Drucksache 17 / 18 271 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 18. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2016) und Antwort Zugang zu Familien- und Schwangerenberatung für Flüchtlinge; Bedingungen für Schwangerschaft und Geburt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie gewährleistet der Senat, dass geflüchtete Frauen Zugang zu den Familien- und Schwangerenberatungsstellen bekommen? 2. Wie wird gewährleistet, dass sie kostenfrei Verhütungsmittel bekommen, und welche Angebote der Familienplanung und Empfängnisverhütung gibt es für Flüchtlinge ? 3. Welche mehrsprachigen Informationen zu Sexualität , Verhütung, Schwangerschaft, Partnerschaft und Familienberatung werden in Flüchtlingsheimen angeboten? Zu 1. bis 3.: Die Schwangerenberatungsstellen in Berlin , die zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft , sowie zu den Themen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung beraten, stehen für die Beratung von Flüchtlingen zur Verfügung. Die Betreiberinnen und Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte werden durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales über das Angebot der Schwangerenberatungsstellen informiert, um gezielt darauf aufmerksam machen zu können. Der Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) informiert im Rahmen individueller Beratungen über die Angebote der Schwangerenberatungsstellen und vermittelt bei Bedarf Termine. Zudem leisten einige der Beratungsstellen auch aufsuchende Arbeit in den Flüchtlingseinrichtungen um die Inanspruchnahmemöglichkeiten zu erhöhen. Schriftliches mehrsprachiges Informationsmaterial zur Aufklärung, Verhütung und Familienplanung kann kostenfrei über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bezogen werden. Darüber hinaus steht bei der BZgA ein Onlineangebot zur Verfügung, welches in 13 Sprachen zu den Themen Aufklärung , Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft und Familienplanung sowie zu den rechtlichen Hintergründen informiert. Dieses mehrsprachliche Angebot nutzen auch die Schwangerenberatungsstellen in ihrer Arbeit. Zusätzlich können die Beratungsstellen Dolmetschdienste für ihre Arbeit in Anspruch nehmen. Weiterhin fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bei dem Familienplanungszentrum BALANCE zwei Stellen aus dem Fraueninfrastrukturprogramm . Damit soll in Gemeinschaftseinrichtungen (dabei schwerpunktmäßig in Einrichtungen, die nur Frauen und Kindern offenstehen) ein niedrigschwelliger, kultursensibler Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und frauenärztlichen Leistungen ermöglicht werden. Die Ausgabe von kostenfreien Verhütungsmitteln befindet sich derzeit in einem Abstimmungsprozess. 4. Welche Bestimmungen und Vergütungsregelungen gibt es für die Inanspruchnahme von freiberuflichen Hebammen bei der Geburt sowie bei der Schwangeren- und Säuglingsberatung von geflüchteten Frauen? Zu 4.: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht vor, dass werdende Mütter und Wöchnerinnen Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung , Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel haben. Bezüglich der Leistungen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte wird im AsylbLG auf die geltenden Verträge nach dem SGB V verwiesen. Leistungsumfang und Vergütung der Hebammenhilfe entsprechen somit dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Umfang. 5. Wie wird gesichert, dass immer Sprachmittler/- innen zur Verfügung stehen und wer kommt für die Kosten dafür auf? Zu 5.: Sofern über den Sozialdienst des LAGeSo Termine für eine Beratung vereinbart werden, erfolgt bereits im Vorfeld die Klärung, ob die Beratungsstelle Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 271 2 über geeignete Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler verfügt. Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung durch den Gemeindedolmetscherdienst. Anfallende Kosten für Sprachmittlungsdienste werden vom LAGeSo getragen. Die Unterstützung der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden (MedVAsyl) durch den Sprachmittlerdienst ist Teil des Rahmenkonzeptes zur medizinischen Versorgung von Asylsuchenden im Land Berlin. Der Sprachmittelerdienst soll dauerhaft eingerichtet und über zusätzliche Mittel im Rahmen der Finanzierung der MedVAsyl nach dem AsylbLG sichergestellt werden. Es wird zurzeit geprüft, ob Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen und freie Träger des Landes Berlin wie Familien- und Schwangerenberatungen bei Sprachmittlungsbedarfen unterstützt werden können. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich in einem Abstimmungsprozess , der wegen einer Vielzahl betroffener Akteure im Gesundheitswesen, der komplexen Finanzierungsfragen sowie der zum Teil bestehenden Engpässe bei qualifizierten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern für die Durchführung der vielfältigen Bedarfe noch andauert . 6. Wie wird gesichert, dass Frauen mit Neugeborenen nicht in Notunterkünften untergebracht werden? Zu 6.: Entsprechende Informationen werden durch Wohnheimbetreiberinnen und Wohn-heimbetreiber und durch die Krankenhäuser und Gesundheitsämter an den Sozialdienst des LAGeSo übermittelt. Dieser vermittelt daraufhin in Zusammenarbeit mit der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) im LAGeSo angemessene Unterkunftsplätze . In aller Regel wird jedoch eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bereits spätestens im letzten Schwangerschaftsdrittel angestrebt. Seit dem 15. März 2016 steht im Bezirk Friedenau eine Gemeinschaftsunterkunft nur für Frauen und deren Kinder mit etwa 50 Plätzen zur Verfügung, die besonders auch für Frauen mit neugeborenen Kindern geeignet sind. Dies wird bei der Belegung berücksichtigt. Die Schaffung weiterer Unterkünfte, die nur Frauen zur Verfügung stehen , ist vorgesehen. 7. Wie wird gesichert, dass für Neugeborene die erforderlichen Papiere unverzüglich und ohne zusätzliche Hürden ausgestellt werden? 8. Wie wird gesichert, dass Sozialdienste, Standesämter , Arztpraxen, Krankenhäuser und Betreiber von Unterkünften einheitliche Anweisungen hinsichtlich der Registrierung und Gesundheitsversorgung von Neugeborenen bekommen? Zu 7. und 8.: Die Ausstellung von Geburtsbescheinigungen erfolgt in aller Regel durch die Krankenhäuser. Geburtsurkunden werden von den Standesämtern erstellt. Besondere Hürden sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Sofern die Frage nach „erforderlichen Papieren“ auf die Ausstellung von Personenstandsurkunden abzielt, so richtet sich diese nach den bundesrechtlichen Vorgaben des Personenstandsgesetzes (PStG) und der Personenstandsverordnung (PStV). Die Dauer bis zur Ausstellung einer Personenstandsurkunde kann dabei je nach Lage des Einzelfalles unterschiedlich sein. Der Vollständigkeit halber sei ergänzend noch darauf hingewiesen, dass die Standesbeamtinnen und Standesbeamten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 2 PStG als Urkundspersonen nicht an Weisungen gebunden, d. h. insoweit unabhängig sind. Die Gesundheitsversorgung von Neugeborenen wird grundsätzlich über das Regelsystem gewährleistet. Berlin, den 07. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)