Drucksache 17 / 18 231 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 14. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort Kindeswohlgefährdungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Meldungen über Kindeswohlgefährdungen gab es in Berlin in 2015 (aufgeschlüsselt nach Bezirken )? Wie ist die Entwicklung gegenüber 2013 und 2014) 2. In wie vielen Fällen lag eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vor, oder konnte nicht ausgeschlossen werden (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Wie ist die Entwicklung gegenüber 2013 und 2014? 3. In wie vielen Fällen wurde eine Gefahr ausgeschlossen , konnte aber Hilfebedarf erkannt werden (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Wie ist die Entwicklung gegenüber 2013 und 2014 4. In wie vielen Fällen lagen Vernachlässigungen, körperliche oder physische Misshandlungen vor (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Wie ist die Entwicklung gegenüber 2013 und 2014? 5. Was sind die Ursachen für die gemeldeten Kindeswohlgefährdungen ? Wie ist die Entwicklung gegenüber 2013 und 2014 6. Welche Maßnahmen wurden durch die Jugendämter ergriffen (Aufschlüsselung nach Bezirken)? 7. In wie vielen Fällen musste ein Kind zu seinem Schutz aus seiner Familie herausgenommen werden (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? 8. In wie vielen Fällen konnten Kinder in der Folge in Pflegefamilien untergebracht werden (aufgeschlüsselt nach Bezirken und nach Kurz- und Langzeitpflege)? 9. In wie vielen Fällen konnten die Kinder wieder erfolgreich in ihre leiblichen Familien zurückgeführt werden (aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Zu 1. - 9.: Die Statistik zur Gefährdungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII wird vom Bundesamt für Statistik jährlich erhoben. Die Daten aus den Jahren 2013 und 2014 liegen vor, die Daten aus dem Jahr 2015 stehen laut Aussage des Bundesamtes für Statistik erst Ende Juni 2016 zur Verfügung. Eine Beantwortung im Kontext einer vergleichenden Betrachtung und Analyse zu 2013 und 2014 ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Berlin, den 30. März 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)