Drucksache 17 / 18 251 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016) und Antwort Schwarzfahrer im ÖPNV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S- Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Inwiefern hat der Senat Kenntnis darüber, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt, nicht autorisierte Fahrkartenkontrolleure, im Namen der Berliner Verkehrsbetriebe unberechtigter Weise ein erhöhtes Beförderungsendgelt von „Schwarzfahrern“ kassieren und wenn ja, wie viele Fälle sind dem Senat bekannt ? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den letzten zehn Jahren wurde in unregelmäßigen Abständen in der Presse über ´Falsche Kontrollen´ berichtet . Der BVG AöR sind solche Fälle durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden nicht gemeldet worden.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn liegt diesbezüglich nur ein Fall vor, wo ein geistig verwirrter Mann durch die Fahrausweiskontrolleure und die Bundespolizei festgestellt worden ist.“ Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen , um solche Fälle in der Zukunft möglichst zu vermeiden ? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR weist ihre Fahrgäste darauf hin, dass Fahrausweisprüfer sich grundsätzlich mit einem Berechtigungsausweis im Checkkartenformat legitimieren müssen . Auf diesem Berechtigungsausweis werden ein Lichtbild , eine Dienstausweisnummer und die Gültigkeit (von/bis) ausgewiesen. Berechtigungsausweise des im Auftrag der BVG AöR tätigen Dienstleisters, tragen zusätzlich den Aufdruck ´Im Auftrag der BVG´. Weiterhin erhält der Fahrgast für jede geleistete Zahlung eine Quittung die ihn zur Beendigung der Fahrt im gleichen Verkehrsmittel (ohne Umsteigen) berechtigt. Die BVG AöR bittet ihre Fahrgäste, im Falle eines Verdachts von ´Falschen Kontrolleuren´ im U-Bahnbereich die nächste Notrufsäule aufzusuchen und den Vorfall zu melden. In der Tram oder im Bus bittet die BVG, dem Fahrer Bescheid zu geben. Weiterhin ist die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Das eingesetzte Kontroll- und Sicherheitspersonal wurde erneut sensibilisiert.“ Frage 3: Wie viele Schwarzfahrer wurden im Jahr 2015 in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin festgestellt und wie hoch war die Einnahme aus dadurch resultierenden Busgeldern? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat 2015 bei Fahrscheinkontrollen rund 327 Tsd. Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Die Einnahmen daraus beliefen sich auf rund 7,2 Mio. EUR.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 251 2 Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn wurden im Jahr 2015 insgesamt 340.058 Fahrgäste ohne einen gültigen Fahrausweis festgestellt und insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem Inkassounternehmen erlöst.“ Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer an unentdeckten Schwarzfahrern bei BVG und S-Bahn Berlin im Jahr 2015 ein? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen , lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Dazu liegen der S-Bahn keine statistischen Erhebungen bzw. Kalkulationen vor.“ Frage 5: Gibt es ein Konzept des Senats, eine geänderte Form der Kontrolle von Fahrscheinen in Berlin zu etablieren, um die Entdeckung von Schwarzfahrern noch effizienter zu gestalten, beispielsweise in Form von Einlasskontrollen an Bahnhöfen, die nur ein Betreten mit gültigem Fahrschein ermöglichen? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR plant keine Änderungen an der bestehenden Kontrollpraxis.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Ein Bahnsteigsperren-System hat aus Sicht der S- Bahn in Berlin mehr Nach- als Vorteile. Ein offenes System ist in jedem Fall deutlich kundenfreundlicher, da der Zu- und Abgang jederzeit problemlos möglich ist. Neben den hohen Investitions- bzw. Wartungskosten gibt es auch andere negative Einflüsse. So werden z.B. Kundenströme verlangsamt oder Bahnsteigräumungen im Gefahrenfall verzögert, größere Gepäckstücke oder Kinderwagen sind nur mit Schwierigkeiten durch die Sperre zu transportieren , kurzfristige Bahnsteig- oder Gleiswechsel sind nur schwer bzw. kaum möglich, da Fahrausweise bereits entwertet wurden. Es muss zusätzliches Personal bei technischen Störungen oder Kontrollen vorgehalten werden . Ein Vorteil besteht selbstverständlich in der höheren Kontrollquote. Eine Kundenakzeptanz ist vor diesem Hintergrund aber eher fraglich. Die S-Bahn Berlin optimiert daher auch weiterhin regelmäßig ihr Kontrollkonzept und passt dies an die aktuellen Gegebenheiten an. Zudem werden in Abstimmung mit der BVG in unregelmäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen durchgeführt .“ Berlin, den 05. April 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)