Drucksache 17 / 18 276 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2016) und Antwort Kosten beim Umbau/ Umorganisation von Kreuzungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten veranschlagt der Senat für die Markierung von Abbiegestreifen oder Aufstellflächen für Radfahrer*innen an einer Kreuzung mit Lichtsignalanlage (4 Richtungen) ohne Eingriffe in den Fahrbahnbelag bzw. sonstige bauliche Maßnahmen? Antwort zu 1: Für die Markierung von Radverkehrsführungen an Lichtsignalanlagen sind grundsätzlich die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter zuständig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übernimmt lediglich die Finanzierung im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms (Haushaltstitel „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ und „Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“) nach erfolgter Kostenermittlung durch das zuständige Bezirksamt . Eine detaillierte Angabe von durchschnittlichen Gesamtkosten für die Markierung von Aufstellflächen und Abbiegestreifen für den Radverkehr an vierarmigen Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage ist nicht möglich, da die Kosten insbesondere mit der jeweiligen Größe der Knotenpunkte variieren. Die Kosten für die o.g. Markierungsarbeiten selbst überschreiten in der Regel einen Betrag von 5.000 € pro Knotenpunkt nicht. Neben den Markierungsarbeiten für die Radverkehrsanlagen müssen jedoch weitere kostenträchtige Arbeiten wie De- oder Ummarkierungen zum Beispiel von Fahrspurmarkierungen und Haltlinien einkalkuliert werden. Dazu werden zur Ermöglichung der Markierungsarbeiten für die Radverkehrsführung oftmals zusätzliche bauliche oder signaltechnische Maßnahmen am Knotenpunkt notwendig, die bei der Umgestaltung von Knotenpunkten im Vergleich mit den reinen Markierungsarbeiten im Regelfall einen erheblich größeren Kostenanteil ausmachen. Aus diesen Gründen können die realen Kosten für die Umgestaltung größerer Knotenpunkte durchaus auch im sechsstelligen Bereich liegen. Frage 2: Welchen durchschnittlichen Gesamtkosten veranschlagt der Senat für den Bau von Gehwegvorstreckungen ? Antwort zu 2: Für den Bau von Gehwegvorstreckungen sind grundsätzlich die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter zuständig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übernimmt lediglich die Finanzierung von Gehwegvorstreckungen im Rahmen des Programms „Querungshilfen für Fußgänger“ nach erfolgter Kostenermittlung durch das zuständige Bezirksamt. Danach variieren die Kosten für 2,50 m breite Gehwegvorstreckungen auf beiden Straßenseiten zwischen ca. 14.000 € und 25.000 € je nach vorhandener Höhensituation und des erforderlichen Bauaufwandes. Wird der Einbau von zusätzlichen Regenwassereinläufen erforderlich, so erhöhen sich die Kosten um ca. 5.000 € pro Regenwassereinlauf . Frage 3: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten sind entstanden bei dem fahrrad-gerechten Umbau von Kreuzungen mit dem Ziel, Gefahrenquellen zu reduzieren (z.B. Moritzplatz, Bornholmer Ecke Schönhauser Allee und weitere abgeschlossene Maßnahmen)? Antwort zu 3: Im Allgemeinen wird an einem Unfallschwerpunkt eine Kombination von verschiedenen Lösungsansätzen beraten, beschlossen und dann im Anschluss umgesetzt. Durchschnittliche Gesamtkosten für Maßnahmen, die u.a. eine erhöhte Verkehrssicherheit für den Radverkehr an Knotenpunkten zum Ziel haben, können nicht direkt beziffert werden, da die Kosten generell abhängig vom Einzelfall bzw. vom Umfang der abgestimmten Maßnahmen sind. Getrennte Kosten für Teilbereiche , die allein dem Radverkehr zu Gute kommen, können schon wegen der Mischnutzung vieler Flächen nicht ermittelt werden. Nachfolgend werden daher beispielhaft Gesamtkosten von Projekten genannt, die u.a. Verbesserungen für den Radverkehr beinhalten: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 276 2 • Knotenpunkt: Adlergestell / Richterstraße – Wassersportallee Maßnahmen: Optimierung der Radverkehrsführung Kosten: ca. 14.500 € • Knotenpunkt: Kaiserdamm / Messedamm / Königin-Elisabeth-Straße Maßnahmen: Verschwenkung des baulichen Radweges auf die Fahrbahn Kosten: ca. 68.000,00 € • Knotenpunkt: Karl-Liebknecht-Straße / Spandauer Straße Maßnahmen: Anlage eines Fahrradstreifens in Randlage, in Mittellage sowie umfangreiche weitere Maßnahmen Kosten: ca. 277.000 € • Knotenpunkt: Klosterstraße /Altonaer Straße Maßnahmen: Zusätzliche, gesicherte Radverkehrsführung Kosten: ca. 33.000 € • Knotenpunkt: Kottbusser Tor Maßnahmen: Baulich angelegte Radwege und umfangreiche weitere Maßnahmen Kosten: ca. 966.000 € • Knotenpunkt: Moritzplatz Maßnahmen: Markierung, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung Kosten: ca. 39.000,00 € • Knotenpunkt: Tempelhofer Damm / Hoeppnerstraße Maßnahmen: Neubau einer Lichtsignalanlage, signaltechnisch abgesicherte Querung des Tempelhofer Damms zum Tempelhofer Feld Kosten: ca. 430.000 € Eine Angabe der Kosten des Umbaus der Lichtsignalanlage Schönhauser Allee/ Wisbyer Straße/ Bornholmer Straße war wegen der komplizierten Mischfinanzierung dieses Vorhabens nicht möglich. Frage 4: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten veranschlagt der Senat für die Umprogrammierung von drei aufeinanderfolgenden Ampeln? Welche Kosten ergeben sich bei Umprogrammierung mit der Zielstellung einer grünen Welle für den Radverkehr, einer Fußgänger- Geschwindigkeit auf 0,8 m/s und der Einrichtung von ÖPNV-Vorrangschaltungen? Antwort zu 4: Um einen Durchschnittswert zu finden, wurde davon ausgegangen, dass 2 von den 3 Anlagen mit einer verkehrsabhängigen Steuerung ausgestattet sind und über jeweils 4 Signalzeitenpläne (Standard in Berlin) verfügen. Mit diesen Randbedingungen ergeben sich für 3 Lichtsignalanlagen Kosten in Höhe von ca. 51.000 €. Dies ist allerdings nur als grober Richtwert zu betrachten, da die individuelle Ausstattung der einzelnen Anlagen sich auch bei den Umbaukosten niederschlagen kann. Für die Umprogrammierung und bauliche Anpassung mit der Zielstellung ÖPNV-Beeinflussung, grüne Welle für Radverkehr und Fußgängergeschwindigkeit auf 0,8 m/s entstehen Kosten von ca. 40.000 € je Anlage. Frage 5: Was hat die Einrichtung der bestehenden Grünen Welle in der Belzig-Straße gekostet? Welche Kostenblöcke sind entstanden? Antwort zu 5: Für die Einrichtung der Grünen Welle in der Belziger Straße mussten 4 Lichtsignalanlagen angepasst werden. Dabei entstanden Kosten in Höhe von ca. 12.500 €. Berlin, den 06. April 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)