Drucksache 17 / 18 287 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 29. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2016) und Antwort »Nett sind sie alle« (I): Die AWO, die DeDiG und ihre Vorgängerfirmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Von wann bis wann war die Firma Taurus Services AG in den vom Kreisverband Mitte der Arbeiterwohlfahrt (AWO KV Mitte) betriebenen Unterkünften für Geflüchtete im Land Berlin tätig? Wann wurde diese Zusammenarbeit aus welchen Gründen jeweils beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Unterkunft). Zu 1.: Die Firma Taurus Services AG war nach Angaben der AWO Kreisverband Mitte (AWO KV Mitte) zu keinem Zeitpunkt in einer der Flüchtlingsunterkünfte der AWO Mitte tätig. 2. Von wann bis wann war die Firma DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH in den von der AWO KV Mitte betriebenen Unterkünften im Land Berlin tätig? Wann wurde diese Zusammenarbeit aus welchen Gründen beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Unterkunft.) Zu 2.: Die Firma DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH war nach Angaben der AWO KV Mitte in den nachfolgend benannten Flüchtlingseinrichtungen tätig: Flüchtlingsunterkunft Zeitraum AWO Refugium Askanierring 11/2011 – 02/2012 und 10/2012 – 05/2014 AWO Refugium für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, Marie-Schlei- Haus 04/2013 – 05/2014 AWO Refugium Am Kaiserdamm 31.12.2013 – 01.01.2014 AWO Refugium Lichtenberg 02/2012 – 05/2014 AWO Refugium An der Havel 10/2012 – 05/2014 Die Firma DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH hat die AWO Mitte am 07.05.2014 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Firma DeDiG Hospitality Services GmbH neu gegründet wird und diese die Aufträge der AWO Mitte übernehmen wird. Somit bestand ein fließender Übergang von der DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH zur DeDiG Hospitality Services GmbH und die Zusammenarbeit wurde nicht beendet. Tag der Eintragung (Neugründung) der Firma DeDiG Hospitality Services GmbH war lt. Handelsregisterauszug am 16.05.2014. Die Verträge wurden zum 01.06.2014 aktualisiert . 3. Von wann bis wann war zudem die Firma DeDig Hospitality GmbH für den AWO KV Mitte in welchen Unterkünften tätig? Zu 3.: Die Firma DeDig Hospitality GmbH war nach Angaben der AWO KV Mitte in den nachfolgend benannten Flüchtlingseinrichtungen tätig: Flüchtlingsunterkunft Zeitraum AWO Refugium Askanierring 06/2014 – 12/2015 AWO Refugium für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, Marie-Schlei- Haus 06/2014 – 12/2015 AWO Refugium Am Kaiserdamm 06/2014 – 11/2014 AWO Refugium Lichtenberg 06/2014 – 12/2015 AWO Refugium An der Havel 06/2014 – 12/2015 AWO Refugium Gotenburger Straße 09/2015 – 12/2015 AWO Refugium im Park Center Herzberge 08/2014 – 12/2015 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 287 2 4. Warum wurden jeweils die Unternehmen DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH, DeDiG Hospitality GmbH und Taurus Services AG für die von der AWO KV Mitte betriebenen Unterkünfte ausgewählt und nicht ein anderes Unternehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen.) Zu 4.: Die Firma Taurus Services AG war nach Angaben der AWO Mitte zu keinem Zeitpunkt in einer der Unterkünfte der AWO Mitte tätig. Die Entscheidung für die DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH fiel nach Angaben der AWO KV Mitte aufgrund des Preis- Leistungsverhältnisses aus. Die Entscheidung für die DeDiG Hospitality Services GmbH fiel ebenfalls aufgrund des Preis-Leistungsverhältnisses aus, wobei ein fließender Wechsel von der DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH zur DeDiG Hospitality Services GmbH stattfand. 5. Hat die AWO KV Mitte für jede der zu betreibenden Unterkünfte individuelle Ausschreibungen durchgeführt oder gab es eine allgemeine Ausschreibung für die Zusammenarbeit mit der AWO KV Mitte und wann hat diese stattgefunden? Zu 5.: In Vorbereitung auf die Eröffnung der Unterkunft in der Rhinstraße hat die AWO Mitte einen Preisvergleich zwischen verschiedenen Wachschutzfirmen vorgenommen. Bei diesem Vergleich war die DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH der günstigste Bieter. Da die weiteren Flüchtlingsunterkünfte der AWO auf Grund des hohen Anstiegs der Flüchtlingszahlen sehr kurzfristig in Betrieb genommen werden mussten, wurde auf eine weitere Ausschreibung verzichtet, sodass die Auswahl nach Angaben der AWO Mitte aufgrund des vorab getätigten Preisvergleichs durchgeführt wurde. 6. Welche Tätigkeiten umfasste der vertraglich vereinbarte Aufgabenbereich der DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH, DeDiG Hospitality GmbH und Taurus Services AG in den von der AWO KV Mitte betriebenen Unterkünften? Wann wurde der Aufgabenbereich ggf. wie und auf welcher vertraglichen Grundlage erweitert? (Bitte nach Unternehmen aufschlüsseln und danach, ob es sich um Bewachungs-, Rezeptions- oder auch andere Tätigkeiten handelte.) Zu 6.: Die Firma Taurus Services AG war nach Angaben der AWO Mitte zu keinem Zeitpunkt in einer der Unterkünfte der AWO Mitte tätig. Auf Grundlage des zwischen der DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH und der AWO Mitte geschlossenen Dienstleistungsvertrages und der Allgemeine Dienstanweisung, welche Vertragsbestandteil war, waren die Beschäftigten mit der Pförtnergestellung sowie mit Aufgaben des Wachund Empfangsdienstes beauftragt (Sicherheitsdienst / Empfang; Sicherheitsdienst / Pforte; Sicherheitsdienst / Streife). Auf Grundlage des zwischen der DeDiG Hospitality Services GmbH und der AWO Mitte geschlossenen Dienstleistungsvertrages und der Allgemeine Dienstanweisung waren die Beschäftigten mit dem Pförtner- /Rezeptionsdienst beauftragt. 7. Verfügten alle drei Unternehmen zum Zeitpunkt ihrer Beauftragung über eine Erlaubnis für Bewachungstätigkeiten nach § 34 GewO, also inklusive der bezirklichen Gewerbeaufsicht, Sachkundeprüfungen sowie von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bescheinigte Unterrichtungen? Wenn nein, welche Unternehmen jeweils nicht und aus welchen Gründen? Zu 7.: Die Firmen DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH und DeDiG Hospitality Services GmbH wurden nach Angaben der AWO KV Mitte dazu aufgefordert , die Unterlagen aller Beschäftigten einzureichen. Im September 2015 wurde der AWO Mitte von Seiten der DeDiG Hospitality Services GmbH zugesichert, dass alle Beschäftigten, die noch nicht geschult wurden, bis Ende 2015 die Schulungsreihen durchlaufen. Aufgrund des häufigen Wechsels der Beschäftigten der beiden Firmen und des enormen Zeitdruckes bei Übernahmen von Unterkünften , zeitnah das nötige Bewachungspersonal zu stellen, mussten die Nachweise laufend eingereicht werden . Die Unterlagen wurden jedoch von Seiten der AWO Mitte in regelmäßigen Abständen kontrolliert. 8. Wann im letzten Jahr hat das LAGeSo die Betreiber von Unterkünften in welcher Form darüber informiert, dass Bewachungstätigkeiten im Sinne des § 34 GewO genehmigt sein müssen? (Bitte ggf. das Musterschreiben anhängen.) Zu 8.: Die AWO Mitte wurde im Rahmen einer E- Mail des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) vom 28.10.2014 darüber informiert, dass Bewachungstätigkeiten im Sinne des § 34a Gewerbeordnung (GewO) genehmigt sein müssen. Verbindlich wurde dies in die Qualitätsanforderungen des Landes vom Juni 2014 mit aufgenommen. 9. War die von der AWO KV Mitte gewährte Karenzzeit zur nachträglichen Schulung der eingesetzten Mitarbeiter*innen ausreichend und wurde im Anschluss an die gewährte Karenzzeit entweder von der AWO KV Mitte oder aber vom LAGeSo kontrolliert, ob alle eingesetzten Mitarbeiter*innen eine Schulung erhalten haben? Wenn ja, von wem wurden die Kontrollen mit welchem Ergebnis durchgeführt? Zu 9.: Die AWO Mitte hat die Beschäftigten laufend überprüft und Unterlagen zur IHK Sachkundeprüfung / Unterrichtung für die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes nach § 34a GewO sowie Unterlagen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bewachungspersonal nach § 9 Bewachungsverordnung (BewachV) durch das zuständige Ordnungsamt angefordert. Die Fristen für nachträgliche Schulungen wurden von der Firma DeDiG Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 287 3 Hospitality Services GmbH vorgeschlagen und bestätigt, sodass von einer ausreichend gewährten Karenzzeit ausgegangen werden kann. Die Unterlagen wurden bei der AWO Mitte eingereicht. 10. Welche anderen Firmen, die von Unterkunftsbetreibern oder aber direkt vom LAGeSo zur Bewachung von Unterkünften eingesetzt sind, benötigten im vergangenen oder laufenden Jahr eine Karenzzeit zur Fortbildung ihrer Mitarbeiter*innen und waren diese Maßnahmen mit dem LAGeSo abgesprochen? Zu 10.: Keine der anderen Firmen, die zur Bewachung der anderen Unterkünfte eingesetzt wurde, benötigte eine entsprechende Karenzzeit. 11. Welche Beschwerden gab es durch wen wann in welcher Unterkunft gegen Mitarbeiter*innen der DeDiG Deutsche Dienstleistungsgesellschaft mbH und der De- DiG Hospitality GmbH? Zu 11.: Im AWO Refugium im Park Center Herzberge wurde u. a. die Nichteinhaltung von Rundgängen, Nichtbesetzung der Rezeption, der Verlust des Generalschlüssels durch eine beschäftigte Person sowie das Austragen von Konflikten zwischen den Beschäftigten in der Einrichtung beanstandet. Im AWO Refugium An der Havel wurde u. a. das Schlafen einer beschäftigten Person, fehlende Rundgänge des Wachschutzpersonals sowie die Beleidigung der Einrichtungsleitung beanstandet. Im AWO Refugium Lützowufer wurde das unbefugte Betreten von Rezeptionsräumen beanstandet. 12. Wann erfolgte durch wen und auf welcher rechtlichen Grundlage die Vergabe welcher Aufgaben an den Subunternehmer F.A. McLewin und wie wurde das LA- GeSo durch wen wann über die Tätigkeit des Subunternehmers in welchen Unterkünften, inklusive des Waldschluchtpfads , informiert? Zu 12.: Die AWO Mitte wurde erstmals durch das LKA im Oktober 2014 darauf aufmerksam gemacht, dass in den Nachtstunden Personal der Firma McLewin in den Flüchtlingseinrichtungen eingesetzt wird (ohne vorherige Rücksprache mit der AWO Mitte). Dies geschah trotz einer Erklärung zum Einsatz von Sub-/Nachunternehmern vom Juni 2014, welche einen Einsatz ohne vorherige Zustimmung untersagt. Das LAGeSo wurde darüber nicht informiert. 13. Ging der Vergabe eine Ausschreibung voraus? 14. In welchen anderen Unterkünften arbeitet der Subunternehmer F.A. McLewin? 15. In welchem Verhältnis stehen die Firmen F.A. McLewin, Taurus Services AG, DeDiG Hospitality GmbH und DeDiG Hospitality GmbH zueinander? 16. Besteht die Zusammenarbeit mit dem Subunternehmer F.A. McLewin fort oder wurde sie beendet? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen? Zu 13. bis 16.: Es gab nach Angaben der AWO KV Mitte keine Vergabe an die Firma McLewin. Da der Einsatz ohne Rücksprache mit der AWO Mitte erfolgte, kann nicht nachvollzogen werden, ob diese Firma auch in anderen Unterkünften ohne Zustimmung der AWO eingesetzt wurde. Es bestehen keine Erkenntnisse über eine geschäftliche Verbindung der Firmen McLewin, Taurus Services AG, DeDiG Hospitality GmbH und DeDiG Hospitality GmbH zueinander. Berlin, den 15. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2016)