörde prüft in Zusammenarbeit mit dem Anlagenbetreiber stets neue technische Entwicklungen zur Geruchsminderung; brauchbare Maßnahmen wurden und werden dauerhaft realisiert. In Bezug auf die MPS-Anlage soll der weitere als geruchsbelastet erkannte Abgasteilstrom einer Abluftbehandlung unterzogen werden. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)