Drucksache 17 / 18 248 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016) und Antwort Hat der Senat vor, ein Landeskonzept für die Suchtprävention und -hilfe zu erarbeiten und umzusetzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat ein Landeskonzept für die Suchtprävention und -hilfe (ggf. auch unter einem anderem Titel) zu erarbeiten und umzusetzen? Zu 1.: Der Senat plant, ein Rahmenprogramm für die Suchtprävention zu erstellen in Kooperation bzw. in Abstimmung mit allen Beteiligten. 2. Was wurde bereits konkret unternommen, um ein Landeskonzept für die Suchtprävention und -hilfe zu erarbeiten? Wie viele Treffen, wann und mit welchen in der Suchtprävention und -hilfe in Berlin involvierten Akteuren/Stakeholdern haben bereits stattgefunden, um die Vorbereitung und inhaltliche Ausgestaltung eines Landeskonzepts zu besprechen? Zu 2.: Bisher wurde von einer Arbeitsgruppe ein Entwurf gefertigt, der den Mitgliedern der „Na klar Arbeitsgruppe “ bei der Fachstelle für Suchtprävention, d. h. u. a. der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft , den bezirklichen Suchthilfe-koordinatoren und weiteren Kooperationspartnern der Berliner Suchtprävention mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt wurde. Der Arbeitsprozess und ausgewählte Inhalte eines Rahmenkonzeptes wurden bereits auf der Tagung der Fachstelle „Generation Mischkonsum“ – aktuelle Trends und neue Wege“ am 18. Juni 2015 öffentlich vorgestellt. 3. Werden bzw. sollen bei der Erarbeitung eines Landeskonzepts alle Akteure einbezogen werden, die für die strukturelle, organisatorische und fachliche Umsetzung der Suchtprävention und -hilfe in Berlin zuständig und notwendig sind? Zu 3.: Ja. 4. Was ist der Zwischenstand der Vorbereitung eines Landeskonzepts für die Suchtprävention und -hilfe? Zu 4.: Derzeit werden die Rückmeldungen der Beteiligten gesammelt und dann eine Endfassung erarbeitet. 5. Gibt es bereits einen Entwurf des Landeskonzepts für die Suchtprävention und -hilfe? Wenn ja, wie ist dieser Entwurf den Abgeordneten zugänglich? Zu 5.: Ja, es gibt einen Entwurf für ein Rahmenkonzept der Suchtprävention in Berlin, nicht zur Suchthilfe. Geplant ist das Papier per Senatsbeschluss zu verabschieden und dem Rat der Bürgermeister zur Kenntnis zu geben wie bereits 2006 die Leitlinien zur Suchtprävention in Berlin. 6. Wenn es noch keinen Entwurf eines Landeskonzepts für die Suchtprävention und -hilfe gibt, welche Ziele und Maßnahmen des Landeskonzepts sind bisher geplant? Zu 6.: Entfällt. Berlin, den 24. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2016)