Drucksache 17 / 18 220 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller und Marion Platta (LINKE) vom 14. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort BBB: Einschränkungen der Öffnungszeiten in den Schwimmhallen und eingeschränkt nutzbare Wasserfläche – wie soll es weitergehen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die aktuellen Meldungen zu den Betriebseinschränkungen bei den Berliner Bäderbetrieben ? Zu 1.: Nach Mitteilung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) sind die Ursachen im Wesentlichen durch den Abbau von Mehrarbeit bzw. Überstunden aus der Sommersaison 2015 sowie krankheitsbedingten Ausfällen begründet. Die BBB haben Änderungen im Bereich der Personaleinsatzplanung eingeleitet. Der Senat erwartet, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die BBB gelingen wird, um den Betrieb aller öffentlichen Berliner Bäder in Zukunft sicherzustellen und allen Besucherinnen und Besuchern ein regelmäßig attraktives und zuverlässiges Angebot zu bieten. Es ist allerdings nicht möglich, auf unvorhergesehene Ereignisse Einfluss zu nehmen, die zu Beeinträchtigungen der Öffnungszeiten führen. 2. Wie sinnvoll ist es, finanzielle Mittel für zwei Neubauvorhaben bereitzuhalten, wenn die Instandhaltung und der Betrieb der vorhandenen Bäder finanziell und personell unterausgestattet sind? Zu 2.: Bei den für die Neubauten zur Verfügung gestellten Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) handelt es sich um investive Mittel, und nicht um Mittel zur Deckung von Personalund Betriebskosten. Die Bäderneubauten sind sinnvoll, da mit dem gegenwärtigen Beckenangebot der BBB viele potentielle Besucherinnen und Besucher nicht erreicht werden können. Es fehlt an zeitgemäßen Angeboten und Ausstattungen (so sind zum Beispiel weniger als 4% der Becken kleinkindtauglich ). Die Nachfrage nach entsprechenden Angeboten kann derzeit nicht befriedigt werden. 3. Welches aktuelle Personalkonzept haben die Berliner Bäderbetriebe für die einzelnen Betriebsarten der Schwimmhallen (Kurs-, Schul- und Vereinsbäder; Mischbäder ; Öffentlichkeits-bäder)? Welche Mindestbesetzungen und Personalreserven sind auf welcher Grundlage festgelegt und wie wird dies durch eigenes Personal abgesichert ? Zu 3.: Grundlage für die Wahrnehmung der Aufsichtspflichten und für die Personalbesetzung sind die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und die innerbetriebliche Dienstanweisung. Die BBB setzen die dortigen Maßgaben um - wenn möglich mit eigenem Personal, bei Ausfall von eigenem Personal gegebenenfalls auch mit Zeitarbeitskräften. Die Besetzung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, den Nutzergruppen und Angeboten der Bäder. In Schul-, Vereins- und Kursbädern ist es möglich, deutlich weniger eigenes Personal einzusetzen, als in Misch- und Öffentlichkeitsbädern. In diesen Bädern müssen die Kassen nicht mehr besetzt werden, die Aufsicht in diesen Bädern wird von BBB-Personal lediglich noch in der öffentlichen Frühschwimmzeit und während des Schulschwimmens abgesichert. Während des Vereinsschwimmens wird die Wasseraufsicht durch die Vereine selbst wahrgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 220 2 4. Wie funktioniert die zentrale Personaldisposition? Welche Auswirkungen hat deren Tätigkeit auf die Kundenzufriedenheit und auf die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den einzelnen Bädern? Zu 4.: Die jeweiligen Badleitungen wenden sich an die Personaldisposition, sobald die Personalbesetzung in den Bädern nicht mehr durch eigene Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen von Dienstplanänderungen möglich ist. Der Personaldisponent / die Personaldisponentin prüft, welcher Personalbedarf, in welcher Funktion, mit welcher Qualifikation und in welchem Zeitrahmen erforderlich ist. Ziel der Personaldisposition ist es, bei Ausfall von Beschäftigten für Ersatz zu sorgen und so im Sinne unserer Kundinnen und Kunden, Bäderschließungen zu vermeiden . Es gibt bei den Badbeschäftigten nicht nur Zustimmung , wenn diese ihr „Stammbad“ verlassen sollen, um an anderer Stelle zu unterstützen. Dennoch besteht überwiegend die Bereitschaft zur Unterstützung. 5. Wie hoch sind die Anteile der befristeten und festangestellten Beschäftigten sowie der in Leih-arbeit Tätigen in den Berliner Bädern? Zu 5.: Per 31.12.2015 waren von 716 Beschäftigten (einschließlich Auszubildende) der BBB 1,8% (13 Beschäftigte ) befristet beschäftigt. Zum Stichtag war eine Leiharbeitskraft (0,14 %) in der Verwaltung tätig. Festangestellt sind somit rund 98%. Per Februar 2016 sind durch Entfristung von Arbeitsverhältnissen nur noch drei Beschäftigte befristet angestellt . Grundsätzlich werden entsprechend der tariflichen Regelung Auszubildende nach der Berufsausbildung zunächst für 12 Monate befristet eingestellt. Befristete Beschäftigungen außerhalb dieser tariflichen Regelung kommen regelmäßig nicht vor. In den Bädern werden Leiharbeitskräfte nur zur kurzzeitigen Überbrückung von Personalengpässen eingesetzt. Die Anzahl schwankt täglich, so dass hierzu keine konkrete Aussage entsprechend der Fragestellung gemacht werden kann. 6. Trifft es zu, dass parallel zu den Personaleinsparungen in den Hallen ein Personalaufwuchs in der Verwaltung der Bäderbetriebe vollzogen wurde? Wenn ja, welche Gründe liegen dem Aufsichtsrat für den Abbau des Personals in den Bädern und für den Personalaufwuchs in der Verwaltung vor? Zu 6.: Die BBB betreiben keinen Stellenabbau. Vielmehr geht es in den Bädern wie in der Verwaltung um einen effektiven und wirtschaftlichen Personaleinsatz, der sich im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personalbudgets bewegen muss. Um die Zielstellungen des Vorstandes hinsichtlich einer Verbesserung des Angebotes und des Betriebsergebnisses zu erreichen, ist eine effizientere Gestaltung der betrieblichen Abläufe und Strukturen unerlässlich. Dazu gehört auch die Schaffung einer den Anforderungen gerecht werdenden, effizienten Verwaltung, die neben organisatorischen Maßnahmen zwangsläufig auch mit der Einstellung entsprechend qualifizierten Personals verbunden ist, sofern Positionen nicht hausintern besetzt werden konnten. Darüber hinaus wurden Stellen in der Verwaltung besetzt, die zuvor mit Zeitarbeitskräften besetzt waren. 7. Trifft es zu, dass für die Schwimmhalle Anton- Saefkow-Platz erneut Personaleinsparungen vor-gegeben wurden? Wenn ja, in welcher Form, und welche Auswirkungen haben diese Personalveränderungen auf die Wassernutzungszeiten für die Öffentlichkeit, für Schulen und Vereine? Zu 7.: Für die Schwimmhalle sind keine Personaleinsparungen vorgegeben worden. Ein Beschäftigter wird seit Kurzem vorübergehend in der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE) zur dortigen Unterstützung eingesetzt. Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Personalbestandes wurden die Öffnungszeiten am Wochenende reduziert und so gestaltet, dass der Badbetrieb hier im Einschichtbetrieb sichergestellt ist. Der Schul- und Vereinsbetrieb findet ohne Einschränkungen statt. 8. Wann und in welcher Art und Weise wurde der regionale Beirat in die Entscheidung zu Personalkürzungen in der Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz einbezogen und wie hat sich dieser dazu positioniert? Zu 8.: Entscheidungen über die personelle Ausstattung von Bädern betreffen nicht die Angelegenheit des Regionalen Beirates. Er war deshalb nicht zu beteiligen. 9. Wie oft und in welchem Umfang konnte 2015 die Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz geplante Öffnungszeiten nicht realisieren? Welche Gründe lagen jeweils vor? Zu 9.: Die Anton-Saefkow-Schwimmhalle hat 2015 trotz einiger unplanmäßiger Einschränkungen bei den Öffnungszeiten aus personellen und technischen Gründen (in den Monaten Mai, Juni, Juli und September 2015) insgesamt 146 Stunden mehr Wasserzeit als ursprünglich geplant bereitgestellt. In den Monaten Juli und August 2015 bot die Schwimmhalle außerplanmäßig Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit an und führte unter anderem Kinderschwimmkurse durch. Die Wasserzeiten des Jahres 2015 (Soll-, Ist- und Differenz -Angaben in Stunden) für die Anton-Saefkow- Schwimmhalle ergeben sich aus nachstehender Tabelle: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 220 3 Monat Soll Ist Differenz Erfüllungsgrad in Prozent Januar 445 440,5 -4,50 98,9 Februar 414 418 4,00 100,1 März 459 462,5 3,50 100,7 April 410,5 410 -0,50 99,8 Mai 412,5 398,5 -14,00 96,7 Juni 445 310,5 -134,50 69,6 Juli 146,5 340 193,50 232,8 August 15,5 148 132,50 954,8 September 441,5 355 -86,50 80,4 Oktober 445 449 4,00 100,8 November 443,5 445,5 2,00 100,5 Dezember 373,5 420,5 47,00 112,5 Gesamt 4.451,5 4.598 146,50 103,3 Berlin, den 28. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)