Drucksache 17 / 18 277 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 17. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2016) und Antwort Kosten und Bedarf von Fahrradabstellanlagen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten veranschlagt der Senat für je 100 Fahrradstellplätze innerhalb eines Fahrradparkhauses (in ähnlichen Umfang wie dem am Potsdamer Hauptbahnhof )? Antwort zu 1: Nach den Schätzungen des Senats kostet ein Fahrradabstellplatz in einem Fahrradparkhaus ca. 1.100 € (100 Fahrradabstellplätze somit 110.000 €). In diesen Schätzkosten ist die Errichtung des Parkhauses mit Bodenplatte, Dach sowie die Montage der Abstellsysteme , hier Doppelstockanlage enthalten. Das Fahrradparkhaus am Potsdamer Hauptbahnhof wurde in einem Kfz-Parkhaus eingerichtet. Eine Bodenplatte und Überdachung waren hier nicht als Neubau erforderlich. Frage 2: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten veranschlagt der Senat für doppelstöckige Fahrradständer wie dem am U+S-Bahnhof Pankow, inklusive Montage, für je 100 Fahrradstellplätze? Antwort zu 2: Für einen Fahrradabstellplatz in einer Doppelstockparkanlage inklusive Flächenbefestigung und Montage (ohne Überdachung) werden ca. 560 € (netto) geschätzt. (somit 56.000 € für 100 Doppelstockabstellplätze ). Frage 3: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten veranschlagt der Senat für Fahrradständer, die den Anforderungen der AV Stellplätze entsprechen, inklusive Montage ? Antwort zu 3: In der Berliner Bauordnung (Ausführungsvorschrift zu § 50 der Bauordnung für Berlin über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (AV Stellplätze)) ist seit Ende 2007 eine Verpflichtung der Bauherren zum Bau von Fahrradabstellplätzen im Zuge von Baugenehmigungen bei Neubauten und größeren Umbauten enthalten. Die jeweilige Anzahl richtet sich nach der Größe des Bauvorhabens. Falls diese Anlagen nicht errichtet werden (können), greift eine Stellplatzablöseverordnung für Fahrräder, die der Bauherr zu entrichten hat. Diese Gelder können dann wiederum für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum verwendet werden. Mit dieser Bauherrenverpflichtung werden seitens des Senats keine Kostenansätze für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Sinne der Anforderungen der AV Stellplätze berücksichtigt. Frage 4: Wie hoch waren die bisherigen Kosten für die „Kreuzberger Bügel“ jeweils für Beschaffung, Planung und Einbau je 100 Fahrradstellplätze? Antwort zu 4: Für die Planung, Beschaffung und den Einbau eines Kreuzberger Bügels werden in Berlin 250 € veranschlagt. Damit sind für 100 Abstellplätze ca. 12.500 € erforderlich. Frage 5: Stimmt es, dass beim Aufstellen von „Kreuzberger Bügeln“ oder doppelstöckigen Fahrrad-Abstellanlagen auf DB-Flächen rund um Bahnhöfe Nutzungsentgelte zu entrichten sind? Wenn ja, auf welcher Grundlage werden die Kosten ermittelt? Wie sind derzeit die Kosten pro Quadratmeter? Antwort zu 5: Nein, die genutzten DB 1 - Flächen werden mit einer Flächenvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der S-Bahn Berlin GmbH kostenneutral für Fahrradabstellanlagen zur Verfügung gestellt. 1 Deutsche Bahn Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 277 2 Frage 6: Sind für die Installation der Doppelstock- Fahrradständer am Bahnhof Pankow Flächen angemietet worden und wenn ja, welche Kosten entstehen dort pro Jahr? Sind ggf. anderweitige Kosten für den Senat entstanden , wenn ja, welche? Antwort zu 6: Die Doppelstockanlagen am S-Bahnhof Pankow befinden sich bis auf eine kleine Fläche unter der Eisenbahnbrücke auf Flächen der DB Netz AG. Auf der Grundlage einer Flächenvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der S-Bahn Berlin GmbH besteht ein kostenloses Nutzungsrecht. Für die Unterhaltung der Anlage ist die S-Bahn Berlin GmbH zuständig. Der Senat hat den Bau der Anlage mit 114.000 € gefördert. Weitere Kosten entstehen dem Senat nicht. Berlin, den 06. April 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)