Drucksache 17 / 18 244 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort Berliner Ausländerbehörde – Investition in die Zukunft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch wird derzeit der Investitionsbedarf bei den Liegenschaften der Berliner Ausländerbehörde beziffert ? Zu 1. und 6.: Die Ausländerbehörde ist aktuell im Bürodienstgebäude Friedrich-Krause-Ufer 24 untergebracht. Das Gebäude weist einen Sanierungsstau in Höhe von rd. 9,362 Mio. € aus. Für das im Doppelhaushalt 2016/17 bewilligte Personal ist der damit verbundene zusätzliche Raumbedarf durch Anmietung neuer Büroflächen in der Keplerstraße und der Lise-Meitner-Straße, die voraussichtlich im Sommer bezogen werden und die Errichtung eines einstöckigen Modulbaus am Standort Friedrich-Krause Ufer sicher-gestellt worden (siehe beschlossene Hauptausschlussvorlagen der Senatsverwaltung für Finanzen – I D – vom 28.08.2015 (Rote Nummer 1948) und vom 04.02.2016 (Rote Nummer 2646). Die Kosten für die Errichtung des Modulbaus betragen rd. 2,86 Mio. €. 2. Wie viele neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten im Jahr 2015 eingestellt werden? Zu 2.: Es wurden 2015 42 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch den Beschluss des Doppelhaushaltes 2016/17 bei der Berliner Ausländerbehörde eingestellt werden? Zu 3.: Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2016/17 wurden für die Ausländerbehörde zusätzlich 162,5 Stellen /Beschäftigungspositionen beschlossen. Bei der Rekrutierung geht das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auch neue Wege und ermutigt über die Internetseite der Ausländerbehörde Personen mit Migrationshintergrund zur Abgabe einer Initiativbewerbung . 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Senatsverwaltungen helfen derzeit bei der Berliner Ausländerbehörde aus? 5. Wie lange gelten diese Abordnungen? Zu 4. und 5: In der Berliner Ausländerbehörde helfen derzeit keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Senatsverwaltungen aus. Die Ausländerbehörde wird jedoch, abgesehen von einzelnen Hospitationen, durch die zeitlich befristete Zuweisung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektoren auf Probe, Regierungsrätinnen und Regierungsräte auf Probe) durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt. 6. Gibt es Planungen für einen Erweiterungsbau, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser untergebracht werden können? Zu 6.: Siehe Antwort Frage 1 7. Wie viele Überstunden sind in den letzten fünf Jahren bei der Berliner Ausländerbehörde angefallen und wie werden diese abgebaut? (Aufstellung nach Jahren erbeten) Zu 7.: Die Zeiterfassungsbögen werden durch die jeweilige Führungskraft kontrolliert, aller-dings gibt es keine zentrale Erfassung der Überstunden. Eine Aussage zu den angefallenen Überstunden der letzten 5 Jahre kann daher nicht getroffen werden. 8. Wird die Berliner Ausländerbehörde zu einer „Willkommensbehörde“ umgebaut und was bedeutet dies für die Entwicklung im Einzelnen? Zu 8.: Die Ausländerbehörde versteht sich als die Servicebehörde Berlins für Zuwandernde, die sowohl über den Aufenthalt aber auch dessen Beendigung entscheidet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 244 2 Im Rahmen des bereits seit Jahren getätigten Ausbaus der Willkommenskultur ist es das Ziel, durch eine stetige Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung der Ausländerbehörde dazu beizutragen, den in der Behörde vorsprechenden Migrantinnen und Migranten ein Umfeld zu bieten, in dem sie ihr Anliegen trotz möglicher Sprachbarrieren und kulturell bedingter Verständigungsschwierigkeiten angemessen und kundenorientiert behandelt wissen. Es soll eine aktive Beratung erfolgen mit dem Ziel, den Rechtsstatus der Kundinnen und Kunden schnellstmöglich zu klären und die daraus folgenden Maßnahmen zu ergreifen. Die Berliner Ausländerbehörde versteht sich zudem als lernende Organisation. Geschäftsprozesse, Service, Informationsangebote und Leitsystem werden fortlaufend überprüft und wenn nötig geändert. Dazu wird auch der kritische Blick anderer Behörden und von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft genutzt. Die Ausländerbehörde Berlin bietet mit ihrer Internetpräsenz umfängliche Informationen; die Internetpräsenz ist mit einer Vielzahl von Partnerorganisationen vernetzt und bietet – bundesweit einzig auch in englischer Sprache – eine Online- Terminvereinbarung an. Alle relevanten Verwaltungsvorschriften stehen so online zur Verfügung. Notwendige Anpassungen, etwa auf Grund von Rechtsänderungen , erfolgen zeitnah, bei wesentlichen Änderungen tagesaktuell. Alle Einwandernden, denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wird ein Begrüßungsschreiben des Leiters der Ausländerbehörde und ein von der Integrations - und Migrationsbeauftragten des Senats erstelltes Willkommenspaket mit vielen wesentlichen Informationen ausgehändigt bzw. angeboten. Sie bekommen zudem das Angebot, bei Vorsprache eine Migrationserstberatung in der Ausländerbehörde durch die LIGA der freien Wohlfahrtsverbände in Anspruch nehmen zu können. Es ist das Ziel, den Service nicht nur in deutscher, sondern perspektivisch auch in englischer Sprache anzubieten . Die in den vergangenen Jahren begonnene fremdsprachliche Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde Berlin wird im Jahr 2016 weiter fortgesetzt. Es werden dieses Jahr für 60 Mitarbeite -rinnen und Mitarbeiter Englisch-Sprachkurse auf unterschiedlichen Niveaustufen an-geboten. Es ist beabsichtigt, zukünftig jedes Jahr mindestens 10 % der Mitarbeiterschaft ein entsprechendes Fortbildungsangebot zu unterbreiten . Die Ausländerbehörde ist vernetzt mit vielen mit der Zuwanderung befassten Behörden und Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. So pflegt die Ausländerbehörde einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch etwa mit dem Migrationsrat Berlin/Brandenburg und der Bürgerplattform Wedding, der Türkischen Gemeinde zu Berlin und dem Türkischen Bund Berlin/Brandenburg, aber auch mit vielen anderen Interessenverbänden. Wesentliche Zielrichtung der Ausländerbehörde ist es, Anregungen und Kritik zu erhalten, um die Behörde permanent weiter zu entwickeln. Es gibt eine kostenlose anwaltliche Rechtsberatung, die gemeinsam von der Türkischen Gemeinde zu Berlin, dem Türkischen Bund Berlin-Brandenburg und dem Deutsch-Arabischen Zentrum in den Räumen der Ausländerbehörde angeboten wird. Bei der Beratung der Kundinnen und Kunden werden gemeinsam mit den Partnerorganisationen neue Wege gegangen. Ziel ist es u.a. möglichst das Beratungsangebot in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde beständig auszubauen und zu verbessern . Hierzu wurde Anfang des Jahres ein Beratungszentrum in der Ausländerbehörde eröffnet. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch findet auch mit den Berliner und Potsdamer Hochschulen, der Industrieund Handelskammer (IHK) und Berlin Partner statt, um die bestehenden besonderen Services für ausgewählte Kundenkreise weiterzuentwickeln. Als weitere Maßnahme zum Ausbau der Willkommenskultur wurde der Eingangs- und Wartebereich der Ausländerbehörde einheitlich gestaltet und verschönert. Darüber hinaus ist geplant, den besonderen Service im Bereich Zentrale Beratung und Service (ZBS) und im gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Berlin Partner GmbH betriebene Business Immigration Service u.a. für Selbstständige, Fach- und Führungskräfte und Hochschulabsolventen durch eine personelle Verstärkung auszubauen, um hier einen Service vergleichbar mit dem in Hamburg bzw. München in der IHK zu Berlin zu errichten. Im Rahmen von mehrtägigen Veranstaltungen für alle Führungskräfte werden mit Einwanderungsbehörden anderer Städte regelmäßig Erfahrungsaustausche durchgeführt . Hier sind ebenso wie durch die Beteiligung der Ausländerbehörde am Bundesprojekt „Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden fortentwickeln“ weitere Impulse zur Fortentwicklung der Willkommenskultur zu erwarten. 9. Ist es angedacht, die Internetpräsenz multilingual anzubieten? Wenn ja, in welchen Sprachen? Zu 9.: Alle wesentlichen Dienstleistungen werden auch in englischer Sprache angeboten. Das Angebot in weiteren Sprachen (Russisch und Türkisch) wurde in der Vergangenheit wenig genutzt, so dass bei der Überarbeitung der Internetseiten entschieden wurde, zukünftig die Internetpräsenz in Deutsch und Englisch zu pflegen. Berlin, den 01. April 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2016)