Drucksache 17 / 18 260 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016) und Antwort LAGeSo-Bestechungsaffäre (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist der im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Bestechungsfall am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tatverdächtige S. T. in der Berliner Verwaltung tätig? 2. In welchen Behörden, Arbeitsbereichen und Positionen ist der tatverdächtige S. T. über welchen Zeitraum jeweils in der Berliner Verwaltung eingesetzt gewesen? 3. Seit wann, über welchen Zeitraum und in welchen Positionen ist der tatverdächtige S. T. im LAGeSo eingesetzt ? 4. Über welchen Zeitraum war S.T. für die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) im LAGeSo zuständig? 11. Trifft es zu, dass es gegen S.T. mehrere Disziplinarverfahren gegeben hat? Wenn ja, was war jeweils der Gegenstand und was war jeweils das Ergebnis dieser Verfahren? 12. Trifft es zu, dass im Zusammenhang mit der „LA- GeSo-Affäre“, infolge derer es zu einer Überprüfung des Verwaltungshandelns des LAGeSo bei der Vergabe und dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften gekommen ist, ein Disziplinarverfahren gegen S. T. lief? Wenn ja, was war Gegenstand dieses Verfahrens und was war das Ergebnis ? 14. Hat S.T. Anträge auf die Genehmigung einer Nebentätigkeit als Geschäftsführer oder Gesellschafter bei einem Unternehmen gestellt? Wenn ja, für welche Unternehmen , Tätigkeiten, zu welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum jeweils? 15. Hat die zuständige Behörde solche Anträge genehmigt ? Wenn ja, welche Anträge, zu welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum jeweils? Zu 1. bis 4., 11., 12., 14. und 15.: Die Fragen zum Werdegang, zu Anträgen auf Genehmigung einer Nebentätigkeit sowie eventueller Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst betreffen Personaleinzelangelegenheiten, die nicht Gegenstand einer öffentlichen Erörterung sein sollen. 5. In die Vergabe welcher Aufträge zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften war S.T. in diesem Zeitraum involviert? 6. Welche Betreiberverträge für welche Unterkünfte mit welchen Betreiber*innen hat er wann jeweils unterschrieben ? (Bitte nach Vertrag, Datum der Unterzeichnung und Heimbetreiber*in aufschlüsseln.) 7. Welche Vergabevermerke für die Vergabe welcher Unterkünfte an welche Betreiber*innen hat S.T. wann jeweils unterschrieben? (Bitte nach Vergabevermerk, Datum der Unterzeichnung und Heimbetreiber*in aufschlüsseln .) 8. Hat es direkt oder indirekt Aufträge des Landes Berlin an eine Firma gegeben, mit der S.T. wirtschaftlich oder personell verflochten war/ist? Wenn ja, welche, in welcher Höhe, von welchen Stellen und wofür? 9. Von wem und nach welchem Verfahren werden Dienstleistungen wie Wachschutz, Reinigung, Catering, Hausmeisterdienste etc. in Flüchtlingsunterkünften beauftragt ? (Bitte den Regelfall sowie davon abweichende Varianten darlegen.) 10. War S.T. in seiner Zeit als Referatsleiter im LA- GeSo in die Beauftragung von Dienstleistungen wie Wachschutz, Reinigung, Catering, Hausmeisterdienste etc. in Flüchtlingsunterkünften involviert? Wenn ja, inwiefern und in welche konkreten Aufträge? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 260 2 Zu 5. bis 10.: Die Ermittlungsbehörden werden in ihrer Arbeit durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vollumfänglich unterstützt. Um jede Beeinträchtigung der laufenden Ermittlungen ausschließen zu können, kann derzeit keine Auskunft zu den Fragen erfolgen. 13. Welche Kontrollmechanismen gibt es im LAGeSo, um die vorteilshafte Einflussnahme auf die Beauftragung von Heimbetreiber*innen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften zu verhindern ? Und warum haben sie in diesem Fall mutmaßlich versagt? Zu 13.: Im Rahmen der Vorgaben der Revisionsordnung der Internen Revision des LAGeSo und der Arbeitsanweisung für die Tätigkeiten im Bereich der Korruptionsprävention /-bekämpfung werden regelmäßig geplante Prüfungen sowie aufgrund von Sonderaufträgen anlassbezogen weitere Untersuchungen durchgeführt. Entsprechend der personellen Kapazitäten werden aus dem Fallbestand mittels geeignetem Stichprobenverfahren Prüffälle ausgewählt. In diesem Zusammenhang wird grundsätzlich auch die Zweckmäßigkeit des Aufbaus des internen Kontrollsystems geprüft. Vollumfängliche Prüfungen aller Vorgänge durch die interne Revision sind naturgemäß nicht möglich. Im LAGeSo bestehen im Zusammenhang mit der Beauftragung des Betriebs von Flüchtlingsunterkünften ein Vier-Augen-Prinzip und eine Funktionstrennung zwischen Beschaffung, Verwaltung und Begehung. Die Bearbeitungsschritte der Prüfung von sachlicher und rechnerischer Richtigkeit eingereichter Abrechnungsunterlagen, der Freizeichnung und der Buchung sind nach Verantwortlichkeiten und Personen getrennt. Es gibt Anweisungen zur Vorgangsdokumentation und für die Erstellung von Entscheidungsvermerken. Aufgrund der Hinweise der in der Vergangenheit durchgeführten Prüfungen des LAGeSo durch externe Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer der Berliner Verwaltung sowie durch den Rechnungshof von Berlin wird für die jeweiligen Bereiche des LAGeSo eine einheitliche Aktenordnung und Aktenführung entwickelt und schrittweise umgesetzt. Für das im Aufbau befindliche Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ist die Einrichtung eines effektiven Controllingsystems und einer unabhängigen Innenrevision bereits zum Beginn der Errichtung wichtiger Bestandteil der Planung. Das Erfordernis, bestehende Mechanismen, Regeln und deren Umsetzung zu prüfen und weiter zu entwickeln, ergibt sich durch die Art der Tätigkeit und der damit verbundenen Risiken, dem rasanten Wachstum der Aufgaben und deren zahlreicher rechtlicher Änderungen sowie aufgrund des hohen Anteils an neuen Beschäftigten . Das Ziel ist der Aufbau eines internen Kontrollsystems aus systematisch gestalteten technischen und organisatorischen Regeln des methodischen Steuerns. Bei Bekanntwerden von Ermittlungsverfahren, anhand derer sich Anhaltspunkte auf eventuell erforderliche Veränderung von Präventionsmaßnahmen ergeben, erfolgen sowohl eine zeitnahe Umsetzung erforderlicher Sofortmaßnahmen , als auch die Berücksichtigung bei der zukünftigen Gestaltung von Überprüfungen im Rahmen der Innenrevision. Berlin, den 04. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)