Drucksache 17 / 18 282 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 22. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2016) und Antwort Was kostet die Verbesserung der Kita-Personalbemessung für die Jüngsten tatsächlich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum hat der Senat darauf verzichtet, eine eigene Vorlage zur Beschlussfassung über die notwendigen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Verbesserung des Personalschlüssels für die unter Dreijährigen (U3) und die Einführung der Beitragsfreiheit ins Abgeordnetenhaus einzubringen, obwohl im Haushaltsgesetz 2016/17 lt. der verbindlichen Erläuterung gefordert wurde, dass der Senat einen Gesetzentwurf zur Änderung der betreffenden Gesetze vorzulegen habe? (s. Anlage zu I.b zur Drucksache 17/2600, S. 42) Zu 1.: Es liegt ein Fraktionsantrag vor, zu dem der Senat eine Stellungnahme mit Vorschlägen auf dem hierfür vorgegebenen Wege in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. 2. Wie bewertet es der Senat, dass das mit einer Senats -Vorlage zur Beschlussfassung zur Änderung des Berliner Kitagesetzes und des Tageskostenbeteiligungsgesetzes einhergehende Beteiligungsverfahren durch den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung des Haushaltsgesetzes 2016/17 (Drs. 17/2685), der unter anderem Maßnahmen zur Personalverbesserungen im U3- Bereich beinhaltet, nicht mehr durchgeführt wurde? 3. Welche Art der Beteiligung gab es seitens des Senats bei der Erstellung der Stellungnahme des Senats zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen Drs. 17/2685? Wem wurde vom Senat wann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? 4. Welche Vorschläge Beteiligter und Betroffener wurden bei der Erstellung der Stellungnahme des Senats zur Drs. 17/2685 berücksichtigt, wenn der Senat im LJHA am 16. März 2016 mitteilte, dass sich der Senat im laufenden Gesetzgebungsverfahren bemühe, Stellungnahmen Dritter einzubeziehen? Wie und wann ist dies erfolgt bzw. soll es erfolgen? Zu 2 bis 4.: Eine gesonderte Beteiligung von Interessensverbänden durch den Senat ist bei einer Erstellung einer in engen Fristen abzugebenden Stellungnahme des Senats zu einem Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses nicht vorgesehen. Über die Frage einer Anhörung im vorliegenden Verfahren haben das Abgeordnetenhaus bzw. die jeweils zuständigen Ausschüsse selbst zu entscheiden . Im Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) wurde auf diese Verfahrensbedingungen und entsprechendes Senatshandeln hingewiesen. 5. Wie bewertet der Senat Positionen, dass die seiner Stellungnahme zur Drs. 17/2685 zugrunde liegenden Berechnungen zur Ermittlung der Kosten für die angestrebten pädagogischen Verbesserungen intransparent und nicht nachvollziehbar seien? 6. Von welchen Berechnungsgrundlagen geht der Senat in seiner Stellungnahme zur Drs. 17/2685 aus und welche Annahmen liegen den in der Stellungnahme übermittelten Beträgen zugrunde (u. a. durchschnittliche Inanspruchnahme von Plätzen in den Jahren 2014 und 2015 sowie angenommene Steigerungsraten bei Inanspruchnahme und Umfang der Kita-Förderung und Annahmen zur Steigerung der Kostensätze)? 10. Ist der Senat bereit, spätestens zur Befassung mit dem Vorgang Drs. 17/2685 im zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses am 07. April 2016, die Berechnungsgrundlagen für seinen in der Stellungnahme vorgeschlagenen Stufenplan für Personalverbesserungen im U3-Bereich vorzulegen und wenn nein, warum wird der Senat dies nicht tun? Zu 5., 6. und 10.: Der Senat hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme zur Umsetzung der Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation im U 3 Bereich an den finanziellen Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers und des allgemeinen Haushaltsrechtes orientiert. Demzufolge stehen für die Jahre 2016 insgesamt 22,5 Mio. Euro und für das Jahr 2017 insgesamt 49 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 282 2 Verbesserung des Personalzuschlags in sozial belasteten Stadtquartieren stehen 2,5 Mio. Euro in 2016 bzw. 9 Mio. Euro in 2017 zur Verfügung, so dass für die Personalverbesserung im U 3 Bereich 20 bzw. 40 Mio. Euro in 2016/2017 als Plangrößen definiert wurden. Der Senat hat seiner Berechnung die Einwohnerzahlen gemäß Bevölkerungsprognose 2015-2030 (mittlere Variante ) differenziert nach Altersjahrgängen zu Grunde gelegt sowie eine ansteigende Betreuungsquote für die Altersgruppe der 1 bis unter 3-jährigen Kinder für die Jahre 2016 bis 2019 von 71 bzw. 72 Prozent. Ferner wurden Personalkostensteigerungen auf Grund von Tarifsteigerungen berücksichtigt. Abschließend wurden prognostizierte höhere Platzbedarfe in Folge der Flüchtlingssituation in Anrechnung gebracht. Diesen liegen Annahmen über die Anzahl von Flüchtlingskindern in der Altersgruppe sowie der voraussichtlichen Inanspruchnahme zu Grunde. Auf dieser Basis sind die finanziellen Mehrbedarfe im Falle einer Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation um 0,5, 0,75 und 1,0 Kinder ermittelt worden. Hierbei wird angenommen, dass die Stufen jeweils zum Kitajahresbeginn (01.08. eines Jahres) einsetzen. 7. Wie erklärt der Senat Positionen in den vorliegenden Stellungnahmen zur Senats-Stellungnahme zur Drs. 17/2685, dass die lt. Haushaltsgesetz 2016/17 zur Verfügung stehenden Mittel für pädagogische Verbesserungen nicht ausgeschöpft würden, wenn lt. Haushaltsgesetzgeber im Jahre 2016 22,5 Mio. Euro und für 2017 49 Mio. Euro für die „tatsächliche Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich“ zur Verfügung stehen? 8. Warum verzichtet der Senat in seiner Stellungnahme zur Drs. 17/2685 trotz vorhandener finanzieller Spielräume auf einen unmittelbar folgenden weiteren Schritt zur Personalverbesserung für den U3-Bereich im Jahr 2017? Zu 7. und 8.: Gemäß den abschließenden Berechnungen des Senats unter Berücksichtigung der neuen Bevölkerungsprognose führen die vorgeschlagenen Verbesserungen der Erzieher-Kind-Relation um 0,5 Kinder ab dem Kitajahr 2016/2017 zu Ausgaben in Höhe von 16,4 und 41,3 Mio. Euro. Bezogen auf den vom Haushaltsgesetzgeber definierten finanziellen Rahmen von 20 bzw. 40 Mio. Euro entspricht dies einem Ausschöpfungsgrad von rund 96 Prozent. Die übrigen Mittel (2,5 Mio. in 2016 bzw. 9,0 Mio. Euro in 2017) stehen für die Ausdehnung des QM- Zuschlags zur Verfügung. Weitergehende Schritte würden den haushaltsrechtlich zu beachtenden finanziellen Rahmen überschreiten. Dies gilt auch für einen unmittelbar folgenden weiteren Schritt zur Personalverbesserung im Jahr 2017. So betragen die Ausgaben im Modell des Senats im Jahr 2017 bereits 41,3 Mio. Euro. 9. Warum verzichtet der Senat in seiner Stellungnahme zur Drs. 17/2685 auf einen ersten Schritt zur Verbesserung der sogenannten Leitungsfreistellung? Zu 9.: Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind im Doppelhaushalt 2016/2017 nicht veranschlagt. Berlin, den 05. April 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2016)