Drucksache 17 / 18 215 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 11. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2016) und Antwort Mütter in Not - Kindstötungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tötungsdelikte an Säuglingen und Neugeborenen gab ins in den letzten 5 Jahren (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Jahren und Bezirken gebeten)? Zu 1.: In den letzten 5 Jahren sind dem Senat folgende Tötungsdelikte bei Säuglingen und Neugeborenen bekannt geworden: JAHR FÄLLE BEZIRKE 2011 2 Charlottenburg-Wilmersdorf; Pankow 2012 1 Pankow 2013 2 Marzahn-Hellersdorf; Neukölln 2014 1 Neukölln 2015 3 Friedrichshain-Kreuzberg; Steglitz-Zehlendorf; Neukölln 2016 1 Lichtenberg (Stand 15.03.2016) 2. Welche konkreten Informations- und Beratungsangebote gibt es in Berlin, um werdenden Müttern eine etwaige Angst vor den Folgen der Geburt zu nehmen? 3. In welchem Umfang sind diese Angebote mehrsprachig und interkulturell? 4. Hält der Senat das derzeitige Informationsangebot für werdende Mütter in Not über z.B. anonyme Geburten, Babyklappen, Kostenübernahmen, Betreuung und Adoption für ausreichend bzw. welchen Verbesserungsbedarf sieht er? Zu 2. bis 4.: Für die Beratung werdender Mütter – insbesondere auch bei etwaiger Angst vor den Folgen der Geburt – stehen die Berliner Schwangerenberatungsstellen zur Verfügung. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Die Beratung nach SchKG erfolgt an folgenden Beratungsstellen : Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung im öffentlichen Gesundheitsdienst, Beratungsstellen freier Träger sowie Ärztinnen und Ärzten mit staatlicher Anerkennung nach dem SchKG. Die konkreten Informations- und Beratungsangebote sind online z. B. über die Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erfahren. Auskunft über die Schwangerenberatungsstellen nach SchKG erteilen auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die mit den Beratungsstellen zusammenarbeiten. Hier wird auch entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt . Das Angebot in den Schwangerenberatungsstellen umfasst folgende Beratungsinhalte: 1. Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, 2. bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 215 2 3. Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung, 4. soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt, 5. die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen, 6. die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs , die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken, 7. Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, 8. die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption. Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen . Darüber hinaus beraten die anerkannten Schwangerenberatungsstellen entsprechend § 5 und 6 SchKG umfassend bei Schwangerschaftskonflikten sowie nach § 25 über die Vertrauliche Geburt, aber auch zu Fragen der Anonymen Geburt und zu Babyklappen. Die Beratung kann anonym in Anspruch genommen werden. Die Beratungen werden in verschiedenen Sprachen durchgeführt. Hierfür stehen in den Beratungsstellen Beratungskräfte mit einem entsprechenden sprachlichen Hintergrund zur Verfügung. Darüber hinaus können die Beratungsstellen Dolmetscherdienste auf Honorarbasis in Anspruch nehmen. Zudem stehen Informationsmaterialien als Druckversion sowie im Internet in mehreren Sprachen zur Verfügung. Außerdem wird für die Betreuung von Geflüchteten das Angebot an Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern erweitert. Neben den Schwangerenberatungsstellen stehen für die Beratung selbstverständlich auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Hebammen zur Verfügung . Diese arbeiten mit den Schwangerenberatungsstellen zusammen und können an diese verweisen, wenn zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Überdies werden mit dem flächendeckenden Ausbau „Früher Hilfen“ im Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ nach dem Bundeskinderschutzgesetz im Kontext der Senatskonzeption „Netzwerk Kinderschutz“ die Angebote vor allem für werdende Familien dahingehend qualifiziert, dass sie sich als eigenes, mit dem Bundeskinderschutzgesetz bundesweit kodifiziertes Handlungsfeld dauerhaft etablieren. Diese Angebote sind kein isoliert zu betrachtendes Handlungsfeld , sondern Ergänzung, Mittler und Brückenbauer zwischen unterschiedlichen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens und den dortigen Akteuren und fachspezifischen Entwicklungen. Ziel ist die sektorenübergreifende Vernetzung von Fachkräften und Institutionen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer Sozialleistungssysteme. Insgesamt steht ein umfassendes Informations- und Bedarfsangebot für werdende Mütter zur Verfügung. Berlin, den 29. März 2016 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2016)