Drucksache 17 / 18 223 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 14. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort Polizeischutz für Abgeordnete bei Presseterminen – Wahlkampfhilfe für Tom Schreiber durch das Land Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft erhielten Abgeordnete des Abgeordnetenhauses von Berlin seit dem Jahr 2011 Polizeischutz, während sie eigene Pressetermine wahrnahmen? Zu 1.: Es gilt zwischen Personenschutzmaßnahmen, welche durch das Landeskriminalamt durchgeführt werden , sowie polizeilicher Präsenz anlässlich von Presseterminen beziehungsweise Veranstaltungen zu unterscheiden . Personenschutzmaßnahmen für Abgeordnete des Abgeordnetenhauses von Berlin wurden im angefragten Zeitraum durch die Polizei Berlin nicht durchgeführt. Zur Häufigkeit einer etwaigen, an der Beurteilung der jeweiligen Gefährdungslage ausgerichteten polizeilichen Präsenz bei Presseterminen von Abgeordneten kann keine Auskunft getroffen werden, da dieses statistisch nicht erfasst wird. 2. Welche konkreten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Abgeordnete des Abgeordnetenhauses von Berlin bei Presseterminen Polizeischutz erhalten? Zu 2.: Grundlage für polizeiliche Maßnahmen, die dem Schutz einer gefährdeten Person dienen, bildet eine individuelle, also an der gefährdeten Person und möglichen Gefahren ausgerichteten Gefährdungsanalyse, deren Ergebnis das Gefährdungslagebild darstellt. Dieses ist Voraussetzung für eine Beurteilung der Gefährdungslage , bei der die Gefährdungsstufe gemäß einschlägiger Vorschriften geprüft und festgelegt wird. Am Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungslage richten sich die taktischen Maßnahmen aus. Diese reichen von niedrigschwelligen Maßnahmen, wie offener Polizeipräsenz , bis hin zu Schutzmaßnahmen des Personenschutzes. 3. Wie ist der genaue Verfahrensgang für den Fall, dass Abgeordnete des Abgeordnetenhauses von Berlin bei Presseterminen Polizeischutz erhalten? Zu 3.: Zu konkreten Voraussetzungen, taktischen Maßnahmen und somit der Verfahrensweise werden keine öffentlichen Aussagen getroffen, weil eine Veröffentlichung den Erfolg der Maßnahmen gefährden würde. Die einschlägigen Vorschriften sind als Verschlusssache (VS) eingestuft. 4. Trifft die Darstellung des Nachrichtenmagazins Focus (Heft 9/2016, Seite 36) zu, dass der SPD- Abgeordnete Tom Schreiber während eines Pressetermins Ende Februar 2016 in der Liebigstraße, Ecke Rigaerstraße unter Polizeischutz stand? Wenn ja, warum? Zu 4.: Am 17. Februar 2016 fand im Bereich Rigaer Straße / Liebigstraße ein Pressetermin unter Beteiligung des Mitglieds des Abgeordnetenhauses (MdA) Schreiber statt, der von der Polizei Berlin im Vorfeld als störanfällig eingestuft wurde. Insofern waren Polizeidienstkräfte vor Ort. Aufgrund verschiedener Straftaten zum Nachteil des MdA Tom Schreiber persönlich, als auch an seinem Wahlkreisbüro sowie der anhaltenden Thematisierung im Internet wird die Gefährdungslage seiner Person im Polizeilichen Staatsschutz fortwährend betrachtet und bewertet . Im vorliegenden Fall ließ Herr Schreiber telefonisch über sein Büro vorab mitteilen, dass er ein Interview in der Rigaer Straße plante. Daraufhin wurde die verantwortliche Polizeidirektion 5 über den Termin informiert und ersucht, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Den Hintergrund für diese Anregung bildeten die vorgenannten Aspekte und die Einschätzung, dass ein solcher Termin zu einer Gefährdung hätte führen können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 223 2 5. Wie viele Polizeidienstkräfte welcher genauen Untergliederungseinheit waren während des unter 4 genannten Pressetermins des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber im Einsatz? (Bitte nach Direktion und Abschnitt bzw. LKA-Abteilung und Dezernat etc. aufschlüsseln.) Zu 5.: Bei dem Ortstermin waren zwei Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 51 zugegen. Weitere elf Dienstkräfte hielten sich im Nahbereich auf. Auf diese hätte zur Verhinderung bzw. Unterbindung von Störungen des Pressetermins zurückgegriffen werden können, was tatsächlich nicht erforderlich war. 6. Stellte der unter 4 genannte Pressetermin des Abgeordneten Schreiber den ausschließlichen Einsatzanlass der Polizeidienstkräfte oder eines Teils der Polizeidienstkräfte dar? Wenn nein, aus welchen anderen Anlässen waren die Polizeidienstkräfte jeweils vor Ort im Einsatz? Zu 6.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen . 7. Wurden zwischen der Polizei, dem Abgeordneten Tom Schreiber und Mitarbeiter*innen des Nachrichtenmagazins Focus im Vorfeld des unter 4 genannten Pressetermins koordinierende Absprachen beispielsweise über den genauen Zeitpunkt und Ablauf des Pressetermins getroffen? Wenn ja, worüber genau, wann und von welcher Seite ging jeweils die Initiative dazu aus? Zu 7.: Sowohl im Vorfeld als auch unmittelbar zu Beginn des Ortstermins gab es Abstimmungsgespräche hinsichtlich des gedachten Verlaufs, aber auch bezüglich des Umgangs mit möglichen Störaktionen. Die Polizei Berlin gibt grundsätzlich keine Auskünfte zu damit einhergehenden taktischen Überlegungen und Vorbereitungen. 8. Wer trägt die Kosten für den unter 4 genannten Polizeieinsatz und aus welchen Gründen? 9. In welcher Höhe sind Kosten für den unter 4 genannten Polizeieinsatz angefallen? Zu 8. und 9.: Ausgaben für Polizeieinsätze sind durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. Berlin, den 24. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)