Drucksache 17 / 18 252 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016) und Antwort Die vier Flüchtlingsunterkünfte für den Bezirk Treptow-Köpenick alle in Altglienicke? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass von den lt. Tagesspiegel-Informationen vom 29.02.2016 für den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick vorgesehenen vier Flüchtlingsunterkünften alle vier im Ortsteil Altglienicke untergebracht werden sollen? 2. Ist dem Senat bekannt, dass derzeit bereits drei Unterkünfte direkt in Altglienicke vorhanden sind (Oberstufenzentrum Rudower Str. 18, Turnhalle Rudower Str. 18, Schwalbenweg 17/18)? 3. Ist dem Senat bekannt, dass sich in unmittelbarer Umgebung von Altglienicke weitere vier Standorte befinden (Merlitzstraße 16, Wassersportallee 56, Groß- Berliner-Damm 59, Glienicker Str.24-30, Radickestraße 76)? 4. Ist dem Senat bekannt, dass sich derzeit 58% der im Bezirk untergebrachten Flüchtlinge in Altglienicke /Adlershof und direkt anschließendem Gebiet befinden ? 5. Wie bewertet der Senat eine derartige Konzentration in einem Ortsteil, auch hinsichtlich der Einhaltung der im neuen Masterplan Integration getroffenen Aussagen (die neuen vier Standorte befinden sich alle in einem Radius von 1 km mitten in einem Einfamilienhausgebiet)? Zu 1. bis 5.: Die benannten Standorte sind bekannt. Die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Bezirkes Treptow-Köpenick auf die einzelnen Ortsteile stellt sich wie folgt dar: Alt-Treptow 1 % Niederschöneweide 7 % Oberschöneweide 7 % Johannisthal 14 % Adlershof 16 % Altglienicke 8 % Bohnsdorf 8 % Grünau 4 % Köpenick 27 % Friedrichshagen 4 % Rahnsdorf 4 % Um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf alle Bezirke erreichen zu können, sollen pro Bezirk zwischen fünf und neun Grundstücke als Wohncontainerstandorte und/oder Standorte für Modularbauten genutzt werden. Die bereits in Nutzung befindlichen Standorte werden bei der Planung der Verteilung neu zu errichtender Wohncontainer und modularer Bauten berücksichtigt. Die Planung muss dabei auch berücksichtigen , ob es sich bei den Bestandsobjekten um nur vorübergehend genutzte Notunterkünfte handelt, die bei einer Änderung der Anzahl unterzubringender Personen oder bei einer Änderung der Anzahl zur Verfügung stehender besser geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten zukünftig nicht mehr für die Unterbringung genutzt werden . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 252 2 Für die Verteilung der neuen Standorte besteht innerhalb der Bezirke die Möglichkeit des Grundstückstausches auf Vorschlag des jeweiligen Bezirkes. Bei der Verteilung innerhalb der Bezirke wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung angestrebt; dieser sind allerdings durch das Angebot freier und geeigneter Grundstücke Grenzen gesetzt. 6. Warum sind die Standorte Gerhard-Sedlmayr-Str. und Fürstenwalder Damm 388 nicht mehr auf der Liste, obwohl sie vom Bezirk als in Frage kommende Standorte bewertet wurden? 7. Was ist mit dem Standort Fürstenwalder Alle 356? 11. Wie ist der Stand der Gespräche zu der von Stadt und Land geplanten Unterkunft im Hassoweg? Zu 6., 7. und 11.: Die genannten Grundstücke kommen nach wie vor als Standorte für die Unterbringung Geflüchteter in Betracht und sind deshalb Gegenstand einer vertieften Prüfung. 8. Warum sind die Standorte Bohnsdorfer Weg 99- 103 und Bohnsdorfer Weg 109-119 auf der veröffentlichten Liste, obwohl der Bezirk hier lt. bezirklichem Wohnbauentwicklungskonzept Wohnungsbau plant? Zu 8.: Planungen der öffentlichen Hand für die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken umfassen auch Bedarfsanalysen, wobei der Bedarf abhängig von den unterschiedlichen Aufgaben der beteiligten öffentlichen Stellen ist. Vor einer abschließenden Aussage zur zukünftigen Nutzung der Grundstücke am Bohnsdorfer Weg ist zunächst ein Abstimmungsprozess zwischen dem Bezirk und weiterer Stellen, einschließlich der öffentlichen Bedarfsträger , erforderlich. In dem Abstimmungsprozess muss neben der zunächst zu klärenden Frage der Eignung der geplanten Standorte auch geklärt werden, ob tatsächlich ein Widerspruch zwischen bezirklich geplantem Wohnungsbau und der Errichtung eines Wohnheimes besteht. 9. Welche Initiativen hat der Bezirk bisher gestartet, um mit der Senatsverwaltung für Finanzen eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der vorgeschlagenen Standorte zu finden und wie sehen die Ergebnisse aus? 10. Welche Initiativen gab es bisher von bezirklicher Seite und vom Senat, um die Anwohner über die Planungen hinsichtlich neuer Flüchtlingsunterkünfte zu informieren und mit einzubeziehen, wie es der Masterplan Integration vorsieht, welche Maßnahmen sind in Planung? Zu 9. und 10.: Der Bezirk Treptow-Köpenick befindet sich mit dem Landesweiten Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement und der Senatsverwaltung für Finanzen in einem noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsprozess über Anzahl und Verteilung infrage kommender Standorte. Mit der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die für eine Errichtung von Containerunterkünften oder modularen Bauten in Frage kommenden Grundstücke hat der Senat allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, bereits während des Planungsprozesses eigene Vorstellungen und Anregungen einzubringen . Mit fortschreitendem Planungs- und Abstimmungsprozess der für die Festlegung der Grundstücke zuständigen Stellen erfolgt eine immer engere Einbeziehung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. 12. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, die Kinder der Flüchtlingsunterkünfte von Altglienicke bei der geplanten Konzentration der Standorte zu beschulen und Kitaplätze zur Verfügung zu stellen? 13. Wie bewertet der Senat die Chance auf eine erfolgreiche Integration, wenn die Kinder innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte betreut und beschult werden und keinerlei Kontakt zu der Bevölkerung in der Umgebung haben? Zu 12. und 13.: Die Betreuung und Beschulung innerhalb einer Unterkunft soll grundsätzlich nicht erfolgen, um eine bestmögliche Integration gewährleisten zu können . Sofern in Ausnahmefällen erforderliche Betreuungsmöglichkeiten oder Schulplätze nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden können, kann durch eine vorübergehende Betreuung oder Beschulung innerhalb einer Unterkunft sichergestellt werden, dass die gesetzliche Verpflichtung zum Schulbesuch erfüllt werden kann, wobei die hierbei vermittelte Bildung unentbehrlich für eine gelingende Integration ist. 14. Wurde die geplante Unterkunft Späthstraße 33-39 inzwischen zum Bezirk Treptow-Köpenick gehörend verortet? 15. Ergibt sich daraus ein Handlungsbedarf (die Standorte sollen ja gleichmäßig über alle Bezirke verteilt werden)? Zu 14. und 15.: Das Grundstück Späthstraße 33 - 39 befindet sich im Bezirk Neukölln. Die Zuordnung zum Bezirk Treptow-Köpenick in der Liste der Standorte für Wohncontainer und modulare Unterkünfte geschah versehentlich . Ein aktueller Handlungsbedarf ergibt sich daraus nicht. Berlin, den 08. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)