Drucksache 17 / 18 219 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 11. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2016) und Antwort Wenn nur der Profit zählt (X): Köpenicker Straße 36-38 in Berlin Mitte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bestanden bisher und bestehen weiterhin keine Planungen, das Gebäude Köpenicker Str. 36- 38 in Berlin-Mitte als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Im LAGeSo liegen dementsprechend auch keine Informationen zu dem Grundstück vor. Die grundstücksbezogenen Informationen zu den Fragen 1 bis 5 wurden anlässlich der Schriftlichen Anfrage auf Bitte der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom Bezirksamt Mitte mitgeteilt und werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Wer ist Eigentümer*in des Gebäudes in der Köpenicker Straße 36-38 in Mitte? Zu 1.: Eigentümerin des Grundstückes ist die Scala Capital City Invest GmbH. 2. Welche aktuellen Bebauungs- und Nutzungspläne gibt es für das Gebäude in der Köpenicker Straße 36-38? Zu 2.: Es bestehen eine sanierungsrechtliche Genehmigung und ein städtebaulicher Vertrag, der folgende Maßnahmen vorsieht: - Abriss des bestehenden Plattenbaus, - Errichtung eines Bauensembles aus zwei Bauteilen mit Einzelhandels-, Büro- und Wohnflächen, einer Kita und einem Café, - Einrichtung eines öffentlich nutzbaren Spielplatzes und einer öffentlich nutzbaren Durchwegung zum Grundstück Köpenicker Str. 40, 41 zwischen den geplanten Bauteilen. Eine Baugenehmigung wurde aufgrund fehlender Baulasteintragungen noch nicht erteilt. 3. Was sind die Besitzverhältnisse, sowie die Bebauungs - und Nutzungspläne für die Uferpromenade und möglicher Schiffsanlegestellen in der Köpenicker Straße 36-38? Zu 3.: Ein dem Grundstück vorgelagerter Uferstreifen gehörte bereits dem Land Berlin. Im Rahmen der Vorkaufsrechtswahrnehmung wurde gemäß Bebauungsplanentwurf I-32aa im Jahr 2012 noch ein Streifen des Grundstücks hinzugekauft. Am Ufer ist die Errichtung eines öffentlichen Weges vorgesehen, der für Fußgänger und Radfahrer zur Verfügung stehen soll. Die konkrete Gestaltung des Uferweges ist einem freiraumplanerischen Wettbewerb vorbehalten, der 2016/2017 durchgeführt werden soll. 4. In welchem baulichen Zustand befindet sich nach Kenntnis des Senats das Gebäude in der Köpenicker Straße 36-38? Zu 4.: Konkrete Informationen über den baulichen Zustand liegen nicht vor. Das Gebäude ist nicht saniert. Augenscheinlich besteht Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf . 5. Welche Gebäude(teile) mit welchen Geschossflächen stehen nach Kenntnis des Senats derzeit leer? Zu 5.: Das Gebäude verfügt über eine Bruttogeschossfläche von ca. 2600 m². Es wird derzeit von einem vollständigen Leerstand des Gebäudes ausgegangen. 6. Wie bewertet der Senat diesen Leerstand? 7. Hat der Senat geprüft, ob sich das Gebäude in der Köpenicker Straße 36-38 zur Unterbringung geflüchteter Menschen eignet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 219 2 8. Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats, im Gebäude in der Köpenicker Straße 36 geflüchtete Menschen unterzubringen und was ist gegebenenfalls der Stand der Gespräche bzw. Verhandlungen darüber mit der Eigentümer *in? 9. Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats, auf die Forderungen bzw. auf Teile der Forderungen der Kampagne „Social Center 4 All“ (https://socialcenter4all.blackblogs.org/) einzugehen, mit den Aktivist*innen in Verhandlungen zu treten und das Gebäude oder Teile des Gebäudes in der Köpenicker Straße 36-38 als soziales Begegnungszentrum nutzbar zu machen? 10. Welche konkreten Gebäudeteile sollen gegebenenfalls zukünftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt und wie viele Plätze sollen dort auf welchem Standard jeweils geschaffen werden? 11. Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts-/Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll gegebenenfalls in den Gebäude(teile)n jeweils geschaffen werden ? 12. Welcher Personenkreis soll dort gegebenenfalls untergebracht werden? 13. Wer soll gegebenenfalls Betreiber der Unterkunft werden? 14. Ist bereits ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Heimbetreibers eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand? Wenn nein, wann ist die Ausschreibung geplant? 15. Wann erging gegebenenfalls der Auftrag an die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu ertüchtigen? 16. Seit wann werden die Gebäude gegebenenfalls ertüchtigt und was ist der aktuelle Stand? 17. Mit welchen baulichen Veränderungen ist die BIM gegebenenfalls beauftragt worden und in welchem Kosten - und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Zu 6. - 17.: Wie bereits in der Vorbemerkung geschildert , bestehen derzeit keine Planungen zur Nutzung des Gebäudes zur Flüchtlingsunterbringung. Berlin, den 30. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2016)