Drucksache 17 / 18 278 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Andreas Baum (PIRATEN) vom 22. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2016) und Antwort Null Erfolg durch null Toleranz? – Ein Jahr „Null-Toleranz-Strategie“ von Henkel und Heilmann Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Strafanzeigen gegen wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG in Berlin (GAV) und der Verkündung der „Null- Toleranz-Strategie“ zum 1. April 2015 im Zusammenhang mit Drogenhandel im Görlitzer Park und Nahbereich erstattet? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Anzeigen, Anzahl der Personen, Monat, jeweiligem Tatbestand und der Art des Betäubungsmittels.) Zu 1.: Für die Betrachtungen zur Kriminalität „im und um den Görlitzer Park“ wird regelmäßig ein zwischen dem Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin festgelegtes Gebiet ausgewertet. Zur Auswertung des „Drogenhandels“ wurden die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)-Erfassungsschlüssel 732*, 7342* und 73482* herangezogen. Die unter Berücksichtigung dieser Parameter ermittelten Werte zu Vorgängen und Tatverdächtigen für die genannten Zeiträume sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Quelle: Datawarehouse (DWH) vom 24.03.2016 Bei den Daten zu den Tatverdächtigen wurde die sogenannte Echttatverdächtigen-Zählung berücksichtigt, das heißt jede Person wurde für den jeweiligen Zeitraum nur einmal gezählt, auch wenn sie zu mehr als einem Drogenhandel festgestellt wurde. Eine Einzelaufschlüsselung mit den Kriterien „Monat“ und „jeweiligen Tatbestand“ ist nicht möglich. 2. Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. April 2015 im Görlitzer Park und Nahbereich wegen Besitzes von Betäubungsmitteln welcher Art erstattet und welche Mengen des Besitzes lagen dabei jeweils zugrunde? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Anzeigen, Monat , Art des Betäubungsmittels und der jeweiligen Menge .) Zu 2.: In der PKS gibt es keinen Erfassungsschlüssel, der ausschließlich den Besitz von Betäubungsmitteln abbildet. Der § 29 des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) enthält vielfältige Begehungsformen des illegalen Umgangs mit Betäubungsmitteln. Unter der Schlüsselzahl 731800 werden die sogenannten „allgemeinen Verstöße“ gegen § 29 BtMG im Zusammenhang mit Cannabis und Zubereitungen abgebildet. Er umfasst jedoch erfahrungsgemäß vor allem Fälle des Erwerbs und Besitzes von Cannabisprodukten. Eine weitere häufige Begehungsform des § 29 BtMG, der Handel und Schmuggel, wird gesondert dem Schlüsselzahl 732800 zugeordnet. Der Schlüsselzahl 734818 enthält auch eine Begehungsform des Besitzes von Cannabisprodukten, nämlich den Besitz und auch die Abgabe in nicht geringen Mengen . Für die Beantwortung dieser Frage wurden somit die Fallzahlen zu 731800 und 734818 addiert. Darunter werden Verstöße im Zusammenhang mit allen Cannabisprodukten erfasst. Anzahl Strafanzeigen bzw. Personen im Zusammenhang mit Drogenhandel im Bereich Görlitzer Park nach Anlagezeitpunkt der Vorgänge 01.04.2015 - 23.03.2016 Vorgänge 495 Tatverdächtige 326 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 278 2 Anzahl Strafanzeigen "Besitz" von Cannabisprodukten im Bereich Görlitzer Park (nach Anlagezeitpunkt der Vorgänge) 01.04.2015 - 23.03.2016 Vorgänge 868 Quelle: DWH FI vom 24.03.2016 Eine Aufschlüsselung der Anzeigen nach Monaten ist nicht möglich. Sicherstellungs- bzw. Besitzmengen sind nur der Falldatei Rauschgift (FDR) zu entnehmen. Aufgrund der nicht taggleichen Erfassung in der FDR, diese erfolgt manuell nach Meldung aus der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung, sind die auf diesem Weg zu erlangenden Fallzahlen geringer als die aus der PKS erlangten Vorgangszahlen. Das in der Fragestellung genannte Gebiet „im und um den Görlitzer Park“ kann nicht analog in der FDR recherchiert werden, weil in diesem System keine Tatort- Recherche möglich ist. Zur Auswertung wurden daher alle Vorgänge herangezogen, die durch Direktion 5 Kriminalitätsbekämpfung 3 Brennpunkt (Dir 5 K 3 Brennpunkt ) seit dem 1. April 2015 bearbeitet und bereits an Landeskriminalamt (LKA) 43 gemeldet wurden. Bis zum 23.03.2016 wurden in der FDR 1.175 Besitzund Erwerbsfälle erfasst, bei denen Dir 5 K 3 Brennpunkt bearbeitende Dienststelle war. Nicht jeder dieser Fälle muss sich zwingend auf dem festgelegten Gebiet „in und um den Görlitzer Park“ ereignet haben. Die Aufschlüsselung nach den Besitzmengen von Cannabisprodukten 1 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Sicherstellungen von Cannabis in Sachbearbeitung der Dir 5 K 3 Brennpunkt nach Besitzmengen 01.04.2015-23.03.2016 sichergestellte Mengen Anzahl der Fälle bis 1 Gramm (g) 272 1,1 - 5,0 g 595 5,1 - 10,0 g 139 10,1 - 15,0 g 52 > 15,1 g 57 *Quelle: FDR, Stand: 24.03.2016 Bei 60 Besitz- und Erwerbsfällen kam es zu keiner Sicherstellung von Betäubungsmitteln. 1 an dieser Stelle wurde ausschließlich das vorrangig gehandelte Cannabis betrachtet, hierzu siehe Stoffmengenbetrachtung bei der Beantwortung der Frage 9. 3. Wie viele Freiheitsentziehungen wurden in diesem Zusammenhang seit dem 1. April 2015 vorgenommen und warum jeweils? Zu 3.: Seit Inkrafttreten der Neufassung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung (GAV) wurden im und um den Görlitzer Park 527 Freiheitsentziehungen durchgeführt (Stichtag: 23.03.2016). Davon erfolgten 216 im Zusammenhang mit der Einlieferung von BtM-Händlern für die Fachdienststelle Sonderermittlungen Brennpunkte mit dem Ziel der Vorführung beim Bereitschaftsgericht zur Erwirkung eines Haftbefehls. Das Gros der freiheitsentziehenden Maßnahmen begründet sich zweifelsohne auf Verstöße gegen das BtMG, wobei hier in geringem Umfang auch Freiheitsentziehungen enthalten sind, die auf Begleitkriminalität im und um den Görlitzer Park basieren. 4. Wie viele Haftbefehle wurden in diesem Zusammenhang seit dem 1. April 2015 im Görlitzer Park und Nahbereich erwirkt und jeweils vollzogen? Zu 4.: Zu den genannten Verfahren sind gegen 125 Beschuldigte Haftbefehle erfasst. Gegen fünf Beschuldigte konnten die Haftbefehle noch nicht vollstreckt werden, neun Beschuldigte wurden nach Festnahme sogleich vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. 5. Wie viele Verfahren wurden aufgrund welcher Norm der Strafprozessordnung in diesem Zusammenhang seit dem 1. April 2015 jeweils eingestellt und warum? Zu 5.: Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurden zu den eingangs genannten Verfahren seit dem 1. April 2015 Einstellungen wie folgt verfügt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 278 3 Einstellungsnorm Verfahrensanzahl Endgültige Einstellung - § 153 a I Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) 1 Endgültige Einstellung - § 153 a I Nr. 2 StPO 1 Vorläufige Einstellung - § 153 a I Nr. 2 StPO (Geldbetrag Landeskasse) 2 Vorläufige Einstellung - § 153 a I StPO (sonstige Auflage oder Weisung) 1 Endgültige Einstellung - § 45 I Jugendgerichtsgesetz (JGG), § 153 StPO 12 Endgültige Einstellung - § 45 II JGG 5 Einstellung - § 153 I StPO 33 Einstellung - § 153 b I StPO 93 Endgültige Einstellung - § 154 StPO 43 Vorläufige Einstellung - § 154 I StPO 46 Einstellung . - § 154 b I - 3 StPO 4 Einstellung - § 31 a I BtMG 234 Einstellung - § 20 StGB 1 Einstellung - § 170 II i.V.m. § 152 II StPO 1 Einstellung - § 170 II StPO 70 Einstellung - § 170 II StPO objektiv keine Straftat 11 Einstellung - § 170 II StPO Verfahrenshindernis 4 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 14 Verbindung mit anderer Sache 189 Tod 3 Vorläufige Einstellung - § 154 f StPO 172 6. Wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang rechtskräftig verurteilt? Zu 6.: Bezogen auf die genannten Verfahren sind, unabhängig von den zur Anwendung gelangten Tatbeständen , rechtskräftige Verurteilungen gegen insgesamt 178 Personen wie folgt verzeichnet: Entscheidungsart Anzahl der Personen Jugendarrest 6 Freiheitsstrafe ohne Bewährung 6 Jugendstrafe mit Bewährung 4 Verwarnung ohne Auflage, § 13 II 1 JGG 1 Erledigung - Erziehungsmaßr. (§ 9 JGG) 1 Strafvorbehalt (§ 59 Strafgesetzbuch, StGB) 2 Geldstrafe 130 Absehen von Strafe - § 29 V BtMG 2 Freiheitsstrafe mit Bewährung 22 Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 1 Auflage ohne Verwarnung, § 13 II 2 JGG 1 Verbüßung – Jugendarrest 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 278 4 7. Welche Strafen in welcher Höhe wurden für welche Tatbestände jeweils verhängt? Zu 7.: Die Staatsanwaltschaft Berlin führt keine Statistik , in der die der jeweils konkreten Verurteilung zugrundeliegenden Tatbestände den jeweils konkret rechtskräftig verhängten Strafen gegenübergestellt werden. Die Verhängung einer Freiheits- oder Jugendstrafe indiziert einen Schuldspruch wegen eines Tatbestands des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Für den eingangs genannten Zeitraum sind Strafen wie folgt erfasst: - Freiheitsstrafe unter 6 Monate: 1-mal, Bewährung - Freiheitsstrafe 6 bis 9 Monate: 8-mal, davon Bewährung 6-mal - Freiheitsstrafe 9 Monate bis 1 Jahr: 3-mal, davon Bewährung 3-mal - Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre: 13-mal, davon Bewährung 10-mal - Geldstrafen 5 bis 15 Tagessätze: 80-mal - Geldstrafe 16 bis 30 Tagessätze 25-mal - Geldstrafe 31 bis 90 Tagessätze 12-mal - Geldstrafe 91 bis 180 Tagessätze 2-mal - Tagessatzhöhe 1 bis 5 € 4-mal - Tagessatzhöhe 6 bis 10 € 28-mal - Tagessatzhöhe 11 bis 25 € 68-mal - Tagessatzhöhe 26 bis 50 € 18-mal - Tagessatzhöhe über 50 € 1-mal 8. Welche statistischen Erhebungen über die Herkunft der Verurteilten liegen dem Senat vor? Zu 8.: Die Herkunft der Verurteilten wird statistisch nicht erfasst. Die Auswertung der Verfahren zu den rechtskräftig verurteilten Personen ergibt folgendes Bild: Von den 43 zu einer Sanktion mit Freiheitsentzug Verurteilten hatten 35 Personen eine Staatsangehörigkeit aus Afrika, bei zwei der Verurteilten blieb die Staatsangehörigkeit ungeklärt. Je zwei der Verurteilten hatten die portugiesische bzw. deutsche Staatsangehörigkeit, je einer die israelische bzw. türkische. Insgesamt 130 Personen wurden zu Geldstrafen verurteilt , 58 dieser Personen sind deutsche Staatsangehörige, 29 sind Staatsangehörige aus anderen europäischen Staaten , 30 Personen haben eine afrikanische Staatsangehörigkeit . Im Übrigen wurden Geldstrafen vereinzelt gegen Personen aus Asien und Nord- bzw. Südamerika verhängt . 9. Welche Arten von Betäubungsmitteln in welcher Gesamtmenge wurden in diesem Zusammenhang seit dem 1. April 2015 jeweils sichergestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Betäubungsmittel und sichergestellter Menge.) Zu 9.: Eine Unterscheidung nach den vorliegenden Besitzmengen ist nicht möglich. Wie bereits zu Frage 2 aufgeführt, kann das zugrunde gelegte Gebiet „im und um den Görlitzer Park“ nicht in der FDR recherchiert werden, da in diesem System keine Tatort-Recherche möglich ist. Zur Auswertung wurden daher alle Vorgänge herangezogen, die durch Dir 5 K 3 Brennpunkt seit dem 1. April 2015 bearbeitet und bereits an LKA 43 gemeldet wurden. Sicherstellungen durch Dir 5 K 3 Brennpunkt 01.04.2015-23.03.2016 Sichergestellte Btm-Mengen* Rauschgiftart Gesamt Heroin in Kilogramm (kg) 0,025 Kokain in kg 0,088 Cannabisharz in kg 0,425 Marihuana in kg 52,82 Hanfpflanzen in Stück 12 Amphetamin in kg 0,418 Amphetaminderivat in Stück 435 psilocybinhaltige Pilze in kg 0,0005 Crystal in kg 0,013 *Quelle: FDR, Stand: 24.03.2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 278 5 10. Wie viele Einsatzkräftestunden hat die Polizei Berlin seit dem 1. April 2015 für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität im Görlitzer Park und Nahbereich geleistet? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und jeweiliger Stundenzahl .) Zu 10.: Im Görlitzer Park leistete die Polizei Berlin Einsatzkräftestunden (EKStd) in folgendem Umfang: Zeitraum 1. April 2015 bis 23. März 2016 EkStd April 2015 6197:00 Mai 2015 3480:00 Juni 2015 7566:00 Juli 2015 4775:00 August 2015 5445:30 September 2015 3285:30 Oktober 2015 3199:30 November 2015 3182:00 Dezember 2015 3122:10 Januar 2016 6731:30 Februar 2016 4550:49 März 2016 2868:30 gesamt 54403:29 11. Welche Kosten sind seit dem 1. April 2015 für die geleisteten Einsatzkräftestunden der Polizei Berlin insgesamt angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und jeweiligen Kosten .) 12. Welche Gesamtkosten sind entstanden, um die „Null-Toleranz-Strategie“ umzusetzen (für Polizeieinsatzstunden , Untersuchungshaft, Strafhaft, Gerichtsverfahren, Dolmetscher*innen usw.)? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe und Zusammensetzung der Gesamtkosten.) Zu 11. und 12.: Kosten für Polizeieinsätze, auch solche , die im Rahmen der Prioritätensetzung erfolgen, sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt. 13. Hat der Drogenhandel im Görlitzer Park und in den angrenzenden Wohnvierteln aufgrund der „Null- Toleranz-Strategie“ messbar abgenommen, und wenn ja, a) in welchem Ausmaß? b) worauf ist diese Entwicklung zurückzuführen? c) wie werden mögliche „Verdrängungseffekte“ in diesem Zusammenhang beurteilt? Zu 13.: Mit Einrichtung der Taskforce Görlitzer Park und den neuen Dienstbereichen in der Direktion 5 (Brennpunktstreife und Sonderermittlungen Brennpunkte ), der Intensivierung der Einsatzmaßnahmen und dem strategischen Ansatz der „Null-Toleranz-Strategie“ konnten immer häufiger Ermittlungserfolge im Rahmen der täterorientierten Bekämpfung des Drogenhandels mit Cannabis erzielt werden. Dies spiegelt sich zum einen in der hohen Anzahl erwirkter Haftbefehle und zum anderen in der erkennbar verunsicherten Drogenhändlerszene wider. Seit Bestehen der Fachdienststelle Dir 5 K 3 Brennpunkte wurden im Jahr 2015 insgesamt 102 Haftbefehle und in 2016 bislang 18 Haftbefehle gegen BtM-Händler im Rahmen von Einlieferungen erwirkt. Ebenso konnten durch den täterorientierten Ansatz in Sachbearbeitung und Operativmaßnahmen wichtige Erkenntnisse zu Handelsstrukturen und Zulieferungswegen der Drogen, hier vorrangig Cannabis, erlangt und in der Folge wiederholt größere BtM-Mengen, welche für den Verkauf durch Kleinhändler bestimmt waren, beschlagnahmt werden. Darüber hinaus konnten im Jahr 2015 im Rahmen der Einsatzmaßnahmen rund 44.000 € und in 2016 bislang rund 8.150 € aus mutmaßlichem Handelserlös beschlagnahmt und so dem Handelskreislauf entzogen werden. Weiterhin wirkten sich präventive und repressive Maßnahmen als Folge des koordinierten Vorgehens aller beteiligten Akteure, wie der Ausländerbehörde, des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg und der Polizei Berlin unter Einbeziehung von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Quartiersmanagement, insgesamt positiv auf die Fallzahlenentwicklung relevanter Deliktsbereiche und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in diesem Bereich aus. Zur Bewertung der Wirkung der „Null-Toleranz- Strategie“ isoliert auf die statistische Erfassung des Drogenhandels und mögliche Verdrängungseffekte im Sinne der Fragestellung zu blicken, greift zu kurz und lässt daher wesentliche Erfolge des ganzheitlichen ortsbezogenen Ansatzes seit 25.11.2014 unbetrachtet. Als klassische Kontrollkriminalität war ein Rückgang der Betäubungsmittelkriminalität (hier der Fallzahlen bzw. Strafanzeigen) mit Intensivierung der Einsatzmaßnahmen im Bereich des Görlitzer Parks und Umgebung seit Gründung der Taskforce „Görlitzer Park“ im November 2014 gerade nicht zu erwarten, da die verstärkte polizeiliche Schwerpunktsetzung zum Bekanntwerden von mehr Straftaten beiträgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 278 6 Erklärtes Ziel der Einsatzmaßnahmen ist es von Anfang an, durch offene Präsenz und verdeckte Maßnahmen beweissichere Festnahmen durchzuführen, um verfestigte Händlerstrukturen zu bekämpfen und so den sichtbaren, ehemals sehr aggressiven Drogenhandel im Görlitzer Park sowie die zugehörige Begleitkriminalität zu verringern. Durch das gesteigerte Entdeckungsrisiko wird der Bereich im und um den Görlitzer Park langfristig als Handelsplatz von Betäubungsmitteln unattraktiv. Folgerichtig war mit erhöhtem Kontrolldruck ein Fallzahlenanstieg des Drogenhandels und auch der BtM- Kriminalität insgesamt zu erwarten. Statistisch wird diese Entwicklung wie folgt unterlegt: Görlitzer Park und Umgebung 2014 2015 Veränderung 2014 zu 2015 Fallzahlen lfd. Jahr 2016 Drogenhandel 394 577 +46% 117 Drogenerwerb 1051 1146 +9% 189 Stand 29.03.2016, Quelle: DWH (nach Tatzeit) Die Händlerszene reagiert seit Beginn der Intensivierung der polizeilichen Maßnahmen im Görlitzer Park im November 2014 sehr sensibel. Während polizeilicher Maßnahmen ist wiederholt eine temporäre Verdrängung in angrenzende Straßenzüge sowie den im Osten angrenzenden Schlesischen Busch (Alt-Treptow) zu beobachten. Lageangepasst werden die polizeilichen Maßnahmen dann in jene Bereiche ausgedehnt. Im Anschluss an erkennbare polizeiliche Maßnahmen ist auch regelmäßig wieder eine Rückkehr der Händlerklientel in den Parkbereich zu beobachten. Nur die regelmäßig durchgeführten polizeilichen Schwerpunkteinsätze verhindern derzeit eine weitere Verfestigung und Ausweitung des BtM-Handels. Zum jetzigen Zeitpunkt sind nach Einführung der „Null-Toleranz-Zone“ keine signifikanten, umfassenden und dauerhaften Verlagerungen von Personen der BtM- Händlerszene zu erkennen, auch nicht an andere Brennpunkte der Drogenkriminalität in der Polizeidirektion 5. Berlin, den 01. April 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)