Drucksache 17 / 18 280 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 22. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2016) und Antwort Musikbetonte Schulen – was tut der Senat, um diese zu stärken und auszubauen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schulen in Berlin sind musikbetonte Schulen ? (bitte nach Bezirken und Schultypen darstellen) Zu 1.: 01G02 Papageno-Grundschule 01G35 Humboldthain-Grundschule 01G44 Allegro-Grundschule 02G26 Lemgo-Grundschule 02Y04 Georg-Friedrich-Händel-Gymnasium 03G12 Paul-Lincke-Grundschule 05G05 Christoph-Földerich-Grundschule 06G17 Grundschule am Insulaner 07G17 Stechlinsee-Grundschule 07G23 Schätzelberg-Grundschule 08G29 Wetzlar-Schule (Grundschule) 08K05 Clay-Schule 08K08 Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 10G13 Johann-Strauss-Grundschule 10K07 Caspar-David-Friedrich-Schule 10K10 Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule (Gemeinschaftsschule) 11G14 Richard-Wagner-Grundschule 11Y05 Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule 12G23 Victor-Gollancz-Grundschule 12Y05 Georg-Herwegh-Gymnasium 2. Wie viele Berliner Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot musikbetonter Schulen im Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern an anderen Schulen? (bitte für ganz Berlin und für die einzelnen Bezirke getrennt nach Schultypen und Klassenstufen darstellen) Zu 2.: Eine musikbetonte Grundschule hat mindestens zwei musikbetonte Züge. An einer musikbetonten Grundschule wählen ab der Jahrgangsstufe 3 etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler das Angebot der Musikbetonung . Musikbetonte weiterführende Schulen haben ein bis drei musikbetonte Züge. 3. Welche Informationen hat der Senat darüber, ob und wie viele Schülerinnen und Schüler bei ihrem Schulwusch der Musikbetonung Priorität einräumen und wie groß ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an musikbetonten Schulen nicht angenommen werden? Zu 3.: Hier ist zwischen musikbetonten Grundschulen und musikbetonten weiterführenden Schulen grundsätzlich zu unterscheiden. In den derzeit 15 Berliner musikbetonten Grundschulen beginnt die Musikbetonung durch musikalische Früherziehung in der Schulanfangsphase. Ab der Jahrgangsstufe 3 wählen die Schülerinnen und Schüler nach dem Angebot der Schule ein Instrument und erhalten zusätzlich zum Regelmusikunterricht eine Wochenstunde Instrumentalunterricht in Kleingruppen sowie eine Wochenstunde Ensembleunterricht. Etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs nimmt dieses Angebot an. Dafür sind 14 musikbetonte Grundschulen mit Profilstunden für zwei Züge ausgestattet, eine Schule ist mit Profilstunden für 1,5 Züge ausgestattet. Alle 15 musikbetonten Grundschulen geben weitere Profilstunden aus dem Budget der Schule in die Musikbetonung, um allen interessierten Kindern die Teilnahme zu ermöglichen . Dass an diesen 15 Schulen Kinder mit dem Wunsch, an der Musikbetonung teilzunehmen, abgewiesen werden, ist nicht bekannt. Es gibt weiterführende Schulen mit geförderter Musikbetonung aus Mitteln der Senatsbildungsverwaltung. Diese sind oben in der Aufzählung in der Antwort zu 1. ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer musikprofilierter Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien , die die musikbetonten Zweige über die Profilstunden der Einzelschule realisieren. An einigen Schulen finden Aufnahmeprüfungen statt. Über Art und Umfang der Aufnahmeprüfungen entscheidet die Einzelschule in Absprache mit der regionalen Schulaufsicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 280 2 Die musikbetonten Züge sind sowohl an den Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen sehr gut ausgelastet. Besonders an weiterführenden Schulen können in einzelnen Jahrgängen nicht alle Wünsche berücksichtigt werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler , die entgegen ihrem Wunsch keinen Platz in der Musikbetonung erhalten, wird statistisch nicht erfasst. 4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an musikbetonten Schulen? Finden Eignungsprüfungen statt? Zu 4.: Für die musikbetonten Grundschulen gelten keine abweichenden Aufnahmekriterien im Vergleich zu anderen Grundschulen. An den 15 musikbetonten Grundschulen finden keine Aufnahmeprüfungen statt. Hier geht es darum, möglichst vielen Kindern den Zugang zu einem Musikinstrument und die Teilnahme in einem Musikensemble zu ermöglichen. Die dazu notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen werden in der Schule erworben. An den weiterführenden Schulen finden - ggf. auf Grund der Entscheidung der Schulkonferenz in Fällen einer Übernachfrage bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 - teilweise Eignungsprüfungen statt. 5. Kann der Bedarf an musikbetonten Schulen in Berlin gedeckt werden bzw. was tut der Senat, um dem Bedarf gerecht zu werden? Zu 5.: Musikbetonte Grundschulen wurden überwiegend in strukturschwachen Stadtteilen eingerichtet, um eine breite musikalische Förderung von Kindern zu ermöglichen . In diesen Einzugsgebieten besteht oft seitens der Eltern keine Möglichkeit oder manchmal auch kein Wunsch nach einer besonderen Förderung. Die Musikbetonung als schulisches Programm ermöglicht an diesen Standorten die Teilhabe der Kinder am musikkulturellen Leben. In allen Bezirken (außer Charlottenbug-Wilmersdorf und Treptow-Köpenick) gibt es mindestens eine musikbetonte Grundschule. Diese Schulen werden mit Mitteln der zuständigen Senatsverwaltung aus dem Profilbedarf 1 gefördert. Seitens einiger Schulkonferenzen und regionaler Schulaufsichten bestehen Wünsche zur Einrichtung weiterer musikbetonter Grundschulen. Für eine zentral gesteuerte Erweiterung des Angebotes an musikbetonten Grundschulen stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Weiterführende Schulen entscheiden selbst über ihr schulisches Profil und besondere Angebote. Die musikbetonten Züge an den meisten weiterführenden Schulen sind ausgelastet, teilweise übernachgefragt, an einigen Standorten bleiben jedoch auch Plätze frei. Der Bedarf an weiterführenden Schulen mit Musikprofil ist gut gedeckt. 6. Was zeichnet eine musikbetonte Schule aus? Zu 6.: Die Schülerinnen und Schüler in den musikbetonten Zügen erhalten in der Schule eine Wochenstunde Instrumentalunterricht in Kleingruppen entsprechend dem Instrumenten-Angebot der Schule und nehmen darüber hinaus verbindlich an einem Musikensemble (alle Arten von Chor, Orchester, Band oder Klassenmusizieren, wie Bläserklasse, Streicherklasse, Chorklasse) teil. Die Teilnahme an der Musikbetonung erfolgt über den in der Stundentafel der Berliner Schule ausgewiesenen Regelunterricht Musik hinaus. Die Musikensembles gestalten schulische und regionale Musikabende und nehmen an den zentralen Veranstaltungen der Musischen Wochen der Berliner Schulen teil. Die Teilnahme in Musikensembles und das gemeinsame Musizieren, ist für alle musikbetonten Schulen charakteristisch . 7. Wer entscheidet im Land Berlin, ob eine Schule als musikbetonte Schule eingerichtet wird und welche Voraussetzungen und Kriterien müssen erfüllt sein, um als musikbetonte Schule anerkannt zu werden? Zu 7.: An einer musikbetonten Schule muss dauerhaft verbindlich ein Angebot für Instrumentalunterricht sowie die Teilnahme an einem schulischen Musikensemble gesichert sein. Die Musikbetonung ist als schulischer Schwerpunkt ausgewiesen und fester Bestandteil des Schulprogramms. Die Teilnahme an regionalen und zentralen Musikveranstaltungen ist ebenfalls verbindlich. Musikbetonte Schulen, die eine zentrale Förderung erhalten , reichen jährlich einen detaillierten Bericht über die Ausgestaltung der Musikbetonung sowie die Nutzung der Profilstunden bei der Fachaufsicht Musik ein. Anträge auf eine durch den Senat geförderte Einrichtung musikbetonter Züge werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geprüft. 8. Wie fördert der Senat die Musikbetonung an Grundschulen und weiterführenden Schulen durch zusätzliche Ausstattung mit Sachmitteln, Personal und gegebenenfalls weiteren Ressourcen? Wovon ist Art und Höhe der zusätzlichen Ausstattung für die Musikbetonung abhängig ? Zu 8.: Für die Maßnahme „musikbetonte Schule“ werden im laufenden Schuljahr 55,8 Stellen (Vollzeiteinheiten ) eingesetzt. Dies entspricht ca. 3,9 Mio. €. Der Senat fördert die Musikbetonung durch zusätzliche Mittel für Personal. Für eine musikbetonte Grundschule werden für zwei musikbetonte Züge 84 Wochenstunden kalkuliert. Musikbetonte Schulen finanzieren die zusätzlichen Personalkosten zum einen aus den Mitteln des Profilbedarfs 1, zum anderen je nach Schule z.B. auch aus Mitteln der Personalkostenbudgetierung und des Ganztages. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 280 3 9. Welche zusätzlichen Raumkapazitäten sind im Musterraumprogramm für die Musikbetonung vorgesehen ? Zu 9.: Bei den Musterraumprogrammen handelt es sich um Handlungsempfehlungen für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Schulen zur Gewährleistung berlinweit einheitlicher Standards auf Basis der Stundentafeln, curricularen Anforderungen, des Betreuungsbedarfs und zur Gewährleistung der im Rahmen der Zumessungsrichtlinien möglichen Unterrichtsorganisation sowie sonstiger pädagogischer Anforderungen. Ein schulisches Profil kann nur im Rahmen der konkret zur Verfügung stehenden räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen umgesetzt werden. Ob und wenn ja in welchem Umfang besondere Raum- und/oder Ausstattungsressourcen zur Umsetzung eines Schulprofils erforderlich sind, ist grundsätzlich vor Ort zu klären. Für Schulen mit besonderen Organisationsformen, besonderer pädagogischen Prägung, Sportbetonung, Musikbetonung etc. und deren spezifischen Anforderungen gibt es keine Standards und keine Musterraumprogramme. Die für solche Schulen erforderlichen räumlichen Rahmenbedingungen leiten sich aus den spezifischen Erfordernissen ab. Die Schule, der Schulträger und die Schulaufsicht müssen klären, wie viele Stunden die Musikbetonung im konkreten Fall ausmacht, und prüft, ob und wenn ja, wie viele zusätzliche Räume benötigt werden. Dazu müssen in jedem Einzelfall die räumlichen Bedingungen des Bestandsgebäudes bewertet werden. Eine Musikbetonung wird insbesondere dazu führen, dass der/die Musikfachraum höher ausgelastet wird. In die Nutzung sind darüber hinaus auch Gruppen- und/oder Teilungsräume, Aulen sowie Mehrzweckräume einzubeziehen. 10. Wie viele zusätzliche Räume werden im Rahmen der Finanzierung der Schulprodukte für musikbetonte Schulen anerkannt und finanziert? 11. Welchen Stellenwert hat die Musikbetonung von Berliner Schulen für den Senat in der Berliner Schullandschaft und in der Landesschulentwicklungsplanung? 15. Wie wird der Senat bei der Planung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an Schulen und Schulplätzen in Berlin den besonderen Raumbedarf von musikbetonten Schulen und anderen Schulen mit besonderen schulischen Konzepten berücksichtigen? Welche (Raum-)Standards legt der Senat seinen diesbezüglichen Planungen zugrunde ? Zu 10., 11. und 15.: Gemäß § 105 Schulgesetz soll der Schulentwicklungsplan (SEP) für das Land Berlin u.a. den gegenwärtigen und den zukünftigen Schulbedarf ausweisen. Die Angaben zu Kapazitäten und zukünftigem Schulplatzbedarf erfolgen auf der Grundlage aktueller Daten, berlinweit einheitlicher Standards und Richtwerte. Vom Standard abweichende, besondere pädagogische Konzepte und Organisationsformen, die kapazitär wirksam sind, können auf dieser übergreifenden Ebene nicht dargestellt werden. Aussagen zu räumlichen Auswirkungen besonderer pädagogischer Angebote, Organisationsformen etc. müssen einzelfallbezogen analysiert werden. Ggf. vorhandener Handlungsbedarf muss im Rahmen der bezirklichen Schulentwicklungspläne (§ 109 Schulgesetz) dargestellt werden. Den Bezirken obliegt zudem die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. auch die Ausstattung und Unterhaltung einschließlich der Schulen mit besonderen Schwerpunkten . 12. Wie unterstützt der Senat Schulen, die eine Profilierung als musikbetonte Schule anstreben? Zu 12.: Schulen, die eine Musikprofilierung anstreben, werden von der regionalen Schulaufsicht, den für die jeweilige Schulart zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Fachaufsicht Musik in der Senatsverwaltung beraten. 13. Wie viele weitere Schulen werden demnächst vom Senat als musikbetonte Schulen eingerichtet? Welche sind in Planung? Zu 13.: Der Senat entscheidet nicht über die Einrichtung von musikbetonten Schulen. Dies kann jede Schule eigenständig im Rahmen ihres Schulprogramms gemäß § 8 Schulgesetz tun. 14. Welche Zukunft haben musikbetonte Schulen in Berlin? Zu 14.: Musikbetonte Schulen haben sich seit der Einrichtung der ersten musikbetonten Grundschulen 1970 bewährt. Der Erhalt der Musikbetonung in dem jetzt bestehenden Umfang ist vorgesehen. Von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden jährliche Fachtagungen für musikbetonte Schulen sowie die zentralen Veranstaltungen der Musischen Wochen der Berliner Schulen organisiert und durchgeführt. Die Einrichtung weiterer musikprofilierter Züge sowie die Beteiligung an weiteren Programmen mit einem Musikschwerpunkt werden durch Beratung bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung unterstützt. Dazu zählt z.B. die Einrichtung von Klassenmusiziermodellen. Berlin, den 08. April 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)