Drucksache 17 / 18 265 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016) und Antwort Demonstrationen von Bärgida in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Demonstrationen/ Versammlungen/ Kundgebungen von Bärgida oder Demonstrationen, die in Verbindung mit der Gruppierung standen gab es in Berlin seit Gründung der Gruppierung? (Bitte nach Datum, Ort, Anmelder, Anzahl der Teilnehmer*innen, Eil- /Spontanversammlungen und Versammlungsthema aufschlüsseln ) Zu 1.: Bei den „Berliner Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (BÄRGIDA) eingetragener Verein in Gründung (e.V. i.G.) handelt es sich um eine regelmäßig montags in Berlin durchgeführte Versammlung. Als Anmelder fungierte im Namen der BÄRGIDA e.V. i.G. grundsätzlich der Vereinsvorsitzende der „Patrioten“ e.V. i.G. Der Anmelder bezeichnet die Demonstrationen als sogenannte „Abendspaziergänge“. Die Versammlungen finden in Anlehnung an die wöchentlich in Dresden durchgeführten Versammlungen der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ statt. Im Zentrum der Versammlungen steht das Eintreten gegen eine empfundene „Islamisierung des Abendlandes“ sowie eine Änderung des Asylrechts. Kritik wird u.a. gegenüber Medien, ihrer Berichterstattung („Lügenpresse“-Vorwürfe) sowie der aktuellen Bundesregierung und etablierten „Alt-Parteien“ geäußert. Seit 5. Januar 2015 fanden bis 28. März 2016 insgesamt 65 Versammlungen mit dem Thema „Abendspaziergang “ mit insgesamt knapp 9.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Versammlungen von Gruppierungen, die in Verbindung mit BÄRGIDA stehen, werden statistisch nicht erfasst. Genaue Angaben sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen : Datum Bezirke Maximale Teilnehmerzahl Kundgebung Aufzug 1. 05.01.2015 Mitte 500 nein ja 2. 12.01.2015 Mitte 480 nein ja 3. 19.01.2015 Mitte 350 nein ja 4. 26.01.2015 Mitte 575 nein ja 5. 02.02.2015 Mitte 230 nein ja 6. 09.02.2015 Mitte 300 nein ja 7. 16.02.2015 Mitte 170 nein ja 8. 23.02.2015 Mitte 200 nein ja 9. 02.03.2015 Mitte 100 nein ja 10. 09.03.2015 Mitte 100 nein ja 11. 16.03.2015 Mitte 130 nein ja 12. 23.03.2015 Mitte 120 nein ja 13. 30.03.2015 Mitte 200 nein ja 14. 06.04.2015 Mitte 120 nein ja 15. 13.04.2015 Mitte 90 nein ja Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 2 Datum Bezirke Maximale Teilnehmerzahl Kundgebung Aufzug 16. 20.04.2015 Mitte 120 nein ja 17. 27.04.2015 Mitte 100 nein ja 18. 04.05.2015 Mitte 160 nein ja 19. 11.05.2015 Mitte 105 nein ja 20. 18.05.2015 Mitte 150 nein ja 21. 25.05.2015 Mitte 100 nein ja 22. 01.06.2015 Mitte 100 nein ja 23. 08.06.2015 Mitte 110 nein ja 24. 15.06.2015 Mitte 120 nein ja 25. 22.06.2015 Mitte 120 nein ja 26. 29.06.2015 Mitte 125 nein ja 27. 06.07.2015 Mitte 130 ja nein 28. 13.07.2015 Mitte 120 nein ja 29. 20.07.2015 Mitte 100 nein ja 30. 27.07.2015 Mitte 100 ja nein 31. 03.08.2015 Mitte 160 nein ja 32. 10.08.2015 Mitte 70 ja nein 33. 17.08.2015 Mitte 150 ja nein 34. 24.08.2015 Mitte 125 nein ja 35. 31.08.2015 Mitte 120 ja nein 36. 07.09.2015 Mitte 108 nein ja 37. 14.09.2015 Mitte 90 ja ja 38. 21.09.2015 Mitte 120 ja ja 39. 28.09.2015 Mitte 135 ja ja 40. 05.10.2015 Mitte 140 ja ja 41. 12.10.2015 Mitte / Charlottenburg 90 ja ja 42. 19.10.2015 Mitte 100 ja ja 43. 26.10.2015 Mitte / Charlottenburg 160 ja ja 44. 02.11.2015 Mitte 100 ja nein 45. 09.11.2015 Mitte 140 ja ja 46. 16.11.2015 Mitte 120 nein ja 47. 23.11.2015 Mitte 120 nein ja 48. 30.11.2015 Mitte 85 nein ja 49. 07.12.2015 Mitte 130 ja ja 50. 14.12.2015 Mitte 120 ja ja 51. 21.12.2015 Mitte 100 ja nein 52. 28.12.2015 Mitte 70 ja nein 53. 04.01.2016 Mitte 100 nein ja 54. 11.01.2016 Mitte 120 nein ja 55. 18.01.2016 Mitte 100 nein ja 56. 25.01.2016 Mitte / Charlottenburg 100 ja ja 57. 01.02.2016 Mitte 90 nein ja 58. 08.02.2016 Mitte 130 nein ja Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 3 Datum Bezirke Maximale Teilnehmerzahl Kundgebung Aufzug 59. 15.02.2016 Mitte 70 ja ja 60. 22.02.2016 Mitte 75 ja ja 61. 29.02.2016 Mitte 85 ja ja 62. 07.03.2016 Mitte 120 ja ja 63. 14.03.2016 Mitte 90 ja ja 64. 21.03.2016 Mitte 70 nein ja 65. 28.03.2016 Mitte 70 ja ja 2. Welche Straftaten wurden in Zusammenhang mit den unter 1. aufgeführten Demonstrationen/ Versammlungen / Kundgebungen registriert? (Bitte aufschlüsseln nach Versammlung, Phänomenbereich, Delikt und Tathergang , Stand der Ermittlung) Zu 2.: Um das Straftatenaufkommen im Gesamtkontext darzustellen, werden sowohl die Straftaten im Zusammenhang mit BÄRGIDA-Versammlungen als auch die der diesbezüglichen Gegenversammlungen aufgeführt. Grundlage für die Beantwortung der Frage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen . Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren . Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum endgültigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen . Die „Politisch motivierte Kriminalität“ wird in die drei Phänomenbereiche „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ (PMK - rechts), „Politisch motivierte Kriminalität - links“ (PMK - links) und „Politisch motivierte Ausländerkriminalität “ (PMAK) unterteilt. Kann eine Tat trotz Vorliegen einer politischen Motivation keinem dieser drei Phänomenbereiche eindeutig zugeordnet werden, wird sie im Phänomenbereich „Sonstige/Nicht zuzuordnen “ gezählt. Dem Phänomenbereich „PMK – rechts“ werden Fälle zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer rechten Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen , wenn Bezüge zum völkischen Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Dem Phänomenbereich „PMK – links“ werden Fälle zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung der Täterin bzw. des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer linken Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Der „Politisch motivierten Ausländerkriminalität“ werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Erkenntnisse über den Täter Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die durch eine nichtdeutsche Herkunft geprägte Einstellung des Täters entscheidend für die Tatbegehung war. Insbesondere wenn sie darauf gerichtet sind, Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland oder aus dem Ausland Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Derartige Straftaten können auch durch Deutsche begangen werden. Das auf der Definition „Politisch motivierte Kriminalität “ aufbauende System von Begrifflichkeiten ermöglicht , das Fallaufkommen in diesem Bereich realistisch und umfassend abzubilden. Dabei können auch Einzelphänomene in ihrer Gesamtheit erfasst werden, die nur zum Teil den einzelnen Phänomenbereichen zugeordnet werden können. Dadurch ergeben sich Chancen einer differenzierten Betrachtung „Politisch motivierter Kriminalität “. Insbesondere in Bereichen, wo individueller Bürgerprotest sich unmittelbar neben phänomenbezogenem Handeln strafrechtlich relevant äußert, verlangen die auf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 4 repressive sowie präventive Maßnahmen und Konzepte ausgerichteten Aufgabenstellungen von Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Politik aktuelle, treffende und trennscharfe Lagebilder, für deren Erstellung eine qualifizierende und abgestufte Bewertung erforderlich ist. In Bezug auf Proteste für bzw. gegen die Errichtung von Unterkünften für geflüchtete Menschen und Asylbegehrende oder den wöchentlichen sogenannten „Abendspaziergängen “ der BÄRGIDA-Bewegung und den damit einhergehenden Gegendemonstrationen kommt dieser differenzierten Betrachtung eine große Bedeutung zu. So wurden Fälle im Rahmen von BÄRGIDA-Aufzügen bzw. damit einhergehenden Gegendemonstrationen registriert, deren Motivation nicht in erster Linie aus einer rechtsoder linksgerichteten Orientierung resultierte. In jedem einzelnen Fall wurde im Rahmen der Ermittlungen anhand der Umstände der Tat und/oder der Motivation bzw. Vita des Täters geprüft, ob und welchem Phänomenbereich die Tat zugeordnet werden musste. Anhand der Blockade des ersten BÄRGIDA-Aufzuges soll dies noch näher erläutert werden: Am 5. Januar 2015 versammelten sich im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA-Versammlung anlässlich damit einhergehender Gegendemonstrationen, z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus" mehrere tausend Personen , um gegen BÄRGIDA zu demonstrieren. In der Spitze bis zu 300 Gegendemonstranten begaben sich auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Vermummungen und Widerstandshandlungen gegen die polizeilichen Maßnahmen. Dieser Sachverhalt findet sich sowohl im Phänomenbereich „PMK – links“ als auch im Bereich „Sonstige /Nicht zuzuordnen“. Die Teilnehmer der Blockade setzten sich aus Personen der linken Szene und des bürgerlichen Spektrums zusammen. Zu den einzelnen bekannt gemachten Tatverdächtigen erfolgte anhand der Vorerkenntnisse zur Person und anhand der einzelnen Umstände der Tat ein Zuordnung entweder als „PMK – links“ oder als „Sonstige/Nicht zuzuordnen“. Aufgrund der verkürzten Sachverhaltsdarstellung lassen sich zu einzelnen Sachverhalten die unterschiedlichen Bewertungen nicht immer eindeutig nachvollziehen. Die anonymisierte Darstellung ist jedoch notwendig, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen und keine Rückschlüsse auf handelnde Personen zuzulassen . Zur Beantwortung der Frage wurden die Fälle des „Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) zugrunde gelegt, bei denen in der Sachverhaltsdarstellung das Stichwort „BÄRGI- DA“ aufgeführt wurde und die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen, somit auch der Gegenversammlungen , stattfanden. BÄRGIDA als Organisation wird in der entsprechenden Datenbank nicht erfasst. Fälle des KPMD-PMK im Zusammenhang mit BÄRGIDA und Gegenversammlungen in 2015 1 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 1 PMK - links § 113 StGB 05.01.2015 17:04:00 Die männliche Person war Teilnehmer der BÄRGIDA-Gegendemo "No BÄRGIDA! Gegen Rassismus und völkische Propaganda". Während der polizeilichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Durchführung des BÄRGIDA-Aufzuges widersetzte sie sich den polizeilichen Maßnahmen. Abgabe an die Staatsanwaltschaft (StA) 2 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 05.01.2015 18:35:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung wurde eine unbekannte Person vermummt festgestellt. Da sich die Gegendemonstrationen sowohl aus Personen des bürgerlichen Spektrums als auch der linken Szene zusammensetzten , war eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. Abgabe an StA 1 Nachfolgend werden die Straftatbestände zur besseren Übersichtlichkeit mit ihrer deliktischen Bezeichnung verknüpft. § 86 a Strafgesetzbuch (StGB) (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 90b StGB (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 125 a StGB (Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), § 185 StGB (Beleidigung), § 223 StGB (Körperverletzung), § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung), § 240 StGB (Nötigung), § 249 StGB (Raub), § 26 und 27 Versammlungsgesetz (VersG) VersG (Versammlungstypische Straftaten), § 33 Kunsturhebergesetz (KUG) (Strafvorschrift Recht am eigenen Bild), § 1 Sprengstoffgesetz (SprenG) (Strafbarer Umgang) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 5 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 3 PMK - links § 113 StGB 05.01.2015 18:35:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Widerständen gegen die polizeilichen Maßnahmen. Abgabe an StA 4 PMK - links § 27 VersG 05.01.2015 18:42:00 Im Verlauf des BÄRGIDA-Aufzuges kam es zu mehreren Gegenveranstaltungen. Dabei blockierten Gegendemonstrantinnen und -demonstranten die Kreuzung, indem sie sich auf die Fahrbahn setzten. Durch unbekannte Täterinnen / Täter wurde eine sog. "Feuerwerks-Batterie" abgebrannt . Abgabe an StA 5 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 240 StGB 05.01.2015 19:54:00 Im Rahmen der Versammlung von BÄRGIDA und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus ", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und -demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Die Täterinnen / Täter gehörten überwiegend dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 6 PMK - links § 240 StGB 05.01.2015 19:54:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Abgabe an StA 7 PMK - links § 113 StGB 05.01.2015 19:54:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Widerständen gegen die polizeilichen Maßnahmen. Abgabe an StA 8 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 223 StGB 05.01.2015 19:54:00 Die männliche Person war Teilnehmer der Gegendemonstration zur BÄRGIDA-Versammlung und schlug einen Polizeibeamten, um eine Festnahme zu verhindern. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 9 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 05.01.2015 19:54:00 Die weibliche Person hielt sich vermummt unter den Gegendemonstranten zur BÄRGIDA- Versammlung auf. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 10 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 113 StGB 05.01.2015 19:54:00 Die männliche Person war Gegendemonstrant zur BÄRGIDA-Versammlung und versuchte, sich seiner Festnahme zu entziehen, um die Blockade des BÄRGIDA-Aufzuges fortzusetzen. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 11 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 223 StGB 05.01.2015 19:55:00 Die männliche Person war Gegendemonstrant zur BÄRGIDA-Versammlung und versuchte, sich ihrer Festnahme zu entziehen, um die Blockade des BÄRGIDA-Aufzuges fortzusetzen. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 6 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 12 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 05.01.2015 19:58:00 Eine unbekannte Person hielt sich vermummt in der Menge der Gegendemonstranten zum BÄRGIDA-Aufzug auf. Die Personen im direkten Umfeld waren überwiegend dem bürgerlichen Spektrum zuzuordnen. Abgabe an StA 13 PMK - links § 223 StGB 05.01.2015 19:59:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Ausschreitungen. Abgabe an StA 14 PMK - links § 226 StGB 05.01.2015 20:00:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Ausschreitungen. Abgabe an StA 15 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 05.01.2015 20:01:00 Eine unbekannte Person hielt sich vermummt in der Menge der Gegendemonstranten zum BÄRGIDA-Aufzug auf. Die Personen im direkten Umfeld waren überwiegend dem bürgerlichen Spektrum zuzuordnen. Abgabe an StA 16 PMK - links § 185 StGB 05.01.2015 20:23:00 Im Rahmen eines BÄRGIDA-Aufzuges sowie mehrerer Gegendemonstrationen wurde durch eine unbekannt gebliebene Person aus der Gegendemonstration heraus der ausgestreckte Mittelfinger in Richtung eingesetzter Polizeidienstkräfte gezeigt. Abgabe an StA 17 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 05.01.2015 20:37:00 Die männliche Person hielt sich vermummt unter den Gegendemonstranten zur BÄRGIDA- Versammlung auf. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 18 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 05.01.2015 20:39:00 Die unbekannte Person war Teilnehmer der BÄRGIDA-Demonstration. Sie hielt sich mit angelegter Vermummung in der Teilnehmermenge auf. Der Aufzug setzte sich sowohl aus Personen des bürgerlichen Spektrums als auch der rechten Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung in diesem Fall nicht möglich war. Abgabe an StA 19 PMK - links § 113 StGB 05.01.2015 20:45:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Widerständen gegen die polizeilichen Maßnahmen. Abgabe an StA 20 PMK - links § 125 StGB 05.01.2015 20:50:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Ausschreitungen. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 7 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 21 PMK - links § 125 StGB 05.01.2015 21:00:00 Im Rahmen der angemeldeten BÄRGIDA- Versammlung und damit einhergehender Gegendemonstrationen , z.B. "Neujahresspaziergang gegen Rassismus", begaben sich in der Spitze bis zu 300 Gegendemonstrantinnen und - demonstranten auf eine Kreuzung und blockierten diese. Dabei kam es zu Vermummungen. Abgabe an StA 22 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 12.01.2015 17:59:00 Die männliche Person führte im BÄRGIDA- Aufzug Tierabwehrspray mit. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 23 PMK - links § 185 StGB 12.01.2015 18:18:00 Der Geschädigte wollte als Teilnehmer zum BÄRGIDA-Aufzug und erkundigte sich bei zwei Polizeibeamten nach dem Antreteplatz. Dies hörten zwei Personen der Gegendemonstration, die auf dem Gehweg standen. Eine dieser Personen bezeichnete den Geschädigten daraufhin als "Scheiß Nazi". Abgabe an StA 24 PMK – rechts § 27 VersG 12.01.2015 20:18:00 Anlässlich der BÄRGIDA-Kundgebung rief eine männliche Person Parolen in Richtung der Gegendemonstration . Dabei vermummte sie sich. Abgabe an StA 25 PMK - links § 27 VersG 19.01.2015 19:34:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fand u. a. die Gegendemonstration "Gemeinsam gegen Rassismus und soziale Abgrenzung" statt. In dieser wurde die weibliche Person vermummt festgestellt. Abgabe an StA 26 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 19.01.2015 19:36:00 An einem Absperrgitter versammelten sich mehrere hundert Gegendemonstrantinnen und - demonstranten zum BÄRGIDA-Aufzug. Darunter befand sich eine unbekannte männliche Person, welche sich vermummt hatte. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA 27 PMK - links § 185 StGB 19.01.2015 19:44:00 Während des BÄRGIDA-Aufzuges versammelten sich mehrere hundert Gegendemonstrantinnen und -demonstranten und äußerten lautstark ihren Unmut über die Demonstration. Ein unbekannt gebliebener Täter vermummte sich mehrfach und zeigte seinen ausgestreckten Mittelfinger in Richtung der Polizeibeamten. Abgabe an StA 28 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 19.01.2015 19:55:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fand u. a. die Gegendemonstration "Gemeinsam gegen Rassismus und soziale Abgrenzung" statt. In dieser wurde die männliche Person vermummt festgestellt und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 29 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 19.01.2015 19:57:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fand u. a. die Gegendemonstration "Gemeinsam gegen Rassismus und soziale Abgrenzung" statt. In dieser wurde eine unbekannt gebliebene männliche Person vermummt festgestellt. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 8 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 30 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 19.01.2015 19:58:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fand u. a. die Gegendemonstration "Gemeinsam gegen Rassismus und soziale Abgrenzung" statt. In dieser wurde eine unbekannt gebliebene männliche Person vermummt festgestellt. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA 31 PMK - rechts § 130 StGB 19.01.2015 20:20:00 Während des BÄRGIDA-Aufzuges leugnete die männliche Person den Holocaust. Abgabe an StA 32 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 26.01.2015 18:26:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fanden zahlreiche Gegendemonstrationen statt. Eine unbekannt gebliebene weibliche Person wurde als Teilnehmer einer Gegendemonstration vermummt festgestellt. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA 33 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 26.01.2015 19:18:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fanden zahlreiche Gegendemonstrationen statt. Eine unbekannt gebliebene männliche Person wurde als Teilnehmer einer Gegendemonstration vermummt festgestellt. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA 34 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 26.01.2015 19:19:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fanden zahlreiche Gegendemonstrationen statt. Eine unbekannt gebliebene weibliche Person wurde als Teilnehmerin einer Gegendemonstration vermummt festgestellt. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA 35 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 26.01.2015 19:21:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fanden zahlreiche Gegendemonstrationen statt. Eine unbekannt gebliebene männliche Person wurde als Teilnehmer einer Gegendemonstration vermummt festgestellt. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA 36 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 26.01.2015 19:50:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fanden zahlreiche Gegendemonstrationen statt. Die männliche Person wurde als Teilnehmer einer Gegendemonstration vermummt festgestellt und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 37 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 26.01.2015 19:50:00 Die männliche Person war Teilnehmer einer BÄRGIDA Versammlung. Sie hatte sich vermummt und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 38 PMK - rechts § 125 StGB 26.01.2015 20:00:00 Die männliche Person befand sich in einer Personengruppe der BÄRGIDA-Demonstranten. Diese versuchte, mit Schlägen und Tritten die Polizeikette zu durchbrechen, um zu den Gegendemonstrantinnen und -demonstranten zu gelangen. Als ein Beamter die Person zurückschob, holte diese zum Schlag aus, traf aber nicht. Bei ihrer Festnahme leistete er Widerstand. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 9 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 39 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 26.01.2015 20:03:00 Die männliche Person hielt sich vermummt in der Gegendemonstration zur BÄRGIDA- Versammlung auf und gehört zum bürgerlichen Spektrum. Abgabe an StA 40 PMK - rechts § 27 VersG 02.02.2015 18:01:00 Im Rahmen von Vorkontrollen zum BÄRGIDA- Aufzug wurde die männliche Person kontrolliert. Dabei wurden mitgeführte Quarzsandhandschuhe festgestellt. Abgabe an StA 41 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 02.02.2015 18:13:00 Im Rahmen von Vorkontrollen zum BÄRGIDA- Aufzug wurde die männliche Person kontrolliert. Dabei wurde Schutzbekleidung festgestellt. Die Person gehört zum bürgerlichen Spektrum. Abgabe an StA 42 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 02.02.2015 20:01:00 Die weibliche Person hielt sich vermummt in der Gegendemonstration zur BÄRGIDA- Versammlung auf und gehört zum bürgerlichen Spektrum. Abgabe an StA 43 PMK - links § 242 StGB 09.02.2015 18:03:00 Im Rahmen eines BÄRGIDA-Aufzuges sowie mehrerer Gegenversammlungen versuchte die männliche Person als Teilnehmer der Gegendemonstrationen einer Teilnehmerin des BÄRGI- DA-Aufzuges eine mitgeführte Deutschland- Fahne zu entreißen. Dabei zog sie immer wieder am Fahnenstiel, so dass dieser zerbrach. Abgabe an StA 44 PMK - rechts § 86a StGB 09.02.2015 18:33:00 Die männliche Person wollte am BÄRGIDA- Aufzug teilnehmen. Während sie die Absperrung passierte, zeigte sie in Richtung der Gegendemonstranten den Hitlergruß. Des Weiteren beleidigte sie mehrere Polizeidienstkräfte und drohte an, sowohl diese als auch „die Gegendemonstranten plattmachen" zu wollen. Abgabe an StA 45 PMK - rechts § 27 VersG 02.03.2015 19:35:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges versammelte sich eine 15-köpfige Personengruppe, um ein Foto zu machen. Dabei legte die männliche Person eine Vermummung an. Die Gruppe ist der Hooligans gegen Salafismus (HoGeSa)/Bund deutscher Hools (BDH) zuzurechnen. Abgabe an StA 46 PMK - links § 185 StGB 02.03.2015 19:45:00 Im Rahmen eines BÄRGIDA-Aufzuges sowie mehrerer Gegenversammlungen hielt sich die männliche Person vermummt in der Menge der Gegendemonstrantinnen und -demonstranten auf. Dabei zeigte sie den ausgestreckten Mittelfinger in Richtung eingesetzter Polizeidienstkräfte. Abgabe an StA 47 PMK - rechts § 166 StGB 09.03.2015 18:00:00 In einer Rede auf einer BÄRGIDA-Versammlung äußerte sich die männliche Person islamfeindlich. Abgabe an StA 48 PMK - rechts § 86a StGB 09.03.2015 19:00:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges zeigten unbekannte Personen den „Hitlergruß“. Abgabe an StA 49 PMK - rechts § 27 VersG 09.03.2015 19:17:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges versammelte sich eine 15-köpfige Personengruppe, um ein Foto zu machen. Dabei legte die männliche Person eine Vermummung an. Die Gruppe ist der HoGeSa/BDH zuzurechnen. Abgabe an StA 50 PMK - rechts § 27 VersG 09.03.2015 19:17:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges versammelte sich eine 15-köpfige Personengruppe, um ein Foto zu machen. Dabei legte die männliche Person eine Vermummung an. Die Gruppe ist der HoGeSa/BDH zuzurechnen. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 10 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 51 PMK - rechts § 27 VersG 09.03.2015 20:29:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges versammelte sich eine 15-köpfige Personengruppe, um ein Foto zu machen. Dabei legte die männliche Person eine Vermummung an. Die Gruppe ist der HoGeSa/BDH zuzurechnen. Abgabe an StA 52 PMK - rechts § 130 StGB 16.03.2015 20:12:00 Im Rahmen eines BÄRGIDA-Aufzuges liefen die Personen, Anhänger der HoGeSa/BDH an der Spitze, skandierten Sprechchöre und sangen das sog. "U-Bahn-Lied". Abgabe an StA 53 PMK - rechts § 27 VersG 30.03.2015 19:30:00 Während der BÄRGIDA-Versammlung wurde eine unbekannte Person vermummt festgestellt. Abgabe an StA 54 PMK - links § 185 StGB 06.04.2015 18:29:00 Am Tattag fand eine Versammlung "Gegen BÄRGIDA und Pegida" statt. Die männliche Person trug eine Mütze mit der Aufschrift "FCK CPS" (Fuck Cops). Abgabe an StA 55 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 224 StGB 27.04.2015 19:55:00 Im Rahmen eines BÄRGIDA-Aufzuges wurde durch Polizeidienstkräfte festgestellt, wie zwei Eier auf dem Boden aufschlugen. Die Herkunft blieb unbekannt es entstand kein Schaden. Abgabe an StA 56 PMK - rechts § 185 StGB 27.04.2015 20:10:00 Während des BÄRGIDA-Aufzuges kam es seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Unmutsäußerungen gegen einzelne Fotografinnen und Fotografen, die den Aufzug begleiteten. Der Geschädigte wurde von einer unbekannten Person ausländerfeindlich beleidigt. Abgabe an StA 57 PMK - rechts § 86a StGB 09.05.2015 17:09:00 Während einer BÄRGIDA-Demonstration wurde die männliche Person dabei beobachtet, wie er mehrfach den "Kühnengruß" zeigte. Abgabe an StA 58 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 26 VersG 11.05.2015 21:10:00 Im Rahmen einer bereits beendeten BÄRGIDA- Gegenkundgebung wurde festgestellt, dass die weibliche Person versuchte, das Zusammentreffen der Personen zu koordinieren, um auf den noch laufenden BÄRGIDA-Aufzug einzuwirken. Eine erneute Anmeldung für diese Versammlung lag nicht vor. Die Personen gehörten dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 59 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 185 StGB 18.05.2015 19:20:00 Der Geschädigte war Teilnehmer des BÄRGIDA- Aufzuges und wurde am Antreteplatz von zwei Teilnehmern der Gegenveranstaltung beleidigt. Die Personen gehörten dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 60 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 185 StGB 25.05.2015 20:24:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges beleidigte die männliche Person eingesetzte Polizeidienstkräfte . Abgabe an StA 61 PMK - rechts § 185 StGB 25.05.2015 22:00:00 Durch Polizeidienstkräfte wurde eine Personengruppe der HoGeSa/BDH vomEndplatz des BÄRGIDA-Aufzuges zurück zum Hauptbahnhof begleitet. Die männliche Person beleidigte mehrere Polizeidienstkräfte. Abgabe an StA 62 PMK - rechts § 185 StGB 25.05.2015 22:03:00 Durch Polizeidienstkräfte wurde eine Personengruppe der HOGESA vom Endplatz des BÄRGI- DA-Aufzuges zurück zum Hauptbahnhof begleitet . Vor dem Bahnhofsgebäude zeigte die männliche Person in Richtung von Polizeidienstkräften den ausgestreckten Mittelfinger. Abgabe an StA 63 PMK - rechts § 86a StGB 29.05.2015 19:53:00 Die weibliche Person zeigte während des BÄRGIDA-Aufzuges den "Deutschen Gruß". Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 11 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 64 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 08.06.2015 19:35:00 Die weibliche Person war Teilnehmerin des BÄRGIDA-Aufzuges und hatte sich vermummt und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 65 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 224 StGB 08.06.2015 20:30:00 Während der BÄRGIDA-Demonstration warf die männliche Person mehrere Eier aus dem Fenster ihrer Wohnung auf die Versammlungsteilnehmerinnen und –teilnehmer. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 66 PMK - rechts § 26 VersG 08.06.2015 22:05:00 Es konnte eine mehrköpfige Personengruppe ehemaliger BÄRGIDA-Demonstrantinnen und Demonstranten dabei beobachtet werden, wie diese gemeinsam islamfeindliche Parolen skandierten . Des Weiteren wurden Aufkleber (ohne strafbaren Inhalt) an einem Fahrstuhl sowie an mehreren Litfasssäulen und Parkbänken angebracht . Abgabe an StA 67 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 224 StGB 15.06.2015 Während des BÄRGIDA-Aufzuges wurde der Geschädigte mit einem Stein beworfen. Abgabe an StA 68 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 113 StGB 15.06.2015 19:53:00 Die weibliche Person versuchte mit anderen Gegendemonstranten , den BÄRGIDA-Aufzug zu stören. Als sie durch eine Polizeikette weggedrängt wurde, widersetzte sie sich der Maßnahme. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 69 PMK - links § 27 VersG 15.06.2015 19:58:00 Die männliche Person war Teilnehmer einer Gegenversammlung zur BÄRGIDA-Demo und hatte sich vermummt. Abgabe an StA 70 PMK - rechts § 27 VersG 15.06.2015 20:09:00 Die männliche Person legte bei dem BÄRGIDA- Aufzug mehrfach schnittfeste Handschuhe an. Abgabe an StA 71 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 125 StGB 15.06.2015 20:15:00 Gegendemonstrantinnen und -demonstranten versuchten, den BÄRGIDA-Aufzug durch eine Sitzblockade zum Anhalten zu veranlassen. Die Menge setzte sich aus Personen des bürgerlichen Spektrums und der linken Szene zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war. Abgabe an StA 72 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 223 StGB 15.06.2015 20:23:00 Als sich Polizeidienstkräfte den Gegendemonstrantinnen und -demonstranten einer BÄRGIDA- Versammlung näherten, um diese zur Verhinderung einer Sitzblockade abzudrängen, wurde ein Beamter durch die männliche Person attackiert, welche dem bürgerlichen Spektrum angehört. Abgabe an StA 73 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 113 StGB 15.06.2015 20:25:00 Die männliche Person versuchte mit anderen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten, den BÄRGIDA-Aufzug zu stören. Als sie durch eine Polizeikette weggedrängt wurde, widersetzte sie sich der Maßnahme. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 74 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 223 StGB 15.06.2015 20:27:00 Die Beschuldigte schlug einen Polizeibeamten, um eine Festnahme zu verhindern. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Irrtümliche Doppelerfassung 75 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 113 StGB 15.06.2015 20:58:00 Die männliche Person versuchte mit anderen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten, den BÄRGIDA-Aufzug zu stören. Bei ihrer Festnahme leistete esie Widerstand und beleidigte einen Polizeibeamten. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 12 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 76 PMK - rechts § 86a StGB 22.06.2015 18:50:00 Im Rahmen einer BÄRGIDA-Demonstration zeigte die männliche Person gegenüber Gegendemonstrantinnen und -demonstranten den „Hitlergruß “. Abgabe an StA 77 PMK - links § 125 StGB 22.06.2015 20:49:00 Gegendemonstrantinnen und -demonstranten versuchten immer wieder, auf die Wegstrecke der BÄRGIDA-Demonstration zu gelangen. Des Weiteren kam es zu Störungen durch Sprechchöre und das Abspielen lauter Musik. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten wurden durch Tritte und Schläge attackiert, als diese eine Freiheitsentziehung durchführen wollten. Abgabe an StA 78 PMK - links § 223 StGB 22.06.2015 20:50:00 Die männliche Person war Teilnehmer der Gegendemonstrationen zu BÄRGIDA. Nach Beendigung der Demonstrationen hielt sie eine Musikanlage mit sehr lauter Musik in Richtung der BÄRGIDA-Teilnehmer hoch. Sie wurde mehrfach aufgefordert, die Musik auszumachen. Dieser Aufforderung kam sie nicht nach. Bei ihrer Festnahme leistete sie Widerstand. Abgabe an StA 79 PMK - rechts § 86a StGB 06.07.2015 20:48:00 Die männliche Person war Teilnehmer der BÄRGIDA-Kundgebung und zeigte den „Deutschen Gruß“. Abgabe an StA 80 PMK - links § 185 StGB 13.07.2015 20:02:00 Im Rahmen eines BÄRGIDA-Aufzuges wurde die Geschädigte als Teilnehmerin vom Beschuldigten beleidigt. Abgabe an StA 81 PMK - links § 33 KUG 20.07.2015 19:10:00 Der Geschädigte wird seit einiger Zeit von der männlichen Person bei BÄRGIDA- Veranstaltungen gefilmt. Diese veröffentlichte die Aufnahmen ohne Zustimmung des Geschädigten im Internet. Abgabe an StA 82 PMK - links § 111 StGB 20.07.2015 19:25:00 Während der Gegendemonstration zu einem BÄRGIDA-Aufzug forderte eine weibliche Person über den Lautsprecherwagen zu Straftaten auf. Abgabe an StA 83 PMK - links § 27 VersG 20.07.2015 19:45:00 Vier unbekannte vermummte Personen wurden bei dem Aufzug "No BÄRGIDA -No Pegida - No Racism" beobachtet, wie sie einen Müllcontainer anzündeten. Abgabe an StA 84 PMK - links § 223 StGB 20.07.2015 21:15:00 Die männliche Person befand sich in der Gegenveranstaltung "No BÄRGIDA, No Pegida, No Racism" und versuchte, die BÄRGIDA- Demonstration verbal zu stören. Sie wurde durch Polizeidienstkräfte abgedrängt, diskutierte zunächst mit einem Beamten und schlug diesem dann ins Gesicht. Abgabe an StA 85 PMK - rechts § 86a StGB 20.07.2015 21:30:00 Die männliche Person skandierte bei einer BÄRGIDA-Demo islamfeindliche Äußerungen. Dabei zeigte sie den „Deutschen Gruß“. Abgabe an StA 86 PMK - rechts § 86a StGB 03.08.2015 20:18:00 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BÄRGIDA-Aufzuges wurden durch die Polizei und Gegendemonstrantinnen und -demonstranten nach der Beendigung zum nächsten Aufzug "Widerstand Deutschland" begleitet. Die männliche Person zeigte in Richtung der Gegendemonstranten den "Deutschen Gruß". Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 13 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 87 PMK - links § 113 StGB 03.08.2015 21:11:00 Während einer BÄRGIDA-Demonstration fanden Absperrmaßnahmen statt. Der männlichen Person gelang es, auf den BÄRGIDA-Aufzug zuzulaufen und auf ihn einzuwirken. Daher wurde sie von den Einsatzkräften abgedrängt, wobei sie Widerstand leistete. Abgabe an StA 88 PMK - rechts § 185 StGB 11.08.2015 19:26:00 Bei einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit der Betreuung / Absicherung der Gegenveranstaltungen zu einer BÄRGIDA-Versammlung zeigte die männliche Person in der S-Bahn einem auf dem Bahnsteig befindlichen Polizeibeamten den ausgestreckten Mittelfinger. Abgabe an StA 89 PMK - rechts § 86a StGB 17.08.2015 19:20:00 Die männliche Person zeigte während eines BÄRGIDA-Aufzuges den „Deutschen Gruß“. Abgabe an StA 90 PMK - rechts § 86a StGB 17.08.2015 20:41:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges fand auch eine Demonstration "Widerstand in Deutschland" statt. Als der Aufzug in die Seydlitzstr. einbog, zeigte eine männliche Person am Fenster den "Deutschen Gruß". Dies konnte durch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wahrgenommen werden. Sie unterstützten dies durch lautes Jubeln und Klatschen. Abgabe an StA 91 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 224 StGB 17.08.2015 20:52:00 Im Rahmen des Aufzuges "Widerstand in Deutschland (BÄRGIDA 2.0)" wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fortlaufend durch Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten begleitet, die durch Sprechchöre ihren Unmut kundtaten. Als der Aufzug den Tatort passierte, warf eine unbekannte Person aus einem Mehrfamilienhaus eine Flasche auf die Teilnehmer. Abgabe an AA 92 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 223 StGB 17.08.2015 22:00:00 Während der BÄRGIDA-Demonstration wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Eiern beworfen. Abgabe an StA 93 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 24.08.2015 18:53:00 Die männliche Person vermummte sich bei einer BÄRGIDA-Kundgebung und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 94 PMK - rechts § 86a StGB 24.08.2015 19:47:00 Die weibliche Person zeigte während einer BÄRGIDA-Demonstration den "Deutschen Gruß". Abgabe an StA 95 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 24.08.2015 19:55:00 Im Rahmen eines Aufzuges "#NoBÄRGI- DA#NoPegida#NoRacism in Moabit und überall" vermummte sich die männliche Person und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 96 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 24.08.2015 19:55:00 Im Rahmen eines Aufzuges "#NoBÄRGI- DA#NoPegida#NoRacism in Moabit und überall" vermummte sich die männliche Person und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 97 PMK - links § 224 StGB 24.08.2015 20:15:00 Anlässlich des BÄRGIDA-Aufzuges versammelten sich 15 - 20 Personen, augenscheinlich der linken Szene zugehörig, und blockierten die Wegstrecke des BÄRGIDA-Aufzuges. Die männliche Person war Teilnehmer dieser Personengruppe. Als eine Festnahme erfolgte, stach sie mit einer Fahnenstange wiederholt in Richtung der Polizeidienstkräfte . Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 14 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 98 PMK - links § 224 StGB 24.08.2015 20:16:00 Anlässlich des BÄRGIDA-Aufzuges versammelten sich 15 - 20 Personen, augenscheinlich der linken Szene zugehörig, und blockierten die Wegstrecke des BÄRGIDA-Aufzuges. Die weibliche Person war Teilnehmerin dieser Personengruppe. Als eine Festnahme erfolgte, ergriff sie die Fahnenstange des Festgenommenen und stach wiederholt in Richtung des Polizeibeamten. Abgabe an StA 99 PMK - rechts § 185 StGB 24.08.2015 20:24:00 Die männliche Person beleidigte während eines BÄRGIDA-Aufzuges eine Passantin rassistisch. Abgabe an StA 100 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 24.08.2015 20:27:00 Bei der Gegenveranstaltung zur BÄRGIDA- Versammlung vermummte sich die weibliche Person und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 101 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 24.08.2015 20:50:00 Bei einer BÄRGIDA-Demonstration vermummte sich ein Demonstrant. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 102 PMK - rechts § 223 StGB 24.08.2015 21:40:00 Die männliche Person war Teilnehmer des BÄRGIDA-Aufzuges und widersetzte sich den polizeilichen Maßnahmen. Abgabe an StA 103 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 224 StGB 24.08.2015 21:58:00 Unbekannte Personen bewarfen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BÄRGIDA-Kundgebung mit einer Flasche. Abgabe an AA 104 PMK - links § 125a StGB 24.08.2015 22:00:00 Anlässlich einer BÄRGIDA-Kundgebung und zweier Gegenkund-gebungen kam es durch unbekannte Personen zu verbalen Provokationen, Unmutsäußerungen und Pfiffen. Dabei wurden vereinzelt Gegenstände in Richtung der BÄRGI- DA-Kundgebung geworfen. Abgabe an StA 105 PMK - rechts § 185 StGB 31.08.2015 18:40:00 Die männliche Person war auf dem Weg zur BÄRGIDA-Kundgebung und trug dabei deutlich sichtbar auf den Hals tätowiert "ACAB". Die Polizeidienstkräfte fühlten sich beleidigt. Abgabe an StA 106 PMK - rechts § 224 StGB 31.08.2015 20:25:00 Im Nachgang der BÄRGIDA-Kundgebung wurde eine Kundgebung zum Thema "Flüchtlingspolitik der Ungarischen Regierung" durchgeführt, an der auch Personen der HoGeSa teilnahmen. Dabei kam es zu Angriffen auf Polizeidienstkräfte. Abgabe an StA 107 PMK - rechts § 223 StGB 31.08.2015 20:30:00 Im Rahmen der BÄRGIDA-Kundgebung kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einigen Teilnehmerinnen, Teilnehmern und der Polizei. Abgabe an StA 108 PMK - rechts § 223 StGB 31.08.2015 20:30:00 Die männliche Person, Mitglied der HoGeSa- Bewegung, versuchte nach Abschluss der BÄRGIDA-Kundgebung, einen Polizeibeamten zu treten. Abgabe an StA 109 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 31.08.2015 21:00:00 Im Anschluss an den BÄRGIDA-Aufzug und den Gegenveranstaltungen kam es im Hauptbahnhof zu einem Aufeinandertreffen von ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aller Demonstrationen und damit einhergehend zu Auseinandersetzungen . Abgabe an StA 110 PMK - links § 224 StGB 31.08.2015 21:28:00 Bei einer BÄRGIDA-Demonstration eingesetzte Polizeidienstkräfte wurden von einem Gegendemonstranten mehrfach mit einer Taschenlampe geblendet. Bei seiner anschließenden Festnahme attackierte er diese. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 15 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 111 PMK - rechts § 185 StGB 31.08.2015 21:41:00 Im Rahmen einer BÄRGIDA-Veranstaltung beleidigte die weibliche Person einen Polizeibeamten . Abgabe an StA 112 PMK - rechts § 86a StGB 07.09.2015 18:51:00 Die männliche Person wurde im BÄRGIDA Aufzug beobachtet, wie sie den "Deutschen Gruß" zeigte. Abgabe an StA 113 PMK - links § 27 VersG 07.09.2015 19:36:00 Die weibliche Person befand sich als Teilnehmerin in der Versammlung "Gegen BÄRGI- DA/Pegida- Gemeinsam gegen Rassismus und Ausgrenzung". Dabei vermummte sie sich. Abgabe an StA 114 PMK - links § 224 StGB 07.09.2015 20:12:00 Bei Gegendemonstrationen zum BÄRGIDA- Aufzug kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die männliche Person versuchte mehrmals , Festnahmen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verhindern. Abgabe an StA 115 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 223 StGB 07.09.2015 20:13:00 Die männliche Person trat während einer BÄRGIDA-Demonstration einen Polizeibeamten. Bei der Festnahme kam es zu Widerstandshandlungen . Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 116 PMK - links § 113 StGB 07.09.2015 20:18:00 Unbekannte Personen versuchten, während einer BÄRGIDA-Demonstration auf die Wegstrecke zu gelangen und Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu attackieren. Abgabe an StA 117 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 21 VersG 07.09.2015 20:26:00 Eine unbekannte Person warf während eines BÄRGIDA-Aufzuges und Gegendemonstrationen einen Böller. Aus welchem Demonstrationszug geworfen wurde, ist unklar. Abgabe an StA 118 PMK - links § 27 VersG 07.09.2015 20:39:00 Eine unbekannte weibliche Person nahm vermummt an einer Gegendemonstration zur BÄRGIDA-Kundgebung teil. Abgabe an StA 119 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 224 StGB 07.09.2015 21:14:00 Die männliche Person warf aus der Gegenveranstaltung einen Feuerwerkskörper in die Menge der BÄRGIDA-Versammlung. Dabei wurden zwei Teilnehmer leicht verletzt. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 120 PMK - links § 113 StGB 07.09.2015 21:29:00 Unbekannte Täter durchbrachen bei einem BÄRGIDA-Aufzug die Absperrgitter und schubsten und drückten dabei die Polizeidienstkräfte beiseite. Die Personen gehörten zu einer Gegenversammlung . Abgabe an StA 121 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 14.09.2015 19:33:00 Beim Aufzug "Gemeinsam gegen Rassismus und Ausgrenzung" als Gegenveranstaltung zur BÄRGIDA-Demonstration wurde die männliche Person vermummt festgestellt und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 122 PMK - links § 27 VersG 14.09.2015 20:30:00 Nach Beendigung einer BÄRGIDA-Kundgebung begleiteten Polizeidienstkräfte einen Folgeaufzug. Neben dem Aufzug sammelten sich ca. 100 Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten. Die männliche Person legte eine Vermummung an. Abgabe an StA 123 PMK - links § 27 VersG 14.09.2015 20:46:00 Die weibliche Person nahm vermummt an einer Gegendemonstration zur BÄRGIDA-Kundgebung teil. Abgabe an StA 124 PMK - rechts § 27 VersG 21.09.2015 18:30:00 Im Rahmen der Vorkontrolle zur BÄRGIDA- Kundgebung wurden bei der männlichen Person verbotene Gegenstände festgestellt. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 16 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 125 PMK - rechts § 90b StGB 21.09.2015 20:40:00 Bei einer BÄRGIDA-Demonstration wurde über den Lautsprecherwagen ein Lied mit rechtem Inhalt abgespielt. Abgabe an StA 126 PMK - rechts § 27 VersG 21.09.2015 21:29:00 Bei einer Zwischenkundgebung des BÄRGIDA- Aufzuges wurde eine weibliche Person festgestellt , die sich vermummt hatte. Abgabe an StA 127 PMK - links § 27 VersG 21.09.2015 21:34:00 Die Beschuldigte befand sich vermummt in einer Gegendemonstration zum BÄRGIDA Aufzug. In Bearbeitung 128 PMK - links § 27 VersG 21.09.2015 21:34:00 Die Beschuldigte befand sich in einer mehrköpfigen Personengruppe von Veranstaltungsgegnerinnen und -gegnern beim BÄRGIDA-Aufzug. Sie attackierte die Teilnehmer des Aufzuges verbal und vermummte sich. In Bearbeitung 129 PMK - rechts § 86a StGB 28.09.2015 18:15:00 Die männliche Person hielt sich im weiteren Umfeld des Antreteplatzes der BÄRGIDA- Veranstaltung auf und zeigte vorbeilaufenden Passantinnen und Passanten gegenüber den "Hitlergruß ". Dabei rief sie rechtsgerichtete Äußerungen . Abgabe an StA 130 PMK - rechts § 185 StGB 28.09.2015 19:00:00 Die männliche Person fungierte als Redner und Versammlungsleiter der BÄRGIDA- Veranstaltung. Während seines Beitrages äußerte sie sich abfällig über die Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten. Einer der dort Anwesenden fühlte sich beleidigt. Abgabe an StA 131 PMK - rechts § 86a StGB 28.09.2015 20:04:00 Die männliche Person war Teilnehmer der BÄRGIDA-Versammlung und entbot während des Aufzuges in Richtung der Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten den „Kühnengruß “. Abgabe an StA 132 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 05.10.2015 20:35:00 Im Rahmen der BÄRGIDA-Veranstaltungen wurde eine unbekannt gebliebene männliche Person vermummt festgestellt. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. In Bearbeitung 133 PMK - links § 249 StGB 12.10.2015 20:33:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges versuchte der Beschuldigte als Gegendemonstrant, das Fronttransparent zu rauben. In Bearbeitung 134 PMK - links § 223 StGB 12.10.2015 20:33:00 Im Rahmen des BÄRGIDA-Aufzuges widersetzte sich der Beschuldigte als Gegendemonstrant den polizeilichen Maßnahmen. In Bearbeitung 135 PMK - links § 27 VersG 12.10.2015 21:26:00 Der Beschuldigte befand sich vermummt in einer Gegenveranstaltung zum BÄRGIDA-Aufzug. In Bearbeitung 136 PMK - links § 185 StGB 12.10.2015 21:35:00 Eine unbekannte Person kegelte einen halben Schweinekopf in die Richtung des Geschädigten. Dieser wurde getroffen. Der Geschädigte war Teilnehmer des BÄRGIDA-Aufzuges. Abgabe an StA 137 PMK - links § 224 StGB 19.10.2015 21:09:00 Eine unbekannte Person warf während einer BÄRGIDA-Versammlung eine Flasche in die Veranstaltung und entfernte sich danach. Abgabe an StA 138 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 19.10.2015 21:10:00 Die männliche Person legte während einer BÄRGIDA-Versammlung eine Schutzbewaffnung an. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 139 PMK - rechts § 111 StGB 19.10.2015 21:17:00 Während einer BÄRGIDA-Versammlung wurden mehrmals die Ausrufe "Hängt die MERKEL ans Brandenburger Tor!" skandiert. Die männliche Person wurde beim Wiederholen des Ausrufs beobachtet. Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 17 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 140 PMK - rechts § 86a StGB 19.10.2015 21:18:00 Die männliche Person war Teilnehmer einer BÄRGIDA-Versammlung und befand sich direkt hinter dem Fronttransparent als sie den „Deutschen Gruß“ zeigte. Abgabe an StA 141 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 185 StGB 19.10.2015 21:39:00 Die männliche Person, die sich in der Abstromphase einer gegen BÄRGIDA gerichteten Versammlung befand, trat auf einen Polizeibeamten zu und zeigte den erhobenen Mittelfinger. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 142 PMK - rechts § 90b StGB 26.10.2015 18:59:00 Die männliche Person äußerte sich während einer BÄRGIDA-Kundgebung abwertend über den derzeitigen Justizminister. Abgabe an StA 143 PMK - rechts § 224 StGB 26.10.2015 19:15:00 Die männliche Person näherte sich mit ihrem Fahrrad der Vorkontrolle zur BÄRGIDA- Demonstration und äußerte gegenüber den anwesenden Polizeidienstkräften, dass sie ein "Pegida- Nazi" sei und zu der BÄRGIDA-Demonstration möchte. Dabei schob sie ihr mitgeführtes Fahrrad mehrmals gegen die Beine der Polizeidienstkräfte, um sie wegzudrängen. Nachdem sie einen weiteren Beamten beleidigte, wurde ihr die Teilnahme an der Demonstration verwehrt. Die männliche Person widersetzte sich den polizeilichen Maßnahmen im erheblichen Maße und wurde festgenommen . Abgabe an StA 144 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 185 StGB 26.10.2015 19:20:00 Die weibliche Person beleidigte anlässlich der BÄRGIDA-Demonstration eingesetzte Polizeidienstkräfte . Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 145 PMK - links § 185 StGB 26.10.2015 19:25:00 Die männliche Person war Teilnehmer der Gegendemonstration zum BÄRGIDA-Aufzug und beleidigte Polizeidienstkräfte. Abgabe an AA 146 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 09.11.2015 20:18:00 Die männliche Person war Teilnehmer bei der BÄRGIDA-Demonstration und führte Pfefferspray und pyrotechnische Gegenstände mit und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 147 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 27 VersG 09.11.2015 20:22:00 Die weibliche Person war Teilnehmerin bei der BÄRGIDA-Demonstration, trug eine Vermummung und gehört dem bürgerlichen Spektrum an. Abgabe an StA 148 PMK - links § 113 StGB 09.11.2015 20:24:00 Anlässlich des BÄRGIDA-Aufzuges wurden Raumschutzmaßnahmen durchgeführt, um ein Aufeinandertreffen mit Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten zu verhindern. Der Beschuldigte wurde mehrfach aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen, dem kam er jedoch nicht nach und widersetzte sich. In Bearbeitung 149 PMK - links § 27 VersG 09.11.2015 21:26:00 Die Beschuldigte trug als Gegendemonstrantin zum BÄRGIDA-Aufzug eine Vermummung. In Bearbeitung 150 PMK - links § 223 StGB 09.11.2015 21:30:00 Im Verlauf des BÄRGIDA-Aufzuges versuchte eine Gruppe von ca. 40 Personen, den Aufzug zu stören, indem sie immer wieder versuchten, zu diesem vorzudringen. Die Beschuldigte schlug einen Polizeibeamten. In Bearbeitung 151 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 113 StGB 09.11.2015 21:34:00 Während des BÄRGIDA-Aufzuges versuchten Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten immer wieder, störend auf den Aufzug einzuwirken . Die Beschuldigte versuchte mehrfach, die Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. In Bearbeitung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 18 Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 152 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 187 StGB 16.11.2015 20:40:00 Der Geschädigte gab als Teilnehmer der BÄRGIDA-Versammlung an, dass der Beschuldigte auf ihn und andere Versammlungsteilnehmer mit dem Finger gezeigt und "Da stehen die, die Flüchtlingsheime anzünden!" gesagt hätte. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. In Bearbeitung 153 PMK - rechts § 40 SprengG 16.11.2015 21:39:00 Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen anlässlich des BÄRGIDA-Aufzuges wurde die männliche Person durchsucht. Sie führte einen Böller mit sich. Abgabe an StA 154 PMK - rechts § 130 StGB 07.12.2015 20:00:00 Die männliche Person hielt auf einer BÄRGIDA- Versammlung eine volksverhetzende öffentliche Rede. Abgabe an StA 155 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 113 StGB 07.12.2015 20:22:00 Der Beschuldigte befand sich in einer größeren Personengruppe, die auf die BÄRGIDA- Demonstration zulief und diese am Weiterlaufen hinderte. Dabei kam es zu Widerstandshandlungen . Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. In Bearbeitung 156 PMK - links § 27 VersG 14.12.2015 20:19:00 Anlässlich der BÄRGIDA-Demonstration hat sich eine Gruppe von ca. 20 Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten gebildet, in der sich die weibliche Person vermummt aufhielt. Abgabe an StA 157 PMK - links § 26 VersG 14.12.2015 20:19:00 Anlässlich der BÄRGIDA-Demonstration bildete sich eine nicht angemeldete Versammlung von ca. 20 Personen, die lautstark gegen den BÄRGIDA- Aufzug skandierte. In Bearbeitung 158 Sonstige/Nicht zuzuordnen § 90b StGB 21.12.2015 19:06:00 Der Beschuldigte äußerte sich während einer BÄRGIDA-Veranstaltung abfällig über ein Mitglied der Bundesregierung. Die Person gehört dem bürgerlichen Spektrum an. In Bearbeitung 159 PMK - links § 185 StGB 21.12.2015 19:55:00 Die männliche Person beleidigte bei einer BÄRGIDA-Kundgebung eingesetzte Polizeidienstkräfte . Sie war Teilnehmer einer Gegendemonstration . Abgabe an StA Fälle des KPMD-PMK im Zusammenhang mit BÄRGIDA und Gegenversammlungen in 2016 Nr. Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 160 PMK - links § 185 StGB 25.01.2016 20:31:00 Während einer Gegendemo zum BÄRGIDA- Aufzug beleidigte der Beschuldigte eingesetzte Polizeidienstkräfte. In Bearbeitung 161 PMK - rechts § 224 StGB 11.01.2016 18:45:00 Die männliche Person war Teilnehmer der BÄRGIDA-Demonstration und warf eine Glasflasche in Richtung eines Gegendemonstranten. Abgabe an StA 162 PMK - rechts § 27 VersG 01.02.2016 20:12:00 Der Beschuldigte war Teilnehmer der BÄRGI- DA-Demonstration und vermummte sich. In Bearbeitung 163 PMK - rechts § 86a StGB 06.02.2016 14:15:00 Ein Teilnehmer der BÄRGIDA-Demonstration geriet mit einem Gegendemonstranten in eine verbale Auseinandersetzung und entbot dann den "Deutschen Gruß". In Bearbeitung 164 PMK - rechts § 86a StGB 06.02.2016 14:30:00 Während der BÄRGIDA-Demonstration hielt die männliche Person ein Plakat mit einem Portrait Hitlers und einer Hakenkreuzdarstellung hoch. Abgabe an StA 165 PMK - links § 185 StGB 15.02.2016 20:52:00 Die männliche Person trug während der Gegenveranstaltung zur BÄRGIDA-Versammlung ein T-Shirt mit dem Aufdruck „A.C.A.B.“ Abgabe an StA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 265 19 Nr. Phänomen Zähldelikt Tatzeit Sachverhalt Stand 166 Sonstige / Nicht zuzuordnen § 185 StGB 21.03.2016 18:50:00 Die Beschuldigte wurde im Vorfeld eines BÄRGIDA-Aufzuges festgestellt. Unter einer geöffneten Jacke trug sie einen Pullover mit dem Aufdruck "ACAB". An welchem der beiden Aufzüge sie teilnehmen wollte, ist zurzeit noch ungeklärt. In Bearbeitung 3. Welche anderen rechtspopulistischen/ rechtsextremen Gruppierungen, Organisationen oder Parteien (zum Beispiel Pro Deutschland, NPD, AfD, Identitäre Bewegung , Reichsbürgerbewegung) haben sich an Demonstrationen / Versammlungen/ Kundgebungen von Bärgida beteiligt? (Bitte nach Versammlung und Gruppierung auflisten) Zu 3.: Bei den BÄRGIDA-Demonstrationen nehmen Vertreterinnen und Vertreter der rechtsextremistischen Parteien/Organisationen National Demokratische Partei Deutschlands (NPD), German Defence League (GDL), Bürgerbewegung Pro Deutschland, Netzwerk Freie Kräfte , Europäische Aktion (EA), Identitären Bewegung (IB) sowie des rechtsextremistischen Hooligan-Netzwerkes, das unter den Bezeichnungen Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa)/Bund deutscher Hools (BDH)/Gemeinsam Stark Deutschland (GSD) öffentlich auftritt, teil. 4. Mit welchen anderen rechtspopulistischen rechtsextremen Gruppierungen, Organisationen oder Parteien ist die Gruppierung Bärgida vernetzt? (Bitte nach Gruppierung und Art der Vernetzung auflisten) Zu 4.: Durch BÄRGIDA wurde 2016 ein Treffen des „Dienstagsgesprächs“ beworben, auf dem der ehemalige NPD-Bundesvorsitzende Udo Pastörs referierte. Dieser Gesprächskreis wird von einem rechtsextremistischen Berliner Netzwerker organisiert. Bei mindestens einer der Versammlungen war auch der BÄRGIDA-Organisator anwesend. Ansonsten sind über die Teilnahme von Angehörigen der o.g. Parteien/Organisationen an BÄRGIDA- Demonstrationen hinaus keine weiteren Vernetzungen im Sinne der Anfrage bekannt. 5. Hat der Senat Kenntnisse über personelle Überschneidungen zwischen Teilnehmer*innen von Demonstrationen / Versammlungen/ Kundgebungen von Bärgida und der Polizei bekannten Personen außerhalb der Politischen Motivierten Kriminalität (zum Beispiel aus der Datenbank „Gewalttäter Sport“ oder aus der Rockerszene )? Wenn ja, welche? (Bitte nach Versammlung, Gruppierung , Anzahl der Teilnehmer*innen auflisten) Zu 5.: Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die Bezüge zur Rockerszene Berlin aufweisen, konnten bislang bei den BÄRGIDA-Versammlungen nicht festgestellt werden . Im Rahmen der BÄRGIDA-Versammlungen konnten Personen, die auch in der Datenbank „Gewalttäter Sport“ geführt werden, wie folgt festgestellt werden: BÄRGIDA vom Gruppierung Anzahl der Teilnehmer 09.03.2015 Gewalttäter Sport 1 08.06.2015 Gewalttäter Sport 1 16.03.2015 Gewalttäter Sport 1 31.08.2015 Gewalttäter Sport 1 Berlin, den 07 . April 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)