Drucksache 17 / 18 275 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 18. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2016) und Antwort Czaja lässt hungern – Wann bekommen Geflüchtete endlich wieder Geld, um sich Essen zu kaufen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Leistungen wurden am LAGeSo in den Bereichen ZLA und ZAA seit Juni 2015 ausgegeben? Zu 1.: Im Zeitraum vom 01.06.2015 bis 31.01.2016 wurden Leistungen in Höhe von insgesamt 49.039.194,55 EUR durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erbracht. Im genannten Zeitraum sind insgesamt 69.530 Barauszahlungen an Anspruchsberechtigte getätigt worden. 2. Wie häufig wurden statt der Auszahlung des gesamten ausstehenden Bargeldbetrags nur Abschläge bezahlt? Wie hoch waren diese Abschläge? Zu 2.: Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 29.02.2016 sind in 6.009 Fällen statt des gesetzlich festgelegten Bargeldbetrages Abschläge gezahlt worden. Die Abschläge betrugen in der Regel 100 Euro pro Monat und Anspruchsberechtigtem /r. Soweit möglich wurden Abschläge auch für bis zu 3 Monate im Voraus gezahlt, wenn ein Leistungsanspruch in diesem Zeitraum als wahrscheinlich erachtet wurde. 3. Wie hoch sind die Rückstände der bisher nicht ausgezahlten Leistungen? Zu 3.: Die Abschlagszahlungen erfolgten größtenteils ab Januar 2016 und werden voraussichtlich bis Ende April 2016 beibehalten, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, die aufgelaufenen Rückstände abarbeiten und allen vorsprechenden Anspruchsberechtigten am selben Tag eine Geldleistung auszahlen zu können. Bei nächster Vorsprache des Anspruchsberechtigten werden bestehende Restansprüche aus Vormonaten dann zusätzlich zur regulären Leistung ausgezahlt. Eine genaue Rückstandssumme kann nicht beziffert werden, da dies wegen der individuell abweichenden Ansprüche die Durchrechnung aller Fälle voraussetzen würde. 4. Was ist der Grund für die nicht ausgezahlten Leistungen ? Zu 4.: Das LAGeSo war in den Monaten November 2015 bis Februar 2016 mit einem überdurchschnittlich hohen Krankenstand konfrontiert, so dass die Anliegen der Anspruchsberechtigten nicht mehr vollumfänglich bearbeitet werden konnten. Dadurch entstanden enorme Arbeitsrückstände, die derzeit abgearbeitet werden. In Anbetracht dieser Rückstandssituation und der hohen Anzahl an täglich vorsprechenden Anspruchsberechtigten wurden zunächst Abschläge gezahlt, um eine Grundausstattung mit Bargeld sicherzustellen. 5. Wie hoch war der Krankenstand der Mitarbeitenden im ZLA und ZAA von Januar bis März 2016? Wie hoch war er im Jahr 2015? Zu 5.: Der Krankenstand in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) und der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) liegt im Zeitraum von Januar bis März 2016 bei durchschnittlich 10,76 %. Im Jahr 2015 lag der Krankenstand bei durchschnittlich 11,38 %. 6. Ab welchem Monat werden Leistungen unkompliziert auf die Konten der Geflüchteten – falls vorhanden – überwiesen? Zu 6.: Sofern Leistungsberechtigte ein Girokonto besitzen und dies dem LAGeSo bekannt ist, werden Geldleistungen sofort auf das vorhandene Konto gezahlt, soweit der Leistungsberechtigte dies wünscht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 275 2 7. Wie viele Geflüchtete mit Anspruchsberechtigung verfügen mittlerweile über ein eigenes Konto und wie wird diese Möglichkeit bekannt gemacht? Zu 7.: Das LAGeSo hat zum Stichtag 31.01.2016 insgesamt 27.440 Leistungsberechtigte betreut. Eine genaue Anzahl von Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern ist nicht feststellbar. Geschätzt verfügen ca. 20 % der Leistungsberechtigten über ein dem LAGeSo bekanntes Girokonto . Das LAGeSo berät die Anspruchsberechtigten seit März 2016 bei persönlichen Vorspracheterminen über die Möglichkeiten einer Kontoeröffnung. 8. Wie viele Geflüchtete in wie vielen Unterkünften sind von diesen nicht ausgezahlten Leistungen betroffen? Zu 8.: Die Anzahl der von Abschlagzahlungen betroffenen Leistungsberechtigten und der Anzahl der Unterkünfte werden nicht statistisch erhoben, so dass hierzu keine Daten vorliegen. Eine nachträgliche Erhebung ist mangels personeller Kapazitäten nicht möglich. 9. Wie häufig müssen Geflüchtete durchschnittlich zum LAGeSo kommen, um ihre Leistungen ausgezahlt zu bekommen? Zu 9.: Sofern ein Anspruch auf Geldleistungen besteht , wird dieser Anspruch nach gesetzlicher Vorgabe für einen Monat im Voraus gezahlt. Der Anspruchsberechtigte hat somit in der Regel einmal im Monat vorzusprechen. Sofern ein Bankkonto besteht, wird die Geldleistung monatlich auf das Konto überwiesen. Anspruchsberechtigte müssen dann lediglich alle drei Monate vorsprechen, damit der Fortbestand des Leistungsanspruchs dem Grunde nach geprüft werden kann. 10. Welche Betreiber geben in wie vielen Unterkünften Essen kostenfrei an Geflüchtete aus, die Anspruch auf Leistungen des Landes Berlin haben, denen diese aber nicht ausgezahlt werden? 11. Nach welchem Verfahren erfolgt die Entschädigung der Betreiber? 
Geht die Zeit für die Essensausgabe von der Arbeitszeit der Mitarbeitenden der Betreiber ab? Gibt es dafür eine gesonderte Entschädigung? 15. Welche Möglichkeiten gibt es für die betroffenen Geflüchteten in den Unterkünften, in denen sich die Betreiber an diesem Modell nicht beteiligen? Zu 10., 11. und 15.: Mit den Betreiberinnen und Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften ist vereinbart worden, dass für dort wohnende Asylsuchende, deren Kostenübernahmen ausgelaufen sind, Vollverpflegung ausgegeben wird. Bis Ende Februar 2016 haben sich daran 27 Gemeinschaftsunterkünfte beteiligt, die von der der Arbeiterwohlfahrt , dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk, der Gesellschaft innovativer Errichtung Sozialer Wohnobjekte (GIERSO), dem Internationalen Bund und der Private Soziale Dienste Wohnheimbetriebs GmbH (PRISOD) betrieben werden. Verpflegungskosten werden im Regelfall mit einem Verpflegungssatz pro Person abgegolten. Die Essensausgabe wird ggf. durch die Einstellung von Wirtschaftsmitarbeiterinnen und Wirtschaftsmitarbeitern bzw. durch die Cateringfirma selbst durchgeführt. Für die vorübergehende Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften ist vereinbart worden, dass die zusätzlich entstandenen Kosten über Zeiträume von 14 Tagen separat mit dem LAGeSo abgerechnet werden. Im Rahmen der vorübergehenden Essensversorgung in Gemeinschaftsunterkünften ist eine Kooperation größerer und kleinerer Einrichtungen vereinbart worden, um möglichst viele Asylsuchende versorgen zu können. 12. In welchen Unterkünften müssen Räume für die Essensausgabe umgenutzt werden? Zu 12.: Die Räume für die Essenausgabe müssen in allen Unterkünften, in denen eine Vollverpflegung erfolgt, hergerichtet werden. Dabei müssen sämtliche öffentlichrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Essenausgabe in Unterkünften eingehalten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber stimmen sich grundsätzlich eigenständig und eigeninitiativ mit den zuständigen Behörden ab. 13. Kann der Senat ausschließen, dass bei der Essensausgabe auch Ehrenamtliche mit eingebunden werden und dadurch andere Angebote, wie zum Beispiel Sprachkurse, entfallen? Zu 13.: Im Rahmen der Qualitätssicherung werden Betreibergespräche geführt, damit die Qualitätsanforderungen bei Inbetriebnahme vollumfänglich eingehalten werden können. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass Ehrenamtliche bei der Essensausgabe mithelfen. 14. Wie lange wird dieser Zustand noch fortgesetzt werden? Zu 14.: Das LAGeSo arbeitet daran, Rückstände abzubauen und so schnell wie möglich zu den regulären Verfahrensweisen zurückzukehren. Angesichts bestehender Unwägbarkeiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der Zugangszahlen Asylsuchender wie auch in Bezug auf die personelle Situation - Entwicklung des Krankenstandes , Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - lässt sich keine verbindliche Aussage darüber machen, wie lange Behelfslösungen erforderlich sein Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 275 3 werden. Es besteht jedoch bei allen Beteiligten ein gesteigertes Interesse daran, diese nicht länger als unbedingt erforderlich aufrechtzuerhalten. Berlin, den 11. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2016)