Drucksache 17 / 18 246 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort Bedrohung durch Postsendung im Wahlkampf 2011 – Was rät die Polizei 2016? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurden die Ermittlungen zur „Briefbombe“ an einen CDU-Spitzenkandidaten im Wahlkampf 2011 abgeschlossen? 2. Von wann bis wann wurde hierzu durch das LKA Berlin ermittelt? Zu 1. und 2.: Mit der Veröffentlichung einer Selbstbezichtigung auf der Internet-Plattform „linksunten .indymedia.org“ und der Versendung einer gleichlautenden E-Mail an die Leserredaktion der Berliner Tageszeitung „B.Z.“ am 20. August 2011 wurden die Ermittlungen beim Landeskriminalamt Berlin aufgenommen und mit Abgabe des Vorgangs am 18. Januar 2012 an die Staatsanwaltschaft Berlin abgeschlossen. 3. Was war das Ergebnis der Ermittlungen? Zu 3.: Das Ermittlungsverfahren, das nicht zur Namhaftmachung einer bzw. eines Beschuldigten geführt hat, wurde im Januar 2012 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. 4. Welcher extremistischen Szene ist der besagte Brief zuzuordnen? Zu 4.: Die Selbstbezichtigung wurde von einer bis dato unbekannten Gruppierung mit der Bezeichnung "Nihilistische Tendenz der autonomen Gruppen" unterschrieben . Die Diktion des Schriftsatzes ließ auf eine Urheberschaft aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – links - schließen. 5. Wurden Anklagen erhoben? (Aufstellung erbeten.) 6. Gab es Verurteilungen und wenn ja, in welcher Höhe? (Aufstellung erbeten.) Zu 5. und 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3. verwiesen. 7. Welche Verfahrensweisen empfiehlt die Berliner Polizei allen Kandidatinnen und Kandidaten bei der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus, im Umgang mit verdächtigen Postsendungen? Zu 7.: Verdächtige Gegenstände, bei denen die Empfängerin bzw. der Empfänger davon ausgeht, dass es sich um eine Brief- oder Paketbombe handeln könnte, sollen zwingend nicht mehr berührt bzw. bewegt werden. Es ist umgehend die Polizei über den telefonischen Notruf 110 zu informieren. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte sind in Absprache mit der Polizei vorbeugende Maßnahmen zur Gefahrenminimierung zu treffen. Insbesondere sollten alle Personen den unmittelbaren Gefahrenbereich verlassen . Berlin, den 29. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016)