Drucksache 17 / 18 218 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 11. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2016) und Antwort Wenn nur der Profit zählt (XI): Alte Post in Neukölln Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Eigentümer*in des ehemaligen Postgebäudes in der Karl-Marx-Straße 97-98 in Neukölln? Zu 1.: Das Grundstück befindet sich in Privateigentum . Die erforderlichen Daten sind dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bekannt. Eine Veröffentlichung der Eigentümerdaten ist nach der Grundbuchordnung nicht vorgesehen. 2. Welche aktuellen Bebauungs- und Nutzungspläne gibt es für das benannte Gebäude in der Karl-Marx- Straße? Zu 2.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Neukölln erstreckt sich das Grundstück, auf dem sich das Gebäude der Alten Post befindet, bis zur Donaustraße (Karl-Marx- Straße 97-99, Anzengruberstr. 1/ Donaustr. 42). Für den vorderen zur Karl-Marx-Straße gelegenen Grundstücksbereich mit dem Gebäude der Alten Post gilt folgendes Planungsrecht: Nach dem Baunutzungsplan vom 28.12.1960, der in Verbindung mit den städtebaulichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin von 1958 (BO 58) als übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan weiterhin gültig ist, handelt es sich um ein gemischtes Gebiet nach § 7 Nummer 9 BO 58. Die Alte Post Neukölln befindet sich seit April 2011 in dem förmlich nach § 142 Baugesetzbuch festgelegten Sanierungsgebiet Neukölln - Karl-Marx-Straße/Sonnenallee . 4. Welche Gebäude(teile) stehen nach Kenntnis des Senats derzeit leer? Zu 4.: Das Gebäude wird von mehreren privaten Institutionen und für temporäre Ereignisse genutzt. Der Leerstand variiert, so dass eine endgültige Aussage hierzu nicht möglich ist. 3. In welchem baulichen Zustand befindet sich nach Kenntnis des Senats das ehemalige Postgebäude in der Karl-Marx-Straße? 5. Hat der Senat geprüft, ob sich das Gebäude in der Karl-Marx-Straße zur Unterbringung geflüchteter Menschen eignet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 6. Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats im Gebäude in der Karl-Marx-Straße geflüchtete Menschen unterzubringen und was ist gegebenenfalls der Stand der Gespräche bzw. Verhandlungen dar-über mit der Eigentümer *in? 7. Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats, auf die Forderungen bzw. auf Teile der Forderungen der Kampagne „Social Center 4 All“ (https://socialcenter4all.blackblogs.org/) einzugehen, mit den Aktivist*innen in Verhandlungen zu treten und das Gebäude oder Teile des Gebäudes in der Karl-Marx- Straße als soziales Begegnungszentrum nutzbar zu machen ? 8. Welche konkreten Gebäudeteile sollen gegebenenfalls zukünftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt und wie viele Plätze sollen dort auf welchem Standard jeweils geschaffen werden? 9. Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- /Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll gegebenenfalls in den Gebäude(teile)n jeweils geschaffen werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 218 2 10. Welcher Personenkreis soll dort gegebenenfalls untergebracht werden? 11. Wer soll gegebenenfalls Betreiber der Unterkunft werden? 12. Ist bereits ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Heimbetreibers eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand? Wenn nein, wann ist die Ausschreibung geplant? 13. Wann erging gegebenenfalls der Auftrag an die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu ertüchtigen? 14. Seit wann werden die Gebäude gegebenenfalls ertüchtigt und was ist der aktuelle Stand? 15. Mit welchen baulichen Veränderungen ist die BIM gegebenenfalls beauftragt worden und in welchem Kosten - und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Zu 3. und 5. bis 15.: Die Prüfung des baulichen Zustands des Gebäudes durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wurde eingeleitet und dauert derzeit noch an. Die Prüfung der Eignung des Gebäudes für die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt in Abhängigkeit des Ergebnisses der Bauzustandsprüfung. Konkrete Planungen zur Unterbringungsart, Kapazität und Betrieb können erst im Anschluss erfolgen. Berlin, den 01. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)