Drucksache 17 / 18 217 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 10. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2016) und Antwort Bauhaus-Archiv – Nachfragen zur Erstellung des Bedarfsprogramms Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unter Bezugnahme auf die Rote Nummer 1786 A sowie 2021: a) Wann und durch welche Stelle war die Erstellung der ersten Fassung des Bedarfsprogramms zur Erweiterung und Instandsetzung des Bauhaus-Archivs beauftragt worden? b) Welche Unternehmen waren mit welchen Leistungen zur Erstellung beauftragt? c) Welche Kosten sind dafür jeweils entstanden? d) Durch welche Stellen und welche Verfahren war die Nutzerin in die Erstellung der ersten Version des Bedarfsprogramms eingebunden? Zu 1.: a.) Bedarfsprogramme für Hochbaumaßnahmen sind grundsätzlich vom Bedarfsträger unter Mitwirkung der Baudienststelle aufzustellen. Die Leistungen zur Erstellung der baufachlichen Teile des Bedarfsprogramms wurden im Jahre 2014 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) als zuständige Baudienststelle beauftragt. b.) Das Architekturbüro Abelmann Vielain Pock aus Berlin wurde mit den Leistungen zur Erstellung des Bedarfsprogramms beauftragt. Das Ingenieurbüro M.U.T.Z Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit Leistungen der Energieberatung beauftragt . Das Ingenieurbüro Maul und Partner wurde mit einem Baugrundvorgutachten beauftragt. Des Weiteren hat das Ingenieurbüro Zech und Ruth als öffentlich bestelltes Vermessungsingenieurbüro die Flächennachweise nach Baunutzungsverordnung und den Amtlichen Lageplan des Grundstücks erstellt. c.) Insgesamt entstanden für die Erstellung des Bedarfsprogramms Kosten in Höhe von 74.166,06 € incl. Kopierkosten. d.) Das Bauhaus-Archiv war als Nutzer maßgeblich an der Erstellung der ersten Version beteiligt. Das Bedarfsprogramm entstand auf Grundlage der durch das Bauhaus -Archiv in der Bedarfsermittlung formulierten Raumund Funktionsanforderungen, bzw. Zielplanung. Das Bauhaus-Archiv war u.a. im Rahmen der planungsbegleitenden Ausschüsse (PBA) in den Bedarfsplanungsprozess eingebunden. 2. a) Wann wurde die erste Version des Bedarfsprogramms fertiggestellt? b) Wann und unter wessen Beteiligung wurde das Bedarfsprogramm vorgestellt? Zu 2.: a.) Die erste Fassung des Bedarfsprogramms wurde mit Stand 13.06.2014 fertiggestellt. b.) Nach Fertigstellung wurde die erste Fassung des Bedarfsprogramms von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Skzl-Kult) allen an der Bedarfsplanung beteiligten Stellen zur Kenntnis gegeben. Dies waren folgende Stellen: • SenStadtUm • Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) • Bauhaus-Archiv 3. In welchem Zeitraum wurde die erste Version des Bedarfsprogramms durch die zuständigen Stellen verwaltungsintern geprüft? Zu 3.: Am 18. Juli 2014 erfolgten die Stellungnahmen der Fachbereiche Baumanagement, Property Management und Portfoliomanagement der BIM zum Bedarfsprogramm . Am 31. Juli 2014 lag die Stellungnahme der für den Bereich Kunst-am-Bau zuständigen Stelle bei der Skzl- Kult vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 217 2 Am 11. August 2014 erfolgte die fachliche Stellungnahme der Skzl-Kult mit Anerkennung des Raum-, Funktions - und Ausstattungsprogramms. Am 28. August 2014 reichte die Skzl-Kult das Bedarfsprogramm bei der für die Prüfung zuständigen Stelle der SenStadtUm ZFH 2 ein. Nach Einreichung wurde nach Erörterung unter allen Fachbeteiligten entschieden, den Qualitätsmaßstab der Funktionsanpassung, Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes des Bauhaus Archivs gegenüber dem bisher im Testat vom August 2013 und im Bedarfsprogramm beschriebenen Umfang anzuheben. Dazu fanden im September und Oktober 2014 unter Einbeziehung aller Projektbeteiligten gemeinsame Besprechungen statt, deren Ergebnisse Eingang in den Prüfprozess durch Sen- StadtUm ZFH 2 fanden. 4. a) Wann wurde durch welche Stellen wurde nach der Erstellung der ersten Fassung des Bedarfsprogramms der Bedarf nach „umfassender“ Instandsetzung und Modernisierung des Bestandsgebäudes geäußert? b) Welche „übrigen“ Teile des Bestandsgebäudes (Rote Nummer 1786 A, S. 2) waren ursprünglich nicht von der Maßnahme bzw. Funktionsneuordnung erfasst? Zu 4.: a) Auf Grundlage der vorliegenden Bedarfsplanung und Stellungnahmen fanden im September und Oktober 2014 mehrere Abstimmungsgespräche zwischen den unter Antwort zu 2.b) genannten Beteiligten und den wegen der Kofinanzierung zu beteiligenden Bundesbehörden (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM -, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB -) statt. Dabei gelang es, den Bund für eine umfassende Instandsetzung und Modernisierung des Bestandes unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange zu gewinnen . b) Wie im Bericht Rote Nummer 1786 A auf Seite 2 beschrieben, hätte die erforderliche Instandsetzung und Modernisierung der von der Maßnahme nicht erfassten Teile des Bestandsgebäudes zu einem späteren Zeitpunkt gesondert und ausschließlich mit Landesmitteln finanziert werden müssen. Auf Seite 3 des gleichen Berichtes wird der erhöhte Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Bestandsgebäude detailliert dargestellt. 5. a) Welche spezifischen Bedingungen knüpfte der Bund an die Modernisierung und Instandsetzung des Bestandsgebäudes, um seinerseits eine hälftige Kofinanzierung zu gewährleisten? b) Wann wurden welche Stellen des Landes Berlin über diese Bedingungen informiert? Zu 5.: a) Der Bund knüpfte keine spezifische Bedingung an die Modernisierung und Instandsetzung des Bestandsgebäudes . b) Siehe Antwort zu a) 6. Sie schreiben in der Roten Nummer 1786 (S. 2), es sei eine parallele Überprüfung des Erweiterungsbaus erfolgt, in deren Ergebnis der Flächenbedarf um 6,6 Prozent erhöht worden sei. a) Handelt es sich bei dieser Überprüfung um das verwaltungsinterne Regelverfahren? b) Wann und durch welche Stellen wurde der erhöhte Flächenbedarf festgestellt? c) Welche Referenzprojekte (S. 5 derselben Roten Nummer) wurden zum Vergleich in der Prüfung herangezogen ? Zu 6.: a) Es handelt sich um eine Anpassung im Rahmen des Regelverfahrens zur Bedarfs-planung gemäß Allgemeiner Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau). Dies wurde bereits im Bericht Rote Nummer 1786 auf Seite 5 wie folgt erläutert: Die Kostenermittlung für den Erweiterungs-Neubau basiert auf der Grundlage von Flächen- und Kosten- Kennwerten, da eine planungsbezogene Ermittlung der Kosten erst nach dem erfolgten Wettbewerb und Vorlage eines prüffähigen Entwurfs möglich sein wird. Der Nachweis, dass das Raumprogramm in einem Neubau auf dem Grundstück untergebracht werden kann, erfolgte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vom Juni 2014. Die Anmeldung zur Investitionsplanung bezog sich auf eine vom Nutzer veranlasste Bedarfsermittlung vom März 2013 (Projektskizze). Zur Ermittlung des Kostenrahmens wurde die dort benannte Nutzfläche von 4.000 m² zugrunde gelegt. Im Zuge der Erstellung des Bedarfsprogramms wurden die Flächenansätze in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit den beteiligten Stellen überarbeitet und vom Bedarfsträger bestätigt. Gemäß der Prüfung von SenStadtUm werden 4.265 m² Nutzfläche zur Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF) herangezogen. b) Siehe Antwort zu a). c) Folgende Referenzprojekte wurden vergleichend im Rahmen der Kostenermittlung herangezogen: • Römermuseum Haltern • Museum Hamm • Museum Brandhorst • Topografie des Terrors Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 217 3 7. a) Wann und durch welche Stellen wurde die Korrektur der ersten Fassung des Bedarfsprogramms in Auftrag gegeben? b) Welche Firmen waren hiermit jeweils beauftragt? c) Welche Kosten sind für die Korrekturen entstanden ? d) Wann lag die fertige neue Fassung des Bedarfsprogramms vor? e) In welchem Zeitraum erfolgte die Prüfung der neuerlichen Fassung des Bedarfsprogramms? Zu 7.: a) Die Korrektur der ersten Fassung der baufachlichen Teile des Bedarfsprogramms wurde im Zuge der unter Antwort zu 3. beschriebenen Besprechungen im September und Oktober 2014 durch die SenStadtUm bei dem beauftragten Architekturbüro veranlasst. b) Siehe Antwort zu a) c) Die Kosten der Überarbeitung betragen 5.932,15 €. Sie sind bereits Bestandteil der unter Antwort zu 1.c) genannten Gesamtkosten. d) Die auf Grundlage der Korrekturen erfolgte Zusammenstellung der Unterlagen wurde am 27.10.2014 vom Bedarfsträger bestätigt und am 14.11.2014 zur Prüfung bei SenStadtUm nachgereicht. e) Im Rahmen der Prüfung durch SenStadtUm ZFH 2 entwickelten sich aus Rückfragen des Zuwendungsgebers BKM punktuelle Korrekturen zum Raumprogramm. In einem abschließenden Gespräch am 01.04.2015 wurde einvernehmlich unter Beteiligung der Skzl-Kult, SenStadt Um, BMUB, BKM, BMF und der Direktion des Bauhaus -Archivs eine leichte Absenkung der Nutzfläche auf 1.891 m² für den Altbau und 4.212 m² für den Neubau und eine leichte Anhebung der Ausstattungsqualität (Kostengruppe 600 gemäß DIN 276) vereinbart. Die abschließende Überarbeitung des Bedarfsprogramms wurde seitens der Skzl-Kult am 13.04.2015 bei SenStadtUm ZFH 2 zur Prüfung eingereicht. Die baufachliche Genehmigung des Bedarfsprogramms durch SenStadtUm ZFH 2 erfolgte mit Schreiben vom 14.04.2015. 8. a) Ist vorgesehen, mögliche zukünftige Bedarfsanpassungen vertraglich zu regeln? b) Welche Stellen entscheiden über mögliche zukünftige Änderungen am Bedarfsprogramm? c) Welches Verfahren ist für mögliche zukünftige Änderungen am Bedarfsprogramm vorgesehen? d) Wer trägt potenzielle Kostenerhöhungen durch mögliche nachträgliche Änderungen am Bedarfsprogramm ? Zu 8.: a) Das genehmigte Bedarfsprogramm ist gemäß Allgemeiner Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) eine verbindliche Vorgabe für die Erstellung der Vorplanungs - und Bauplanungsunterlagen. b) Gemäß der Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den Ausführungsvorschriften (AV) zu § 24 LHO sind zur Steuerung von Hochbaumaßnahmen regelmäßig Planungsbegleitende Ausschüsse (PBA) bzw. in der Bauphase Baubegleitende Ausschüsse (BBA) einzurichten. In den Ausschüssen wird über den Projektstatus, Planungsbzw . Baufortschritt informiert. Der Bedarfsträger, bzw. die Fachverwaltung, die für die Prüfung und Genehmigung zuständige Stelle, die Baudienststelle und ggf. weitere Projektbeteiligte nehmen an diesen Ausschüssen teil. Des Weiteren ist der Bund als Zuwendungsgeber einzubeziehen . Mögliche zukünftige Änderungen sind durch o.g. Stellen zu prüfen. c) Im Rahmen der Vorplanung ist gemäß ABau, bzw. ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO ein Soll-Ist-Vergleich zum Raumprogramm des genehmigten Bedarfsprogramms zu erstellen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem genehmigten Bedarfsprogramm entscheidet die für Bauen zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit dem Bedarfsträger und den jeweiligen anderen an der Prüfung beteiligten Stellen über den Fortgang des Verfahrens. d) Gemäß Regelverfahren nach ABau, bzw. ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO ist im Rahmen der Prüfung der Vorplanungsunterlage bei möglichen Kostenüberschreitungen die Voraussetzung für eine Genehmigung und Freigabe die Klärung der Finanzierung durch die zuständige Fachverwaltung. Gemäß Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung und Durchführung der Maßnahme vom 08.06.2015 stellen Bund und Land jeweils 28,1 Mio. € für die Baumaßnahme zur Verfügung (Gesamtkosten 56,2 Mio. €). Die Beteiligung des Bundes ist als Festbetragsfinanzierung festgelegt, sodass Kostenerhöhungen vom Land zu tragen wären. Eine Beteiligung an Finanzierungsrisiken, bzw. Mehrkosten war aufgrund massiven Widerstandes insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen nicht verhandelbar. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2016)