Drucksache 17 / 18 262 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016) und Antwort „Smart City“: Konzept, Netzwerk, Projekte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es gibt kein Berliner Smart-City- Konzept. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Smart City Konzept die Smart-City-Strategie Berlin (SCSB) gemeint ist, die der Senat am 21.04. 2015 beschlossen hat. Frage 1: Welche Kosten sind für die Erarbeitung des Berliner Smart-City-Konzeptes angefallen und welche Berater/innen aus Wirtschaft und Wissenschaft haben daran mitgewirkt? Antwort zu 1: Ein erstes Strategiepapier zur Smart City -Strategie Berlin wurde von der interministeriellen Arbeitsgemeinschaft Smart City, bestehend aus fünf Verwaltungen unter Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet. Im Herbst 2014 fanden fachöffentliche Workshops und Diskussionsrunden statt. In persönlichen und schriftlichen Experteninterviews wurde darüber hinaus das Wissen verschiedener Gruppen der Stadtgesellschaft eingebracht. Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Expertengesprächen , den Workshops und den Interviews sind namentlich in der Smart City-Strategie Berlin, S. 38-40, aufgeführt, s. unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/foren_initia tiven/smart-city/download/Strategie_Smart_City_Berlin.p df) Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, ausgeschrieben über die Vergabeplattform, wurde die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH mit der Unterstützung bei der Erarbeitung der Smart City Strategie Berlin beauftragt. Die Kosten für die Erarbeitung der Smart City Strategie Berlin betrugen 106.341,97 € (inklusive Umsatzsteuer). Frage 2: Wie wurden die Öffentlichkeit, Behörden und Institutionen an der Erarbeitung des Smart-City-Konzepts beteiligt und welche Optionen und Formen der Teilhabe an der weiteren Ausgestaltung sieht der Senat vor? Antwort zu 2: Die Smart City-Strategie Berlin wurde in einem fast zweijährigen Austausch zwischen fünf Senatsverwaltungen , Forschungseinrichtungen, Unternehmen , Verbänden, Gewerk-schaften, Vertretern der Stadtgesellschaft erarbeitet. Bzgl. der Beteiligung der Öffentlichkeit und Institutionen an der Erarbeitung der Smart City-Strategie Berlin s. Antwort zu Frage 1. Frage 3: Welche Senatsstelle koordiniert die Beantragung von Smart-City-Fördergeldern aus Bundes- und EU- Mitteln und mit welcher Maßgabe? Frage 4: In welcher Höhe und für welche Vorhaben des Smart-City-Konzepts haben der Senat bzw. Dritte Fördermittel beantragt? Frage 5: Welche Anträge wurden bisher bewilligt und welche abgelehnt (bitte nach Fördergeber, Vorhaben, Mittelhöhe, Programm und Antragsteller auflisten)? Antwort zu 3, 4 und 5: Es gibt keine Stelle beim Senat , die allgemein die Beantragung von Smart-City- Fördergeldern koordiniert. Es ist auch nicht klar, was mit Smart-City-Fördergeldern gemeint ist, da dem Senat kein spezielles Smart-City-Fördergelderprogramm bekannt ist. Fördermöglichkeiten im Smart City-Kontext gibt es in einer Vielzahl von Förderprogrammen auf allen staatlichen Ebenen. Die Geschäftsstelle „Smart City Unit“ bei der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH screent diese Angebote und informiert über entsprechende Wettbewerbe und Fördermöglichkeiten, insbesondere auf Bundes- und EU-Ebene. Des Weiteren berät die Unit Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 262 2 potentielle Bewerberinnen und Bewerber und unterstützt aktiv bei der Konsortialbildung. Eine Gesamtübersicht über sämtliche Smart City relevanten Anträge liegt dem Senat daher nicht vor. Dem Senat ist z.B. die Teilnahme eines Berliner Konsortiums unter der Leitung von der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH an dem Horizon 2020 Call; SCC-01-2015 „Smart Cities and Communities solutions integrating energy, transport, ICT sectors through lighthouse projects“ bekannt, die nicht erfolgreich war. Frage 6: Wie viele und welche Förderanträge planen bzw. bereiten Senat bzw. Dritte in Bezug auf die EU- Förderprogramme URBACT, Horizon 2020, ESPON vor? Antwort zu 6: Dem Senat liegen grundsätzlich keine Informationen vor, wie viele, welche und von wem Förderanträge in EU-Programmen gestellt werden. Das gilt auch für die Programme URBACT, HORIZON und ESPON. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung plant und bereitet in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Beteiligung in Horizon 2020, SCC 1-2017 vor. Frage 7: Engagiert sich Berlin in dem Projekt „The European Partnership on Smart Cities and Communities (EIP-SCC)? Wenn ja, wie und mit welchem Ziel? Antwort zu 7: Die Europäische Innovationspartnerschaft zu intelligenten Städten und Gemeinden („European Innovation Partnership on Smart Cities and Communities “ / EIP SCC) wurde im Juli 2012 von der Europäischen Kommission initiiert. Europäische Innovationspartnerschaften gibt es seit 2010 als Instrumente der europäischen Forschungs- /Innovationspolitik. Die Partnerschaften sind an keine EU-Förderung gekoppelt. Sie sollen eine sektoren- und grenzübergreifende Zusammenarbeit von Handelnden aus der Wissenschaft/ Forschung, Wirtschaft, dem öffentlichen Sektor und Zivilgesellschaft entlang gesamter Wertschöpfungsketten zusammenbringen und die Markteinführung von Innovationen beschleunigen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt war 2013 bei der Erarbeitung des „Strategic Implementation Plan“ und des „Operational Implementation Plan“ involviert, die eine Grundlage für die inhaltliche Ausrichtung der Partnerschaft bilden. Die online-Datenbank („Market Place“) unter http://eu-smartcities.eu/ ist ein wichtiges Instrument der Partnerschaft; darin sind Partnerinnen und Partner einsehbar , die sich der Umsetzung von Smart City-Ideen verpflichtet haben. Berliner Akteurinnen und Akteure können sich in dem Netzwerk engagieren. Frage 8: Aus welchen Mitgliedern besteht das Netzwerk Smart City Berlin aktuell und welchen inhaltlichen und finanziellen Beitrag leisten diese? Antwort zu 8: Das Netzwerk Smart City Berlin besteht derzeit aus ca. 120 Mitgliedern aus Industrie, Wissenschaft und Wirtschaft und ist offen für weitere Mitglieder. Alle Mitglieder vereint ein grundsätzliches Interesse daran , „dass Berlin zu einem Zukunftsort für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung wird, die gemeinsam in einer neuen, intelligenten Stadtkultur/Stadtgesellschaft Berlin national und international zum Innovationsführer machen. Wir verstehen Berlin als urbanes Laboratorium, Schaufenster und Referenzstadt für Produkte und Dienstleistungen der Zukunft.“ (Auszug aus der Charta). Das Netzwerk ist in 6 Arbeitsgruppen gegliedert (analog der Smart-City-Strategie Berlins): Mobilität, Infrastruktur , Sicherheit, Wohnen, Wirtschaft und Verwaltung. Die Netzwerkmitglieder engagieren sich in diesen Arbeitsgruppen und arbeiten an neuen Gemeinschaftsprojekten , die für Berlin interessant sein können und in die Umsetzung gehen sollen. Die weiteren strategischen Partnerinnen und Partner der Stadt sind landeseigene Betriebe, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und Vereine. Sie sind wichtige Multiplikatoren, die ihre Mitglieder für die Smart City-Thematik sensibilisieren und gewinnen können . Das Netzwerk Smart City Berlin ist ein kostenfreies Netzwerk. Frage 10: Aus welchen Mitgliedern besteht das sog. „politische Board“ als führendes Gremium des Netzwerks Smart City Berlin und auf welcher Grundlage wurden diese berufen? Antwort zu 10: Das Smart City Netzwerk verfügt über kein sog. „politisches Board“ und es beabsichtigt auch nicht, solch ein Gremium zu gründen. Frage 9: Welche weiteren Finanzierungsquellen hat das Netzwerk Smart City Berlin und mit welcher Summe finanziert der Berliner Senat das Netzwerk jährlich? Frage 11: In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel für Koordination des Netzwerks Smart City Berlin für 2015 aufgewendet und für 2016 eingeplant? Antwort zu 9 und 11: Die Koordination des Netzwerks erfolgt durch die Geschäftsstelle „Smart City Unit“ bei der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Diese Geschäftsstellentätigkeit wird im Rahmen der Clusterfinanzierung aus Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 262 3 Im Rahmen dieser Förderung stehen u.a. auch Personalmittel zur Durchführung diverse Aufgaben zur Verfügung . Eine Teilaufgabe ist die Koordination des Netzwerks , die neben anderen Aufgaben von einer Person wahrgenommen wird. Der Umfang variiert und lässt sich daher nicht eindeutig bestimmen. Frage 12: War das Netzwerk Smart City mit dem Projekt „Smart NExUS“ an der Bewerbung um Fördergelder aus dem EU-Programm „Horizon 2020“ beteiligt und wie hoch war der finanzielle Aufwand dafür? Antwort zu 12: Verschiedene Netzwerkakteure waren in die Bewerbung um Fördergelder aus dem EU- Programm „Horizon 2020“ involviert. Zu dem von Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH geführten Berliner Konsortium gehörten bspw. Stromnetz Berlin, Ubitricity, Siemens, die Märkische Scholle, Fraunhofer Fokus, die Technische Universität (TU) Berlin, die Tegel Projekt GmbH, das Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) sowie die Gewobag. Insgesamt wurde das Netzwerk Smart City Berlin regelmäßig über den Fortgang des Projektes unterrichtet. Aufgrund der begrenzten Größe des Konsortiums konnten nicht alle Netzwerkakteure Berücksichtigung finden. Der finanzielle Aufwand der Antragsstellung belief sich insgesamt auf rd. 150.000 EUR. Hierbei wurden 50.000 EUR für die Projektentwicklung und weitere 100.000 EUR wurden für die Antragsausarbeitung verwendet . Frage 13: Welche Planungen hat der Senat für die Gartenstadt Lichterfelde als Smart-City-Standort nach der gescheiterten Bewerbung und wie soll die Gartenstadt Lichterfelde trotz fehlender Fördergelder zu einem Smart- City-Standort werden? Antwort zu 13: In der Gartenstadt Lichterfelde Süd ist die energetische und bauliche Gesamtsanierung von klassischen Bestandswohnanlagen aus den 1930er und 1960er Jahren vorgesehen. Die Integration der sogenannten „Smart City“ Elemente – Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, CO2-freie Mobilität und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – sollen in konkreten, bereits grundfinanzierten und quartiersbezogenen Sanierungsvorhaben wie die Gartenstadt weiterentwickelt und marktreif umgesetzt werden sowie eine stadtweite Skalierung der entwickelten Lösungen eingeleitet werden. Die eZeit Ingenieure GmbH erhielt von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung eine Zuwendung i. H. v. 40.000 EUR, um Teilansätze aus der gescheiterten Bewerbung zu SCC 1-2015 dennoch in die Umsetzung zu bringen. Die Gartenstadt Lichterfelde Süd wurde mit Hilfe der Förderung Gegenstand einer weiteren Bewerbung für ein BMBF 1 Förderprogramm im Rahmen von Kopernikus-Projekten für die Energiewende im Themenfeld der Neuen Netzstrukturen. Damit das Quartier perspektivisch zur Stromnetzstabilisierung eingesetzt werden kann, wird darüber hinaus vor Ort seitens der eZeit Ingenieure GmbH ein Hybridnetz aus Strom zur Energielieferung Power-to-Heat und aus Gas zur Energielieferung- und -speicherung – Power-to- Gas geplant. Berlin, den 07. April 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016) 1 Bundesministerium für Bildung und Forschung