Drucksache 17 / 18 247 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort Lärmschutzmaßnahmen und -mittel im Umfeld BER II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Alle Zahlenangaben beziehen sich auf den Stand 11. März 2016. Frage 1: Wie viele Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen wurden aus Treptow-Köpenick bisher gestellt und wie viele stammen aus 2015? Antwort zu Frage 1: Aus den in Treptow-Köpenick gelegenen Schutz- und Entschädigungsgebieten gingen bislang Anträge für insgesamt 4.727 Wohneinheiten (WE) bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ein. Davon stammen 90 Anträge aus dem Jahr 2015. Frage 2: Wie viele Anträge in welcher Höhe wurden bisher bewilligt? Antwort zu Frage 2: Die Anträge von 3.864 WE wurden von der FBB abgearbeitet. Das heißt, die Eigentümer haben ihre individuelle Anspruchsermittlung (ASE) erhalten aus der hervorgeht, welche Schallschutzmaßnahmen von der FBB erstattet werden bzw. in welcher Höhe eine Entschädigung gezahlt wird. Die weitere Umsetzung der Maßnahmen liegt nicht in der Hand der FBB, denn der jeweilige Eigentümer entscheidet, wann und durch wen die Maßnahmen an seinem Objekt umgesetzt werden. Der Gesamtumfang der übermittelten Kosten liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Frage 3: Wie viele Maßnahmen sind rein finanziell ausgezahlt worden und wie viele wurden über bauliche Maßnahmen ausgeführt? Antwort zu Frage 3: Eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 30% des schallschutzbezogenen Verkehrswertes wurde für 736 WE ausgezahlt. Für 781 WE wurden die Kosten der baulichen Maßnahmen von der FBB erstattet . Hinzu kommt eine von den eigentlichen Schallschutzmaßnahmen unabhängig zu betrachtende Außenwohnbereichsentschädigung . Diese wird aufgrund der durch den zu erwartenden Fluglärm beeinträchtigten Nutzung der Außenwohnbereiche gezahlt. 693 Objekte haben diese Außenwohnbereichsentschädigung bisher erhalten. Frage 4: Was waren die häufigsten baulichen Maßnahmen , die ausgeführt wurden bzw. was waren die häufigsten Summen, die ausgezahlt wurden? Antwort zu Frage 4: Übliche Schallschutzmaßnahmen sind Schallschutzfenster, Schalldämmungen und Schalldämmlüfter . Schalldämmlüfter sind üblicherweise in den Schlafräumen (v.a. Schlaf- und Kinderzimmer) vorgesehen und sollen das gekippte Fenster ersetzen. Eine Angabe zu am häufigsten ausgezahlten Summen ist nicht möglich, da diese je nach Größe, Lage und Zustand eines Gebäudes stark variieren. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Kosten der baulichen Umsetzung zwischen dreistelligen und sechsstelligen Summen bewegen . Entschädigungszahlungen können höher liegen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 247 2 Frage 5: Gab es mittlerweile eine Auswertung des Lärmpegels für den Bezirk Treptow-Köpenick und die daraus resultierenden Folgen? Antwort zu Frage 5: Die FBB stellt auf ihrer Website bereits seit 2013 umfangreiche Lärmpegelauswertungen zur Verfügung. Exemplarisch genannt seien hierbei die Seite zum Schallschutzprogramm BER, auf der Übersichtskarten zu den Schutz- und Entschädigungsgebieten rund um den BER die prognostizierten Maximal- und Dauerschallpegel im Tag- und Nachtschutzgebiet zeigen. Außerdem bietet die Seite „Fluglärmprognose BER“ umfangreiche Informationen zur Entwicklung des Fluglärms nach Inbetriebnahme des BER. Im Bezirk Treptow- Köpenick sind insgesamt fünf Fluglärmmessstellen der FBB aufgebaut. Diese befinden sich in Bohnsdorf (Waldstraße und Fließstraße), Karolinenhof (Schappachstraße und Pretschener Weg) und Müggelheim (Eppenbrunner Weg). Die Messdaten können auf der Seite „Fluglärm und Flugrouten“ eingesehen werden. Alle Seiten sind unter dem folgenden Link zu finden: http://nachbarn.berlinairport .de. Viele Informationen bietet auch die Seite http://travisber.topsonic.aero/. Beim Klick auf eine der Messstellen werden die aktuellen Tages-Dauerschallpegel angezeigt. Darüber hinaus informiert die FBB in verschiedenen öffentlichen Publikationen, wie z.B. Geschäftsbericht, Umweltbericht und Fluglärmbericht über Fluglärm, Fluglärmmessungen und Fluglärmprognosen. In Bezug auf die Schallschutzmaßnahmen können die aus den Lärmpegeln resultierenden Folgen sehr unterschiedlich sein und müssen für jedes Gebäude innerhalb der Anspruchsgebiete individuell ermittelt werden. Frage 6: Wie viele Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen bzw. -mittel wurden in Müggelheim gestellt und wie viele davon wurden bewilligt? Antwort zu Frage 6: Aus den in Müggelheim gelegenen Schutz- und Entschädigungsgebieten gingen bislang Anträge für insgesamt 995 WE bei der FBB ein. Für 876 WE wurden die individuellen ASE an die Eigentümer versendet. Frage 7: Wie viele Anträge aus Müggelheim wurden abgelehnt? Antwort zu Frage 7: 41 Wohneinheiten aus Müggelheim konnten keine Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden. Hier wurde festgestellt, dass kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht bzw. der vorhandene Schallschutz des Objektes ausreichend ist. Berlin, den 02. April 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Staatssekretär, Flughafenkoordinator (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2016)