Drucksache 17 / 18 243 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort Fahrradstaffel der Berliner Polizei IV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind weiterhin 20 Polizeivollzugskräfte an der Fahrradstaffel der Berliner Polizei beteiligt? 2. Wie hoch ist der Frauen- und wie hoch der Männeranteil in der Fahrradstaffel der Berliner Polizei? Zu 1. und 2.: Seit dem Einsatzstart im Sommer 2014 gehören der Fahrradstaffel in bisher unveränderter Besetzung insgesamt 20 Polizeivollzugkräfte an, insgesamt fünf Mitarbeiterinnen und 15 Mitarbeiter. 3. Wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2015 durch die Fahrradstaffel der Berliner Polizei aufgenommen? (Aufstellung nach Monaten erbeten). Zu 3.: Die Anzahl der gefertigten Anzeigen wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Monat Verkehrsordnungs - widrigkeiten Sonstige Ordnungswidrig - keiten Verkehrsstrafanzeigen Sonstige Strafanzeigen Gesamt Januar 934 1 0 5 940 Februar 887 4 2 7 900 März 1.005 9 4 13 1.031 April 1.500 10 2 6 1.518 Mai 1.182 4 1 3 1.190 Juni 1.594 6 11 15 1.626 Juli 1.158 6 0 13 1.177 August 852 5 2 16 875 September 1.383 9 2 10 1.404 Oktober 1.186 20 0 24 1.230 November 1.463 20 1 10 1.494 Dezember 1.019 2 1 8 1.030 Gesamt 14.163 96 26 130 14.415 4. Wie viele Radfahrerinnen und Radfahrer konnte die Fahrradstaffel der Berliner Polizei zur Rechenschaft ziehen ? Zu 4.: Durch die Dienstkräfte der Fahrradstaffel wurden gegen Radfahrerinnen und Radfahrer insgesamt 5.112 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. 5. Wie viele Bußgelder bzw. Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2015 durch die Fahrradstaffel der Berliner Polizei verhängt? Zu 5.: Die Dienstkräfte der Fahrradstaffel „verhängen“ keine Bußgelder oder Ordnungswidrigkeiten, sondern bringen Verstöße zur Anzeige (siehe Antwort zu Frage 3). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 243 2 Aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen bei der Bußgeldstelle kann eine Aussage zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Bußgeldstelle nur für einen zurückliegenden Zeitraum von maximal 14 Monaten getroffen werden. Vom 19. Januar 2015 bis zum Jahresende 2015 wurden dort 13.648 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen der Fahrradstaffel bearbeitet. 6. Wie viele Fahrräder hat die Berliner Polizei für ihre Fahrradstaffel zur Verfügung? Zu 6.: Die Fahrradstaffel verfügt über 20 traditionelle Fahrräder und zwei sogenannte Pedelecs (Elektrofahrräder ). 7. Wie hoch waren die Investitionskosten für deren Anschaffung? Zu 7.: Die Anschaffungskosten betrugen ohne Zubehör und Wartungsmaterial ca. 29.000 €. 8. Wurden die eingesetzten Polizeivollzugskräfte im Jahr 2015 durch gewalttätige Personen verletzt? Wenn ja, wie viele, wie schwer und wo ereignete sich dies? Zu 8.: Nein. 9. Wird der Einsatz der Fahrradstaffel der Berliner Polizei , sofern er sich bewährt hat, im Jahr 2016 auch in andere Polizeidirektionen ausgeweitet werden? Wenn nicht, warum nicht? Zu 9.: Entscheidungen hierzu sind erst zum Ende der maximal dreijährigen Projektlaufzeit zu erwarten. Berlin, den 29. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)