Drucksache 17 / 18 261 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016) und Antwort Ausbildung von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Berufsfachschulen bzw. staatlich genehmigte Ersatzschulen bilden in Berlin seit wann Sozialassistentinnen und Sozialassistenten aus und wie viele dieser Ausbildungsplätze gibt es jeweils? Zu 1.: Aktuell bilden in Berlin 35 Schulen zur Sozialassistentin /zum Sozialassistenten aus (4 staatliche Schulen : Jane-Addams-Schule, Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow, Anna-Freud-Schule, Marie-Elisabeth- Lüders-Oberschule und 31 staatlich genehmigte/anerkannte Ersatzschulen: Akademie für berufliche Bildung (AFBB) gGmbH, Schulen der ASIG Stiftung e.V., Schulen der BAWI GmbH, bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH, Bildungsinstitut Brückner , BEST-Sabel Gemeinnützige Bildungsgesellschaft, BTB Schulzentrum gGmbH, Campus Berufsbildung e.V., Cenfila gGmbH, Concept Berufsfachschulen gGmbH, DDA Destiny Diversity Academy GmbH, D&B Dienstleistung & Bildung gGmbH, Donner+Kern gGmbH, DRK-Bildungswerk Nord gGmbH, Katholisches Schulzentrum Edith Stein, Euro Akademie, Soziale Schulen des Ev. Johannesstifts, FORUM Berufsbildung e.V., Umwelt- Bildungszentrum Berlin, G.A.L.B Förderung gGmbH, Gesellschaft für Pflege- und Sozialberufe gGmbH, Elisabeth -Schulen, Lazarus Schulen der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal, IB-GIS mbH - Medizinische Akademie Berlin, INPA - Berufsfachschule für Altenpflege, Nestor- Berufsfachschule für Altenpflege, Rackow-Schulen Berlin , Emil-Molt-Akademie, Vivantes-Berufsfachschule für Sozialassistenz, Vivantes-Berufsfachschule für Sozialassistenz - Paulo Freire, WBS Training Schulen gGmbH). Der Bildungsgang existiert in Berlin seit dem Schuljahr 2008/2009. Die Kapazität bei den staatlichen Schulen beträgt derzeit insgesamt 10 Klassen à 27 Schulplätze. Die Schülerzahlen der staatlich genehmigten/anerkannten Ersatzschulen ergeben sich aus der Zuschussberechnung des letzten Jahres. Im Jahr 2015 wurden 1984 Schülerinnen und Schüler bezuschusst. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor, weil die Schulen nicht melden müssen, ob sie zum Schuljahresbeginn neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen haben und wenn ja, wie viele. Für die Ersatzschulen gibt es keine Frequenzvorgaben. 2. Auf welcher Grundlage erfolgt diese Ausbildung in Berlin? Zu 2.: Die Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten ist eine landesrechtlich geregelte, nicht verkürzbare Ausbildung mit einer festgelegten Dauer von 2 Jahren. Die Grundlage bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufsfachschulen des Landes Berlin (Berufsfachschulverordnung - APO-BFS) vom 14. Juli 2009. 3. Wie ist die Finanzierung der Ausbildung in Berlin geregelt? 7. Wie ist die Personalkosten- und Sachkostenförderung geregelt? Zu 3. und 7.: Die Berufsfachschulen für Sozialassistenz der öffentlichen beruflichen Schulen werden hinsichtlich der Personalausstattung gemäß den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an den öffentlichen Schulen ausgestattet. Eine Sachmittelausstattung erfolgt nach Maßgabe des Schulträgers der beruflichen und zentralverwalteten Schulen. Das Land Berlin stellt den Trägern von genehmigten Ersatzschulen zweckgebundene Zuschüsse nach §§ 101 Abs. 1 und 2 Schulgesetz (SchulG) zur Verfügung: Die Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen betragen bei beruflichen Schulen 100 Prozent der Personalkosten der Ersatzschulen (tatsächliche Personalkosten), höchstens 93 Prozent der Personalkosten entsprechender öffentlicher Schulen (vergleichbare Personalkosten). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 261 2 4. Welche Fördermittel stehen wem zur Verfügung und was kann damit jeweils konkret und wie lange finanziert werden? 6. Wie ist eine Übernahme der Lehrgangs- und Lebenshaltungskosten für wen wie lange geregelt? Zu 4.und 6.: Fördermittel stehen nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Neufassung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I 1952; 2012 I S.197), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2475) geändert worden ist, zur Verfügung . Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG geleistet für den Besuch von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Der konkrete Förderanspruch (Art, Umfang, Dauer) ist von den Berechnungsgrundlagen des Einzelfalls abhängig. 5. Gibt es Altersbeschränkungen bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln? Wenn ja, welche? Zu 5.: Gem. § 10 BAföG muss der Beginn der Ausbildung vor der Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgen. 8. Ist die Finanzierung der Ausbildung über Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter gesichert? Wenn ja, wie? Zu 8.: Eine Förderung dieser Assistentenausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit von maximal zwei Dritteln ist nur möglich, wenn der verbleibende Teil finanziell abgesichert ist, und zwar zu Beginn der Maßnahme . 9. Ist dem Senat bekannt, dass Bildungsträgern das Zertifikat für den Ausbildungsgang Sozialassistentin /Sozialassistent aberkannt werden soll, weil die Finanzierung nicht für die gesamte Dauer der Ausbildung gesichert ist? Wenn ja, worin besteht das Problem der auskömmlichen Finanzierung? Zu 9.: Das Anliegen der Cenfila Berufsfachschule für Sozialassistenz ist bekannt. Die bestehende Problematik resultiert aus der Auslegung der Fördermodalitäten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach ist eine landesrechtlich geregelte nicht verkürzbare Ausbildung nur zu 2/3 durch die Bundesagentur gefördert. Die Finanzierung des letzten Drittels muss außerhalb der Arbeitsförderung abgesichert sein. Dies erfolgt i.d.R. durch den Träger der praktischen Ausbildung. Die Finanzierung des letzten Drittels einer BA-geförderten Umschulungsmaßnahme kann daher nicht durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgen. 10. Welche Maßnahmen plant der Senat, um diesen Ausbildungsgang auch im Rahmen der Bildungsgutscheine unverzüglich abzusichern? Zu 10.: Die Ausbildung zur/zum Sozialassistentin /Sozialassistenten wurde im Land Berlin eingeführt, um insbesondere jungen Schulabgängerinnen und Schulabgängern die Möglichkeit zu geben, sowohl eine Berufsausbildung auf Assistenzebene zu absolvieren und darüber hinaus den Mittleren Schulabschluss zu erwerben. Damit erfüllt diese Ausbildung eine Anschlussfunktion in Richtung Fachausbildung im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich. Umschülerinnen/Umschüler sind nicht die eigentlichen Adressaten dieses Bildungsganges. Ein erkennbarer sozialer und arbeitsmarktrelevanter Grundberuf an Sozialassistentinnen/en hat sich bislang nicht etabliert. Eine Aufnahme in den Bildungszielkatalog der Bundesagentur für Arbeit kann daher nicht befürwortet werden. 11. Sieht der Senat hier einen Handlungsbedarf bei der Gestaltung der Ausbildung und wenn ja, welchen? Zu 11.: Die Ausrichtung der Ausbildungsstruktur an die Förderbedingungen der Bundesagentur für Arbeit ist nicht vorgesehen. Eine abstrakte landesrechtliche Regelung für die Kostenübernahme für Umschulungen zu schaffen, sehen die Fachverwaltungen als unangemessen an. Ressortbezogen ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit für den zweijährigen, landesrechtlich geregelten Bildungsgang Sozialassistenz zwar bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegt, aber die Verantwortlichkeit erstreckt sich auf den Bildungsgang an sich. Eine Zuständigkeit für eine Regelung einer Umschulungsfinanzierung nach SGB III ist nicht gegeben. Die Unterstützung von privaten Bildungsträgern, die zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit Maßnahmen nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit zertifizieren lassen, ist nicht Aufgabe des Landes Berlin. 12. Wie viele staatlich anerkannte Sozialassistentinnen und Sozialassistenten haben in Berlin bisher ihre Ausbildung /Umschulung aufgenommen und wie viele haben sie abgeschlossen? Zu 12.: Statistische Daten zu Umschulungen in Ersatzschulen liegen nicht vor. Berlin, den 31. März 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2016)